Beiträge von AP1983

    @AP1983 Ich möchte nur mal einen anderen Aspekt erwähnen: Ich weiß ja nicht, wie deine Rückkehr- bzw. Zukunftspläne sind, aber könnte es nicht auch sinnvoll sein, diese 6 Wochen (ggf. in Teilzeit) Dienst zu tun, um den Kontakt zu Schule und Kollegium mal wieder zu intensivieren? Ich habe das schon öfters erlebt, dass Frauen nach längere Kinderpause zurückgekehrt sind und dann ziemlich unglücklich waren, weil sich zu viel in ihrer Abwesenheit verändert hatte. Nur mal so als Denkanstoß und ohne Kenntnis deiner Situation ...

    Das ist ein wichtiger Aspekt. Ich bin allerdings in der glücklichen Lage mit vielen meiner Kollegen auch privat befreundet zu sein. Darüberhinaus haben wir diverse WhatsApp-Gruppen und viele schulische Veranstaltungen nur für die Kollegen, zu denen ich immer gehe. Der Kontakt bleibt also so oder so erhalten.


    Ich werde in den kommenden Wochen einen Termin bei meiner Schulleiterin vereinbaren und die Karten auf den Tisch legen. Sie wird mir ja dann sagen, ob die Rücknahme des Teilzeitantrags geht und wie ich in den sechs Wochen eingesetzt werde. Eine Verlängerung der Elternzeit macht übrigens keinen Sinn, da ich jetzt ausgerechnet habe, dass ich auch bei Anrechnung meines Teilzeitgehalts (zwischen dem planmäßigen Ende der Elternzeit Ende Oktober und dem Zeitpunkt der Geburt) auf das Elterngeld, noch den Höchstsatz Elterngeld erhalte.


    Noch einmal vielen Dank an euch alle! Ihr habt mir wirklich geholfen, den Knoten in meinem Hirn zu entwirren. Ich blicke jetzt durch.

    In Bayern gibt es Beförderungsstellen nicht, wie in anderen Bundesländern. Hier ist A14 noch Regelbeförderung, ohne zusätzliche Aufgabe. Hier gibt es nur direkt Funktionsstellen mit A15.Ansonsten: An meiner Schule war es durchaus üblich, dass die betroffenen Kolleginnen - neben Vertretung - Orgaaufgaben übernommen haben. Da hat sich auch keiner benachteiligt gefühlt.


    Also wenn die Schulleitung hier etwas logisch denkt, dann wird sie dich voll für Vertretungen einsetzen, also mit deiner regulären Stundenzahl. Oder du wirst irgendwo in Doppelbesetzung eingesetzt. Alles andere wäre dem Kollegium auch gegenüber unfair, weil für die sechs Wochen wirst du eben auch bezahlt - für deine orginäre Tätigkeit. Unterrichten. Wenn du stattdessen nur "ein oder andere Vertretungsstunde" hältst, bedeutet das nämlich automatisch, dass das Kollegium Mehrarbeit leisten muss, für die du aber eigentlich bezahlt wirst. Die Vertretung muss ja idR sowieso gemacht werden.Und administrative Aufgaben sind entweder Sache des Schulträgers (falls es das Sekretariat ist), oder die sind schon über entsprechende Beförderungsstellen oder Entlastungsstunden abgedeckt.


    A14 ist tatsächlich Regelbeförderung, aber in meinem Fall durch eine gute Beurteilung und die Ausübung von Tätigkeiten, die die Beförderungswartezeit verkürzen, recht schnell erfolgt. Für meine extracurricularen Tätigkeiten bekomme ich zwei Anrechnungsstunden und müsste daher nur 14 Stunden unterrichten.
    Durch mein bisheriges Engagement glaube ich nicht, dass Kollegen sich benachteiligt fühlen würden, wenn ich nicht volle 14 Vertretungsstunden halten würde, sondern auch organisatorische Aufgaben übernehmen würde. Immerhin bin ich ja gewillt, mich weiterhin einzubringen und habe nicht, wie manch andere Kollegin, vor, mir einfach ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausstellen zu lassen.
    Genug des Eigenlobs. Ich will nur klarstellen, dass ich kein Drückeberger bin.


    im Übrigen wird an meiner Schule darauf geachtet, dass möglichst die Lehrkräfte, die ohnehin in den Klassen unterrichten, in denen Unterricht entfällt, vertreten, damit auch Unterricht gemacht wird und die Schüler nicht sinnlos irgendwie beschäftigt werden. Insofern denke ich nicht, dass es logisch wäre, mich mit meiner regulären Stundenzahl nur für Vertretungsstunden einzusetzen. Doppelbesetzungen (Ist das Teamteaching?) gibt es bei uns nur im Flüchtlingsbereich.


    Aber all das werde ich wohl dann von der Schulleitung erfahren.

    Guck, ob du den Teilzeitantrag zurücknehmen kannst und dann, ob du die Elternzeit verlängern kannst.


