Ich weiß ja nicht genau, was du vor hast, aber wäre vielleicht auch ein Lerntempoduett möglich? Das habe ich in Ub stunden in Klassen gewählt, wenn die Anwesenheit der Lerngruppe unkalkulierbar war. Damit kann man dann auch den Punkt Differenzierung ein Stück weit abhaken, auch wenn es nur eine Differenzierung nach Lern- und Arbeitstempo ist. Wenn du zusätzlich eine noch stärkere Differenzierung einbauen willst, könntest du verschiedene Aufgaben verteilen und die sus suchen sich dann einen ebenfalls fertigen Partner, der die gleiche Aufgabe hatte. (Dann mit farbigen Aufstellkarten oder verschiedenen freien Tischen zum vergleichen und besprechen der Aufgaben) inwiefern das mit Grundschülern umsetzbar ist, kann ich jedoch leider nicht beurteilen. Könnte es mir aber durchaus gut vorstellen.
Beiträge von Hannelotti
-
-
Als ich im Ref war, mussten die neuen VOBASOF-Inhalte im Studienseminar vorbereitet werden. Das Urteil der Fachleiter war recht eindeutig: Man kann die Inhalte eines mehrjährigen Sonderpäd-Studiums nicht in den Seminartag eines 2. Referendariats quetschen.
Diese Befürchtung habe ich auch. Natürlich können vobasofler mit den normal ausgebildeten Sonderpädagogen fachlich nicht mithalten. Mit den Jahren der Berufserfahrung mag sich das zwar angleichen, aber gerade als frischer Seiteneinsteiger klaffen da natürlich große Lücken. Jeder, der mal ein Ref gemacht hat, weiß, dass man Seminartage häufig als die unproduktivste art der Lebenszeitverschwendung bezeichnen kann. Nicht immer, aber häufig.
-
Tu, felix NRW... an meiner letzten bayerischen Schule (wir erinnern uns: Aufbewahrungsfrist für ALLE schriftlichen Arbeiten 2 Jahre, zuvor "Respizienz" durch Fachbetreuer, ergo: Klassensätze sollten komplett sein) wurde in hartnäckigen Fällen ein Schrieb an die Eltern geschickt, dass zukünftig die Arbeiten nicht mehr mit nach Hause gegeben werden, sondern in der Schule eingesehen werden können. Hat meistens geholfen, war aber auch auf dem Land.
wow, da ist ja richtig übel Hab mir da nie so Gedanken drüber gemacht. Ich dachte, das wäre überall der Fall, dass man den SuS den Kram hinterherwerfen muss. Wieder was gelernt
-
Das verstehe ich nicht - man ist doch froh, wenn man die los ist? Mit nicht abgeholten Arbeiten kann ich Wände tapezieren. Die sind doch schülereigentum und was soll man mit denen, außer korrigieren, benoten und dann zusehen, dass man die wieder los wird?
-
Die Übernahme ist ja garantiert, allerdings werden aus dem Kollegium sehr häufig Leute in den GU geschickt Und das nicht freiwillig, soweit ich weiß. Momentan sind auch wieder 3 Stellen meiner Regelschule ausgeschrieben, die kaum Bewerber haben und mir gefallen würden. Da kommt man schon ins Grübeln, wenn die Aussichten so ungewiss sind
-
Puh, das ist wirklich ziemlich verzwickt und ich befürchte, dass du da niemals eine rechtssichere Antwort von der Bez. Reg. bekommst.
Beim ZfsL Dortmund steht "...haben die Möglichkeit, sich auf speziell ausgeschriebene Stellen an Förderschulen oder für den Gemeinsamen Unterricht an Grundschulen (A 13 gehobener Dienst ) zu bewerben, wenn sie bereit sind, dauerhaft eine solche Tätigkeit auszuüben".
Das spricht ja leider dafür, dass es kein Zurück mehr gibt, wenn du den Vertrag für die Beamtenstelle erstmal unterschrieben hast.
