Beiträge von Schmidt

    @Kapa: Die mittelalterlichen Grundlagen dafür sind Artikel 4 und 140 GG in Verbindung mit den Artikeln 136-141 WRV. Für kirchliche Schulen und Religionsunterricht kommt dann noch Artikel 7 GG dazu.

    Artikel 4 GG
    "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."


    Artikel 7 GG
    "
    (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
    (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
    (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
    (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
    (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
    (6) Vorschulen bleiben aufgehoben."


    Artikel 136 WRV
    "(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
    (2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
    (3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
    (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


    Artikel 137 WRV
    "(1) Es besteht keine Staatskirche.
    (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
    (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
    (4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
    (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
    (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
    (7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen."


    Artikel 138 WRV
    "(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
    (2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet."


    Artikel 139 WRV
    "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."


    Artikel 141 WRV
    "Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist."





    Wie leitest du daraus ab, dass
    1) es konfessionellen evangelischen und katholischen Religionsunterricht, statt eines umfassenden, regligionswissenschaftlichen Unterrichts geben muss?
    2) Schulen überhaupt Religionsunterricht anbieten müssen? Ob Schulen bekenntnisfrei sind oder nicht, entscheiden die jeweiligen Länder.
    3) ein pseudo-religiöser Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt ist, wo geltende Gesetze klare, andersgerichtete Aussagen treffen?
    4) die katholische und evangelische Kirche eine besondere Stellung in der Geselleschaft haben müssen?
    5) Religion (welche auch immer) eine verbindliche Wertgrundlage für die Gesellschaft darstellen soll und kann?
    6) die christlichen Kirchen überhaupt irgendeinen Anspruch an den Staat haben, außer in Ruhe gelassen zu werden und die Kirchensteuer vom Staat eintreiben zu lassen (was beides auf alle Religionen, nicht nur auf Christen zutrifft)?



    Wir diskutieren hier, unter anderem, nicht darüber, dass das Grundgesetz geändert werden müsste, sondern darüber, wie Landesrecht ausgestaltet werden kann, um dem Grundgesetz und gleichzeitig einem aufgeklärten, religionsunabhängigen Staat sowie dem Bildungsauftrag der Schulen gerecht zu werden.

    Niemand MUSS am Religionsunterricht teilnehmen und auf eine religiös orientierte Schule MUSS auch niemand sein Kind schicken.

    Es ist schon schlimm genug, dass es christlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen überhaupt gibt.


    "Die Bibel gibt Zeugnis von der erfahrenen Wirklichkeit Gottes, die menschliches Leben entscheidend
    trägt. Sie ist Gottes gnadenhafte Offenbarung an uns Menschen, Lebensgrundlage für diejenigen, die
    sich darauf einlassen, und Weisung für eine zum endgültigen Heil führende Lebensgestaltung."
    Steht bspw., neben vielen anderen extrem kritischen Stellen, im Lehrplan Katholische Religion für hessische Gymnasien. Wie kann man das in einem vermeintlich aufgeklärten Land gut und richtig finden?




    Alles klar. Also muss ich mich dafür verantwortlich sehen, was andere tun, die in "Gottes Namen" die Grundwerte des Christentums/Islams/Judentums/Buddhismus/[insert religion here] missachten und Menschenleben zerstören?

    Wo steht, dass du dich dafür verantwortlich sehen musst? Das hast du dazu gedichtet.


    Wer gibt dir und/oder deiner Gemeinde die Deutungshoheit über alle heiligen Schriften? Die einen picken sich aus der Bibel die Stellen raus, in denen es um Harmonie, Liebe etc. geht und sagen, damit seien alle Menschen gemeint, andere picken sich die Stellen heraus, in denen es darum geht, andersgläubige zu verfolgen und zu töten. Ein fiktionales, inkohärentes Werk, das jeder so interpretiert, wie er will, ist als ethische Grundlage denkbar schlecht geeignet.
    Der kategorische Imperativ oder generell Logik erscheinen da doch deutlich sinnvoller, für ein gesellschaftliches System.

