Beiträge von Schmidt

    NACH dem Studium.

    Es geht hier darum, dass jemand, der die Entscheidung zu Beginn des Studiums für "die Privatversicherung während des ganzen Studiums", über 50% arbeitet.
    und da habe ich es eben verlinkt: die Entscheidung ist bindend.

    Sie ist bindend, solange man sozialversicherungsrechtlich Student ist. Das ist man aber gerade nicht mehr, wenn man regelmäßig > 20 Stunden pro Woche arbeitet. Für die Sozialversicherung ist das Studium dann nur noch eine Nebensache.


    Ich zitiere mal das Zitat des Versicherungsvertreters aus Beitrag #22

    "

    Ich habe mit meinem Berater telefoniert. Ich darf aus der privaten Versicherung raus, wenn ich diese Stelle angenommen hätte, da ich dann primär als Arbeitnehmer gelte. Die Anwartschaft könnte ich mit einem kleinen monatlichen Betrag behalten und die PKV würde mich auch wieder aufnehmen, wenn ich die Stelle wieder verlieren würde."


    Das ist genau dieser Vorgang.

    FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).

    Der AG meldet niemanden bei der GKV an. Man meldet sich selbst bei der GKV seiner Wahl an und reicht beim AG eine Bescheinigung der GKV ein.

    Zitat

    Doch, weil du ja nach dem Studium oft erstmal arbeitssuchend bist (arbeitslos nicht, weil du kein ALGI eingezahlt hast) und somit eben nicht sozialversicherungspflichtig und somit musst du in der PKV bleiben.

    Arbeitslose sind Arbeitsuchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber ein solches suchen. Arbeitsuchen ist, wer eine Beschäftigung sucht, weil er arbeitslos ist oder noch in einem bereits für die Zukunft beendeten Arbeitsverhältnis steht.

    Studenten sind nach dem Studium (in der Regel) per Definition sowohl arbeitslos (= haben keine Arbeit), als auch arbeitsuchend (= suchen einen Job).

    Mit ALG I hat das nichts zu tun.

    Zitat

    Mit Anspruch auf ALGI, Anspruch auf Familienversicherung oder einem sozialversicherungspflichtigen Job, kommst du raus.

    Ein Anspruch auf ALG I setzt voraus, dass man bereits vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Da man als arbeitender Student in der Regel nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommen dürfte, bestand dann schon vor der Bezugaberechtigung für ALG I eine gesetzliche KV.


    Ein Anspruch auf Familienversicherung reicht nicht, um aus der PKV herauszukommen.


    Die einzige Möglichkeit ist die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigem Jobs.

    WENN es so wäre, wie hier behauptet, wäre es wahrscheinlich viel zu einfach, und es kämen nicht jedes Jahr ganz viele Menschen in die Falle der hohen PKV-Beiträge am Ende des Studiums.

    Es ist so "einfach", wie es behauptet wird. Wer nach dem Studium oder an dessen Ende dringend aus der PKV raus will, muss nur einen Job mit einer regelmäßigen Arbeitszeit > 20 Stunden pro Woche annehmen. 21 Stunden pro Woche bei McDonalds oder im Supermarkt sind dafür geeignet. Durch die Arbeitszeit gilt man sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Student, die Arbeit wird regulär sozialversicherungspflichtig und man ist aus der PKV raus.


    Das deckt sich auch mit der Aussage des Versicherungsvertreters, die in #22 zitiert wird.


    Und mit deiner eigenen Aussage deckt sich das auch, weil du da auf die 50% Regel hinweist.

    Wie hoch ist denn der Risikozuschlag? Ich starte nächstes Jahr ins Ref und habe auch den Verdacht, dass ich Lipödem habe. Mit Start ins Ref würde ich auf die PKV umsteigen. Frage mich nun, ob ich dieses Jahr noch zum Arzt gehe mit meinem Verdacht oder warte, bis ich in der PKV bin und beim Amtsarzt war.

    Maximal 30%

    Mir ist noch nie jemand untergekommen, der weniger als 30% Risikoaufschlag hatte. Ich kenne nur gar keinen Riskioaufschlag oder 30%.

    Woher weißt du denn, ob das Verhalten unverschämt war, warst du dabei?


    Könnte ja nur jemand genauso überreagiert haben, wie du hier.

