Das Argument für die Anweisung ist, dass der Schulleiter jederzeit Kenntnis haben und Auskunft geben will, wenn es Anfragen gibt.
Vor dem Hintergrund, dass unser Schulleiter gerne seine eigenen Regeln aufstellt, sind wir mittlerweile bei Anweisungen generell sensibilisiert.
Zumal es für unser Dafürhalten keinen Grund gibt, warum ein Schulleiter adhoc Auskunft über Art der Einzelnoten geben soll. Das obliegt dem Fachlehrer.
Natürlich kann man argumentieren, dass der Aufwand sich in Grenzen hält, aber das legitimiert nicht die Anweisung. Es reicht ihm eben nicht, Datum der Erhebung (!) und Unterrichtsbeitrag anzuklicken, sondern auch noch das Thema. Und das ist unverhältnismäßig.
Ich bin seit über 25 Jahre im Dienst und kann mich an keine einzige Situation erinnern, in der ein Kollege nicht mehr kontaktiert werden konnte, weil verunfallt oder ähnliches, und die Noten nicht mehr greifbar waren. Zum Glück, aber das Argument wird ja gar nicht vom Chef herangezogen.
Anweisungen können nicht willkürlich erfolgen. Wo ist die Grenze? Wenn er zusätzlich einfordern würde, dass die gestellte Frage des Lehrers auch anzugeben ist, dann müssten wir auch das hinnehmen?
Seine Anweisung können wir natürlich unreflektiert ausführen. Es gibt schlimmeres. Aber die Frage bleibt: darf er das einfordern?