    Ich würde dich darum bitten, Begriffe auszuschreiben. Als Laie und Neuling weiß kein Mensch, was mit Kuk und anderen Begriffen gemeint ist. Oder ihr baut hier auf der Seite eine Legende ein.
    Abgesehen davon weiß ich nicht, warum man jetzt seit 3 Seiten ein Problem aus dem Wechsel macht, dass gar kein Problem ist.


    Ich schrieb mehrfach: Sollte es nicht gehen, ist es auch kein Problem.
    :pfeifen:

    Ein Studium hat was mit Lernen zu tun. Sei doch froh, dass du hier Zugang zu Menschen hast, die "Fachvokabular"/"Fachabkürzungen" verwenden und auf Nachfrage erklären. Könnte man als Gelegenheit nutzen, etwas zu lernen.

    Hmmm... deinem hier gezeigten Duktus zu urteilen, scheinst du Religionen allgemein entwerten zu wollen.


    Ich frage mich, warum man den Gläubigen nicht ihren Glauben lassen kann und den Nicht-Gläubigen ihre weltliche Ethik, ohne das eine oder das andere herabzusetzen.

    Das eine beruht auf Vernunft und Logik, das andere auf einer menschgemachten Geschichtensammlung, die überall auf der Welt Grundlage für Kriege, Unterdrückung und menschenverachtende Handlungen ist.
    Dass ein paar westliche Gläubige das nicht mehr so eng sehen und andere Menschen prinzipiell in Ruhe lassen wollen, ändert daran nichts und ist eher eine Randerscheinug.


    Glaube ist und war schon immer ein Mittel von Machtgruppen, um die dummen Massen für die eigenen Zwecke zu benutzen.


    Du stellst selbst Glaube und weltliche Ethik gegenüber. Das ist auch Kern des Problems. An irgendwas zu glauben, darin vielleicht Zufriedenheit und Gemeinschaft zu finden ist ansich eine gute Sache. Die einen glauben an die Eintracht Frankfurt, andere an einen Typen mt Bart im Himmel. Wenn aber Glaube als Parallelkonzept zu Vernunft gesehen und realen Einfluss in der Welt haben soll, ist der Spaß vorbei.


    Glaube ist, wie Fußball und sexuelle Vorlieben, Privatsache. Der hat im Staat und in der Schule nichts zu suchen. Religionswissenschaft, Sportunterricht und Sexualkunde hingegen schon.

    @Schmidt Es gibt keine "Lerntypen", das ist ein uraltes Gerücht das jeglichem wissenschaftlich überprüfbaren Fundament entbehrt. Es gibt für bestimmte Fächer geeignete Lernmethoden und für Mathe halte ich Lernvideos für ausgesprochen nützlich. Wenn's z. B. ums Aufsatzschreiben im Deutsch geht, sind Lernvideos wahrscheinlich eher ungeeignet. Es spielt keine Rolle, ob Schüler X das gut und Schüler Y blöd fundet, es geht allein ums Fach. Das sei aber nur am Rande erwähnt, ust eigentlich OT.

    Dann nenn es "Lernpräferenzen". Nicht jeder nimmt von jeder Stoff Darbietung gleich viel mit. Ich war selten in Vorlesungen und habe in Seminaren Däumchen gedreht, weil es mir nichts bringt, wenn jemand etwas erzählt. Egal in welchem Fach. Ich lerne, wenn ich lese. Andere gucken mathematische Lehrbücher an, sehen böhmische Dörfer und müssen in jede Vorlesung und Übung gehen.
    Mag sein, dass es für jede Stoffart eine theoretisch beste Vermittlungsform gibt. Dass jeder alles auf die gleiche Art am besten lernt, ist aber ein Gerücht.