    Wenn sich jemand wegen ständiger Belästigung durch Kollegen nach zwei Tagen krank schreiben lassen muss, ist das Problem in aller Regel das Verhalten der übergriffigen Kollegen, nicht die krankgeschriebenen Person.

    Wenn ich hier lese, was du als angemessenes Verhalten bezeichnest, wundert es mich nicht, dass du in den Schilderungen in Beitrag #305 nicht mal das Potential für ein Problem siehst.

    Zitat von Susannea

    Was haben die mit den Informationen, die du angeblich im Thread gelesen hast und der Person zu tun?!?

    Du hast gefragt, wo Seph die Informationen mit der Virenlast her hat. Das ist mittlerweile Allgemeinbildung.


    Falls ich den Rest deiner Frage richtig verstehe: Es geht um Beitrag #305 in dem Toastie schreibt "Als es mir wieder gut ging (noch leicht positiv, nicht symptomatisch, ich fühlte mich wieder fit) war ich nach vorheriger Absprache mit meinem Team also zum Dienst erschienen", also um genau die Situation, dass man zwar noch leicht positiv testet, die Virenlast aber schon wieder vernachlässigbar ist.

    Das ist - nach Aussage der Regierung - eine politische Entscheidung, durch die Putin gezeigt werden soll, dass seine Vertreibungsstrategie die Menschen nicht ins Elend stürzt und die Ukraine nicht nur durch Floskeln unterstützt wird.

    Quelle?

    Auch wenn die Frage nicht an mich ging... Was ich tatsächlich nicht so ganz verstehe:

    Warum bekommen ukrainische Flüchtlinge Bürgergeld, alle anderen Flüchtlinge (auch Kriegsflüchtlinge) bekommen aber kein Bürgergeld, sondern Asylbewerberleistungen?

    Das ist meiner Ansicht nach tatsächlich eine berechtigte Frage.

    Ich glaube, das Argument ist, dass Ukrainer ja arbeiten dürften, dadurch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden und daher Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten.

    Mal wieder sehr interessant welche föderalen Unterschiede es gibt. In Baden-Württemberg wäre das nicht gegangen, dort musste die Abschlussarbeit in einem der 2-3 Unterrichtsfächer geschrieben werden.
    (Der Aufwand und Schwierigkeit für Pädagogische Psychologie und Didaktik waren verglichen mit den Fächern extrem gering. War das in Hessen anders?)

    In Hessen ist es üblich in den Bildungswissenschaften (hauptsächlich Erziehungswissenschaften und pädagogische Psychologie) oder in der Didaktik zu schreiben. Eine fachwissenschaftliche Abschlussarbeit ist selten, am ehesten noch in den Geisteswissenschaften, also bspw. Anglistik oder Germanistik. Für die MINT Fächer fehlt es in der Regel an der fachlichen Tiefe des Studiums. Da gibt es nur ganz selten fachwissenschaftliche Abschlussarbeiten.


    Edit: In Hessen = im Studium Gymnasiallehramt und insbesondere im Haupt- und Realschullehramt. Wie die Leute für berufliche Schulen das machen, weiß ich nicht. Das Studium der beruflichen Fachrichtung ist jedenfalls fachlich deutlich tiefer als das der allgemeinbildenden Fächer.

    Ich bin allerdings inhaltlich trotzdem dafür sowohl Bürgergeld als auch andere Transferzahlungen zu kürzen.

    Du verstehst, was der Begriff "Existenzminimum" bedeutet?

    Damals im Büro war das normal, während der Arbeitszeit auch mal zu träumen, ein Schwätzchen zu halten etc. Das war durchaus produktiv, weil des die festgefahrenen Gedanken gelockert hat und damit sehr häufig die Durchbrüche kamen, auf die ich gewartet hatte. Insofern würde ich mich bei einer Zeiterfassung nicht genötigt fühlen, mich für jeden abschweifenden Gedanken auszustechen ;)

    Musst du auch nicht. Wenn du in der Schule, also an einem deiner Arbeitsorte bist, passt das. Beim Arbeitsweg greift dann aber die grundsätzliche Regel, dass der Arbeitsweg keine Arbeitszeit ist, außer, du arbeitest da wirklich etwas. Wenn du auf dem Arbeitsweg arbeitest und dabei mal fünf Minuten aus dem Fenster starrst, bleibt das Arbeitszeit.

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