Für das Verarbeiten personenbezogener Daten ist eine Genehmigung erforderlich. Für das bloße Senden und Empfangen dienstlicher E-Mails auf privaten Endgeräten hingegen nicht.
Wollte mal nachsehen, ob man logineo in thunderbird einbinden kann und fand das hier:
"https://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO-NRW/FAQ/
Ja, die Einbindung von LOGINEO NRW in (lokale) externe E-Mailprogramme ist über IMAP möglich. Hierzu gibt es eine Anleitung im Netzwerk.
Für den Einsatz der Schnittstellen auf privaten Endgeräten ist die Genehmigung für die Nutzung privater Endgeräte durch die Schulleitung notwendig."
Also ist das bloße Senden und Empfangen doch genehmigungspflichtig?
Momentan ist es kontraproduktiv, Grundsatzdiskussionen darüber zu führen, ob man dienstliche Mails zu Hause empfängt oder nicht. Auch, wenn es immer noch nicht jeder mitbekommen hat:
Deutschland befindet sich in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass man ganz schön den A.. aufgerissen bekommt, wenn man eine Datenschutzverletzung, z.B. durch die nicht genehmigte Nutzung von privater Hardware für den Dienstgebrauch, nachgewiesen bekommt. Schwerste Krise seit den Dinosauriern hin oder her.