also insgesamt bei potentiell neu auftretenden Krankheiten und Gebrechen, die chronisch werden könnten
Beiträge von BalianB79
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Inwieweit Daten zwischen den einzelnen Behörden ausgetauscht werden, weiß ich nicht.
Die reale Antwort war, dass man in der Probezeit mit Therapien im psychischen Bereich, aber auch bei Allergien, die neu auftauchen (Heuschnupfen hatte sie beim Amtsarzt in der Anamnese allerdings schon angegeben) vorsichtig sein sollte. Was ja durchaus einleuchtet. Die Therapie soll den Heuschnupfen aber doch gerade lindern. -
Hallo zusammen,
meine Freundin ist noch Beamtin auf Probe. Da sie im Sommer in manchen Jahren eine Belastung durch Pollen hat, wurde ihr ärztlich eine Hyposensibilisierung empfohlen, damit sich hieraus auf Sicht kein Asthma bildet. Die Arzneien sind nicht ganz günstig.
Eine Rückfrage bei der Beihilfe ergab, dass die Arznei beihilfefähig ist, eine entsprechende Therapie aber wegen möglicher gesundheitlicher Eignung in der Probezeit idealerweise vom Probebeamten selbst getragen werden sollte.
Der Therapieansatz ist ja eigentlich, dass durch die Hyposensibilisierung es eben idealerweise keine Pollenallergie mehr gibt und damit auch nicht die Gefahr von Asthma und damit die Gefahr von Dienstunfähigkeit sinkt.
Habt ihr Erfahrungen? Würdet ihr auch sicherheitshalber die Therapie besser privat tragen
Liebe Grüße
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Dass das systemisch ungerecht ist, Krababbel, da bin ich ganz bei Dir.
Mein Arzt hat empfohlen, Behandlungen für sich abzeichnende chronische Krankheiten aus „eigener Tasche“ zu bezahlen, nicht bei der Beihilfe einreichen. Zumindest als Probebeamter nicht, da dann schnell die gesundheitliche Eignung anzuzweifeln sei. Bei Lebenszeitbeamten hätte er noch nicht gehört, dass aufgrund einer chronischen Erkrankung eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfolgt, wohl aber bei Probebeamten. Ob das so stimmt, weiß ich nicht. Der Herr Doktor hört sich auch gerne reden.
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Liebe Kollegen,
als Beamter muss man unter anderem die gesundheitliche Eignung nachweisen.
Das heißt, ein Kollege, der zum Beispiel Diabetes Typ 2 hat, wird nicht verbeamtet. Es sei denn, er hat sich die chronische Erkrankung als Schwerbehinderung ausweisen lassen, dann wird er doch verbeamtet. Eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ist während der Probezeit möglich.
Bei mir haben sich bei einer Routineuntersuchung in den Blutwerten möglicherweise Hinweise auf ein entstehende chronische Erkrankung gegeben. Die Blutwerte vor der Einstellung zum Beamten auf Probe waren top, ich bin selbst inzwischen natürlich älter und seit vier Jahren Beamter auf Lebenszeit. Mein Arzt hat mir berichtet, dass er schon Patienten hatte, die wurden wegen möglicher chronischer Krankheiten entlassen. Das waren vermutlich Probezeitbeamte. Summa summarum wird mir das sicher nicht passieren zumal ich in den letzten Jahren auch keine Fehlzeiten hatte und auch schon auf Lebenszeit bin. Trotzdem macht es mich nachdenklich, wenn Erkrankungen, auf die man selbst nicht unbedingt Einfluss hat, die einfach auch Pech und Schicksal sein können, entsprechende berufliche Nachteile zur Folge haben können.
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Liebes Forum,
Ich habe eine Frage wegen des leidigen Themas, Besuch des Gesundheitsamtes.
Ich bin vor acht Jahren eingestellt worden, damals war auch das Gesundheitsamt (BL: NRW) kein Problem, Blutwerte top, BMI war 25 und alles gut, außer ein wenig Schwierigkeiten mit dem Hören - was als Lehrer, so der Arzt damals, nicht schlimm sein muss.
Drei Jahre später erfolgte die Verbeamtung auf Lebenszeit, ohne Gesundheitsamt...in Hessen ist das anders, da muss man zweimal antanzen. NRW reichte vor der Verbeamtung auf Probe.
Ich war zwar in acht Jahren nicht einen Tag krank, aber mein BMI ist auf 29 aufgestiegen. Bin ich nicht stolz drauf und als Beamtenanwärter - das magische „Zu-viel“...
