Wer mittwochs keine Unterrichtsverpflichtung hat, hat doch trotzdem Arbeitszeit, oder nicht?
Kommt drauf an. Jedenfalls nicht zwangsläufig.
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Wer z.B. 18 Stunden von 25 unterrichtet, arbeitet 72%, von dem kann ich doch erwarten, dass er Mittwochabend online auf den Vertretungsplan guckt, ob sich Donnerstag was geändert hat.
Wenn ich 72% arbeite und Mittwochs mein unterrichtsfreier Tag ist, dann nicht, nein.
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Der SL könnte auch anordnen, dass mittwochs eine Stunde zu unterrichten ist, solange kein TZ-Konzept vorliegt, dann ist der Kollege eh vor Ort.
Wenn, dann könnten die Stundenplaner den Stundenplan so legen. Das machen sie aber nicht, weil sie in der Regel andere Probleme haben, als einer Lehrkraft eins reinzudrücken, weil der Schulleiter sie am Mittwoch mal nicht erreicht hat.
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Was immer das heißen mag. Wir müssen zum Beispiel 1x wöchentlich ins so genannte "Schulportal" gucken, obwohl viel über "LernSax" läuft, ein weiteres Onlineportal für Lehrkräfte. Ist offiziell so vorgegeben, egal, an welchen Wochentagen man unterrichtet.
An irgendeinem der Wochentage wirst du sicher unterrichten. An diesem guckst du dann ins Portal. Das muss ja nicht gerade der Mittwoch sein.
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Übrigens unterrichten manche Kolleg*innen auch Referendar*innen am Seminar, besuchen Praktikant*innen im Betrieb oder sind auf Klassenfahrt, gilt für die dann auch eine Sonderregelung der Erreichbarkeit, weil sie ja gerade nicht im Klassenzimmer stehen?
Wenn ein Referendar im Seminar ist, ist er für die Schulleitung nicht erreichbar. Warum sollte er das sein? Das kann auch bedeuten, dass er eben einen Tag lang nicht erreichbar ist. Was soll man ausgerechnet mit einem Referendar so dringen klären müssen, dass es nicht bis zum nächsten Tag in der Schule warten kann? Für Kollegen, die Schüler im Praktikum besuchen, gilt dasselbe. Es gibt wirklich nichts, das so wichtig ist, dass es nicht bis zum nächsten Tag warten kann.
Warum sollte die Schulleitung einen Kollegen auf Klassenfahrt sofort oder überhaupt erreichen müssen?