Beiträge von Schmidt

    Die Polizisten haben sich gar nichts angeschaut, die Schulleitung hat den Polizisten den Fall geschildert und die Polizisten haben gesagt, dass da nichts rechtswidriges passiert ist, sie ja aber einfach mal mit der Schülerin sprechen können.

    Die Polizisten müssen sich die Posts angeschaut haben, sonst können sie nicht beurteilen, ob die Post problematisch sind oder nicht.

    Zitat

    Ist es eigentlich so schwer, sich mal den Sachverhalt vernünftig durch zu lesen oder es zu mindest mal zur Kenntnis zu nehmen, wenn man ihn schon vorgelesen bekommt?

    Dasselbe könnte ich dich fragen.


    Was ist an der Situation nicht verständlich? Schülerin A sieht, dass Schülerin B in den sozialen Medien AFD Posts teilt. Schülerin A "meldet" das via E-Mail bei der Schulleitung und fügt natürlich Links zu den möglicherweise problematischen Posts oder Screenshots hinzu. Die Schulleitung weiß nicht, ob die Inhalte tatsächlich problematisch sind und meldet dies deshalb der Polizei. Die Polizei kommt in die Schule, sieht sich die E-Mail und die Posts/die Screenshots an um beurteilen zu können, ob es ein Problem gibt.

    Die Polizisten haben sich die Inhalte angeschaut, ohne in ein Handy zu schauen?

    Tiktok und Insta kann man im Browser öffnen.... Links zu den Beiträgen kann man via E-Mail verschicken.... Niemand muss zum Ansehen von Social Media Post das Handy einer anderen Person verwenden.

    Zitat aus dem Bericht in der Süddeutschen "Dort hätten sie [die Polizei] die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin geprüft." E-Mail, nicht "haben ein Handy durchsucht".

    Die Polizisten haben sich das auf dem Handy der anderen Schülerin angeschaut und entschieden, dass das Ganze den Terz nicht wert ist.

    Nein, das haben sie nicht. Es wurde auch kein Handy durchsucht. Das war auch gar nicht notwendig, weil die Inhalte in den sozialen Medien frei zugänglich sind. Auch ohne Tiktok oder Insta Account kann man die Inhalte ansehen.

    Es ging auch nicht um "Terz", sondern darum, ob Inhalte unter Umständen strafrechtlich relevant sein könnten.

    Was genau verstehst du daran nicht? Hast du soviel Geltungsdrang, dass du dir Dinge ausdenkst, nur, um Recht zu haben?

    Das macht das Dilemma deutlich in dem Scholz sich befindet. Er weiß wesentlich mehr, als er aus Sicherheitsgründen sagen darf. Die Entscheidungen beruhen aber genau auf diesen geheimen Informationen.

    Dann wäre eine vernünftige Kommunikation sinnvoll, statt sich irgendwelche offensichtlichen Nonsensbegründungen auszudenken.

    Zumal die Bundeswehr so oder so nicht bis kaum verteidigungsfähig ist. Das Problem besteht aber schon seit 15+ Jahren.

    Wegen eines versendeten Wahlwerbevideo die Polizei zu holen finde ich oberflächlich betrachtet auch ziemlich unnötig. Ich frage mich was die Polizei da machen soll.

    Dass die Polizei geholt wurde ist grundsätzlich in Ordnung. Die Polizei kann prüfen, ob unter Umständen strafrechtlich relevante Inhalte vorliegen. Wenn man sich so unsicher ist, dass man das nicht selbst beurteilen kann/will, dann ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.


    Im vorliegenden Fall ist es eher Ausdruck einer allgemeinen Anti-AFD Hysterie, dass jeder Inhalt, in dem was von AFD steht gleich verdächtig ist.

    Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.

    Diese Ausführungen gehen am Thema vorbei und sind ein gutes Beispiel für sinnlos übberschießende Emotionen, statt einer vernünftigen Auseinandersetzung mit Sachverhalten.


    Das Handy der Schülerin wurde nicht durchsucht. Die Schulleitung hat per Mail einen Hinweis auf Social Media Posts erhalten und daraufhin die Polizei gerufen. Die Schulleitung hat der Polizei dann die gemeldeten Inhalte gezeigt (soweit richtiges Verhalten der SL) und die Polizei hat (zutreffend) festgestellt, dass keine strafrechtliche Relevanz zu erkennen ist.

    Unter deiner Quelle steht nur, dass der AG einen Notdienst mit den Gewerkschaften vereinbaren soll. Das irgendwelche Gerichte das dann entscheiden, ist deine Einschätzung als Laie und sicherlich keine Rechtsgrundlage. Die meisten Fälle werden sicherlich nicht vom BVG und BAG verhandelt.

    https://www.cmshs-bloggt.de/re…arbeiten-im-arbeitskampf/

    Falls du dich wirklich für das Thema interessierst und nicht nur unreflektiert (und unberechtigt) klugscheisen willst, ist das ein hier ein guter Anfang. Die zitierten Entscheidungen solltest du dir auch zu Gemüte führen.