Eine Kriterium im Beamtenrecht ist nun einmal die gesundheitliche Eignung.
Nun habe ich ein wenig nachgeforscht, aber ich bin nicht wirklich schlau geworden.
Ich möchte Euch aus Euren Erfahrungen fragen:
- muss ich vor einer Beförderung noch einmal zum Amtsarzt (zum Beispiel A13 auf A14). Käme mir seltsam vor, es gab aber hier schon einmal Foristen, die entsprechende Behauptungen aufstellen. Bei uns in der Schule habe ich da nie etwas mitbekommen, allerdings ist das NRW
- muss ich vor einem Bundeslandwechsel zum Amtsarzt. Das behaupten viele Leute. Und? Verlöre der zum Zeitpunkt zu dicke Wechsler sein Amt?
Viele Grüße
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Folgende, rein hypothetische Frage.
Angenommen, eine Kollegin oder ein Kollege bewirbt sich auf eine Beförderungsstelle. Im Beispiel NRW, das Bundesland ist aber eigentlich egal.
In der Regel ist das die Honorierung für jahrelange Leistungen in einem Bereich. Jeder weiß, dass der Kollege (ich bleibe aufgrund der einfacheren Lesbarkeit in der männlichen Form) einen guten Job macht. Die Probezeit ist obligatorisch. Er besteht die Probezeit.
Rein hypothetisch, den Fall gibt es in der Praxis sicher kaum: Was passiert, wenn die Probezeit im Beförderungsamt nicht bestanden wird? Wird der Lehrer dann auf seine alte Ratsstelle wieder zurück gesetzt. Wenn die Beförderung mit einem Schulwechsel verbunden war - mit der Ratsstelle an der alten Schule? Oder wird an der neuen Schule eine Ratsstelle dann geschaffen?
Viele Grüße
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Zitat von O.Meier
Das darf mal schön der Schulleiter entscheiden.
Die Schulleitung ist dagegen, wegen dem Verwaltungsaufwand und wegen der Tatsache, dass Eltern sich von den Kindern die Informationen holen sollen
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Zitat von Kathie
Dennoch ist die Schülerin minderjährig...
Das ist der springende Punkt. Wir wollen nur Schülern, ob minderjährig oder nicht, Zugang gewähren. Sonst wäre der Aufwand schlicht zu groß, dann müssten wir für 600 Eltern Zugang einrichten. Sie will Zugang, weil ihre Tochter an der vorherigen Schule Randstunden abgehangen hat und dadurch notentechnisch eingebrochen ist.
An alle: Danke für das sehr viele konstruktive Feedback. Ich halte euch auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist
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Zitat von caro07
Gibt es da familiäre Hintergründe, z.B. eine aktuelle Trennungsgeschichte der Eltern? Oder Angst, dass die Tocher einen "schlechten" Umgang hat?
Ja, die gibt es in der Tat. Sie ist vom Vater wohl schon seit ein paar Jahren getrennt. Es wurde aber angedeutet, dass das Verhältnis sehr problematisch ist. Ist wohl flöten gegangen, der Mann. Und ich glaube, deshalb will sie bei ihrem Kind alles kontrollieren, zum Beispiel, ob sie wirklich acht Stunden hat oder nur sechs Stunden und sich dann mit finsteren Gestalt trifft. Es ist eine Verlustangst, die mit Kontrolllust einhergeht. Wir sind als Schule dann mitten in diesem „Krieg“.
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Zitat von Krabappel
Gib das an den Schulleiter ab. Ich würde eine ganz klare Stellungnahme ggü. der Mutter haben wollen, inwiefern die Ausfallregelung geklärt ist. Überhaupt würde ich dem Chef sagen, dass du dich von der Trulla bedrängt fühlst und dass er mal ein paar Takte mit ihr reden soll.
Das hat die Schulleitung versucht, klare Stellungnahme. Darauf ist sie nicht eingegangen und drohte "mit höheren Instanzen". Das habe ich wohl mitbekommen.
Kurze Rückfrage: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, so nichtig der Grund auch sein mag, kann aber doch jeder Bürger gegen die Beamtin oder den Beamten einleiten. E-Mails beantworte ich nicht mehr, auch wenn sie dort klare Fristen gesetzt hat.
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Zitat von jotto-mit-Schaf
Wie alt ist denn das Kind? Unter 18?
Die Tochter ist 15.
