Beiträge von Weber

    Schließlich erschwert der die Schule nicht regelmäßig besuchende Schüler der Schule die Leistungsbeurteilung. Ihr dient die zum Teil gerichtlich nachprüfbare Zeugniserteilung. Die vorausgehende Leistungskontrolle kann sich nicht nur auf schriftliche Leistungen erstrecken.

    Hierzu nun mal meine Interpretation: Die Mitarbeit wurde mit 0 Punkten die bewertet - dies ist auch dem Erlass (indirekt) zu entnehmen und wurde hier im Forum bereits mehrfach als zulässig angeführt. Davon, dass eine schriftliche Leistung bei der Bewertung gänzlich unberücksichtigt bleiben soll ist im Erlass nicht annährend eine Formulierung zu finden. Eine Bewertung mit insgesamt 0 Punkten auf der Grundlage des Erlasses zu rechtfertigen ist somit nicht haltbar (meine Meinung).


    Aber wenn für dich der Sachverhalt Sattelfest ist gebe dem Schüler doch 0 Punkte. Hast dann auch bei Anfechtung der Note ja nichts zu befürchten...

    Auch durch den Erlass ergibt sich keine Zeugnisnote von 0 Punkten - oder steht irgendwo explizit, dass die Gesamtleistung somit als ungenügend gewertet werden darf? Das wäre mir als juristische Grundlage viel zu "schwammig"

    Naja...im Vorfeld wird zumindest die schriftliche Einverständniserklärung für die Teilnahme zur Klassenfahrt eingeholt. Aber ja: Im Prinzip kassiere ich erstmal obwohl noch keine Kosten angefallen sind. Findet keine Klassenfahrt statt wird das Geld halt wieder erstattet.


    Bislang gab es mit diesem Verfahren noch keine Probleme. Wie du schon schreibst: Wo kein Kläger, da kein Richter

    Wenn man als Lehrer schon Klassenfahrten plant sollte mindestens die Finanzierung gesichert sein. Ich plane erst, nachdem jeder Schüle eine erste Rate bezahlt hat. Alle Erklärungen/ Versprechen im Voraus sind unbedeutend. Zahlen zu wenige Schüler die erste Rate gibt es eben keine Klassenfahrt.

    @MrsPace


    Das hat sehr wohl etwas mit Ego zu tun. Es wurden zwei Klassenarbeiten geschrieben und einmal wurde eine voll ausreichende Leistung erzielt. Der Schüler hat auf das Schuljahr gesehen minimale Kenntnisse gezeigt - also Versetzung.


    Damit das Beispiel von dir vergleichbar bleibt müssten die 3 Punkte auch in einer Klassenarbeit vorliegen. Und ja: In so einem Fall würde ich die Klassenarbeit selbstverständlich voll gewichten (Was denn auch sonst?). Und der Schüler kann dann im schriftlichen Bereich maximal 9 Punkte (3 Punkte in der 1. Klassenarbeit +15 Punkte in der 2. Klassenarbeit) erhalten.


    Über die Mitarbeit ist dann trotz der einen schlechten Klassenarbeit immernoch eine gute Leistung möglich. Sehe da kein Problem, einem Schüler dies auch genauso zu erklären.

    Der Paragraph 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes schreibt den Schülern die Teilnahme am Unterricht vor....die Nichtteilnahme am Unterricht wurde von dir doch schon mit 0 Punkten in der Mitarbeit gewertet - das ist die Konsequenz.


    Solche Fälle muss ich auch jedes Jahr "ertragen". Sobald der Schüler keine Perspektive sieht lässt die Arbeitshaltung extrem nach. Das darf dich nicht belasten - 0 Punkte auf dem Zeugnis sind mit den Bewertungsmaßstäben in diesem Fall nicht gerechtfertigt.


    Das moralische Empfinden unsererseits ist halt nicht immer im Einklang mit der Notengebung

    Bei uns kommen Strafarbeiten sehr selten vor...bei Auszubildenden kann aber auch recht schnell Druck über den Betrieb ausgeübt werden. Das hilft natürlich.


    Eine Verhaltensänderung durch eine Strafarbeit erwarten wir auch nicht. Durch die Strafarbeit soll der Schüler schlicht und ergreifend nicht mehr den Unterricht stören - damit der Rest der Klasse vernünftig weiterarbeiten kann. Ich glaube kaum, dass bei Jugendlichen eine Verhaltensänderung durch eine Strafarbeit einsetzt - aber durch irgendwelche "Selbstreflexionen mit einem anschließenden Gespräch" findet auch keine Verhaltensänderung statt.

