Beiträge von Diana1

    Ich bitte nun noch um Eure Erhahrungsberichte. Ihr würdet mir damt einen riesigen Gefallen tun!!!


    Ich bin Lehrerin und verbeamtet und daher privat krankenversichert. Mein Ehemann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert bei der TK.
    Ich gehe für 2 Jahre in Elternzeit. Mein Mann nimmt 2 zusätzliche Monate.


    Während meiner Elternzeit verdiene ich nichts.


    Die TK teilte mir mit, dass ich NICHT während meiner Elternzeit in die kostenfreie gesetzliche Familienversicherung kann.


    Nun meine Frage: Wer von Euch hatte hinsichtlich Krankenversicherung eine ähnliche Konstellation (Mutter Beamtin in PKV, Ehemann Angestellter in GKV)?
    War bei Euch der Wechsel der Mutter aus der PKV in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung des Ehemannes während der Elternzeit möglich?
    Bei welchem gesetzlichen Versicherungsunternehmen (TK, DAK, Barmer ..) geht das?


    Wie habt ihr das ggf geschafft?

    Hallo,


    huch, jetzt ist die Frage ganz missverstanden worden. Alle meinen offenbar, meine Frage sei danach, wie ich das Baby krankenversichern könnte. Das weiß ich schon: Ich habe selbst die Wahl, ob ich das Baby privat oder kostenlos gesetzlich versichere. Ich bzw. wir Eltern dürfen das gemeinsam selber entscheiden. Das liegt daran, dass ich PKV-versichert bin und mein Mann ist gesetzlich versichert. Mein Mann verdient über der Pflichtversicherungsgrenze, ich liege mit meinem Verdienst darunter. Das dürfte übrigens vielen Lehrern so gehen, denn es kommt dabei auf das Bruttoeinkommen an, nicht auf das Nettoeinkommen. Sollte ich mal tatsächlich wider Erwarten über der Pflichtversicherungsgrenze kommen in diesem Leben und dann gleichzeitig noch kindergeldberechtigte Kinder haben, ist davon auszugehen, dass mein Mann dann aber immer noch mehr brutto verdient als ich, weil er ja auch nicht immer gleich verdient. Und falls beide Elternteile so gut dran wären, dass BEIDE über der Pflichtversicherungsgrenze liegen mit ihren jeweiligen Brutto-Einkommen, dann darf das Kind immer noch weiterhin so lange kostenlos gesetzlich versichert bleiben, bis die privat versicherte Mama nicht nur über der Pflichtversicherungsgrenze brutto verdient, sondern zusätzlich auch noch MEHR brutto verdient als der gesetzlich versicherte Ehemann.


    Wenn ich von "mein Mann" spreche, dann meine ich im Sinn von mein EHEMANN. Andernfalls würde ich sagen "mein Freund" oder eben "mein Lebenspartner". Hier wird wirklich alles in Frage gestellt..
    Und dass ich "Vätermonate" geschrieben habe, hat ja auch zu Diskussionen über die Emanzipation geführt: Das sollte aber das Verständnis der Frage eigentlich vereinfachen. Selbstverständlich bin ich dafür, dass grundsätzlich immer mehr Männer in Deutschland immer mehr und länger Elternzeit nehmen, nicht nur zwei Monate. Leider ist es aber in der Praxis eben auch heutzutage so, dass in den allermeisten Fällen die Mütter den Hauptteil der Elternzeit nehmen, und die Väter nehmen nur deshalb die zwei Monate, weil diese beiden "Vätermonate" andernfalls an den Staat "verschenkt" sind und man auch rein wirtschaftlich betrachtet dumm wäre, sie nicht zu nehmen. Dazu kommt, dass es auch gut für die Kinder ist, ein männliches Rollenvorbild zu haben und viel Kontakt zu haben - besser wären natürlich fünf Monate für die Väter oder sechs, klar! Aber die wären dann komplett selbstfinanziert aus Ersparnissen und das müsste man sich leisten können. Natürlich könnte auch der Vater direkt 12 Monate Elternzeit nehmen ANSTATT der Mutter. In unserem konkreten Fall - und leider auch bei den meisten Fällen heutzutage - wäre das aber wiederum strategisch weniger sinnvoll, weil ICH als Frau weniger verdiene. Da köntne man jetzt auch wieder eine gesellschaftliche Grundsatzdiskussion führen, denn das ist natürlich nicht gerecht: Mein Mann ist nicht besser qualifiziert als ich, er ist nicht motivierter als ich auf der Arbeit etc. und trotzdem hat er mehr. Und das betrifft die gesamte Gesellschaft, auch heute noch. Sicher ist das suboptimal. Aber wir haben eben JETZT 2018 in DEUTSCHLAND das Kind. Wir müssen unsere Entscheidungen vor der Basis der Realität treffen. Wir können nicht sagen: "Das Leben, wie es sein soll, wäre, dass wir ganz genaz gleich viel verdienen, sodass es finanziell betrachtet egal ist, wer in Elternzeit geht und sodass jeder ein Jahr allein in Elternzeit geht". Wir müssen mit dem Leben arbeiten, wie es für uns heute ist.


