Beiträge von Schmidt

    Wer mittwochs keine Unterrichtsverpflichtung hat, hat doch trotzdem Arbeitszeit, oder nicht?

    Kommt drauf an. Jedenfalls nicht zwangsläufig.

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    Wer z.B. 18 Stunden von 25 unterrichtet, arbeitet 72%, von dem kann ich doch erwarten, dass er Mittwochabend online auf den Vertretungsplan guckt, ob sich Donnerstag was geändert hat.

    Wenn ich 72% arbeite und Mittwochs mein unterrichtsfreier Tag ist, dann nicht, nein.

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    Der SL könnte auch anordnen, dass mittwochs eine Stunde zu unterrichten ist, solange kein TZ-Konzept vorliegt, dann ist der Kollege eh vor Ort.

    Wenn, dann könnten die Stundenplaner den Stundenplan so legen. Das machen sie aber nicht, weil sie in der Regel andere Probleme haben, als einer Lehrkraft eins reinzudrücken, weil der Schulleiter sie am Mittwoch mal nicht erreicht hat.

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    Was immer das heißen mag. Wir müssen zum Beispiel 1x wöchentlich ins so genannte "Schulportal" gucken, obwohl viel über "LernSax" läuft, ein weiteres Onlineportal für Lehrkräfte. Ist offiziell so vorgegeben, egal, an welchen Wochentagen man unterrichtet.

    An irgendeinem der Wochentage wirst du sicher unterrichten. An diesem guckst du dann ins Portal. Das muss ja nicht gerade der Mittwoch sein.

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    Übrigens unterrichten manche Kolleg*innen auch Referendar*innen am Seminar, besuchen Praktikant*innen im Betrieb oder sind auf Klassenfahrt, gilt für die dann auch eine Sonderregelung der Erreichbarkeit, weil sie ja gerade nicht im Klassenzimmer stehen?

    Wenn ein Referendar im Seminar ist, ist er für die Schulleitung nicht erreichbar. Warum sollte er das sein? Das kann auch bedeuten, dass er eben einen Tag lang nicht erreichbar ist. Was soll man ausgerechnet mit einem Referendar so dringen klären müssen, dass es nicht bis zum nächsten Tag in der Schule warten kann? Für Kollegen, die Schüler im Praktikum besuchen, gilt dasselbe. Es gibt wirklich nichts, das so wichtig ist, dass es nicht bis zum nächsten Tag warten kann.

    Warum sollte die Schulleitung einen Kollegen auf Klassenfahrt sofort oder überhaupt erreichen müssen?

    Wie ist es möglich Klimagenerationengerechtigkeit losgelöst von generationaler Verantwortung zu diskutieren?

    Was soll "Klimagenerationengerechtigkeit" sein? Es wäre wünschenswert, wenn die Erde nicht eine Mischung aus Mad Max und Waterworld würde. Das ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die unabhängig vom Alter ist. Diskussionen darüber, dass die alten Umweltsäue doch jetzt mal viel mehr auf alles zu verzichten hätten und überhaupt an allem Schuld seien, sind sicher einfach, man kann sich so gut überlegen fühlen und, ganz wichtig, man muss sich selbst nicht anstrengen. Das Problem wird dadurch aber nicht gelöst.

    Mir auch.

    Das Wiederholen eine Klasse ist keine Strafe ... sondern eine Chance.

    Das sehen die meisten Schüler anders. Aus seiner Freundesgruppe und Klassengemeinschaft gerissen zu werden, ist besonders bei jüngeren Schülern eine erhebliche Belastung.

    Fraglich ist nur, ob es in unserem System, wie es zur Zeit ist, sinnvolle Alternativen gibt. Selbst, wenn man zum Schluss kommt, dass das Sitzenbleiben notwendig ist (wozu ich auch tendiere), braucht man es nicht Schönreden und versuchen, den aus Schülerperspektive unter Umständen einschneidenden Vorgang als positiv zu framen.

    Ich kenn jetzt das Beamtenrecht nicht.

    Aber im Zuständigskeitsbereich des privaten Arbeitsrechts ist es selbstverständlich zulässig, in seiner Freizeit zu machen, was man will. Wenn die Arbeitszeit vorüber ist, ist sie vorüber. Hat auch erstmal nichts mit Voll- oder Teilzeit zu tun.

    Dein Argument ist doch die ganze Zeit, dass unterrichtsfreie Zeit auch Arbeitszeit sei. Jetzt sind unterrichtsfreie Tage, unabhägig davon, ob Voll- oder Teilzeit, doch Freizeit? In meiner Freizeit muss ich nicht für meinen Dienstherren/Chef erreichbar sein. Vielleicht wirst du dir erstmal mit dir selbst über deine Position einig und formulierst diese nachvollziehbar. Musst du natürlich nicht. Du bist hier ja in deiner Freizeit.

    btw: ich bin gestern um 5 Uhr mit dem Fahrrad zur Schule gefahren. Auf dem Rad habe ich während der Fahrt den Tag strukturiert, Gespräche geplant, ... Um 17 Uhr bin ich auf dem Fahrrad zurückgefahren. Auch dabei habe ich mir Gedanken zur Woche und den kommenden Wochen gemacht und Termine mental vorbereitet.

    Wo ist da die Alleinstellung des Lehrerberufs? Das habe ich in der freien Wirtschaft auch oft gemacht. Tatsächlich sogar mehr als jetzt, weil die Arbeit im Detail komplexer war. Arbeitszeit ist das nicht, weder für Lehrer noch für andere Berufstätige.

