Hallo zusammen,
ich lese aktiv im Forum mit, habe mich jedoch erst heute registriert. Eine Vorstellung kommt bestimmt noch.
Ich übernehme z.Z. die Stelle als kommissarische Schulleitung an einer GGS in NRW mit 16 Stunden.
Zu meiner Situation / Frage:
Wir nutzen, wie viele weitere Schulen auch, die Möglichkeit der Krankmeldung online. Die Webseite ist schon sehr sehr alt und nicht modern, die Daten werden jedoch den Richtlinien entsprechend verschlüsselt übertragen und nicht gespeichert.
Das Formular kann jedoch jeder ausfüllen, ohne eine Registrierung, worauf mich die Steuergruppe angesprochen hat. Sie sieht das Problem, daß Kinder auf dem Schulweg abgefangen werden und dann jeder diese Krankmeldung absetzten kann.
Mir ist schon klar, daß die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg nur den Eltern obliegt. Auch §43 Schulgesetzt (NRW) richtet sich an die Schulpflicht.
Gibt es die Pflicht (gesetzlich oder Anordnung) der Lehrer und oder Schulleitung bei Abwesenheit des Schülers die Eltern Erziehungsberechtigten zu verständigen?
Klar machen das alle Lehrerinnen, wenn da mit dem Bauchgefühl was nicht stimmt. Aber wer kennt die Antworten der Eltern nicht? Achja, vergessen - wir sind gerade noch beim Arzt - Ich habe doch dem Mitschüler x gesagt er soll sie informieren - oder oder oder.
Unser Sekretariat ist auch nur einen Tag pro Woche (Freitag) besetzt. Unser Anrufbeantworter und Telefonanlage stammt auch noch aus der "Steinzeit". Die Kollegen möchten auch nicht ihre private Handynummer an alle Eltern geben.
Viele Eltern akzeptieren es auch nicht, wenn der Unterricht gestört wird, wenn ein Lehrer versucht die Eltern zu erreichen, was gerne mal 10 Minuten dauert. Kollegen weigern sich ihr privates Handy zu benutzen.
Das nur eines meiner kleineren Probleme. Habt Ihr eine Idee? Vielen Dank.
( Ob ich die Anmeldung zum EFV wirklich absenden soll ? )
Viele Grüße
Agnes