Beiträge von Nicolas

    Bevor sich das Thema verselbständigt und von meiner Anfrage entfernt, will ich mich für Eure Meinungen und Ratschläge bedanken.

    Ein Problem bei unserer Angelegenheit ist, dass viele der Beobachtungen nur auf Aussagen Dritter beruhen. Irgendein ein Elternteil hat Schlangenlinien beim Autofahren beobachtet. Jemand anderes ein unsicheres Gehen, wieder zwei, drei Kollegen berichten von deutlichem Alkoholgeruch. Da werden natürlich Gerüchte gestreut und mit Fakten vermischt. Wenige Kollegen wollen erfahren haben, dass der Kollege seit Jahren ein massives Problem mit Alkohol hat.

    Ich behaupte mal, dass 70% des Kollegiums, besonders die neuen Kollegen, überhaupt nichts von diesem Problem wissen.

    Andere behaupten, dass es unter Eltern und Schülern kein Geheimnis mehr ist.

    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ. Aber es spricht viel dafür und die Sorge bleibt, dass zukünftig etwas schwerwiegendes passieren kann.

    Wir hoffen sehr auf die Einsicht des Chefs, hier tätig zu werden.

    Hallo zusammen.


    Ich suche Rat und Handlungsmöglichkeiten:

    Wir haben einen Kollegen, der offensichtlich ein Alkohol Problem hat. Man kann täglich deutlich seine Alkoholfahne riechen, zuweilen geht er unsicher und fährt auch mit seinem Auto Schlangenlinien zur Schule. All diese Erscheinungen fallen nicht nur den Lehrern auf, auch Schüler und Eltern haben sich bereits ähnlich geäußert. Der Kollege ist ca 50 Jahre alt, beliebt und angesehen. Sein Verhältnis zum Chef ist außerordentlich gut, weil sie zusammen zahlreiche Schülerfahrten unternommen haben. Zudem begleitet er eine verantwortungsreiche Funktionsstelle in der Schule.

    Im täglichen Dienst lässt er sich nichts anmerken und kann sein Problem oberflächlich gut händeln.

    Die Schulleitung weiß von seinem Problem, bleibt aber tatenlos.

    Jetzt gibt es mittlerweile zahlreiche Kollegen, die an uns, dem Personalrat herangetreten sind und gebeten haben, tätig zu werden.

    Es gilt dem Kollegen zu helfen und Schlimmeres zu verhindern. Noch

    ist nichts passiert, aber darauf darf man nicht warten.

    Es fanden schon Gespräche mit der Schulleitung statt, die aber keinen Handlungsbedarf sieht. Wahrscheinlich aufgrund des speziellen Verhältnisses zu diesem Kollegen.

    Er selbst leugnet das Problem nicht, aber sieht auch kein Handlungsbedarf.

    Wir vom Personalrat sehen es nicht als unsere Aufgabe hier einzugreifen, ist es doch ein Verantwortungsbereich der Schulleitung. Private Gespräche mit dem Kollegen einzelner Vertrauter führten zu keinem Ergebnis.

    Jetzt meine Frage. Was kann man tun, was soll man tun? Tatenlos zusehen, bis ein Unglück im privaten oder im beruflichen Bereich passiert, kann es doch nicht sein.

    Er ist weiterhin für Schulfahrten eingeplant. Aus meiner Sicht unverantwortlich.

    Danke für Eure Antworten

    Die Frage ist ja eigentlich, ob der/die TE mit seinem/ihrem Neid am Ende glücklich wird. Ob das nun als Urlaubsfahrt gepostet wird (ich wäre mit meinem Schulleiter schon mal nicht auf WhatsApp verknüpft), oder anstrengende Planungsarbeit mit abendlichem Ausklang im Restaurant war, macht nur in der Bewertung Unterschied, nicht in der Tatsache.

    Nein, das ist keineswegs die Frage. Der TE ist nicht neidisch, sondern empört, dass Fortbildungen seitens der Schulleitung und Kollegen missbraucht werden, auf Kosten anderer Kollegen, die die Arbeit auffangen müssen. Das kann man jetzt neidlos ertragen oder zumindest hinterfragen, was ich hiermit tue.

    Danke für die Rückmeldungen.

    Zur Klarstellung möchte ich unbedingt sagen, dass ich in keinster Weise Erasmus kritisiere oder Teilnehmer, die dort viel Herzblut und Engagement hineinlegen.

    Mich ärgert massiv die Intransparenz, mit der alljährlich Kollegen abgezogen werden, die selbst nach ihrer Rückkehr keinen Hehl daraus machen, dass diese Woche mitnichten schwere Arbeit war, sondern nach kurzem Vormittagsprogramm nur noch touristischen Charakter hatte.

    Die Arbeit mit Gelder verwalten, etc macht der Schulleiter. Der,nebenbei bemerkt ,auch mit WhatsApp Posts an sein Umfeld zu erkennen gibt, dass diese Woche für die Gruppe eher Ferien sind.

