Beiträge von frederick89

    Übel was da in NRW läuft. Ein Bekannter wohnt in Wetzlar und pendelt täglich nach Siegen. Die theoretische Abordnung nach Bad Berleburg wäre eigentlich nur mit Zweitwohnsitz machbar.

    Ich will den Thread nicht sprengen, aber aus Interesse: Wie wird die 50km Regel und die Regelung von Abordnung eigentlich ausgelegt, wenn man jenseits der Landesgrenze in anderen Bundesländern wohnt?

    Weiterhin erfordert es dann ja auch einen Führerschein, den eventuell einzelne Lehrkräfte nicht besitzen. Oder man muss sich nur wegen der Abordnung extra ein Auto anschaffen.

    Und trotz der Zuschläge für Familien mit Kinder verdienst du exakt das gleiche Geld für deine Arbeit wie vorher. Also: who cares.

    Recht viele hier im Forum offenbar, deren Gerechtigkeitsempfinden dadurch gestört wird. Eben weil es das auch in Lehrerköpfen vorhandene Leistungsprinzip, nach dem man bei gleicher Arbeit gleiches Geld bekommen sollte, in der NRW-Ausgestaltung ad absurdum führt. Das Alimentationsprinzip fordert auch eine derart krasse Höhe der Zuschläge nicht.

    Aber wie oben jemand schrieb - das Thema gehört hier eigentlich nicht rein, auch wenn der Thread-Ersteller es (warum auch immer) mit eingebracht hat.

    In Beitrag #21 legt er doch dar, warum es leider auch hier eine Rolle spielt.

    Wie du bereits sagst: die Diskussion hatten wir schon und ist hier gerade fehl am Platz. Hier geht es gerade nicht um die Familienzuschläge auf gleicher Besoldungsstufe, sondern ob sich der Abstand zwischen den Besoldungsstufen mit Blick auf die höhere Verantwortung (und nicht selten deutlich höhere Arbeitsbelastung) lohnt.

    Man muss schon das gesamte Gehalt bzw. die gesamte Besoldung betrachten. Zu der gehören dann eben auch die Zuschläge. Da gehe ich absolut mit dem Threadersteller. Wenn ich als Lehrkraft dank meiner Kinder nach einer signifikanten Erhöhung der Zuschläge plötzlich für viele Jahre deutlich mehr Geld erhalte, verliert der Abstand zu den höheren Besoldungsstufen in Relation dazu an Wert.

    Ich arbeite für Geld und wenn jemand bei gleicher Besoldungsstufe nur aufgrund der vorhandenen Kinder und evtl. auch des Wohnortes deutlich - nicht wie bisher etwas - mehr bekommt, widerspricht das meinem natürlich rein subjektiven Gerechtigkeitsempfinden, demzufolge es unabhängig von solchen Parametern vor Steuer einen gleichen Lohn bzw. eine gleiche Besoldung geben sollte. Zumindest in NRW käme ich mir da ziemlich verarscht vor. Meine Leistungsbereitschaft würde leiden.


    Die Diskussion hatten wir hier aber schon mehrmals und da wird sich auch jetzt kein Konsens finden.

    Die Zuschläge bzw. deren teils opulente Ausgestaltung unterminieren das Leistungsprinzip. Jenseits des Beamtensystems gibt es das so völlig zu recht auch nicht.


    Die Bezahlung im Bereich SL ist natürlich ein Problem. Nicht umsonst sind viele Schulleitungsstellen vakant. Bei ein oder zwei Bewerbern findet auch kaum eine Bestenauslese statt. Das zieht dann mitunter auch die falschen Leute an, die sich auf die Posten bewerben, weil sie gerne Macht ausüben.

    Das Problem dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen.

    In NDS geht man in die Verlängerung, insgesamt dann bis zu 5 Jahre, aber die Bewährung wird alle halbe Jahr erneut geprüft. Das kann auch mit einem Schulwechsel einhergehen. Dann bewertet eine andere SL oder Dezernentin.

    In den drei mir persönlich bekannten Fällen einer Probezeitverlängerung (alle in BW) gab es immer auch die Möglichkeit anschließend versetzt, abgeordnet oder zumindest teilabgeordnet zu werden, damit die Beurteilung eben durch andere erfolgt. Dass das im dargestellten Fall anders war, wundert mich am meisten.

    Da spricht noch immer unglaublich viel Verbitterung aus dir. Kein Schulleiter hat die Macht, jemanden einfach mal so aus einem Bundesland zu werfen.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei mir an der Schule gab es den Fall, dass ein unglaublich beliebter Kollege (bei Schülern, Eltern, im Kollegium) eine Probezeitverlängerung bekommen hat. Er wurde dann versetzt. Mit dem Ergebnis einer deutlich besseren Beurteilung in der Verlängerung und anschließender Beförderung.

    Der hier geschilderte Fall zeigt ja, dass keine völlige Inkompetenz vorliegt. Sonst wäre er jetzt nicht unbefristet angestellt tätig.

    In meiner doch überschaubaren Dienstzeit habe ich bisher an meiner Schule bei drei Kollegen den Fall einer Verlängerung der Probezeit miterleben dürfen. In der Regel wird man dann versetzt oder abgeordnet, um eben von einer anderen Schulleitung beurteilt zu werden. Die Schulaufsicht kennt die Schulleitungen und schickt einen dann vermutlich an eher angenehme Schulen.

    In einem Fall wurde der Kollege nach ausgesprochener Verlängerung anderthalb Jahre später auf A14 befördert. Es scheint, zumindest in BW, doch gewisse Spielräume zu geben.

    Mal eine Frage: Welche Eltern?! Zumindest für die BBS würde diese Planung gehörig nach hinten los gehen!