    Meine Fragen waren nur, ob es korrekt ist, dass
    - ICH selber nicht in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung meines Ehemannes wechseln darf während meiner Elternzeit (obwohl ich dann nur Elterngeld, mithin kein echtes Einkommen, verdiene, und auch vorher schon UNTERHALB der Pflichtversicherungsgrenze verdient habe) und
    - ER sogar für seine "Vätermonate" (man kann es auch "Zusatzmonate" nennen), in seine FREIWILLIGE gesetzliche Versicherung einzahlen muss (im ersten "Vätermonat" sogar nicht nur den Mindestbeitrag, sondern 14 Prozent von der Hälfte meines Einkommens, weil ich im Monat ab Geburt des Kindes noch nicht NICHTS verdient habe, sondern volle Bezüge hatte wegen nachgeburtlichem Mutterschutz; bei gesetzlichen Versicherten wäre das "Mutterschaftsgeld" von der Krankenkasse, sodass diese Mütter ja auch ihr volles Gehalt haben).


    Eine Forums-Teilnehmerin hat mir ja bereits geantwortet, dass bei ihr genau dieselbe Konstellation vorlag und es ihr haargenau so ging. Daher ist die Frage berechtigt. Allerdings habe ich in einem anderen Forumsbeitrag mal von einer anderen verbeamteten Lehrerin gelesen, die ihre PKV in eine "Anwartschaft" umgewandelt hat, um während der Elternzeit in die GKV des Ehemannes kostenlos (!) mit aufgenommen zu werden (Die Anwartschaft kostet dagegen sehr viel weniger als die eigene PKV).


    Außerdem erscheint es denkbar, dass es auf den Unterschied zwischen den VErdiensten konkret ankommt, dass also eine Frau, die unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient, bei ihrem Ehemann aufgenommen werden kann - eine extrem Besserverdienende Ehefrau dagegen nicht.


    Dass es für privat versicherte Beamtinnen Zuschüsse zur PKV vom Arbeitgeber (je nach Arbeitgeber unterschiedlich!) geben kann, ist mir bewusst. Aber diese Frage habe ich gar nicht gestellt.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir, mein Ehemann und ich, die EINZIGEN sind, die dieses Problem betrifft. Es muss zig Leute geben, die diese Konstellation haben, dass die Frau als Lehrerin Beamtin ist und der Mann als gesetzlich Versicherter Angestellter in der Privatwirtschaft über der Pflichtversicherungsgrenze verdient. Dass die beiden ein Kind haben und wie dann die Krankenversicheurng der beamteten Ehefrau weiterläuft. Ich bitte wirklich um Eure ganz eigenen Erfahrungen zu dieser Thematik. Möglicherweise behandeln auch verschiedene gesetzliche Versicherungen die Konstellationen unterschiedlich, sodass die TEchniker Krankenkasse besonders "sparsam" ist mit dem Aufnehmen der Ehefrauen. Möglicherweise hat aber auch jemand von Euch mal die Rechtsgrundlage aus dem SGB V dazu gehört.

    Hallo,


    ich bin Beamtin und privat krankenversichert. Mein Mann ist jedoch Angestellter und freiwillig gesetzlich versichert.


    Ich werde nach Geburt des Kindes zwei Jahre Elternzeit nehmen.
    Mein Mann wird zwei "Vätermonate" Elternzeit nehmen - einen Monat direkt nach der Geburt und einen Monat dann ein halbes Jahr später.


    Nun teilte mir hierzu die gesetzlichen Krankenversicherung meines Mannes (Techniker Krankenkasse) mit:
    - Ich selber kann während meiner Elternzeit NICHT in die gesetzliche Familienversicherung meines Mannes aufgenommen werden, muss also weiterhin meine privaten Krankenversicherungsbeiträge abführen
    - Mein Mann muss während seiner Elternzeit-Monate ebenfalls für seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezahlen (mindestens den Mindestbeitrag, wobei auch meine Einnahmen einfließen: Direkt nach der Geburt habe ja ich im nachgeburtlichen Mutterschutz volle Bezüge)


    Daher meine Frage ans Forum:
    Stimmt das?
    Welche Erfahrungen habt Ihr da gemacht?

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