nee nee
Den Vorteil haben nur die SuS, die ihre alten Arbeiten nicht verlegt haben
Umso besser.
nee nee
Den Vorteil haben nur die SuS, die ihre alten Arbeiten nicht verlegt haben
Umso besser.
Boh, ist das wieder ein angenehmes und hilfreiches Klima hier.
Nachreichen und sehen, was passiert ist der einzige sinnvolle Ratschlag. Der kam bereits am Telefon. Warum man über Verwaltungsvorgänge so emotional diskutieren muss, erschließt sich mir nicht.
Das "Schlimmste", das passieren kann, ist der Ref Beginn sechs Monate später.
Plattenspieler Interessanter Einwand. Ich habe den Fragebogen jedoch 1:1 von Dr. Christoph Paulua übernommen, der den Fragebogen dann auch validiert hat. Daher kann ich dir diese Frage nicht beantworten, er wird sich etwas dabei gedacht haben. Vielen Dank für die Teilnahme!
Das ist eine ziemlich unwissenschaftlich Herangehensweise.
Vermutlich hat man sich anders organisiert, wenn man mal einen Bürojob hatte, wo man täglich mind. 9 Stunden (inkl. Pausen) im Büro war + Anfahrt.
Friseur mache ich z.B. fast immer Samstags, muss man dann halt mit etwas Vorlauf den Termin ausmachen.
Gleitzeit ist schon was Feines
Mittlerweile geben meine Schüler die Note gleich in die Noten-App ein, die dann die wahrscheinliche Abiturnote berechnet. Ich weise stets darauf hin, dass es unsinnig ist, ein Jahr vor der Abiturprüfung Notenberechnungen zu machen, aber das hält sie nicht davon ab.
Wir haben noch Excel benutzt. Ein Überblick über die eigenen Leistungen und die ins Abi eingehenden Noten zu haben ist sinnvoll.
Es ist ein Forum für Lehrerinnen. Anliegen von Nicht-Lehrerinnen sind also illegitim. Die gehören hier nicht hin.
Hier dürfen alle Lehrer, Referendare und noch ein paar andere Menschen schreiben, nicht nur Lehrerinnen.
Ich klinke mich mal ein: wie siehts denn aus mit mündlichen Prüfungen, die aus Altabiklausuren zusammengekürzt wurden? Mein Kenntnisstand war immer, dass das ein absolutes no go sei, an der Schule einer Freundin scheint das aber völlig Usus zu sein. Ist natürlich fix erstellt... aber darf mans?
Wir machen das auch. Warum auch nicht?
Das glaube ich auch. Vor Grundschullehrkräften und deren Laminierdrang ist nichts sicher.
upps, habe versehentlich "laminieren" gelesen.
Laminieren ist total männlich 👌
Das ist ja nicht unbedingt das Problem, denn die Kosten der Lehrkraft werden ja übernommen. Wenn auch erst im nachhinein.
Das ist trotzdem Geld, das man erstmal vorstrecken muss. Bei knappem Budget ohne oder mit geringem frei verfügbarem Anteil, ist das durchaus eine Belastung. Wenn man dann auch noch rumdiskutieren muss, um überhaupt alles zurückzubekommen, ist das unnötiger zusätzlicher Stress.
Wenn alle nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen, wird man vllt. schräg angeschaut, wenn man es nicht tut????
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Warum ist das relevant?
Beispiel: Falls ein Vater, der als Begleitperson die Klassenfahrt begleitet, mit den Kids Alkohol konsumiert, ist im Endeffekt die Lehrkraft mit in der Verantwortung, weil diese ihre Aufgabe an eine unzuverlässige Person delegiert hat.
Nein, so funktioniert das nicht.
Wenn ich dort Steuerklasse 5 statt 1 angebe, verändert sich der Pensionsanspruch stark
Du zahlst mit Steuerklasse V ja auch mehr Steuern auf deine Pension, als mit Steuerklasse I.