    Da liegt natürlich der Hund begraben und leicht wäre es nicht, aber lohnend. Elterngespräche sollten möglich sein und darüber hinaus auch andere Maßnahmen. Ist aber bildungspolitisch so eher nicht mehr gewünscht. Die Schule nimmt den Eltern immer mehr ab und gleicht soziale Ungleichheiten aus.

    Allein: Die längeren Schultage - nur ein Aspekt unter vielen - gleichen nur wenig aus. Nebenbei bemerkt sind die Nachmittagsstunden deutlich anstrengender und der Job wird unattraktiver. Begrenzte Ressourcen, also die begrenzte Arbeitszeit von Lehrkräften, sollte man möglichst effizient einsetzen.

    Meine Stelle wurde jetzt das dritte Jahr in Folge erfolglos ausgeschrieben. Ich sehe es als eine Chance, jemanden zu finden, damit ich endlich die ersehnte Freigabe für andere Gefilde bekomme.


    Ansonsten bräuchte es einen Paradigmenwechsel: Zum Beispiel weg vom Ausbau der Ganztagsschule zurück zu Hausaufgaben und damit verbunden einer stärkeren Inpflichtnahme der Eltern. Dann würde der Lehrerbedarf auch wieder sinken. Der ist nämlich in den letzten Jahren nicht proportional zur Anzahl der Schüler gestiegen.

    Als kinderloser Beamter - alles sehr stark auch eine Frage der Perspektive! - stellt sich mir hier ganz grundlegend die Frage, ob es denn Aufgabe der Dienstherren ist, nahezu alle Kosten eines Kindes oder zumindest einen signifikanten Teil on top auf die Besoldung drauf zu legen.

    Letztlich handelt es sich hier um eine Sparmaßnahme der Dienstherren, um die allgemeine Besoldung nicht anheben zu müssen. Die heftige Diskussion zeigt doch auch, dass sich aus den so erzeugten Unterschieden in der Besoldung innerhalb der Kollegien durchaus massive Spannungen ergeben können.

    Bei den jungen Kollegen bin ich (hingegen) ganz bei vielen Forenteilnehmern hier: Völliges Unverständnis, dass man als kinderloser Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerin kein volles Deputat haben möchte. Wenn nicht voll und ganz für den Beruf brennen und Leistung bringen, dann doch als Berufseinsteiger, oder?

    Möglicherweise nie. Möglicherweise sollten die Länder auf den Wunsch nach einer anderen Work-LIFE-Balance der jüngeren Generation Rücksicht nehmen. Möglicherweise entscheidet sich nämlich sonst in dieser Generation, die mit Blick auf die Demographie eher die Wahl hat, ein Teil für andere Berufsfelder, in denen Homeoffice, Viertagewoche usw. möglich gemacht werden. Diskutiert wird es ja zumindest hier und da. Das Konkurrenzverhältnis zwischen Privatwirtschaft und Staatsdienst besteht dann durchaus. Daran ändert auch der übliche Bezug auf das Beamtensystem als solches nichts. Die Maßnahme könnte mithin also auch das Gegenteil des Gewünschten bewirken.


    Liest sich leicht und schnell. So als Lektüretipp für die älteren Semester hier. Einsichten: Fünf Dinge, die Sterbende am meisten bedauern - WELT 2. "Ich wünschte ich hätte nicht so viel gearbeitet"

    Das ist doch schon einmal die absolute Grundlage :)


    Ist bei mir jetzt das dritte Jahr in Folge. Mehr als die eigentliche Ablehnung meiner Anträge - das nicht jeder sofort wechseln kann, ist nachvollziehbar- stört die mangelnde Perspektive und das Leben in der Schwebe. Wird wohl perspektivisch die Entlassung aus dem Dienst werden.

    Hallo Mini,


    mir wird laut aktuellem Statuseintrag auf lobw mal wieder die Freigabe verweigert (nach Hessen oder NRW). Die Begründung folgt in der Regel Mitte/Ende April via Mail.

    Wieso sollte da was nachteilig sein? Das Land gewährt mit Eintritt des Ruhestandes eine höhere Beihilfe, so dass deine KV weniger Rückstellungen für dich bilden muss. Dein Beitrag sinkt also.

    Da rächen sich jetzt 70 Jahre BRD-Fettlebe - jetzt haben halt viele genug Geld, um nicht voll arbeiten zu müssen (das haben die Generationen vor ihnen schon zur Genüge getan). Blöd halt, dass die Arbeit trotzdem getan werden muss...

    Da ist auch ganz viel unnötige Arbeit im System. Nicht nur im Schulsystem übrigens.

    Ausbau des Ganztagsunterricht usw. Vielleicht sollte man hier mal das ein oder andere überdenken statt Lehrkräften eine zeitgemäße Work-LIFE-Balance zu verwehren.

    „Das Altersgeld muss nicht beantragt werden. Die Festsetzung des Altersgeldes erfolgt von Amts wegen, außer es wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Altersgeld zu verzichten, mit der Folge, dass eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wird.“


    Stand so in einem Schrieb, den ich vor zwei Monaten vom LBV aufgrund einer Nachfrage erhalten habe, in der es u.a. um mein (fiktives) Altersgeld ging.

    Folgendes stand in einer Info seitens der GEW dazu, die mir ein Kollege heute weitergeleitet hat:


    „Ein Antrag auf Entlassung ist formlos, schriftlich mit Angabe Ihres Austrittsdatums auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium zu stellen. In dem Entlassungsschreiben sollten Sie dann noch beantragen, dass die bis dato erdienten Versorgungsansprüche als Altersgeld gutgeschrieben werden sollen.“

Werbung