Beiträge von s3g4

    Am BK findet, wenn überhaupt, nur reduziert Pausenaufsicht statt.


    Der Lärmpegel ist in der Regel auch ein völlig anderer. Ich würde sagen die Bedürfnisse hängen auch von der Schulform ab.

    Pausenaufsicht gibt es bei uns keine und Hohlstunden wären immer mindestens 2 am Tag, weil wir keine Einzelstunden haben.

    Hm, in NRW ist der erste Ferientag der 14.4 (ein Montag)

    Das ist bei uns auch so (okay unsere Ferien liegen anders, aber sei es drum). Aber die VOSG §3a sagt:


    Zitat

    ... Fällt der Beginn eines Ferienabschnitts auf einen Montag, endet der Unterricht an Schulen mit Samstagsunterricht am vorausgehenden Freitag nach der dritten Unterrichtsstunde, auch wenn an dem dazwischen liegenden Samstag Unterricht vorgesehen war. Endet ein Ferienabschnitt an einem Freitag, so beginnt der Unterricht an den Schulen mit Samstagsunterricht an dem darauffolgenden Montag, auch wenn an dem dazwischen liegenden Samstag Unterricht vorgesehen war

    Der Samstag ist kein Ferientag, aber Unterricht findet keiner statt, wenn der Freitag nach 3 Stunden endete.

    Aber die Grundlagen des Christentums und Gott sind für mich weit überzeugender als Atheismus. Ein sehr gläubiger Freund sagte mal treffend, dass das Abstreiten von Gott auch ein Glauben ist. Alles auf Zufall hinzunehmen ist für mich sehr wenig überzeugend.

    Ich glaube hier sollten wir dann auch aufhören. strohmänner sind mir zu Kräfteraubend.


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    Da es sich hierbei um Sonderurlaub handelt, müsstest du diese Tage m. E. sowieso über das entsprechende Formular bei deiner SL beantragen; dann hast du das Ganze nach der Genehmigung ja schriftlich vorliegen.

    Formulare gibt es dafür nicht, zumindest bei uns nicht. Ist auch egal, es muss irgendwie angezeigt werden, wann der Sonderurlaub genommen wird.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich werde bald Papa als verbeamteter Lehrer an einer Grundschule in Hessen und habe durch Zufall erfahren, dass mir nach der Geburt 8 Arbeitstage freistehen

    Das ist richtig, das steht dir zu. Ich finde die Norm gerade nicht, aber es ist dazu auch ein Zeitraum definiert (ich meine 3 oder 4 Wochen).

    Das Verhältnis zur SL ist eher distanziert. Ich mache mir jetzt Sorgen, dass ich das nicht schriftlich habe. Dürfen die mir das einfach verweigern und meine Präsenz fordern?

    Das ist eigentlich formlos. Ich habe das über den Vertragsplan mit den Vätern auf dem kurzen Dienstweg geregelt. Du kannst aber auch einfach ein formloses schreiben an die SL verfassen und dort die einzelnen Tage einfach aufführen.

    Ich wende mich mal hierhin, da dies das angenehmste Lehrerzimmer von allen ist.


    Ein Bildungsgangleiter hat heute zu einer langen Dienstbesprechung eingeladen, um unseren Bildungsgang weiterzuentwickeln. Es geht um neue didaktische Jahresplanungen, Übergänge zwischen den Bildungsgängen, etc. Alles also sehr vernünftig und sicherlich notwendig, allerdings soll dies nun an einem Samstag über 8 Stunden stattfinden. Ich vermute mal, dass sich da nichts gegen machen lässt, auch nicht, wenn es der Samstag vor Beginn der Osterferien, also nach dem letzten Schultag vor den Osterferien ist. Ich finde das alles sehr misslich, da ich in der ersten Ferienwoche in den Urlaub will und der Samstag mein Abreisetag sein sollte. Eine andere Kollegin im Bildungsgang hatte schon auf die Ferienzeit hingewiesen, da kam aber als Reaktion nur, dass die Ferien erst am Montag beginnen.


    Vielleicht hat ja jemand hier gute Handlungsmöglichkeiten. Falls nicht, ist das einfach nur mein Vent.

    Das hört sich sehr nach einem Päd.-Tag an. Wenn das Samstags sein muss, dann sollte es auch einen Ausgleichstag in der Folgewoche geben.


    Bei uns in Hessen ist an Samstagen vor den Ferien kein Unterricht möglich. Ich müsste die Verordnung dazu raussuchen, ich erinnere mich aber sehr gut daran. Schau mal in eurer Normen, vielleicht findet sich da was ähnliches.

    Das ist ja wie Kindergarten: Du gehörst du meinem Geheimbund und du nicht.

    Soso.

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    Beim Priestertum geht es nicht um eine Berufsausübung, sondern um ein Weiheamt.

    Darauf gibt es keinen Anspruch, auch für Männer nicht.

    Zudem handelt es sich aus katholischer Sicht nicht um eine Frage des Dürfens, sondern des Könnens. Manche bringen den Vergleich an, dass zum Beispiel Männer auch keine Kinder gebären können und das auch keine Diskriminierung ist.

    Auf andere Berufe gibt auch keinen Anspruch.


    Meinst du das echt ernst was du sagst? Ja Männer können keine Kinder gebären, das ist biologisch eben so. Eine Frau hat aber auch einen Mund und kann ihn in der Kirche benutzen. Dafür sind keine männlichen Geschlechtsteile notwendig.

    Das bedeutet, dass das der Dienstherr bezahlt (komplett/ teilweise)?

    Das ist subventioniert. Also wenn man z.B. ein teilnehmendes Studio in der Nähe hat (leider nehmen hier echt nicht viele teil) kannst du 20€ im Monat dort hin. Oder ins Schwimmbad etc. Je nach packet (geht bis 99€ im Monat) ist eben auch mehr drin.


    EGYM wellpass funktioniert ähnlich, ist aber größer und hat wesentlich mehr Teilnehmer.

    In der "Gesellschaft" gibt es eine Priesterinnenweihe?

    In der Gesellschaft gibt Gleichberechtigung, dazu gibt es sogar Normen. Die gelten aber für Extrawürste aka Staatskirchen nicht.


    Wenn wir endlich eine säkulare Gesellschaft geworden sind, ist es mir auch völlig egal was die Kirchen so treiben. Dann ist der Glauben eben das was es sein soll: Privatsache.

    Wie soll das gehen ohne Dienstplan in dem steht in welchen Klassen man in welchen Fächern eingesetzt wird? Viele Kollegen hier im Forum bekommen den endgültigen Plan ja erst in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien.


    Unsere Rahmenlehrpläne kommen mitunter erst 3 Monate nach Schuljahresbeginn und gelten dann rückwirkend. :autsch:

    Die Einsatzpläne kennst du aber doch schon vorher oder?


    Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.

    Das ist bei uns auch so. Das ist aber doch für die Vorbereitung egal. Ich bekomme meinen Einsatzplan sehr frühzeitig. Wann der Unterricht dann liegt spielt doch keine Rolle.

    Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja. Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).

    Das ist steuerrechtlich vollkommen egal. Also mit Austritt erlischt auch die Kirchensteuerpflicht für mich.

    Ne, tut mir leid. Ich nutze das nicht, weil es mir nichts bringen würde. Der EGYM Wellpass wäre super, aber es wurde leider nur Wellhub gewählt.

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