Ich habe eine bestimmte Klasse an unserer Schule geleitet, die nur von Förderschullehrern geleitet werden dürfen, und mache jetzt „normalen“ Unterricht in verschiedenen Klassen.
Es gibt nur eine vorgesehene Stelle dafür an unserer Schule, die während meiner Elternzeit mittels dieser abgeordneten Kraft besetzt wurde. Nach den Ferien kommen neue Kinder und wir sind dann zu zweit da - quasi einer zu viel.
Die Frage ist, ob ich oder der Abgeordnete das Feld räumen muss. Gibt es da Erfahrungen, wie ältere Rechte, länger im Dienst, Kompetenzen etc.? Und wer entscheidet? SA oder SL?
Beiträge von Julia86
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Ich muss es noch etwas konkretisieren: „Meine“ Stelle gibt es nur einmal an der Schule und ich wurde dafür eingestellt (Planstelle), ich bin schon wieder im Dienst an meiner Schule, übe derzeit nur nicht meine (erlernte) Tätigkeit aus, sondern spiele quasi Feuerwehr.
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Ich glaube, das will sie nicht.
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Hallo in die Runde,
ich bin nach den Weihnachtsferien aus der Elternzeit zurück gekommen und als Fachlehrerin eingesetzt. Meine Klasse hat für die Elternzeit eine abgeordnete Lehrkraft übernommen. Im neuen Schuljahr starten wir wieder als 1. Schuljahr und ich würde gerne wieder eine Klassenleitung übernehmen, aber durch die Abordnung sind wir „einer zu viel“. Habe ich Anrecht auf „meine“ Planstelle?
Ich bin verbeamtete Lehrkraft in Hessen (die abgeordnete Kraft übrigens auch).Freue mich auf Erfahrungen und Antworten.
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