Beiträge von Julia1982

    Ich danke euch für die bisherigen Antworten und DeadPoet für das hilfreiche Zitat. Man sollte meinen, der gesunde Menschenverstand würde so etwas regeln, aber das ist leider nicht bei allen der Fall... Mir geht es vor allem um meine Kollegin. Wenn sie jetzt darauf eingeht, wird es an dieser Schule auch von allen erwartet werden, die nach ihr in eine solche Situation kommen. Sie ist noch nicht lange dabei und wird sich aus Gutmütigkeit breitschlagen lassen, und das fände ich sehr schade. Ich hatte schon die Idee, unsere Sicherheitsbeauftragte mit einzubeziehen, die ja auch für den Schutz der Schwangeren zuständig ist. Das ist eine ältere, sehr resolute Frau, die der Schulleitung gehörig den Kopf waschen wird, wenn sie davon Wind kriegt.... *Hände reib*... ;)

    Hallo,


    ich bin neu hier und hoffe, dass sich jemand mit Mutterschutz und Co. auskennt und mir helfen kann. Am 11. Mai werde ich in den Mutterschutz gehen und am 22. Juni ist mein Entbindungstermin, das ist der Tag der Abschlussprüfung Englisch. Heute hat mich allen Ernstes die Schulleitung gefragt, ob ich die Prüfung denn im MuSchu korrigieren könne?! Ich habe geschaut wie ein Bulldock und gesagt: "Äh... ganz sicher nicht?!", und dann sind die Chefs auf den Trichter gekommen, dass das ja doch irgendwie blöd wäre. Ich glaube ehrlich gesagt, sie hatten den Termin bloß nicht richtig auf dem Schirm.


    Jetzt aber die eigentlich Frage: Sie kamen dann auf meine Kollegin zu sprechen, die vier Wochen später Termin hat. Von ihr wollen sie es anscheinend tatsächlich verlangen, dass sie im MuSchu die Prüfung korrigiert (sie sollte ursprünglich meine 10. Klasse übernehmen, dummer Zufall)! Ich weiß, dass man im MuSchu freiwillig arbeiten KANN, aber darf die Schulleitung es ANORDNEN??? Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und denke, es ist die Aufgabe der Chefs, sich um einen Ersatz zu bemühen, oder nicht?


    Danke schonmal für jede Antwort!
    LG Julia

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