Du kannst aber auch VOBASOF beenden und dann diesen Vertrag NICHT unterschreiben. Das geht natürlich, du wirst nicht gesperrt und du könntest dich dann immer noch auf Regelschulstellen bewerben. Dann hättest du zumindest als Bonus bei der Bewerbung, dass du durch die VOBASOF-Geschichte Erfahrung im Bereich der SoPä hast. Kann ja auch nicht schaden, wenn du alles gut begründen kannst.
Im allergrößten Notfall, wenn du einige Jahre als SoPä gearbeitet hast und feststellst, dass es doch absolut gar nicht Deins ist, kannst du immer noch deine Entlassungsurkunde beantragen und dich neu bewerben auf Regelschulstellen, musst aber dann das ganze Prozedere der Verbeamtung wieder durchlaufen. Ist ein Risiko, aber machbar.
Letztlich musst du überlegen, was überhaupt deine Beweggründe sind, als SoPä zu arbeiten oder eben nicht. Du wirst dir dabei ja was gedacht haben, sonst hättest du dich ja sicher schon längst auf eine Regelschulstelle beworben
Klingt alles soweit plausibel Stellen im sekII Bereich in meinem originären Lehramt gäbe es für mich auch zur genüge, sowohl jetzt als auch in näherer bis mittlerer Zukunft. Der Hintergedanke bei SoPä war für mich, dass ich zum einen gerne in "Problemklassen" unterrichtet habe, in denen viele SuS ohne Abschluss/aus Förderschulbackground kamen. Zum anderen ist mir die Beziehungsebene beim Unterrichten total wichtig, und die Pflege ebendieser ist in meinem originären Lehramt sehr schwierig, da unendlich viele Klassenwechsel und Einzelstunden in tausend Bildungsgängen. Ich arbeite gerne intensiv mit meinen Lernenden und finde es gut, eine mehr oder weniger feste "Stammgruppe" zu haben. Wenn aber durch Personalpolitik diese Vorteile plattgemacht werden, kann ich auch gleich zurück an die Regelschule
Da weiß ich wenigstens, was mich erwartet in den nächsten Berufsjahren. Man stelle sich nur vor, die Förderschulen würden schließen - eine Versetzung als Sonderpädagoge in den GU wäre für mich absolut nichts. Aber gerade mit Blick auf die Politik weiß man ja nie, was als nächstes beschlossen wird -
Beim zfsl dortmund bin ich nämlich auf diesen Satz gestoßen: "Mit bestandener Staatsprüfung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung wird der Laufbahnwechsel vollzogen."
Wenn ich diesen Satz richtig verstehe, bedeutet das doch, dass mit Bestehen der Prüfung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses an der ausbildenden Schule nicht mehr möglich ist. Aus Bestehen folgt also zwingend Laufbahnwechsel, richtig?Nachtrag:
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Nach erfolgreicher Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses wird der Lehrkraft ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-L oder - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - in einem Beamtenverhältnis angeboten"
Das klingt doch schon viel weniger nach Knebelvertrag mit zwingendem Laufbahnwechsel, oder nicht? Angebote kann man ja annehmen oder ablehnen. Sagt LEO NRW ja auch so, dass keinerlei Sperre o.ä. bei Absage einer Planstelle anfallen.Ich bin verwirrt
-
Ich habe mich für eine solche Stelle beworben, aber die Ausbildung hat noch nicht angefangen, wird aber nach den Ferien starten. D.h. ich bin aktuell Angestellte bezahlt nach TV-L und mit 6 Monaten Probezeit laut Vertrag und einer Befristung bis zum ende dieser Ausbildung. Noch könnte ich also relativ leicht wieder aus, da angestellt und Probezeit.
