FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).
Der AG meldet niemanden bei der GKV an. Man meldet sich selbst bei der GKV seiner Wahl an und reicht beim AG eine Bescheinigung der GKV ein.
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Doch, weil du ja nach dem Studium oft erstmal arbeitssuchend bist (arbeitslos nicht, weil du kein ALGI eingezahlt hast) und somit eben nicht sozialversicherungspflichtig und somit musst du in der PKV bleiben.
Arbeitslose sind Arbeitsuchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber ein solches suchen. Arbeitsuchen ist, wer eine Beschäftigung sucht, weil er arbeitslos ist oder noch in einem bereits für die Zukunft beendeten Arbeitsverhältnis steht.
Studenten sind nach dem Studium (in der Regel) per Definition sowohl arbeitslos (= haben keine Arbeit), als auch arbeitsuchend (= suchen einen Job).
Mit ALG I hat das nichts zu tun.
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Mit Anspruch auf ALGI, Anspruch auf Familienversicherung oder einem sozialversicherungspflichtigen Job, kommst du raus.
Ein Anspruch auf ALG I setzt voraus, dass man bereits vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Da man als arbeitender Student in der Regel nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommen dürfte, bestand dann schon vor der Bezugaberechtigung für ALG I eine gesetzliche KV.
Ein Anspruch auf Familienversicherung reicht nicht, um aus der PKV herauszukommen.
Die einzige Möglichkeit ist die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigem Jobs.