In Niedersachsen gibt es keine "Genehmigung" von Nebentätigkeiten mehr, sie müssen lediglich gemeldet werden und können dann bei Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit untersagt werden. Ein Untersagungsgrund liegt hier meiner Meinung nach nicht vor, dies wäre der Fall, wenn 20% des Umfangs der Haupttätigkeit überschritten werden, das ist bei 5 Stunden pro Woche nicht der Fall.
Das finde ich eine sehr gute Lösung