Es ist aber so, dass mit Bestehen der VOBASOF direkt eine Planstelle und Verbeamtung auf Probe folgt. Wenn ich die Ausbildung also durchziehe, dann wirds schwierig mit entkommen. Es bleiben also nur die blöden Möglichkeiten a) während oder vor der Ausbildung kündigen/abbrechen oder b) durchziehen mit der Gefahr, nicht mehr wegzukommen. Beides nicht optimal. Zumal es nunmal ein bisschen Einarbeitungszeit dauert, bis man definitiv sagen kann, dass die neue Stelle für einen geeignet ist. -
Ich bin selbst gerade im VOBASOF-Programm und rate dir davon ab, wenn nciht ausreichend Ausbildungskapazitäten an deiner Schule zur Verfügung stehen. Kenne mehrere im Seminar, die keine Mentorin an der Schule haben und völlig auf sich allein gestellt sind. Der input vom Seminar genügt nicht, um handlungsfähig zu sein. Wenn meine SL nicht auf mich angewiesen wäre, würde ich es aus genau diesen Punkten auch abbrechen. Die Wahrscheinlichkeit des Durchfallens ist mir zu groß und der Aufwand ist immens....
Das hört man leider öfter Die Kapazitäten sind eher mau, so wie ich die Lage einschätze. Theoretisch soll es einen Ausbilder geben. Allerdings ist die Personallage insgesamt mehr als dünn, dh selbst ich als vobasofler wäre im Grunde unverzichtbar. Genau aus solchen Gründen hätte ich gernr noch die Möglichkeit in der Hinterhand, irgendwann wieder wechseln zu können. Wenn sich die personelle Lage nämlich nicht bessert oder sogar noch weiter zuspitzt, dann wäre das für mich kein Umfeld, in dem ich gerne arbeiten möchte. So leid es mir tut um die SuS und Kollegen, aber ein Stück weit sollte man auch auf lange Sicht eine gewisse Zufriedenheit an seinem Arbeitsplatz haben, wenn man nicht in einen Burnout oä steuern will. Es ist ja nicht so, dass mir die Arbeit an sich keinen Spass machen würde. Aber gewisse Rahmenbedingungen müssen schon stimmen. Schließlich macht man keine 18 Monate lang ein zweites Ref, wenn die Arbeit im originären Lehramt im Gesamten betrachtet besser läuft.
-
Richtig, ich bin nicht verbeamtet sondern bin derzeit angestellt mit einer Stelle, die auf vobasof hinausläuft. Von der Bezirksregierung bekommt man leider in der Tat diesbezüglich nur wischi-waschi infos wie "es könnte sein, möglicherweise, xy hat gesagt, aber z sieht das soundso" Und solche (Un-)aussagen helfen mir leider überhaupt nicht.
@Shadow kennst du dich da näher aus? Also aus erster Hand als Absolvent oder über Bekannte?Knebelverträge mit "du kommst hier nicht raus" kann ich nämlich so gar nicht gebrauchen.
-
Da bin ich ja etwas beruhigt bisher war es Roulette, ob die Unterrichtsstunden brauchbar oder mittlere katastrophe waren. Da kommt dann schon mal der Gedanke auf "gut, dass das heute keiner gesehen hat und erst recht kein Prüfer"
-
Mal ganz blöd gefragt: Was passiert, wenn in einer UB Stunde ein Kind so eskaliert, dass die ganze Stunde platzt,weil man weitere Personen hinzuziehen muss zur Deeskalation? Oder andere Kinder, die nicht zur Klasse gehören, ungefragt hereinkommen und die Planung sprengen?
"Höhere Gewalt", nicht bewertbar, wiederholen, Ziele nicht erreicht = 6 - Auf was muss man sich da einstellen bei den Bewertungen der Seminarleiter? -
Hab dir eine Nachricht geschickt (glaube ich zumindest, mit der Technik kenne ich mich hier noch nicht so gut aus )
-
wobei - a14 Stellen kommen ja nur in Frage, wenn man im jeweiligen Lehramt eine gewisse Anzahl an Jahren Berufserfahrung mitbringt. Also scheidet diese Variante wohl doch aus.