    Wer da gerade in der Vertretungsstunde sitzt, dem fehlt das Verständnis.

    Hallo.

    Und kurz mal Ärger äußern über Sonderbehandlung einzelner Kollegen, die unter dem Deckmantel einer Fortbildungswoche innerhalb Erasmus, zusammen mit dem Schulleiter jedes Jahr eine ganze Woche unterwegs sind. Dieses Jahr ging es auf eine Mittelmeerinsel. Letztes Jahr war ein ähnliches Reiseziel Stein des Anstoßes. Es sei den vier Vollzeit Kollegen gegönnt in herrlicher Umgebung eine Fortbildung bewilligt zu kriegen, aber weil es immer die Gleichen sind, die zusammen mit dem Chef den Rest der Daheimgebliebenen zu Vertretungen zwingen, ist es in meinen Augen mindestens zu hinterfragen.

    Man muss dazu sagen, dass Kollegen dabei sind, die überhaupt keine Sprachen unterrichten. Der Grund warum sie dabei sind, ist schlicht, dass sie zum Schulleiter ein enges Verhältnis haben und er sie immer wieder dafür vorsieht.

    Legitim? Vielleicht.

    Dem Kollegium passt es jedenfalls zum großen Teil nicht und sorgt für Verärgerung. Bei mir auch. Es fehlt die Transparenz.

    Gibt's solche Fälle auch woanders?

    Hallo

    Diese Frage ist die Folge eines Vorfalls, den ich im Schulleiter Thread zur Diskussion gestellt habe.

    Nachdem zwei Schulaufgaben eines Kollegen vom Chef anulliert wurden, weil sie aus seiner Sicht zu schwer waren, verlangt er nun , dass zukünftig dieser Kollege alle schriftlichen Leistungsnachweise, große und kleine, der Fachbetreuung vorlegen muss, bevor sie geschrieben werden.

    Ist das rechtens? Wir sind in Bayern. Gymnasium.

    Danke für Eure Antworten

    Hallo zusammen.

    Vielleicht ist jemand fit im Dienstrecht von Bayern.

    Gibt es zeitliche Fristen bis wann ein Schulleiter bereits an Schüler heraus gegebenene Schulaufgaben zurück nehmen und die Noten anullieren kann?

    Konkret: Kollege schreibt zweite Schulaufgabe im März, schlechter Schnitt, gibt sie heraus. Der Schnitt ist aber nicht so schlecht, dass er der Schulleitung vorher berichtet werden muss. Nun schreibt dieser Kollege im Mai die dritte. Wieder schlechter Schnitt. Er gibt sie heraus. Mutter beschwert sich beim Schulleiter. Daraufhin sieht er sich die letzten Schulaufgaben genauer an und befindet, dass sie so schwer waren, dass er die letzten beiden nun anullieren lässt.

    Ist es rechtens die zweite auch so spät noch zu kassieren?

    Vielleicht gibt es unter Euch Experten.

    Nach Aussage unseres Chefs, beginnt das zweite Halbjahr unverändert Mitte Februar. Dies betrifft zumindest die Neuzuweisungen, Referendare, etc.

    Wie sich das mit der angesprochenen Notengebung in der Oberstufe verhält, weiß ich nicht.

    Sagt mal, weiß jemand, wann genau das 2. Halbjahr nun beginnt?

    Das ist ja immer nach den Zwischenzeugnissen, wir haben aber keine Zwischenzeugnisse, und da jetzt die Ferien ausfallen, bin ich vollends verwirrt. Nach meiner Rechnung müsste das 2. Halbjahr also am 15.02. beginnen (mit Ferien wäre es 1 Woche...


    :weissnicht:

    Danke für Eure Teilnahme.

    Nun ist mir die Gesetzeslage in Bayern durch den Hauptpersonalrat mitgeteilt worden, was die Anweisung einer FFP2 Maske betrifft:


    Der Schulleiter kann nur mit Zustimmung des örtlichen Personalrats die Anweisung treffen, dass spezielle Masken verwendet werden sollen. In diesem Fall muss die Schule dann aber auch für die Kosten aufkommen, d.h. entweder sie stellt ausreichend Masken zur Verfügung oder alle Rechnungen werden erstattet.

    Ich komme noch einmal zurück zur FFP2 Maske. Mit den Zeitvorgaben, die für diese Maske vorgesehen sind, ist sie für die meisten Lehrer in der Schule nicht angemessen anzuwenden.

    Nach 75min Tragen folgen Pausen mit 30min, bei maximal vier Tagen pro Woche. Wir haben nur Doppelstunden und fünf Tage, ergo nicht zu gebrauchen.

    Wenn man bedenkt, dass wir als Lehrer an unserer Schule nur dann einer Quarantäne entkommen, wenn bei positiv Fällen FFP2 Masken getragen wurden, ist das sinnfrei.

    Danke für Eure Einschätzung.

