Beiträge von mrteacher123

    Danke für den Tipp! Hab schon gefunden, wo das mit den Jahresplanungen steht! Es steht wirklich im Lehrplan der AHS Unterstufe bzw. NMS in einem Absatz:

    Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.

    Genauer findet man es unter im dritten Teil des Lehrplans (Schul- und Unterrichtsplanung) und im letzten Absatzes des ersten Unterpunkts.


    Ich muss das nämlich für eine Seminararbeit recherchieren und da schreibe ich auch jeweils die rechtlichen Grundlagen dazu.


    Jetzt ist noch die Frage, wo das mit der Kompetenzorientierung findet. Davon findet man spannenderweise nichts im Lehrplan.

    Die "kompetenzenorientierte" Jahresplanung im Unterricht ist ja ein großes Thema, aber wer weiß, wo diese Jahresplanung rechtlich verankert ist.
    Ich komme aus Österreich und habe nirgendwo Hinweise darauf gefunden, ob man überhaupt verpflichtet ist, eine Jahresplanung zu machen.
    Sicher schreibt man sich Punkt für Punkt auf, was man im Laufe des Jahres vor hat.
    Aber ist das rechtlich überhaupt verpflichtend? Und wenn ja, wo findet man diese Rechtvorschriften?
    Sowohl im Schulunterrichtsgesetz als auch im Schulorganisationsgesetz habe ich dazu bisher noch nichts gefunden!

    Ich hätte folgende. Ich komme aus Österreich und habe ein paar Monate als Vertragslehrer (Studium noch nicht abgeschlossen) gearbeitet. Ich habe auch ein Dienstzeugnis bekommen, aber in dem Stand nur das Entlohungsschnema, die Zeit in der ich gearbeitet habe und die Art der Tätigkeit. Und bei der Art der Tätigkeit stand nur Lehrer und mehr nicht. Ist das normal oder hat das jetzt eine besondere Bedeutung? Oder sollte da etwas eine genaue Beschreibung der Tätigkeit stehen? Müsste dabei stehen, dass ich als Vertretung für jemanden gearbeitet habe, wenn ich eine Vertretung für einen anderen Lehrer war?

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