-
Nach Abschluß der VOBASOF hat man sowohl die SoPä Lehramt als auch das originäre Lehramt.
Am Einfachtsen ist es, wenn man sich auf eine A14 Stelle an einer Schule mit Gym/Ge bewirbt: so kann man zum Regellehramt zurück.
Das klingt gut und logisch. An a14 Stellen hatte ich bisher noch gar nocht gedacht. Ich habe originär das lehramt für berufsbildende Schulen, aber dort gibt es ja auch a14 Stellen. Klingt für mich plausibel, dass über diesen Weg ein Wechsel möglich wäre.
-
Es handelt sich ja um zwei unterschiedliche Laufbahnen, die jedoch beide mit a13 besoldet werden. Geldfragen bzw. Anrechnung von Berufserfahrumg etc. sind für mich erstmal zweitrangig. Es geht mir nur um die grundsätzliche Möglichkeit des Wechsels nach einer Verbeamtung. Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man mir verbieten kann mir eine andere Stelle zu suchen, für die ich formal ausgebildet bin, nur weil ich eine weitere Ausbildung im Rahmen eines Seiteneinstiegs gemacht habe.
-
Ich habe ein SekII Regelschullehramt, würde also auch an meinem Ursprungslehramt a13 bekommen.
-
Vielleicht noch ein paar Infos zu den Hintergründen der Frage: Ich habe auch sehr gerne in meinem Regelschullehramt gearbeitet, bin der Sonderpädagogik jedoch ebenfalls sehr zugeneigt. Da ich in diesem Bereich aber kaum Erfahrungen habe - was ja ganz logisch ist, da ich aus einem anderen Bereich komme- kann ich nicht mit Gewissheit sagen, dass ich bis ans Lebensende in der Sonderpädagogik bleiben möchte. Dafür fehlt mir einfach noch die Erfahrung. Wenn dann irgendwann der Punkt kommen sollte an dem ich sage, dass ich doch in meinem Regelschullehramt besser aufgehoben bin, dann wäre es für mich wichtig wichtig zu wissen, ob es überhaupt noch einen Weg zurück gibt. Wenn die Situation nämlich so wäre, dass mich die Verbeamtung in der Sonderpädagogik auf ewig festlegen würde, dann wäre das möglicherweise ein Grund für mich, doch vorzeitig wieder in meine ursprüngliche Schulform zurückzukehren bevor die Verbeamtung kommt. Die Sicherheit, einen Plan B zu haben, ist mir nämlich enorm wichtig, da durch einen Seiteneinstieg einfach die Erfahrungswerte fehlen, die man sonst durch Studium/Praxisphasen etc. gesammelt hätte.
-
genau, soweit so gut ☺ Wie sieht die Lage aber nun aus, wenn ich nach erfolgreicher Ausbildung als Sonderpädagoge verbeamtet werde? Angenommen ich würde nach ein paar Jahren doch wieder zurück in mein Regelschullehramt wollen. Laut Aussgae mancher Ansprechpartner wäre das unmöglich. Das sagt nicht jeder und ich kann das irgendwie auch nicht glauben. Wie du schon sagtest, die können ja nicht kommen und mein Zeugnis einsacken. (Hoffe ich)
-
Hallo liebe Community,
leider hört man von 5 Stellen 10 unterschiedliche Aussagen.
Angenommen ich habe das 2. Staatsexamen für ein Lehramt und erwerbe via VOBASOF das Lehramt für Sonderpädagogik. Wird dadurch mein anderes Lehramt "wertlos", weil ich verpflichtet bin, nur noch im Bereich der Sonderpädagogik zu arbeiten? Sprich, Laufbahnwechsel oä sind nicht mehr möglich?
Ich hoffe, irgendwer weiß diesbezüglich mehr. Offizielle Stellen hüllen sich größtenteils in Schweigen oder zucken mit den Achseln.
Viele Grüße
Werbung