Klar, es gibt die Informationspflicht. Die Mutter hat den Stundenplan auch bekommen. Sie fordert aber ein, dass sie unmittelbar auch über z.B. Ausfälle (z.B. 7.Std.) informiert ist, um hieraus eine Qualität der Schule abzuleiten. Die Schüler informieren sich ja online. Für Externe ist ein Zugang nicht vorgesehen. Kann sie denn tatsächlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen die Informationspflicht in Gang setzen? Das hat sie gedroht.
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Zitat von Miss Jones
Und ansonsten - was tut sie noch nerviges?
Sie will detaillierte Informationen über den Tagesablauf ihres Kindes haben, beispielsweise Zugriff auf den Stundenplan, weil ihr Kind den nicht raus rückt. Ich denke, das soll sie mit ihrer Tochter von Angesicht zu Angesicht klären. Weil ich blockiere, schreibt sie der Schulleitung. Hat hier aber auch angedroht, "noch höher" zu gehen.
Sowohl Schulleitung als auch ich haben klar gestellt - Kommunikation sollte über mich laufen. Es läuft aktuell bei der Schulleitung.
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Liebe Foristen,
Ich habe in meiner Klasse eine Schülerin, deren Mutter mir sehr, sehr viel Kraft kostet.
Sie ficht zum Beispiel unsere Wahl der Elternvertretung an und schreibt der Schulleitung E-Mails über angebliche Versäumnisse von mir im Unterricht. Die Schulleitung ist natürlich ob der langen Mails irritiert und fragt bei mir nach.
Ich habe das letztens in einer ruhigen Minute gegenüber der Schülerin angesprochen. Ob alles ok ist. Ich bekäme immer Anfragen der Mutter. Nun bekomme ich wieder eine böse Mail, weil ich nachgefragt habe.
Meine Frage: Wie kann man denn hier umgehen? Das kostet schon Kraft...
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Hallo,
Zunächst einmal glaube ich, dass wegen einem Überhang rotiert wird. Dann kommt natürlich die Idee, hey, Sie könnten ja mal reduzieren. Dann gibt es keinen Überhang. Mache ich freiwillig nicht, weil ich nicht für den Schlamassel verantwortlich bin und hierfür finanziell keine Abstriche machen will. Ich war nur unsicher, ob eine zeitweise Reduktion angeordnet werden kann. Das ist nicht der Fall, jedenfalls habe ich keine Quelle gefunden.
Die Remonstration wegen der Stunden 7 und 8 sollte ich im Auge behalten. -
Grund, warum ich reduzieren soll, ist der folgende Grund:
Es gibt zwei Versetzungsneuzugänge aus anderen Bundesländern. Weil meine Unterlagen sehr gut durchstrukturiert seien, sollte ich abgeben, damit den neuen Lehrkräften der Einstieg leichter fällt.
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Herzlichen Dank für die Antworten.
Ich fasse zusammen: Ich kann bis zu 6 Stunden unterhängig bleiben, das heißt, ich muss diese dann im folgenden Schuljahr nacharbeiten (was auch nicht gerade toll wäre).
Dass ich aufgrund organisatorischer Gründe weniger Stunden (die ich ja anbiete!) geben kann, kann aber, und das macht mich schon ein wenig sicherer, nicht dazu führen, dass ich gegen meinen Willen wegen von mir nicht verschuldeter Minderstunden auf 70 oder 80 Prozent (auch gehaltstechnisch) gesetzt werden kann.
Also, die ersten 6 Stunden zu wenig muss ich demnach nacharbeiten. Stunde 7 und Stunde 8 fallen unter Annahmeverzug des Dienstherrn.
Danke für die bisher sehr konstruktiven Antworten.
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Liebe Community-Mitglieder,
Ich habe eine Frage bezüglich einem Unterhang von Stunden.
Durch zahlreiche Neueinstellungen werde ich für das kommende Schuljahr massiv aus meinen Fächern gezogen, so dass ich nach meiner Rechnung 7 bis 8 Stunden unterhängig bin, also zu wenige Stunden habe.
Mir wurde empfohlen, auf 70 bis 80 Prozent zu reduzieren, da ich keine Kinder habe, die unterhaltspflichtig sind.
Ich will aber nicht freiwillig reduzieren, da mir ansonsten Bezüge und auch Pensionsansprüche flöten gehen. Daher reduziere ich freiwillig nicht, nehme eher eine Abordnung in Kauf.
Eine Reduktion kann nach meiner Recherche nicht angeordnet werden, oder?
Bundesland ist NRW.
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