Beiträge von s3g4

    LVO §7 Abs. 2a Satz 1 Quelle

    "(2a) Eine Beförderung ist außerdem nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn,

    1. es liegen besondere Leistungen vor..."


    Wenn du also entsprechend gut bewertet worden bist, dann geht es auch ohne die Wartezeit von einem Jahr.

    Das meint sicher nur die Höchstnote. Diese wird normalerweise für die erste Beförderung gar nicht vergeben.

    Es muss ein Foto gemacht werden. Viele Schüler tun dies bereits beim austeilen der Arbeiten zu Beginn, weil der Lehrer dann nicht alle im Blick hat. Ich lasse alle Arbeiten daher umgedreht liegen bis ich ausgeteilt habe.

    Klar es gibt Brillen und Stifte, die fotografieren können. Aber nicht jeder ist Brillenträger und die Aufnahmen nicht so gut. Es fällt eher auf, wenn die Gerätschaften entsprechend gedreht werden. 100 % Sicherheit gibt es nie, aber allzu leicht muss man es Schülern auch nicht machen und Klausuren dauern bei uns höchstens 90 Minuten (außer Abitur), dass sollte auch ohne Toilettengang möglich sein.

    Wenn man schon solche "Agentenausrüstung" für Ohren hat, dann ist eine kleine Kamera in der Brille, am Ärmel oder sonstwo auch kein Problem mehr. Dann kann der Helfer in Echtzeit diktieren. Das Foto hilft irgendwie nichts und eine Toilette braucht es dafür auch gar nicht.

    Bei dir weiß ich das ja, bei s3g4 war ich aber überrrascht. :)

    Muss doch nicht sein. Klar muss man nicht so einfach schreiben wie ich. Aber viele lange Worte verbessern den Inhalt eben nicht.

    Wenn ich dies zulasse, muss ich keine Klausur mehr schreiben lassen, sondern kann allen gleich 15 Punkte geben, alles andere wäre Zeitverschwendung. 5 Minuten reicht locker für ein oder zwei Fotos, die Lösung gibt es anschließend diktiert per Kopfhörer im Innenohr versteckt. Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben.

    Und weil dies meine Schüler auch wissen, werde ich tatsächlich in einer Klausur nie gefragt. Was vorkommen kann, dass jemand früher abgibt mit der Bemerkung, er muss jetzt dringend auf Toilette.

    Vor diesen Unternehmen, die auch gleich die Hardware mitvermieten, habe ich 2 Minuten im Notfall auf Toilette gelassen, kam in 25 Jahren vielleicht zweimal vor.

    Ist mir noch nie aufgefallen, in der Regel geht kaum jemand auf die Toilette in den Klausuren, weil es eben Zeit kostet. Die Aufgaben können auch nicht in 5 Minuten irgendwie per Kopfhörer gelöst werden.

    Wenn es jemand damit schafft, bitte. Dann kann man das auch technisch anders lösen ohne den Raum zu verlassen.

    Weil es unsere Hauptaufgabe ist, unsere Schüler mittels erzieherischer Bildung, dem Werben und Vorleben unserer fdGO, zu eigenverantwortlichen (d.h. mündigen, selbstreflexiven, integren etc.) und gemeinschaftsfähigen (d.h. kooperations- und partizipationsfähigen etc.), demokratischen Staatsbürgern zu erziehen, die (nach Maßgabe ihrer individuellen Fähigkeiten) sozio-ökonomisch, -politisch und -kulturell an einer pluralistischen, liberalen Gesellschaft partizipieren, sich in dieser möglichst frei entfalten, diese perpetuieren und optimieren können sollen. Das ist Mündigkeit i.e.S., nämlich auch die Fähigkeit der Horizonterweiterung, das Prinzip des lebenslangen Lernens und in diesen Dingen 'up to date' zu sein.

    Übersetzung:

    Unsere Aufgabe ist es, Schüler zu selbstständigen, verantwortungsbewussten und demokratischen Menschen zu erziehen. Sie sollen lernen, mit anderen zusammenzuarbeiten, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an unserer Gesellschaft teilzunehmen. Dazu gehört auch, offen zu bleiben, dazuzulernen und sich weiterzuentwickeln – ein Leben lang.

    Das ist leider mit älteren SuS unumgänglich. Gerade das Thema Israel-Palästina ist bei uns (Berufskolleg) extrem präsent.

    Das ist viel zu vielschichtig für den Fachunterricht. Ich habe das eine Meinung zu, die hat aber im Unterricht nichts verloren. Deswegen gehört das auch nicht in meinen Unterricht.

    Gut, dass ich in der Schule Politik gänzlich heraushalten konnte! Bei mir mussten die Schüler nur wissen, wann Beethoven gestorben ist.8)

    Ich hoffe die haben bei dir auch was wichtiges gelernt.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich hoffe auf Schwarmwissen zur Anrechenbarkeit von (einschlägiger) Berufserfahrung. Und zwar befinde ich mich in der Endphase meines Refs für das Lehramt an BBS mit dem beruflichen Fach Pflege. Ich habe eine entsprechende Ausbildung in dem Bereich gemacht und während des Studiums auch noch auf Station gearbeitet. Aktuell sieht es schlecht aus was Stellen in meiner Umgebung betrifft, sodass ich mich auch an privaten Pflegeschulen bewerbe. Ich weiß, dass Angestellte Lehrkräfte mit Referendariat bei uns üblicherweise in TV-L E13 Stufe 3 eingruppiert werden. Ich würde gerne wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre auch meine vorherige pflegerische Tätigkeit anrechnen zu können, um so ggf. im Bewerbungsgespräch sogar Stufe 4 heraushandeln zu können oder zumindest eine Verkürzung der Zeit in Stufe 3 (ist sowas möglich?). Vielleicht hat hierzu ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Wenn du eine Anstellung an einer Ersatzschule anstrebst, ist die Erfahrungsstufe völlig egal, weil du eh nicht unter den TV-L fällst. Die Ersatzschule wird sich daran anlehnen. Das wars aber auch schon.

Werbung