Beiträge von Nicolas

    Eine Frage an die Runde, wie Ihr darüber denkt:

    Regelmäßig kommt es an unserer Schule vor, dass die Schulleitung bei der Ansetzung von Wandertagen oder von Outdoor-Projekttagen verkündet, dass diese zu einem fixen Termin stattfinden werden und zwar bei jedem Wetter. Das kann dann mitunter dazu führen, dass alle Lehrer (und Schüler) 4 Stunden sich Regen oder sonstigen misslichen Wetterbedingungen (Hitze, Schnee,..) aussetzen müssen. Gehört dies zu unserer Arbeit? Fürsorgepflicht?

    Wie seht Ihr das?

    Zumindest bei "Teams"-Videokonferenzen gibt es die Möglichkeit, einen Hintergrund (Strandmotiv o. ä.) einzublenden, damit man den "echten" Hintergrund nicht sieht.

    Richtig. Unabhängig davon, muss keiner die Kamera einschalten. Mehr noch: der Arbeitgeber, in unserem Fall die Schule, muss Endgeräte zur Verfügung stellen, wenn er auf Videokonferenzen besteht. Es ist von keinem Schüler oder Lehrer zu erwarten, dass er sich privat ein Endgerät anschafft, dass den Erfordernissen einer Videokonferenz entspricht. Solange keine entsprechenden Laptops/Tablets/PCs zur Verfügung gestellt werden, muss Lehrer oder Schüler gar nichts.

    Diese, meine, konfrontierende Haltung beruht auf absurden Forderungen einer Schulleitung, die ohne rechtlich Kenntnis, gerne immer wieder Anweisungen erteilt, die den Personalrat auf den Plan rufen.

    Zu Videokonferenzen mit Schülern gibt es in Bayern die klare Aussage, dass die User nicht gezwungen werden können, Bild oder Ton einzuschalten.

    Soll heißen, weder der Lehrer noch der Schüler muss sich während der Konferenz bildlich zeigen oder den Ton zuschalten.

    Klar, Videokonferenzen, bei denen der Lehrer nicht zu hören und zu sehen ist, nehmen relativ viel Sinn. Aber diese Regelung kam bei uns an der Schule zur Relevanz, als der Chef die Kollegen aufforderte, bei Videokonferenzen ihre Kamera einzuschalten, damit die Lehrer zu sehen sind. Diese Anordnung jedenfalls ist unzulässig!

    Jetzt sind die neuen Rahmenbedingungen für das G9 Abitur bekannt gegeben worden. Laut Presse mit großer Zustimmung der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft.

    Wie seht Ihr das? Was haltet Ihr vom neuen Abi?

    Sorry, aber andersherum wird ein Schuh draus. Dienstlichen Anordnungen ist zunächst Folge zu leisten, außer sie sind offensichtlich rechtswidrig.Zweifelt man deren Rechtmäßigkeit an, ist man zur Remonstration verpflichtet und muss diese bei Aufrechterhaltung der Anweisung dennoch befolgen.
    Bei Verweigerung steht je nach Schweregrad und Wiederholung die Palette der Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung.

    Remonstrieren gerne auch nach Unterlassung der Anordnung, falls diese offensichtlich illegal ist. Ich muss nicht dem Chef seine Bleistifte spitzen, im Unterricht nicht auf die Toilette gehen dürfen oder eine Schulaufgabe am Sonntag schreiben müssen. Das waren jetzt eher an den Haaren herbeigezogene Beispiele, aber ich bin sicher, wir sind uns einig, dass es Anweisungen gibt, die nicht befolgt werden müssen. Da werden auch Unterlassungen keinerlei Konsequenzen haben, weil sie Grundrechten widersprechen.
    Aber das soll nicht zu weit weg führen, was die Anordnung dieses Threads betrifft.

