LVO §7 Abs. 2a Satz 1 Quelle
"(2a) Eine Beförderung ist außerdem nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn,
1. es liegen besondere Leistungen vor..."
Wenn du also entsprechend gut bewertet worden bist, dann geht es auch ohne die Wartezeit von einem Jahr.
Das meint sicher nur die Höchstnote. Diese wird normalerweise für die erste Beförderung gar nicht vergeben.