Rein rechtlich ist es das. Klar ist man dann nicht eingestempelt. Vor Gericht wäre es im Zweifel Arbeitszeit, besonders, wenn man diese Zeit dann im Büro einspart.
Nein, der Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit.
Wenn man nicht eingestempelt ist, wird man für diese Zeit nicht bezahlt und ist nicht innerhalb seiner Arbeitszeit. Du kannst ja gerne eine Entscheidung heraussuchen, in der das Argument "Ich bin zwar Auto/Fahrrad gefahren, aber ich habe an die Arbeit gedacht, die Zeit will ich bezahlt haben" durchgegangen ist.
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Müßig ist es aber alle mal, ich sehe aber keinen Unterschied ob ich an meinem Schreibtisch, in der Dusche oder auf dem Fahrrad überlege.
Duschen ist keine Arbeitszeit, Fahrradfahren auch nicht. Am Schreibtischsitzen hingegen schon. Das ist der Unterschied.
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Schau dir mal die Arbeitsumgebung von Google oder Meta an.
Dort gibt eine ganze Reihe von Freizeit angeboten, die während der Arbeit genutzt werden können und wo sicherlich viele Idee beim Kickern oder Trainieren entstehen.
Bei Google oder Meta sticht niemand ein. Die Unternehmen profitieren davon, wenn ihre Arbeitnehmer möglichst nicht nachhause gehen. Das ist nicht so Pro Arbeitnehmer, wie du denkst.
Zudem reden wir über Deutschland und das deutsche Arbeitsrecht.
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Ich hatte die Idee, die dann zu einem Patent führte beim Gewichtheben. Offiziell war das keine Arbeitszeit, aber der Arbeitgeber hätte ins eigene Fleisch geschnitten wenn er dies nicht als Arbeitszeit anerkannt hätte.
Du weißt schon, dass du dir hier selbst ins Knie geschossen hast?