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    Sachen, die ich sonst am Schreibtisch machen würde. Zu hause war ich um 19 Uhr. Hatte ich einen 14-Stunden-Arbeitstag in der Arbeitszeit-Erfassung? Oder war das Nach-Hause-Weg

    Ob du eine. 14-Stunden-Arbeitstag hattest, kommt darauf an, was du gemacht hast. Nachdenken auf dem Arbeitsweg ist jedenfalls keine Arbeitszeit.

    Mir geht es nur darum zu zeigen, dass bei manchen Tätigkeiten die Festlegung schwierig ist, da Lehrer kein Stoppuhrjob ist. Und kein Computerjob, wo man messen kann, wie lange der PC an war.

    Es ist irgendwie niedlich, dass du denkst, dass sich Arbeitsleistung in anderen Jobs an der Zeit misst, die der PC eingeschaltet ist.

    Wenn ich etwas geschriebenes erhalte, dann wird erwartet, dass es innerhalb der nächsten (gefühlt) 1-3 Tage, je nach Dringlichkeit beantwortet wird. [...]

    Ich werde im Schnitt einmal pro Schuljahr daheim wegen solchen Sachen angerufen und fand es bisher immer gerechtfertigt und nachvollziehbar.
    Wenn ich gerade telefonisch nicht erreichbar bin, dann ist es halt so. [...] Eine "Erwartungshaltung", dass man erreichbar ist, habe ich noch nicht wahrgenommen.

    Dann passt das bei euch ja. So ist aber nicht jede Schulleitung, daher muss man entsprechende Grenzen für sich ziehen und sich nicht kirre machen lassen.

    Ok, da sind wir bei dem Punkt, wo ich die Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen kann.

    Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber? Du meinst die Einstellung, dass sich der Arbeitgeber an geltendes Recht zu halten hat? Wenn ich in der Schule arbeiten soll, dann muss dort ein ergonomischer Arbeitsplatz vorhanden sein. Dazu gehört ein hinteichend leistungsfähiges Notebook mit Dockingstation, Monitor, Tastatur und Maus. Das scheitert schon daran, dass nicht genug Platz für alle Lehrkräfte ist und niemand das Geld für die Ausstattung in die Hand nehmen will. Solange das nicht gegeben ist, muss ich zuhause arbeiten. Da bin ich dann eben erreichbar, wenn ich erreichbar bin, es sei denn, es ist etwas anderes per Dienstvereinbarung vereinbart. Wenn ich kein Diensttelefon bekomme (oder einen VoIP Client auf dem dienstlich gelieferten Notebook), dann bin ich telefonisch gar nicht erreichbar.

    Hier geht es ja nicht mal um strahlende Kinderaugen, sondern um einen fordernden Dienstherren.

    Das sehe ich anders. Wenn ich diese Zeitschriften auf die Verwendbarket im Unterricht prüfe, ist das zumindest AUCH Arbeitszeit.

    Gerade hieß es noch, du liest Spiegel und co. so oder so und dabei fällt dann auch etwas für den Unterricht ab. Das ist keine Arbeitszeit. Wenn ich die C't lese (aus Spaß an der Freude) und dabei etwas sehe, das ich auch mal im Unterricht einbringen kann, dann käme niemand auf die Idee, das als Arbeitszeit zu betrachten.

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    Das Lesen der pädagogischen und didaktischen Fachzeitschriften ist ja wohl unbestritten ausschließlich Arbeitszeit und kein Privatvergnügen.

    Du hast selbst geschrieben, dass du die Zeitschriften privat liest und dich dabei erholst. Was denn nun? Du widersprichst dir.

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    Als reines Privatvergnügen dürfte man das auch nicht absetzen oder für die Lehrerbücherei anschaffen.

    Ein Privatvergnügen ist es bei Lehrern also tatsächlich nicht. Dazu habe ich auch schon einiges gelesen und glaube mich gut auszukennen.

    Aber gerade an dieser Diskussion sieht man ja, wie schwierig eine Arbeitszeitmessung bei Lehrern ist.

    Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand ist die Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften überhaupt nicht schwierig. Daran scheitert es aber offensichtlich vielfach.

    Manches ist aber auch gleichzeitig privat und beruflich.

    Die Tageszeitung, den Spiegel und Die Zeit sowie einige Fachzeitschriften lese ich gerne privat und erhole mich dabei.

    Das machen Menschen in vielen anderen Berufen auch. Das ist keine Arbeitszeit.

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    Gleichzeitig schneide ich aber Texte zur Verwendung im Unterricht aus. Das mache ich automatisch.

    Menschen in anderen Berufen schneiden vielleicht nichts aus (das mache ich im Übrigen auch nicht; wenn überhaupt mache ich ein Foto um es später digital zu verarbeiten, aber auch das eher selten), sie überlegen sich aber auch, dass sie xy mal ausprobieren können oder den Einsatz von abc prüfen. Das ist auch keine Arbeitszeit.

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    Deshalb kann ich diese Ausgaben als Deutsch, Geschichte und Ethiklehrer bewusst von der Steuer absetzen, weil ich sie zu einem großen Teil aus beruflichen Gründen lese, im Sommer sogar im Eiscafe. Das wäre ja schlimm, wenn es nur als Arbeitszeit gilt, wenn man unbequem am Schreibtisch liest.

    Wenn du im Eiskaffee Tageszeitung liest, ist das keine Arbeitszeit.

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