    Unser Chef hat eben eine solche Anweisung an alle Kollegen per E-Mail verschickt. Zuvor hatte er bereits das Tragen von Buffs-Halstücher als MNB untersagt.

    Da er gerne mal Anordnungen erteilt, die juristisch nicht haltbar sind, wurde ich misstrauisch.

    Nicolas , darf er nicht, denn nach 75 min muss man sie 30 min absetzen.

    So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.

    Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.

    Und wo steht das mit 75min absetzen?

    Weiß jemand, ob ein Schulleiter das Tragen einer ffp2 Maske im Rahmen der Maskenpflicht für Lehrer anordnen darf? Abgesehen davon, dass die Schule sie zur Verfügung stellen muss.

    Seitdem bei uns Sportunterricht nur mit Maske erlaubt ist, ist er zum Glück seitens der Schulleitung vom Stundenplan gestrichen worden und wird durch Kernfächer vertreten.

    Zum Glück deshalb, weil Sport mit Maske kein Sport im eigentlichen Sinne sein kann. Das kann man natürlich schon mal überbrücken mit jonglieren, Gymnastik oder Theorie. Aber dauerhaft ist dies so unsinnig, wie Sprachunterricht ohne Reden oder Mathematik ohne Rechnen.

    Was mich persönlich interessiert, ist, verlässliche Daten darüber zu erhalten, wie die Ausbreitung des Virus innerhalb eines Raumes mit 20-35 Menschen, die alle Maske tragen, abläuft. Und ob das Lüften alle 20 Minuten für 5 Minuten hilft. Dringen die Aerosole durch die Maske? Und wenn sie das tun, bedeutet das direkt eine Ansteckung? Es gibt ja keine Studie darüber, außer eine, in der die Ausbreitung der Aerosole gemessen wurden. Aber ob das Virus dann im Rachen/ in der Nase auch ankommt und ob man dann auch direkt krank wird, das weiß ja niemand. Dieses Wissen hätte ja großen Einfluss..

    Und da mache ich der Politik/Wissenschaft den größten Vorwurf. Seit über einem halben Jahr gibt es keine verlässlichen Studien, auf deren Grundlage sich vernünftige und wirksame Entscheidungen treffen lassen, welche Maßnahmen wirklich helfen. Es ist noch nicht einmal erwiesen, ob Masken, speziell 08/15 Tücher, bei symptomfreien Infizierten Ansteckungen verhindern.

    Verlässliche Studien, keine Hypothesen!

    Ich fürchte, dass die getroffenen Maßnahmen am Ziel vorbei gehen. Noch mehr Maskenpflicht und noch strenger ahnten bringt nichts, wenn die Ansteckungen ganz woanders passieren.

    Eine Frage an die Runde, wie Ihr darüber denkt:

    Regelmäßig kommt es an unserer Schule vor, dass die Schulleitung bei der Ansetzung von Wandertagen oder von Outdoor-Projekttagen verkündet, dass diese zu einem fixen Termin stattfinden werden und zwar bei jedem Wetter. Das kann dann mitunter dazu führen, dass alle Lehrer (und Schüler) 4 Stunden sich Regen oder sonstigen misslichen Wetterbedingungen (Hitze, Schnee,..) aussetzen müssen. Gehört dies zu unserer Arbeit? Fürsorgepflicht?

    Wie seht Ihr das?

    Zumindest bei "Teams"-Videokonferenzen gibt es die Möglichkeit, einen Hintergrund (Strandmotiv o. ä.) einzublenden, damit man den "echten" Hintergrund nicht sieht.

    Richtig. Unabhängig davon, muss keiner die Kamera einschalten. Mehr noch: der Arbeitgeber, in unserem Fall die Schule, muss Endgeräte zur Verfügung stellen, wenn er auf Videokonferenzen besteht. Es ist von keinem Schüler oder Lehrer zu erwarten, dass er sich privat ein Endgerät anschafft, dass den Erfordernissen einer Videokonferenz entspricht. Solange keine entsprechenden Laptops/Tablets/PCs zur Verfügung gestellt werden, muss Lehrer oder Schüler gar nichts.

    Diese, meine, konfrontierende Haltung beruht auf absurden Forderungen einer Schulleitung, die ohne rechtlich Kenntnis, gerne immer wieder Anweisungen erteilt, die den Personalrat auf den Plan rufen.

    Zu Videokonferenzen mit Schülern gibt es in Bayern die klare Aussage, dass die User nicht gezwungen werden können, Bild oder Ton einzuschalten.

    Soll heißen, weder der Lehrer noch der Schüler muss sich während der Konferenz bildlich zeigen oder den Ton zuschalten.

    Klar, Videokonferenzen, bei denen der Lehrer nicht zu hören und zu sehen ist, nehmen relativ viel Sinn. Aber diese Regelung kam bei uns an der Schule zur Relevanz, als der Chef die Kollegen aufforderte, bei Videokonferenzen ihre Kamera einzuschalten, damit die Lehrer zu sehen sind. Diese Anordnung jedenfalls ist unzulässig!

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