Naja, hängt vielleicht auch von anderen Umständen ab. Wenn ich heute Klausur geschrieben hätte und deswegen die Hälfte nicht kommt, wäre das schon nervig. Verschieben ist mit den Ferien auch schwer.
Und in meinem Wohnort wurde gestern gestreikt, in meinem Schulort heute. Ist das ok wenn dann mehrere auch zwei Tage zu Hause bleiben?
Darf ich von Schülern, die immer mit dem Auto kommen, erwarten, dass sie mehr Stau an dem Tag einplanen?
Hallo, nach kurzer Recherche per Google sind folgende Aussagen dazu zu finden:
Die Schulpflicht wird durch einen angekündigten Streik der öffentlichen Verkehrsmittel nicht aufgehoben, da es sich bei Ankündigung um ein planbares Ereignis handelt. Die Schüler müssten also zum Unterricht erscheinen.
Die Schulen könnten aber ggf. auf Grund der örtlichen Verhältnisse entscheiden, "ob Schüler wegen des Streiks vom Unterricht befreit werden müssen oder als verhindert gelten. Das könne in einzelnen Fällen aus Gründen der Fürsorge erforderlich sein, wenn Schüler wegen des Streiks nicht unter zumutbaren Umständen in die Schule, beziehungsweise nach Hause gelangen könnten."
Die Frage, was als zumutbar gilt, ist wahrscheinlich Auslegungssache bzw. finde ich auf die Schnelle keine konkrete Aussage dazu.
Im Umkehrschluss verstehe ich die Regelung für die betroffenen Eltern folgendermaßen:
Die Situation ist eine Ausnahme- bzw ggf. Notsituation, bei der ein Elternteil der Arbeit kurzzeitig fern bleiben darf. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass keine andere Möglichkeit für die Betreuung (in diesem Fall der Weg zur Schule und evtl. auch zurück) besteht. Rechtzeitige Entschuldigung/Ankündigungen beim Arbeitgeber (vor Dienstantritt) sollte ausreichen.
Ich finde keine Aussage, dass bspw. eine Verpflichtung zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder Nutzung von Taxi o.Ä. besteht. Dies kann freiwillig geschehen, ich darf mein Kind aber auch persönlich zur Schule bringen (ggf. gibt es hier auch unterschiedliche Auslegungen, je nach Alter des Kindes. Bis 12 Jahre gehe ich davon aus, dass dies wie bei einer Freistellung bei Krankheit des Kindes möglich, weil angemessen, ist).
Diese Regelung gilt auch bis zu drei Tagen für das Fernbleiben von der Arbeit wegen Streik der Kita, Schule oder Hort bzw. weiteren Notsituationen.
Quelle: http://archiv.lea-hamburg.de/s…kita-oder-gbs-einrichtung
Generell, "trifft den Arbeitnehmer bei Verspätung oder Verhinderung durch höhere Gewalt grundsätzlich das Wegerisiko."
Aber auch hier gibt es Zumutbarkeitsgrenzen für die Pünktlichkeitsverpflichtung:
"Kann ein Arbeitnehmer praktisch nur durch die Benutzung eines Taxis rechtzeitig zur Arbeit gelangen, so muss er hierfür keine Kosten in Kauf nehmen, die seinen Tagesarbeitslohn betragsmäßig überschreiten. Er ist aber verpflichtet, in einem solchen Falle sich telekommunikativ (E-Mail oder Telefon bzw. Telefax) mit seinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um anzufragen, ob sich dieser an den Taxikosten beteiligt"
Im anderen Falle, darf man dann quasi entschuldigt zu spät kommen.
Ausführlich bspw. hier nachzulesen: http://www.rab-friedrich-ramm.…ko_des_Arbeitnehmers.html
Hoffe, das hilft euch weiter.