Der Wahl-o-mat hat mir gesagt dass ich die meisten Übereinstimmungen mit der PDV habe. Der Name gefällt mir schonmal, kenne die Partei aber überhaupt nicht
Die ersten drei Parteien, die mir der Wahl-o-mat ausgespuckt hat, haben mir gar nichts gesagt. 😅 Nach Prüfung der Positionen habe ich tatsächlich eine davon gewählt. Wahrscheinlich eine verschwendete Stimme, aber irgendwer muss ja mal damit anfangen, nicht immer nur die selben großen Parteien zu wählen.
Ich habe geschrieben, dass ich die Beschreibung eines Fötus als parasitären Zellhaufen unangemessen empfinde.
Genau genommen ist er das aber. Ein Parasit nistet sich im Wirt ein und ernährt sich von diesem um zu überleben, zu wachsen, sich zu entwickeln. So funktioniert Schwangerschaft. Und ein Embryo/früher Fetus ist auch nichts anderes, als ein Zellhaufen. Aus diesem entwickelt sich ein Mensch, es ist aber noch keiner.
ZitatDas Hören-Können habe ich in Verbindung mit dem Erkennen von Stimmen und Sprachen nach der Geburt gebracht, womit ich sagen wollte, dass die Geburt als solche keine automatische Veränderung des Menschseins darstellt. In der 39. SSW und nach der Geburt ist es derselbe Mensch würde ich meinen. Es bleibt also die Frage nach dem erlaubten Abbruch und der SSW.
Über den Zeitpunkt, in dem aus dem Zellhaufen menschliches Leben wird, kann man natürlich diskutieren. In den ersten zwölf Wochen sehe ich da aber keinen Anhaltspunkt, menschliches Leben anzunehmen. Jedenfalls nicht, ohne metaphysisch zu werden. Spätestens, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Leibesfrucht auch außerhalb des Mutterleibs überleben kann, also ca. ab der 24. Schwangerschaftswoche würde ich auch menschliches Leben annehmen.
ZitatWenn ich mich recht erinnere, darf man ein Kind mit Behinderung wesentlich länger abtreiben. Ist das dann kein Mensch?
Jein (bezogen auf das Erlaubtsein des Schwangerschaftsabbruchs)
Diese Norm gibt es so nicht mehr. Es ist aber grundsätzlich möglich, zum Schutz der Schwangeren vor psychischer Beeinträchtigung oder unzumutbarer Belastung (nicht meine Worte) in Ausnahmefällen auch später als in den ersten drei Monaten noch einen Abbruch zu erlauben. Die Ausnahmefälle sind aber eigentlich die Regel, d.h. wenn eine Schwangere einen Fötus, der voraussichtlich zu einem behinderten Kind wird nicht austragen will, bekommt sie auch die ärztliche Indikation und kann auch später noch abtreiben.
Zur Bezahlung von OpenSource: Ich habe Wikipedia schon mehrfach - sowohl mit Beiträgen, als auch mit Spenden unterstützt und in meinem bisherigen Leben vermutlich schon mehr für Software bezahlt als du (was allein der Zeitspanne geschuldet ist, die ich dir vermutlich voraus bin). Ich spende lieber für Ärzte ohne Grenzen, Amnesty oder für unser Schulprojekt in Burundi (hier spende ich vor allem Zeit als Webmaster, aber auch passable Beträge)
Ich bezweifle, dass du bereits mehr für Software bezahlt hast, als ich. Im Unternehmensumfeld wird das schnell teuer. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Arbeit eine monetäre Gegenleistung verdient. Für gemeinnützige Zwecke kann man mit dem üppigen Lehrersold und der üppigen Pension dann auch noch spenden. Dabei empfehle ich übrigens, an kleine, lokale Initiativen zu spenden, statt an die großen, bei denen viel durch die Verwaltung aufgefressen wirs.
ZitatDu schreibst:
"Photoshop Elements, das für Amateure vollkommen ausreichend ist, kostet 80 Euro. Affinity Photo 2, mit dem auch Profis arbeiten kostet 75 Euro."
<edit> Adobe Photoshop kostet 311 €. Pro Jahr. Da ich mit der Bildbearbeitung auch für meine Bücher arbeite, die ich verkaufe, wäre es eine kommerzielle Nutzung.
