„Das Altersgeld muss nicht beantragt werden. Die Festsetzung des Altersgeldes erfolgt von Amts wegen, außer es wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Altersgeld zu verzichten, mit der Folge, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wird.“
Stand so in einem Schrieb, den ich vor zwei Monaten vom LBV aufgrund einer Nachfrage erhalten habe, in der es u.a. um mein (fiktives) Altersgeld ging.