    Stimme goeba zu....in der Schulrealität hat ein Konzept wie BYOD nicht die große Zugkraft. Dies liegt aber m. E. an den fehlenden Strukturen, wie z. B. eine gute Netzstruktur an den einzelnen Schulen. Ein weiterer Aspekt dürfte die Klientel für viele Forenteilnehmer sein - an Berufsbildenden Schulen ist zu großen Teilen BYOD völlig utopisch.

    Solange die Methode zu den Inhalten passt, sollte trotz Bedenken auch so geplant werden. Es muss lediglich eine alternative Methode in der Hinterhand vorhanden sein, falls die Methode aus organisatorischen Gründen (z. B. fehlende Schüler) an dem Tag in der Form nicht anwendbar ist. Dieses Szenario im Entwurf einfach kurz erwähnen - fertig. Dazu gehört natürlich, dass die alternative Methode im Entwurf ebenfalls auftaucht. Das macht auch den Referendar selber ruhiger - selbst fehlende Schüler sind erstmal kein Anlass zur Panik im Unterrichtsbesuch ;)

    Auch in Niedersachsen entstehen dem Schüler an einer berufsbildenden Schule z. T. hohe Mehrkosten. Als Beispiel sei hier die Fachoberschule erwähnt. Bei uns besteht die Möglichkeit der Bücherausleihe, der Taschenrechner kostet maximal 25 Euro. Wenn in dieser Schulform nun BYOD als zusätzliche Voraussetzung verlangt wird, zahlt der Schüler auch bei einem günstigen Tablet weit über 100,00 € mehr als zuvor.

    Die Ausführungen von goeba (Beitrag 31) sind für mich richtig und nachvollziehbar. Zum ersten Anlass möchte ich dennoch kritisch Stellung nehmen. Genau die beschriebene Kompetenz "Umgang mit dem Computer"

    Meiner Ansicht nach (darüber kann man streiten) ist es wichtig, dass Schüler in der Schule sichere Kompetenzen im Umgang mit Computern als Arbeitsgeräte erwerben.

    fehlt aber in etlichen Lehrplänen noch als Formulierung - und die in Klammern befindliche Aussage (darüber kann man streiten) ist der springende Punkt.


    Ich möchte natürlich nicht genau vorgeschrieben bekommen, wann und wie ich ein Tablet einsetzen soll, aber eine (mehr oder weniger) konkrete Formulierung, welche Zielsetzung/Kompetenz erreicht werden soll ist hilfreich. Dieses schafft auch unter uns Lehrern zumindest erstmal ein einheitlicheres Verständnis dafür, was Schüler lernen sollen.


    Und bei einem regelmäßigen Einsatz des Tablets wird im Berufsalltag sofort die Frage aufkommen, ob das Tablet auch in der Klassenarbeit zugelassen ist. Hier muss m. E. ebenfalls eine Regelung her.


    Zu Beitrag 33:


    An einem Gymnasium sicher eine Überlegung Wert. In einer Berufsbildenden Schule trifft dieses Rechenbeispiel nicht mehr zu. Dort zahlt der Schüler drauf.

    BYOD ist sicher ein Thema, welches uns Lehrkräfte zwangsläufig beschäftigen wird. Politisch wird (aus Kostengründen) die Entscheidung gefällt, dass Schüler ihre persönlichen Geräte mitbringen und hierfür auch keine Vorgaben gemacht werden.


    Ich persönlich lehne das Konzept gänzlich ab - es fehlt an strukturellen und thematischen Vorbereitungen an allen Ecken und Kanten. Sowohl die benötigten Mitarbeiter und die benötigte IT-Ausstattung (siehe Beitrag Nr. 12 von Mikael), als auch die klare inhaltliche Verankerung der "digitalen Kompetenzen" in den curricularen Vorgaben fehlen völlig.


    Offen bleiben daher die Fragen:


    1. Wer kümmert sich um technische Probleme?
    2. Welche didaktischen Zielsetzungen sollen mit den digitalen Geräten erreicht werden? - Schulbücher auf dem Tablet zu öffnen (statt das Buch in Papierform zu nutzen) ist nun keine Kompetenz, die eine Studierfähigkeit oder Ausbildungsreife fördert.


    Und vermutlich werden diese offenen Fragestellungen nicht im Vorfeld geklärt - die Lehrkraft vor Ort wird schon eine Lösung finden.

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