    Zitat

    Sicherlich ist es richtig, dass die Gerichte Rechtsprechung mit definieren. Aber dein Bild von unserem Rechtssystem würde ich nicht so unterschreiben. Es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass Gerichte unser Rechtssystem definieren.

    Im Arbeitsrecht ist die Rechtsprechung ein entscheidender Teil der Rechtslage. Viele Sachverhalte sind nicht gesetzlich geregelt oder von unbestimmten Rechtsbegriffen dominiert, die einer Auslegung durch die Gerichte bedürfen. Wir haben, in Gegensatz zu den nicht weniger demokratischen, USA oder Großbritannien kein Common Law, das heißt, dass Entscheidungen nicht direkt als Recht gelten. Aber selbstverständlich formen die Entscheidungen, insbesondere des BAG, die Rechtspraxis.

    Zitat

    Warum kann der Gesetzgeber die Gesetze nicht ändern?

    Natürlich kann das Grundgesetz geändert werden. Wenn man wollte, könnte man dich auch eine ganz neue Verfassung geben. Dafür muss es aber bessere Gründe geben, als "Boah, voll nervig diese Streiks."

    Zumal es darum gar nicht direkt geht. Die Ausgestaltung des Streikrechts obliegt den Parteien im Arbeitskampf und wird von den Gerichten in Abwägung von Rechten begrenzt.

    Zitat

    Und wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf:

    Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.[9] Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der obersten Gerichte.

    Anderen vorwerfen, sie seien Laien, aber selbst ein Wikipedia Zitat anbringen. Netter move ;)

    Herr Söder (CSU) forderte bereits den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Schwerkriminellen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Frau Wagenknecht (BSW) will abgelehnten Asylbewerbern gänzlich alle Gelder streichen. Ich weiß nicht, ob beide Forderungen durch die Verfassung gedeckt sind.

    Der Unterschied wurde dir bereits erklärt.

    Zitat

    Die grüne Jugend testet mit ihren Forderungen auch gerne mal die verfassungsrechtlichen Grenzen aus.

    Beispiel?

    Aber es keineswegs so, dass man das Streikrecht nicht einschränken könnte ohne das die Welt untergeht.

    Die Welt geht auch mit unserem Streikrecht offensichtlich nicht Unter. Für eine (weitere) Einschränkung der Grundrechte besteht also kein Grund.

    Du kannst es doch selbst anhören oder? In Italien können beispielsweise Streiks von der Regierung begrenzt werden, wenn sie der Öffentlichkeit zu sehr schaden. Oder ein Verbot zu bestimmten Zeiten.

    In Italien geht es Arbeitnehmern deutlich schlechter als bei uns. Auch Lehrer verdienen deutlich weniger. Vielleicht ist es doch ganz gut, dass hier ausgiebig gestreikt werden darf. Dass Streiks in Deutschland nicht begrenzt werden dürfen, stimmt übrigens nicht. Die Schranken sind nur sehr hoch, da das Streikrecht ein Grundrecht ist.

    Ich glaube kaum, dass diejenigen, die fragen "Wo ist der Skandal?" auch so reagiert hätten, würde es um eine andere Partei gehen.

    Ich halte es auch für übertrieben, dass die Polizei noch mit der Schülerin gesprochen hat, nachdem klar war, dass es sich nicht um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte gehandelt hat. Skandalös oder ein Grund, ein Fass über die mangelnde Rechtsstaatlichkeit aufzumachen ist das aber sicher nicht.


    Bei einer anderen Partei sind nicht Teile (auch der Jugend) verfassungsfeindlich. Wenn eine Schülerin ein Tiktok vom Söder teilt, fürchte ich auch um unsere Jugend, aber trotz einzelner Aussetzer, befindet sich die CSU generell auf dem Boden der Verfassung.

    Die Schülerin ist wie eine Schwerverbrecherin abgeführt worden wegen einem Schlumpfvideo und dem Statement, dass Deutschland auch Heimat ist (wenn ich das so richtig gelesen habe).

    Wie kommst du daraus, dass Schwerverbrecher vom Schulleiter darum gebeten werden kurz mitzukommen und dann außerhalb des Sichtfelds anderer Schüler ein kurzes Gespräch mit der Polizei führen? Die Schülerin wurde weder abgeführt noch wie eine Schwerverbrecherin behandelt.

    Warum seid ihr Rechten eigentlich immer so dramatisch? Bekommt mal eure Emotionen in den Griff.

    Dir ist aber schon bewusst, dass es in verschiedenen Ländern schon lange Einschränkungen des Streikrechtes gibt? Die scheinen damit gut zu leben. Auch in Deutschland haben wir Einschränkungen. Beamte, wilde Streiks, ...

    Es geht um weitere Einschränkungen.

    Welche Länder meinst du?

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