Beiträge von SportySpice

    Hallo sjahnlea,


    vielleicht ein bekannter Hit zu dem es bereits eine einfache Choreografie gibt (und die die SuS evtl. sogar kennen).
    Für die 4. Klässler würde sich wahrscheinlich auch ein Hit aus den älteren oder neueren Charts eignen. Am besten einfacher 4/4 Takt und nicht zu schnelles Tempo.
    Mir fallen da so Hits wie Macarena oder der Las Ketchup Song ein (letzterer ist allerdings sehr schnell) oder eine Line-Dance-Choreografie. Im Kitabereich und 1. Klasse sind z.B. das Fliegerlied o.A. gerne genutzt, wobei die Kinder bestimmte Bewegungen zur Musik ausführen.
    Bei uns absolviert die 4. Klasse eine einfache Choreografie zu DJ Bobo. Einsteiger Aerobic Grundschritte und Schrittfolgen sind für unsere SuS schon recht anspruchsvoll (auf der Stelle, vw, rw, überkreuz sw, mit und ohne Arme/Hände).


    Weitere Musikvorschläge:
    Ai Se Eu Te Pego
    Saturday Night von Whigfield (90er)
    YMCA
    We will rock you
    Sirtaki


    Als Aufhänger könnte man auch so eine Art DSDS veranstalten. Jeder der mag, darf mal was vor der Klasse vorführen und der Rest klatscht im Rhythmus mit. Diesen d... superspeziellen Videospieletanz können die doch z.B. fast alle.

    Mal eine Frage am Rande. Ich unterrichte in NRW und da heute die Busse und Bahnen gestreikt haben, welcher Fußweg zur Schule gilt für die Schüler noch als zumutbar? Habe da nicht wirklich etwas im Internet und im Schulgesetz gefunden, kann aber auch gut sein, dass ich es überlesen habe.
    Weiß es jemand.
    Für Schüler der Primarstufe sollen es angeblich 4 km sein, obwohl ich das für die kleinen Knirpse schon recht weit finde.
    Danke im Voraus.
    Dio

    Hier gibt es verschiedene ergangene Urteile dazu zum Nachlesen:
    https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/schulweg

    Naja, hängt vielleicht auch von anderen Umständen ab. Wenn ich heute Klausur geschrieben hätte und deswegen die Hälfte nicht kommt, wäre das schon nervig. Verschieben ist mit den Ferien auch schwer.
    Und in meinem Wohnort wurde gestern gestreikt, in meinem Schulort heute. Ist das ok wenn dann mehrere auch zwei Tage zu Hause bleiben?
    Darf ich von Schülern, die immer mit dem Auto kommen, erwarten, dass sie mehr Stau an dem Tag einplanen?

    Hallo, nach kurzer Recherche per Google sind folgende Aussagen dazu zu finden:


    Die Schulpflicht wird durch einen angekündigten Streik der öffentlichen Verkehrsmittel nicht aufgehoben, da es sich bei Ankündigung um ein planbares Ereignis handelt. Die Schüler müssten also zum Unterricht erscheinen.
    Die Schulen könnten aber ggf. auf Grund der örtlichen Verhältnisse entscheiden, "ob Schüler wegen des Streiks vom Unterricht befreit werden müssen oder als verhindert gelten. Das könne in einzelnen Fällen aus Gründen der Fürsorge erforderlich sein, wenn Schüler wegen des Streiks nicht unter zumutbaren Umständen in die Schule, beziehungsweise nach Hause gelangen könnten."
    Die Frage, was als zumutbar gilt, ist wahrscheinlich Auslegungssache bzw. finde ich auf die Schnelle keine konkrete Aussage dazu.


    Im Umkehrschluss verstehe ich die Regelung für die betroffenen Eltern folgendermaßen:


    Die Situation ist eine Ausnahme- bzw ggf. Notsituation, bei der ein Elternteil der Arbeit kurzzeitig fern bleiben darf. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass keine andere Möglichkeit für die Betreuung (in diesem Fall der Weg zur Schule und evtl. auch zurück) besteht. Rechtzeitige Entschuldigung/Ankündigungen beim Arbeitgeber (vor Dienstantritt) sollte ausreichen.
    Ich finde keine Aussage, dass bspw. eine Verpflichtung zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder Nutzung von Taxi o.Ä. besteht. Dies kann freiwillig geschehen, ich darf mein Kind aber auch persönlich zur Schule bringen (ggf. gibt es hier auch unterschiedliche Auslegungen, je nach Alter des Kindes. Bis 12 Jahre gehe ich davon aus, dass dies wie bei einer Freistellung bei Krankheit des Kindes möglich, weil angemessen, ist).


    Diese Regelung gilt auch bis zu drei Tagen für das Fernbleiben von der Arbeit wegen Streik der Kita, Schule oder Hort bzw. weiteren Notsituationen.
    Quelle: http://archiv.lea-hamburg.de/s…kita-oder-gbs-einrichtung


    Generell, "trifft den Arbeitnehmer bei Verspätung oder Verhinderung durch höhere Gewalt grundsätzlich das Wegerisiko."

    Aber auch hier gibt es Zumutbarkeitsgrenzen für die Pünktlichkeitsverpflichtung:
    "Kann ein Arbeitnehmer praktisch nur durch die Benutzung eines Taxis rechtzeitig zur Arbeit gelangen, so muss er hierfür keine Kosten in Kauf nehmen, die seinen Tagesarbeitslohn betragsmäßig überschreiten. Er ist aber verpflichtet, in einem solchen Falle sich telekommunikativ (E-Mail oder Telefon bzw. Telefax) mit seinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um anzufragen, ob sich dieser an den Taxikosten beteiligt"
    Im anderen Falle, darf man dann quasi entschuldigt zu spät kommen.
    Ausführlich bspw. hier nachzulesen: http://www.rab-friedrich-ramm.…ko_des_Arbeitnehmers.html


    Hoffe, das hilft euch weiter.

Werbung