Das ist das Abo. Du musst schon genau hingucken und dich mit den Lizenzbedingungen beschäftigen. Photoshop Elements kannst du auch kommerziell nutzen. Wenn dir das nicht reicht, dann gibt es noch Affinity Photo 2, dass im Funktionsumfang nicht hinter GIMP oder Phtoshop zurücksteht.
ZitatAuch Word 365 wird als Jahresabo angeboten. 1000 € sind also viel zu niedrig angesetzt. </edit>
Du kannst auch einfach Office Home & Student kaufen. Das heißt nur so, kann aber von jedem auch kommerziell genutzt werden. Das kostet einmalig 149,- Euro.
Lass doch einfach die Behauptungen, wenn du dich mit einem Thema nicht auskennst.
ZitatIch bin kein Amateur. Ich besitze im Bereich Bildbearbeitung einen Gesellenbrief als Reprofotograf. Da nutze ich kein Kinderspielzeug, sondern GIMP
Ach, Wolfgang...
Weil manche Sachverhalte in der Vergangenheit nicht gut / unwürdigt / blöd / menschenverachtend geregelt waren, heißt das doch nicht automatisch, dass jede Entscheidung eines Gerichts aus der Zeit so war.
Das habe ich auch nicht behauptet.
ZitatAußerdem sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen dem Urteil des Verfassungsgerichts und einer damals bestehenden Gesetzeslage ("einfaches" Gesetz vs. Urteil des obersten Gerichts).
Interessanterweise war das erste Urteil des BVerfG eine Reaktion darauf, dass Schwangerschaftsabbrüche straffrei gestellt werden sollten.
ZitatDieses "mir passt das Urteil nicht, deswegen ziehe ich es in Zweifel - lag bestimmt daran, dass alles alte, weiße Männer waren" macht eine Tür auf, bei der man sich gut überlegen sollte, ob die nicht zu bleiben sollte. Denn der nächste, dem ein Urteil nicht passt, kann auch so argumentieren und dann bestärkt man das Gerede von "Systemjustiz" usw.
Verfassungsrichter sind auch nur Menschen und das Recht ist (offensichtlich) nicht eindeutig. Daher fließen die eigenen Ansichten der Richter immer mit in die Rechtsprechung ein, auch beim BVerfG.
Das zu leugnen wäre naiv. Und natürlich darf man Entscheidungen des BVerfG kritisieren. Warum auch nicht?
ZitatAlles anzeigenJa, Rechtsauffassungen können sich ändern - nur habe ich noch keine geänderete Rechtsauffassung des BVerfG zu dem Thema gehört.
aktuelle (?) Rechtsauffassung (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2018): https://www.bundestag.de/resou…WD-7-256-18-pdf-data.pdf:
"Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu, vgl. etwa Höfling, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 1, Rn. 60, Art. 2, Rn. 145; Hillgruber, in: Epping/Hillgruber: Beck’scher Onlinekommentar Grundgesetz, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 1, Rn 4.
Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2,
Satz 3 GG."
Das ist eine ganz andere Argumentation, als nur auf die Entscheidungen des BVerfG zu verweisen.
ZitatDamit eins klar ist: Ich habe hier keine Meinungsäußerung zum Schwangerschaftsabbruch abgegeben (ich habe dazu eine Meinung, aber keine Lust, in die Diskussion so wie sie geführt wird einzusteigen). Nur das "Wegwischen" eines Verfassungsgerichtsurteils mit dieser Nonchalance stört mich.
Wer hat was "weggewischt"? Ich habe nur festgestellt, dass mich die Entscheidung ob der Zusammensetzung des BVerfG in den 60er/70er Jahren nicht wundert. Ein bisschen Polemik ist bei manchen Themen notwendig. Auf rationaler Ebene ist nicht immer ein Blumentopf zu gewinnen.
ZitatDer behauptete Zusammenhang wäre erst einmal deutlicher zu belegen.
Dafür ist eine Diskussion in einem Internet Forum, das so gut wie keinen Einfluss auf die rechtlichen Verhältnisse hat, nicht wichtig genug.
ZitatDer erste Blick auf die Liste der VerfassungsrichterInnen (ha!) gibt das für mich nicht automatisch her.
