In Bayern gibt es Beförderungsstellen nicht, wie in anderen Bundesländern. Hier ist A14 noch Regelbeförderung, ohne zusätzliche Aufgabe. Hier gibt es nur direkt Funktionsstellen mit A15.Ansonsten: An meiner Schule war es durchaus üblich, dass die betroffenen Kolleginnen - neben Vertretung - Orgaaufgaben übernommen haben. Da hat sich auch keiner benachteiligt gefühlt.
Also wenn die Schulleitung hier etwas logisch denkt, dann wird sie dich voll für Vertretungen einsetzen, also mit deiner regulären Stundenzahl. Oder du wirst irgendwo in Doppelbesetzung eingesetzt. Alles andere wäre dem Kollegium auch gegenüber unfair, weil für die sechs Wochen wirst du eben auch bezahlt - für deine orginäre Tätigkeit. Unterrichten. Wenn du stattdessen nur "ein oder andere Vertretungsstunde" hältst, bedeutet das nämlich automatisch, dass das Kollegium Mehrarbeit leisten muss, für die du aber eigentlich bezahlt wirst. Die Vertretung muss ja idR sowieso gemacht werden.Und administrative Aufgaben sind entweder Sache des Schulträgers (falls es das Sekretariat ist), oder die sind schon über entsprechende Beförderungsstellen oder Entlastungsstunden abgedeckt.
A14 ist tatsächlich Regelbeförderung, aber in meinem Fall durch eine gute Beurteilung und die Ausübung von Tätigkeiten, die die Beförderungswartezeit verkürzen, recht schnell erfolgt. Für meine extracurricularen Tätigkeiten bekomme ich zwei Anrechnungsstunden und müsste daher nur 14 Stunden unterrichten.
Durch mein bisheriges Engagement glaube ich nicht, dass Kollegen sich benachteiligt fühlen würden, wenn ich nicht volle 14 Vertretungsstunden halten würde, sondern auch organisatorische Aufgaben übernehmen würde. Immerhin bin ich ja gewillt, mich weiterhin einzubringen und habe nicht, wie manch andere Kollegin, vor, mir einfach ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausstellen zu lassen.
Genug des Eigenlobs. Ich will nur klarstellen, dass ich kein Drückeberger bin.
im Übrigen wird an meiner Schule darauf geachtet, dass möglichst die Lehrkräfte, die ohnehin in den Klassen unterrichten, in denen Unterricht entfällt, vertreten, damit auch Unterricht gemacht wird und die Schüler nicht sinnlos irgendwie beschäftigt werden. Insofern denke ich nicht, dass es logisch wäre, mich mit meiner regulären Stundenzahl nur für Vertretungsstunden einzusetzen. Doppelbesetzungen (Ist das Teamteaching?) gibt es bei uns nur im Flüchtlingsbereich.
Aber all das werde ich wohl dann von der Schulleitung erfahren.
Guck, ob du den Teilzeitantrag zurücknehmen kannst und dann, ob du die Elternzeit verlängern kannst.
An sich eine gute Idee, aber schwer mit meinem Gewissen zu vereinbaren. Ich kann ja nicht den Teilzeitantrag zurücknehmen und dann nach Bewilligung sagen "Ach übrigens, ich bin schwanger und komme erst einmal nicht an die Schule zurück." Ich müsste also mit offenen Karten spielen. Es ist zu bezweifeln, ob dem dann stattgegeben wird.
Das muss man sich ausrechnen (lassen). Man kann ja bei Elterngeld plus im 11. und 12. Lebensmonat (zum Beispiel) nicht arbeiten und bekommt dann 50% seines vollen Elterngeldes.Bei Teilzeit im 13. und 14. darf man max. ca. 1400€ netto haben, um weiter die vollen 50% EG zu bekommen. Verdient man mehr, wird das EG gekürzt. Dann müsste man sehen, ob das nächste EG höher ausfällt als diese Kürzung und bei welcher Variante man unterm Strich mehr in der Tasche hat.
Aber da sind die EG-Stellen behilflich- zumindest unsere hier.
Interessante Idee. Da werde ich auf jeden Fall noch einmal rechnen.
Die für mich zuständige Elterngeldstelle war für mich das letzte Mal weder telefonisch noch per Mail zu erreichen. Aber ich werde mich mal vertrauensvoll an das Landesamt für Finanzen wenden. Die wissen zumindest, welche Monate der Berechnung zugrunde gelegt werden. Ich habe nämlich die Vermutung, dass die Monate der Bezügefortzahlung vor der Geburt dazuzählen. Das würde den Dezember einschließen und, wenn es blöd läuft, auch noch den Januar.
Vielen, vielen Dank für all die hilfreichen Antworten und Tipps!!!!