    Was ich mich frage, ist ob solche Mathevideos überhaupt von den Schülern genutzt würden oder ob es nicht einfach zusätzliche Arbeit für den Lehrer wäre. Denn ganz ehrlich: In den modernen Mathematikbüchern sind sehr viele Übungsaufgaben enthalten und gleichzeitig zum Inhalt passende Merksätze und vorgerechnete Beispielaufgaben. Wer sich damit intensiv beschäftigt und Übungsaufgaben rechnet, hat den Stoff eigentlich drauf. Wenn es dann trotzdem zu einer 5 in der Klausur führt, dann entweder aufgrund von fehlender Transferfertigkeit oder aufgrund von Faulheit. Und ob Mathevideos da jetzt die Lösung für eines der beiden Phänomene sind? Ich weiß nicht...

    Du klingst wie ein 70-Jähriger, oberbayrischer CSU-Wähler.
    Manche Schüler arbeiten ausschließlich mit Lernvideos. Kinder unserer Freunde haben die komplette Schulmathematik für das Abi mit Videos nachgearbeitet und hervorragende Noten geschrieben. Ein Kollege verwendet selbst erstellte Videos, sehr erfolgreich, zum Teil für Flipped Classroom Unterricht. Andere Kollegen fassen die Mathebücher nicht mit der Kneifzange an (ich auch nicht, wenn ich das mal unterrichten darf) und arbeiten ausschließlich mit selbst erstellten Materialien und Videos.
    Lange Rede kurzer Sinn: Als Lehrer sollte man durchaus anerkennen, dass es unterschiedliche Lerntypen gibt und die Aussage "Also das Mathebuch muss reichen. Wer dann noch schlechte Noten schreibt ist eben dumm und/oder faul." von pädagogisch/didaktischem Versagen zeugt.


    Lernvideos sind nicht der Weisheit letzter Schluss und kein flächendeckender Ersatz für Unterricht. Aber wenn solche Videos nur ein paar Schülern dabei helfen, "Mathe zu verstehen", sich effektiv auf Prüfungen vorzubereiten und/oder weniger Angst vor Mathe zu haben, dann ist das ein Erfolg. Erklärvideos produzieren macht zudem auch noch Spaß.

    Aber die SuS, die da im Religionsunterricht sitzen gehören ja (evtl. mit wenigen Ausnahmen) einer Konfession an. Da muss nicht missioniert und bekehrt werden.

    Die SuS im Religionsunterricht sind von ihren Eltern da hingeschickt worden bzw. getauft. War ich auch. Die müssen häufig insofern missioniert werden, dass sie den Kram glauben und im Idealfall als erwachsene Steuerzahler noch bei dem Verein bleiben.



    Generell halte ich einen religionswissenschaftlichen Unterricht für alle für sinnvoll. Man kann dagegen sein, wie man will, Religion ist für viele Menschen ein wichtiger Teil des Lebens und ist in vielen Teilen der Welt noch bestimmendes Moment in Gesellschaft und Politik. Religion zu verstehen hilft, Migrationsbewegungen zu erklären, hiatorische Entwicklungen zu verstehen, aktuelle politische Bewegungen nachzuvollziehen etc. Valerianus hat insofern Recht, dass Religionsbildung in der Schule auch Radikalisierung außerhalb der Schule entgegenwirken kann (im Gegensatz zu Valerianus bin ich aber der Meinung, dass das in einem laizistischen Staat auch oder sogar besser möglich ist).
    Konfessionell getrennten Unterricht, der nur von Lehrern erteilt werden darf, die die Erlaubnis der Kirche haben, lehne ich hingegen vollkommen ab. Das hat in der Schule als Bildungseinrichtung nichts zu suchen.


    Ich musste gerade tatsächlich nachschauen, um was es hier im Thread eigentlich geht. Ups. ^^°

    Nein. Aber da ich mich altersmäßig mit großen Schritten auf die Midlife Crisis zubewege, hatte ich darüber nachgedacht,
    den Führerschein zu machen und mir eins anzuschaffen. In meiner Asien Backpacker Zeit bin ich da auch meist mit
    dem Motorrad unterwegs gewesen (Führerschein interessiert in Südostasien nicht), das hatte schon was.