    Prinzipiell betrachtet: Verpflichtungen zu Veranstaltungen oder Fortbildungen seitens der SL, die sich auf Ausnahmen im Schuljahr begrenzen, sehe ich, wenn sie begründet sind, als selbstverständlich an. Die Frage bei jedem kleinen Opfer, ob ein SL das darf, ist mir zu juristisch gedacht und nicht im Sinne des Berufs.
    Wenn sich diese Verpflichtungen aber häufen oder gar sinnlos angeordnet werden, dann wundere ich mich immer über den blinden Gehorsam des Kollegiums. Die Macht eines kritischen Kollegiums ist viel größer als die eines Chefs. Wenn er nicht entsprechende Anordnungen gesetzlich belegen kann, geht man eben nicht hin. Was soll er schon machen? Schimpfen? Abmahnung? Kollegen, nicht nur der Personalrat, sollten viel öfter Schulleitungen die Stirn bieten, wenn sie unsinnige Vorstellungen haben.
    Diese Meinung vertritt ein leidgeprüftes Personalratsmitglied, der häufig klagende Kollegen vertritt, die letztendlich aber alles mit sich machen lassen.

    Die Verpflichtung zu einer Klassenfahrt im Rahmen einer Dienstvorschrift ist, wie so oft, eine der stumpfen Waffen eines Chefs. Derjenige ist schlichtweg am Vortag oder Abreisetag krank und dann...? Wer soll stattdessen mitfahren? Der Chef macht es nicht.
    Die Konsequenz daraus ist, ein Chef wird sich hüten, Kollegen zu Fahrten zu verpflichten (wenn er clever ist).

    In meinem Fall handelt es sich um einen Autisten, der aus Therapiegründen (nicht den Autismus betreffend) das Gymnasium wechseln musste. Er wird vom Jugendamt betreut, da er keine Eltern mehr hat. An der alten Schule hatte er bereits Schulbegleiter, die zumindest im ersten Halbjahr anwesend waren. Das Zurechtfinden in einer neuen Umgebung ist für Autisten bekannterweise problematisch, allein deshalb macht der Schulbegleiter wohl Sinn, den das Jugendamt hier einsetzt.
    Eure Erfahrungsberichte sind interessant und ich bin gespannt, wie sich das bei mir darstellen wird.

    Wir haben an unserem Gymnasium erstmals einen ständigen Schulbegleiter für einen Autisten in der 8. Klasse erhalten.
    Da ich noch nie mit Schulbegleitern zu tun hatte, würden mich Erfahrungen von Kollegen interessieren, die bereits im Unterricht damit konfrontiert waren.

    Dieses Beispiel ist vergleichbar mit dem Tennis. Da kann jemand ein ganzes Match gewinnen, obwohl er weniger Gesamtpunkte erzielt hat, weil nach jedem Spiel bzw Satz neu gezählt wird.
    Alles ok, weil die Regeln so sind.
    Genauso in den Schulen. Wenn die Regeln eingehalten werden und sie bekannt und den Schülern transparent sind, haben die unterschiedlichen Schlüssel ihre Berechtigung.

    Wir orientieren uns in den naturwissenschaftlichen Fächern am Oberstufenschlüssel 20%,40%,55%,70%,85%. Jeder Lehrer kann aber nach pädagogischem Ermessen davon abweichen. Ansonsten haben alle Kollegen freie Hand.

    Ein Fall im Bekanntenkreis erhitzt die Gemüter: An einer bayerischen Fachoberschule hat ein Fachbetreuer in Mathematik die bereits an einen Schüler herausgegebene Arbeit nochmal durchgesehen und Fehler entdeckt, die die Fachlehrerin, eine Referendarin, übersehen hatte. So wurde aus 7 Punkten (Noten 3) dann im Nachhinein 6 Punkte (Noten 4) vergeben.
    Vor der Herausgabe sicher machbar, danach jedoch nach meiner Einschätzung nicht zulässig.
    Jetzt bin ich selbst an einem Gymnasium und kenne mich mit den Richtlinien an Fachoberschulen in Bezug auf Referendare nicht aus, aber wohl trotzdem nicht zulässig, oder? Wisst ihr mehr?

