@ topolina: Wenn du zum 2. Mal durch das 2. Staatsexamen gefallen bist, darfst du in keinem Lehramt mehr das Referendariat machen. Du erhälst quasi die Bestätigung, für den Beruf der Lehrerin nicht geeignet zu sein.
Da Deutschland ein Bürokratenstaat ist, kannst du dann auch nicht als Vertretungslehrerin arbeiten, obwohl Bedarf besteht und du unterrichten kannst.
ZitatDa frage ich mich im Moment, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, vor der Prüfung abzubrechen, statt verzweifelt zu versuchen es zu schaffen, um diesen Makel "endgültig nicht bestanden" nicht zu haben.
Leider kann man nicht immer voraussagen, ob man besteht oder nicht. Eine Referendarskollegin war mit 2,7 bzw. mit 3,3 vorbenotet u. ist dennoch durchgefallen, weil ihre Examenslehrproben mit 5 bzw. mit 3,7 benotet wurden. Besonders die Fremdprüfer hatten sie in Grund und Boden kritisiert.
Hast du eigentlich Alternativen?
LG Johanna