    DUUM geht auch mal gerne alleine ins Kino.

    Ich habe bislang immer eher das Gegenteil erlebt.
    Da sagten die Dozenten: Sie haben doch ein Kind. Bereiten Sie die Texte mal im Selbststudium vor.

    Du merkst schon, dass es ein Unterschied ist, ob du einforderst, dass andere für dich eine Extrawurst zu machen haben oder ob es dir Dozenten von sich aus anbieten? Niemand mag es, wenn Menschen eine Sonderbehandlung einfordern. Ein Kind ist unter Umständen eine Begründung, aber keine Rechtfertigung.



    Zitat von tabularasa

    Hast du denn Kinder? Ich bin so gut wie allein erziehend. Mein Freund ist da ganz raus.


    Es ist zwar deine Sache, aber welche Zukunft stellst du dir mit jemandem vor, der dich nicht unterstützt und nichts mit deinem Kind zu tun haben will?



    Zitat von tabularasa

    Ich hab meinen Sohn nie als Rechtfertigung genommen. Wenn er aber hoch fiebert, dann bleibe ich zu Hause.
    Ich möchte meinen Schwiegereltern nämlich nicht zumuten, sich um mein krankes und nörgelndes Kind zu kümmern.
    In manchen Situationen braucht ein Kind seine Mutter. Wirst du verstehen, wenn du Kinder hast.


    Schwiegereltern? Bist du mit deinem Freund verheiratet? Wäre er dann nicht dein Mann/Ehepartner/Gatte?
    In dem Fall hat dann dein Kind für dich eine höhere Priorität, als die Uni. Verständlich. Für den Dozenten sind zum Beispiel faire und gleiche Bedingungen für alle Studenten mitunter wichtiger, als du und dein Kind. Ebenfalls verständlich.

    Ich empfand in der Hinsicht das Deutschstudium als lehramtsfreundlicher als das Englischpendant.

    Du hattest im L1 in Deutsch Einführung Sprachwissenschaft I +II, Einführung in die Literaturwissenschaft und ein Seminar; in Englisch Introduction to Linguistics und Introduction to Literary Studies (+Sprachpraxis). Sprachwissenschaften sind quasi identisch, die Literatureinführungen von Umfang, Anspruch und Inhalt her vergleichbar. Was genau soll da lehramtsfreundlicher gewesen sein?



    Zitat von Lehramtsstudent

    Wenn ich bei Seminaren die Auswahl zwischen britischer KJL und Jane Austen habe, würde ich mich eher für ersteres entscheiden

    Jane Austen ist verdammt unterhaltsam und kann auch in der Schule gelesen/bearbeitet werden. Was du in deinem einzigen fachwissenschaftlichem Seminar im Studium gewählt hast, ist volkommen unerheblich. Du musst dich so oder so in alles einlesen.

    Es geht mir nicht mal primär darum, ob
    Für Anglistik aber schon. Da empfinde ich die Module allein als spannender.
    Hab mich da auch zu sehr von einer Freundin bequatschen lassen, die mir ihr ganzes Zeug versprochen hat an Unterlagen, weil sie schon Lehrerin ist.

    Sprachwissenschaft und Literaturtheorie sind bei Germanistik und und Anglistik quasi austauschbar. Literaturgeschichte und Kulturwissenschaften sind von der Struktur her vergleichbar, aber natürlich England zentriert (je nach Ausrichtung der Uni auch noch Schottland, Irland, Wales und/oder anglophone Staaten Australien, New Zealand etc.). Je nach Uni komplett, teilweise oder gar nicht in Englischer Sprache.
    Wenn dir Germanistik nach zwei Wochen schon zu schwierig ist, dann wirst du mit Anglistik auh nicht glücklich.

Werbung