Beiträge von Mikael

    Wenn die europäischen Staaten (unabhängig ob es Deutschland oder Frankreich oder sonst ein Land ist) die Situation nicht bald unter Kontrolle bekommen, sehe ich schwarz für die europäische Zivilgesellschaft sowie ihre Werte und Normen.


    Letztendlich sind das alles Resultate der Entwicklungen der letzten Jahre. Die Entscheidung des britischen Souveräns bei dem ganzen nicht mehr mitmachen zu wollen, erscheint insofern konsequent.

    Außerdem wurde schwarz-grün gewählt.

    Nein, grün-schwarz. Und gerade die erwähnten "Vollpädagogen" sind daran sicherlich nicht ganz unschuldig. Und MP Kretschmann als Ex-Lehrer weiß natürlich, wie man mit seinesgleichen umgeht. Insofern geschieht es den Kollegen in B-W in gewisser Weise ganz recht, so sie denn unbedingt fahren wollen, der "strahlenden Kinderaugen" wegen.


    Zitat

    Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Revision nicht zugelassen.

    :pfeifen:


    Gruß !

    Zitat

    Weil der Landeshaushalt in Baden-Württemberg aber nur rund drei Millionen Euro für solche „außerschulischen Veranstaltungen“ zur Verfügung stellt, reicht das Geld bei weitem nicht aus, um alle Reisekosten für Klassenfahrten und Ausflüge zu bezahlen. Deshalb sieht die Praxis so aus, dass die Lehrerinnen und Lehrer zumindest einen Teil dieser Kosten selbst tragen. Das Formular für Dienstreiseanträge enthält bereits die vorgedruckte Möglichkeit, auf die Reisekosten ganz oder zu einem Teil zu verzichten.


    Wer rot-grün wählt, bekommt dann eben die Konsequenzen zu spüren. Die Message ist doch klar: Es gibt Dinge, die sind dem Land wichtiger als Klassenfahrten.


    Wer jetzt noch Klassenfahrten macht in Baden-Württemberg, der ist halt ein echter "Vollpädagoge". Dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.


    Gruß !

    Wenn einheitlich beschlossen wurde, die Eltern "ganzheitlich" zu behandeln und sich rund um die Uhr erreichen zu lassen, ist das schwer möglich, sich da auszuklinken.

    Wann werden auch endlich Lehrkräfte kapieren, dass irgendwelche schulischen "Beschlüsse" kein höherwertiges Recht (in diesem Fall das Grundrecht(!) auf informationelle Selbstbestimmung) aushebeln können.


    Das muss man dann einfach einmal etwas zeigen, was sich "Rückgrat" nennt.


    Gruß !


    ps: In diesem Kontext auch immer wieder unzulässig: Die schleichende Erhöhung der individuellen Arbeitszeit durch irgendwelche (meist unsinnigen) auf Konferenzen "beschlossenen" Zusatzaufgaben: "Man könnte ja noch..."

    Und nicht vergessen, den schulischen Datenschutzbeauftragten über die Verarbeitung von personenbezogenen Schülerdaten auf privaten Geräten zu informieren und den entsprechenden Antrag zu stellen.


    Für Nds geht' hier lang:
    http://datenschutz.nibis.de/20…ystemen-von-lehrkraeften/


    Und immer dran denken:
    Werden die privaten Geräte beim dienstlichen Gebrauch beschädigt oder gehen verloren, zahlt selbstverständlich weder die Hausratsversicherung noch die private Haftpflichtversicherung. Und der Dienstherr wird voraussichtlich auch nicht zahlen, da er wahrscheinlich die "Notwendigkeit" des Einsatzes privater Geräte bestreiten wird.


    Gruß !

    .. Richtlinie 12.1 ...

    Deshalb ist es wichtig, sich heutzutage auch aus ausländischen Medien zu informieren. Ansonsten gilt immer noch:

    Zitat

    Art. 5 Abs 1. GG:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


    Gruß !

    Ich muss zugeben, am Anfang meiner Tätigkeit als Lehrer war ich in solchen Fragen auch noch naiv.


    Aber mittlerweile sage ich mir: Was in anderen Bereichen der Wirtschaft UND des öffentlichen Dienstes selbstverständlich ist, muss auch für mich als Lehrer gelten, z.B.:


    - Keine privaten Daten an die "Kunden" herausgeben. Wenn der Dienstherr bzw. der SL meint, ich müsse irgendwie anders als über das Sekretariat der Schule erreichbar sein, dann soll er mit ein Diensthandy oder eine dienstliche, schulische E-Mail-Adresse zuteilen, wobei ich die E-Mails dann aus Datenschutzgründen nur an der Schule auf schulischen Geräten abrufen würde. Natürlich nur, soweit es meine anderen dienstlichen Verpflichtungen zeitlich erlauben würden. Das ist alles in der "ausbeuterischen", "freien" Wirtschaft und in jeder anderen Behörde selbstverständlich.


    - Verbrauchsmaterialien für die Schule werden nur noch aus schulischen Mitteln "verbraucht". Das einzige, was ich mir noch selber kaufe, sind Rotstifte. Ausdrucken, Laminieren usw. nur noch in der Schule.


    - Fachliteratur und andere Unterrichtsmaterialien werden entweder als Freiexemplare oder über die Fachbereiche für die Schule angeschafft.


    Man muss nur konsequent sein. Dann geht das auch alles. Die Beamtenbesoldung ist nicht dafür da, den Unterricht zu finanzieren, und mein privater Bereich ist keine Außenstelle der Schule!


    Gruß !

    Problematisch wird das allerdings, wenn man an einer Schule landet, wo es Standardprogramm ist, dass die Lehrkräfte die Privatnummer herausgeben, sodass die Eltern auch abends anrufen können oder bei Fragen.

    Überhaupt nicht problematisch. Auch Schulleiter müssen sich an Recht und Gesetz halten.


    Gruß !

    Nein, darf er nicht. Weder Privatadresse, noch private Telefonnummer, noch private E-Mail-Adresse.


    Du bist über die Schule erreichbar, das genügt.


    Anders gefragt: Kennst du die Privatadresse deines Finanzbeamten? Oder die von dem netten Polizisten, der immer seine Runde macht?


    Gruß !

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