    An sich eine gute Idee, aber schwer mit meinem Gewissen zu vereinbaren. Ich kann ja nicht den Teilzeitantrag zurücknehmen und dann nach Bewilligung sagen "Ach übrigens, ich bin schwanger und komme erst einmal nicht an die Schule zurück." Ich müsste also mit offenen Karten spielen. Es ist zu bezweifeln, ob dem dann stattgegeben wird.



    Das muss man sich ausrechnen (lassen). Man kann ja bei Elterngeld plus im 11. und 12. Lebensmonat (zum Beispiel) nicht arbeiten und bekommt dann 50% seines vollen Elterngeldes.Bei Teilzeit im 13. und 14. darf man max. ca. 1400€ netto haben, um weiter die vollen 50% EG zu bekommen. Verdient man mehr, wird das EG gekürzt. Dann müsste man sehen, ob das nächste EG höher ausfällt als diese Kürzung und bei welcher Variante man unterm Strich mehr in der Tasche hat.
    Aber da sind die EG-Stellen behilflich- zumindest unsere hier.


    Interessante Idee. Da werde ich auf jeden Fall noch einmal rechnen.
    Die für mich zuständige Elterngeldstelle war für mich das letzte Mal weder telefonisch noch per Mail zu erreichen. Aber ich werde mich mal vertrauensvoll an das Landesamt für Finanzen wenden. Die wissen zumindest, welche Monate der Berechnung zugrunde gelegt werden. Ich habe nämlich die Vermutung, dass die Monate der Bezügefortzahlung vor der Geburt dazuzählen. Das würde den Dezember einschließen und, wenn es blöd läuft, auch noch den Januar.



    Vielen, vielen Dank für all die hilfreichen Antworten und Tipps!!!!

    Mist, jetzt habe ich doch noch eine Frage vergessen. Wie verhält es sich, wenn ich die Elternzeit um eben diese sechs Wochen verlängere. Bekomme ich in diesem Fall für die Zeit des Mutterschutzes ebenfalls den Sold für die von mir beantragten 16Stunden? Ich hätte ja dann gar nicht gearbeitet.

    Danke für die hilfreichen Antworten!


    Ich werde jetzt die ersten zwölf Wochen abwarten und mich dann vertrauensvoll an meine Schulleitung wenden. Ich bin A14 Stufe 6 und gehe daher davon aus, dass mein Teilzeitsold höher sein wird als das Elterngeld. Und nachdem ja die elf Monate vor Antritt der Elternzeit plus November Grundlage für die Neuberechnung sind, kann ich mich wohl über den Höchstsatz plus Geschwisterzulage freuen. Das beruhigt mich sehr.


    Dass ich an die Schule zurückkehren ‚muss‘, dachte ich mir schon fast, jedoch finde ich die Aussage ‚Unterricht natürlich. Das ist dein Job.‘ unnötig schnippisch. Wer plant denn eine Lehrkraft für 6 Wochen mitten im Schuljahr ein? Ich vermute, dass ich die ein oder andere Vertretungsstunde halten und ansonsten administrative Aufgaben erledigen muss. Aber das kann wohl nur meine Schulleitung entscheiden.


    Auf jeden Fall nochmal vielen lieben Dank! Ihr habt mir super geholfen.

    Hallo zusammen,


    ich bin gerade etwas überfordert und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.


    Zu meiner Situation: Ich habe am 28.Oktober 2017 meine Tochter bekommen und Elternzeit bis 27. Oktober 2018 beantragt. Da in Bayern dann aber direkt Ferien sind, hätte ich am 05. November 2018 wieder angefangen, zu arbeiten. Nun bin ich aber erneut schwanger. Der errechnete Geburtstermin für mein zweites Kind ist der 26. Januar 2019. Somit beginnt die Mutterschutzfrist am 15. Dezember 2018. Das ist sechs Wochen nach Ende meiner Elternzeit.


    Hierzu habe ich einige Fragen:
    1.) Ich kann ja nicht wie ein normaler Arbeitnehmer einfach Urlaub nehmen. Heißt das, dass ich für diese sechs Wochen an die Schule zurückkehren muss/ darf? Hat jemand hier Erfahrungswerte und kann mir sagen, wie sie in der Zeit eingesetzt wurde (Unterricht/ Verwaltungsarbeiten/...)?
    2.) Vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Für das Schuljahr 2018/2019 habe ich nur 16 Stunden beantragt. Ich vermute, dass sich dies auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt, da ja die zwölf Monate vor Geburt exklusive der Elternzeit als Berechnungsgrundlage dienen. Das hieße in meinem Fall die "Teilzeitmonate "November und Dezember 2018 zählen dazu. Sehe ich das richtig?
    3.) Bekomme ich dann in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt auch nur die Besoldung für 16 Stunden? Falls ja, würde es ja finanziell Sinn machen, zu sehen, ob ich meinen Teilzeitantrag zurückziehen kann. Dann müsste ich halt, falls 1.) zutrifft, die Arschbacken zusammenkneifen.


    Ich hoffe, dass jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war und mir weiterhelfen kann.


    Viele Grüße

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