Weil manche Sachverhalte in der Vergangenheit nicht gut / unwürdigt / blöd / menschenverachtend geregelt waren, heißt das doch nicht automatisch, dass jede Entscheidung eines Gerichts aus der Zeit so war.
Das habe ich auch nicht behauptet.
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Außerdem sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen dem Urteil des Verfassungsgerichts und einer damals bestehenden Gesetzeslage ("einfaches" Gesetz vs. Urteil des obersten Gerichts).
Interessanterweise war das erste Urteil des BVerfG eine Reaktion darauf, dass Schwangerschaftsabbrüche straffrei gestellt werden sollten.
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Dieses "mir passt das Urteil nicht, deswegen ziehe ich es in Zweifel - lag bestimmt daran, dass alles alte, weiße Männer waren" macht eine Tür auf, bei der man sich gut überlegen sollte, ob die nicht zu bleiben sollte. Denn der nächste, dem ein Urteil nicht passt, kann auch so argumentieren und dann bestärkt man das Gerede von "Systemjustiz" usw.
Verfassungsrichter sind auch nur Menschen und das Recht ist (offensichtlich) nicht eindeutig. Daher fließen die eigenen Ansichten der Richter immer mit in die Rechtsprechung ein, auch beim BVerfG.
Das zu leugnen wäre naiv. Und natürlich darf man Entscheidungen des BVerfG kritisieren. Warum auch nicht?
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Ja, Rechtsauffassungen können sich ändern - nur habe ich noch keine geänderete Rechtsauffassung des BVerfG zu dem Thema gehört.
aktuelle (?) Rechtsauffassung (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2018): https://www.bundestag.de/resou…WD-7-256-18-pdf-data.pdf:
"Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu, vgl. etwa Höfling, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 1, Rn. 60, Art. 2, Rn. 145; Hillgruber, in: Epping/Hillgruber: Beck’scher Onlinekommentar Grundgesetz, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 1, Rn 4.
Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2,
Satz 3 GG."
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Das ist eine ganz andere Argumentation, als nur auf die Entscheidungen des BVerfG zu verweisen.
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Damit eins klar ist: Ich habe hier keine Meinungsäußerung zum Schwangerschaftsabbruch abgegeben (ich habe dazu eine Meinung, aber keine Lust, in die Diskussion so wie sie geführt wird einzusteigen). Nur das "Wegwischen" eines Verfassungsgerichtsurteils mit dieser Nonchalance stört mich.
Wer hat was "weggewischt"? Ich habe nur festgestellt, dass mich die Entscheidung ob der Zusammensetzung des BVerfG in den 60er/70er Jahren nicht wundert. Ein bisschen Polemik ist bei manchen Themen notwendig. Auf rationaler Ebene ist nicht immer ein Blumentopf zu gewinnen.
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Der behauptete Zusammenhang wäre erst einmal deutlicher zu belegen.
Dafür ist eine Diskussion in einem Internet Forum, das so gut wie keinen Einfluss auf die rechtlichen Verhältnisse hat, nicht wichtig genug.
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Der erste Blick auf die Liste der VerfassungsrichterInnen (ha!) gibt das für mich nicht automatisch her.
Hast du herausgefunden, welche Senate jeweils geurteilt haben und wie diese besetzt waren?
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1995 entschied das BVerfG, dass man Soldaten als Mörder bezeichnen darf. Hat einen guten Bekannten persönlich sehr getroffen und gestört. Mit der obigen Argumentation hätte er mit "das müssen lauter langhaarige, grüne Kiffer gewesen sein" (von wegen alte, weiße, christliche Männer) das Urteil für sich einfach abtun können,
Die Grünen haben erst 2001 den ersten Sitz bekommen. Bis dahin waren ausschließlich von der CDU/CSU, SPD und FDP vorgeschlagene Richter vertreten. Insofern wäre die Einschätzung mit den langhaarigen, grünen Kiffern unzutreffend.
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nur lebt mMn unser Staat davon, dass man auch Urteile, die einem nicht passen, akzeptiert - oder juristisch gegen sie vorgeht. Sonst wird's arg beliebig.
Natürlich muss man Urteile akzeptieren oder gegen sie vorgehen. Man kann sie aber auch gleichzeitig akzeptieren und für falsch oder sogar (entsprechende Fachkenntnis vorausgesetzt) für fehlerhaft halten. Das ist doch kein Widerspruch. Die juristische Lehre widerspricht der Rechtsprechung regelmäßig, das ist ganz normal. Und natürlich darf man Entscheidungen auch als Laie für falsch halten.
Die ganze Diskussion ist so oder so Augenwischerei. Die Mehrheit der Menschen, auch im Bundestag und auch bei der Einführung des § 218a StGB will/wollte, dass Schwangerschaftsabbrüche im ersten Trimester legal möglich sein sollen. Das ist die Hauptsache.