    Was mich bei derartigen Meldungen immer wundert: wie schaffen die Initiatoren dieser "Studien" es , solche mediale Aufmerksamkeit zu erlangen, zumal im Ausland.
    Irgendwer untersucht irgendwas und verkauft die Ergebnisse allen Ernstes als Neuerkenntnisse, die dann in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Unabhängig davon, ob es völliger Quatsch ist.
    Von der Praxis in der Pädagogik offensichtlich keine Ahnung. Es wird das Bild vom dicken unsportlichen Schüler vermittelt, der ringsum von allen anderen nur mit voller Wucht abgeworfen wird und der Lehrer schaut tatenlos zu. Selbst wenn es solche Einzelfälle geben mag, hat das überhaupt nichts mit Völkerball zu tun, sondern mit schwarzen Schafen in der Lehrerschaft. Bei denen ist aber die Sportart austauschbar.
    Schwächere Schüler einzubinden ist das Kerngeschäft jeden Lehrers, da braucht es sicher keine Diskussion über Völkerball, schon gar nicht von Theoretikern.

    Da kann ich auch nur zu unserem System raten, den sog. Kurzstundenplan. Den hat hier ein User bereits genannt. Statt 45 min Stunden mit 2 Pausen finden nur 37min Stunden mit einer Pause statt. Das führt zu einem Unterrichtsende nach der 6. Stunde um 11.50Uhr. Nachmittagsunterricht beginnt entsprechend früher, auch mit 37min Stunden.
    Die Diskussion um Minusstunden entfällt damit, auch wenn ich gerne nun gewusst hätte, wer Recht hat.

    Der aktuelle Thread von Xiam bzgl Abistreich und Rechtsfragen lässt mich mal grundsätzlich fragen, wie an anderen Schulen mit Abistreichen verfahren wird.
    Bei uns werden mittlerweile 4 Stunden an einem Schultag dafür hergegeben, in denen Anarchie ohne Aufsicht herrschen, bevor danach der normale Schultag fortgesetzt wird. Früher waren es nur 2, max 3 Unterrichtsstunden für den Abistreich.
    Wie viel Zeit wird bei Euch geopfert?

    Wie wohl so oft, fällt ein SL derartige Entscheidungen aus dem Bauch, spontan, weil er es jetzt für richtig hält. Ob es rechtlich haltbar ist, interessiert dabei erstmal nicht. Erst wenn Kollegen unangenehm werden, wird der SL zukünftig solche Anordnungen überdenken, bevor er sie raushaut. Die Frage ist ja immer, will man Streit oder lohnt es sich nicht. Kommen derartige Entscheidungen öfter vor, sollten Kollegen unangenehm werden.
    Rechtslage kenne ich auch nicht, aber wie soll denn die Konsequenz aussehen? Anwesenheitskontrolle? Abmahnung, wenn jemand geht oder nicht da ist oder wenn einem Kollegen plötzlich schlecht wird oder....? Also nicht kontrollierbar bzw praktikabel. Der SL sollte das wissen und Abstand von derartigem Unsinn nehmen.

    Es gibt auch die Fälle, in denen es von gegenseitigem Interesse ist, Benachrichtigungen abends abzurufen. An unserer Schule bestand Einigkeit darüber, dass es besser ist abends, ca 20Uhr , nochmal online den nächsttäglichen Vertretungsplan zu checken, bevor wir Präsenzstunden einführen müssen. So ist jedem klar, wenn Vertretungen in der ersten Stunde nicht wahrgenommen werden, weil man nicht mehr nachgesehen hat, dass die notwendige Alternative nur noch schlechter sein wird.
    Das betrifft allerdings auch nur den Vertretungsplan.

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