Beiträge von s3g4

    Mir ist tatsächlich Ähnliches passiert, wenn auch zum Glück nicht im Examen. Ich musste einen sog. großen Entwurf, also eine Stunde mit großem Bahnhof (Seminarleiter, Schulleiter, Schulseminarleiter (pädagogischer Ausbilder für alle Refis der Schule), Fachleiter, Referendarskollegen) und 20 Seiten Unterrichtsplanung, wiederholen (andere Klasse und anderes Thema), weil meine Fachleiterin früher in den Osterurlaub gestartet war und meine Prüfungsstunde vergessen hatte.

    Mir wäre das unendlich peinlich und ich würde alles daran setzen, dass die LiV durch mein Fehlverhalten nicht eine einzige Minute mehr Aufwand hätte.


    Aber dass Termine einfach vergessen werden von anderen ist mit im Vorbereitungsdienst auch passiert. Zum Glück hatte das keine negativen Folgen für mich.

    Ich würde das trotzdem mit dem Anwalt der Gewerkschaft vors Verwaltungsgericht bringen. Allein aus Prinzip.


    Dir viel Erfolg trotzdem bei der Prüfung

    Ich weiß ja nicht, wie das in anderen BL gehandhabt wird. Als ich Mentor war, wurde den Referendaren der Termin 3 Tage vorher bekannt gegeben. Die Schulleitung war früher informiert, um den organisatorischen Ablauf gewähren zu können - durfte jedoch den Ref nicht informieren.

    Bei uns ist das auch nicht so. Ich wusste mindestens 2 Monate vorher den Termin meiner Prüfung. Ich finde eine so kurzfristig angesetzte Prüfung erzeugt nur unnötigen Stress.

    Die erste funktionierende Zeitmaschine. Da sag nochmal einer, dass Behörden nicht innovativ sind.

    Ich befürchte auch, dass Du der/die erste bist mit so einem Fall. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich die Kommission einen Fehler gemacht hat und nun ausbügeln will

    Für die Einhaltung der vorgaben ist auch nicht der Prüfling verantwortlich.


    Ich kann mir kein Verwaltungsgericht vorstellen, dass hier dem Prüfungsamt Recht gibt. Man muss aber anwaltlich dagegen vorgehen und mit einstweiligem Rechtsbehelf "drohen".

    Ich habe schon in die Lehrervorbereitungsdienstverordnung geschaut (Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern) und keine rechtliche Grundlage finden können. Eine Prüfungsordnung habe ich nicht gefunden.

    Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob der Vorsitzende der Prüfungskommission nachträglich Einspruch gegen das Prüfungsergebnis erhoben hat. Was ungewöhnlich wäre, denn er hat mir ja selbst zum Bestehen gratuliert und das Ergebnis erläutert.

    Selbst dann erscheint es mir fraglich, ob der Leiter des Prüfungsamtes eine Wiederholung anordnen kann/darf.


    Es ist, wie gesagt, äußerst grotesk und ich weiß aktuell nicht, wo oben oder unten ist.

    Was sagt die Seminarleitung und der öPR?


    Die würde ich hier unbedingt einschalten.

    Es ist einfach ein ganz andres Arbeiten im Primarbereich als im weiterführenden Bereich. Da kann man als nicht-Studierter meiner Meinung nach einfach nicht mitreden. Zuhören, eigene Meinung mitteilen, ja.

    Das einfach eine schlechte Ausrede vorhandene Missstände weiter ausreicht zu erhalten. Tut mir leid, you are not that Special.

    Sissymaus: gegen sachliche Argumente aufgrund der Vorgaben sagt ja auch niemand was.


    Was hier kritisiert wurde, war der "leuchtende Augen"-Vorwurf gegenüber den Grundschul-Kollegen.

    Das ist nicht nur auf die Grundschulmenschen bezogen. Dies gilt allen.

    ) Speziell hier im Forum werden eher die Kollegen schief angeschaut, diee gerne auch mal über das übliche Maß hinausgehende Leistungen erbringen, weil sie es für sinnvoll halten .... Dann kommt immer schnell das unsinnige leuchtende-Augen-Argument

    Eigene finanzielle Mittel ist keine besondere Leistung.

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