Hast du herausgefunden, welche Senate jeweils geurteilt haben und wie diese besetzt waren?
Zitat1995 entschied das BVerfG, dass man Soldaten als Mörder bezeichnen darf. Hat einen guten Bekannten persönlich sehr getroffen und gestört. Mit der obigen Argumentation hätte er mit "das müssen lauter langhaarige, grüne Kiffer gewesen sein" (von wegen alte, weiße, christliche Männer) das Urteil für sich einfach abtun können,
Die Grünen haben erst 2001 den ersten Sitz bekommen. Bis dahin waren ausschließlich von der CDU/CSU, SPD und FDP vorgeschlagene Richter vertreten. Insofern wäre die Einschätzung mit den langhaarigen, grünen Kiffern unzutreffend.
Zitatnur lebt mMn unser Staat davon, dass man auch Urteile, die einem nicht passen, akzeptiert - oder juristisch gegen sie vorgeht. Sonst wird's arg beliebig.
Natürlich muss man Urteile akzeptieren oder gegen sie vorgehen. Man kann sie aber auch gleichzeitig akzeptieren und für falsch oder sogar (entsprechende Fachkenntnis vorausgesetzt) für fehlerhaft halten. Das ist doch kein Widerspruch. Die juristische Lehre widerspricht der Rechtsprechung regelmäßig, das ist ganz normal. Und natürlich darf man Entscheidungen auch als Laie für falsch halten.
Die ganze Diskussion ist so oder so Augenwischerei. Die Mehrheit der Menschen, auch im Bundestag und auch bei der Einführung des § 218a StGB will/wollte, dass Schwangerschaftsabbrüche im ersten Trimester legal möglich sein sollen. Das ist die Hauptsache.
Momentan nutze ich GIMP und LibreOffice, um mein neues Buch vorzubereiten.
Wieviel hast du an die Entwickler/Betreiber von LibreOffice, GIMP und Wikipedia bisher gespendet?
ZitatKlar. Ich könnte mir Photoshop, Word und/oder Papyrus anschaffen - und dafür etwas mehr als 1000 € hinlegen.
Photoshop Elements, das für Amateure vollkommen ausreichend ist, kostet 80 Euro. Affinity Photo 2, mit dem auch Profis arbeiten kostet 75 Euro. MS Office inklusive Word und Excel kostet 149 Euro. Wie kommst du auf "etwas mehr als 1000 €"? Nicht, dass man diese Software benutzen müsste, aber zu lügen ist auch nicht notwendig.
ZitatViele Programmierer verdienen in der Regel durch Support, Schulung oder Zusatzmodule an ihrer Arbeit - und die freie Version bringt Kundschaft - oder sie haben einen "Brotjob".
Das kennen wir schon von Musikern, Designern und anderen Künstlern. Die sollen mal Arbeit umsonst machen, das bringt ja Aufmerksamkeit und jemand anderes wird dann schon vielleicht irgendetwas bezahlt abnehmen. Oder die machen Kunst zum Spaß neben ihrem Brotjob, dann muss man die so oder so nicht bezahlen.
Ich muss nicht am Hungertuch nagen, also gebe ich Menschen, die Dinge machen von denen ich einen Mehrwert habe Geld für ihre Arbeit. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
das BVerfG geht in seinen beiden Urteilen z. B. davon aus, dass Art. 1 I GG auch für ungeborene Menschen gilt
Die beiden Entscheidungen des BVerfG sind aus den Jahren 1975 und 1993. 1975 durften Männer ihren Frauen noch verbieten zu arbeiten. Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 strafbar.
Rechtsaufassungen ändern sich. Und dass sich alte, weiße und vor allem christliche Männer in diesem gesellschaftlichen Klima Gründe gegen Schwangerschaftsabbrüche ausdenken, um Frauen unter Kontrolle zu halten, ist wenig verwunderlich.
Man vergeudet eben sehr viel Sauerstoff, um sich nicht eingestehen zu müssen, dass ein Kind getötet wird.
Hier geht es um Föten, nicht um Kinder. Beim Thema zu bleiben wäre hilfreich.
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