Beiträge von Mikael

    Ich habe es NICHT für die Schule gemacht,...

    Dann habe ich dich falsch verstanden, sorry.


    Ich will immer nur wieder darauf hinweisen, dass man den Arbeitgeber, auch wenn er zufällig "Schule" heißt und es "um die Kinder geht", nicht aus seiner Pflicht entlassen darf. Und die besteht nun auch einmal darin, notwendige Fortbildungen für seine Arbeitnehmer zu bezahlen. Der Staat schwimmt aktuell in Geld (Rekordsteuereinnahmen seit Jahren), und dann kann man auch verlangen, dass er Erste-Hilfe-Kurse bezahlt, wenn er es für wichtig hält.


    Gruß !

    Bei allem Verständnis für "ich mache nur, was mein Arbeitgeber bezahlt", sollte man sich aber _auch_ die Frage stellen, ob man das für den Job macht, oder weil es einem ein Bedürfnis ist, sowas zu können.

    Die Ausgangsfrage war, ob man als Lehrer verpflichtet ist, sich in Erster-Hilfe fortzubilden. Wenn es eine Berufspflicht ist, dann hat der Arbeitgeber/Dienstherr die Kurse zu bezahlen. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Wir sind schließlich keine Freiberufler oder Selbstständige.


    Du legst wieder die typische Lehrer-Denke an den Tag, dass man "für die gute Sache" doch gerne privat (tief) in die Tasche greifen sollte. Nein, dann muss man nicht. Du kannst das individuell gerne tun und dich dann als "besserer Mensch" fühlen, aber daraus einen Vorwurf an alle abzuleiten, die das nicht tun, ist zumindest unkollegial.


    Gruß !

    Mal ne Zwischenfrage: Gibt es bei euch Erste-Hilfe-Kurse als offizielle Fortbildungen?

    Ja, alle paar Jahre gibt's an der Schule einen Kurs. Da nehmen dann so ca. 20 Kollegen und Kolleginnen teil. Kostenlos natürlich.


    Die UK NRW hatte uns Gutscheine für 10 - 15 (?) Kollegen geschickt. Hätten sich mehr Kollegen angemeldet, hätte die "überzähligen" Kollegen die entsprechenden Kosten selbst tragen müssen (bzw. sich aus dem Fortbildungsetat der Schule erstatten lassen müssen)

    Keiner muss die Kosten selber tragen. Der Dienstherr (vertreten durch den Schulleiter) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lehrkräfte in Erster-Hilfe fortgebildet werden, also müssen kostenfreie Kurse angeboten werden. Als Lehrkraft sollte man sich dann natürlich an so einem Kurs anmelden, wenn es notwendig ist. Selber bezahlen muss man das auf keinen Fall.


    Gruß !

    Ich denke, es gilt immer die Devise: wer die Arbeit konzipiert und mit der Klasse vorbereitet hat, korrigiert sie auch.

    Nö, es gilt das herrschende Recht: Wer arbeitsunfähig ist, korrigiert auch keine Klassenarbeiten.


    Zitat

    Im Hinblick auf den StudiStatus kann ich mir vorstellen, dass dieser keine Rolle spielt, da ja auch quereinsteiger ohne passendes Studium vollwertig unterrichten und Noten geben dürfen.

    Im Gegensatz zum Quereinsteiger hat der Student keinen Hochschulabschluss. Das kann durchaus relevant werden, wennn aufgrund der Arbeit die Noten so schlecht werden, dass jemand nicht versetzt wird oder keinen Abschluss erhält. Aber das ist dann das Problem der Schulleitung (oder wer auch immer den "Studenten" eingestellt hat).


    Gruß !

    Nun hat das Ganze außerdem ein neues Level erreicht, da der Schüler anderen Kindern mit Prügel und Umbringen droht.

    Jetzt vergiss mal den Kuschelpädagogen. Da liegt der Verdacht auf eine Straftat nahe (in Deutschland: § 241 StGB, evt. auch §240 StGB). Auf jeden Fall die Schulleitung informieren, wenn wirklich etwas passiert, hast DU sonst die A...-Karte gezogen. Wenn du das Gefühl hast, die Sicherheit der anderen Schüler nicht mehr gewährleisten zu können, musst du das dem Schulleiter natürlich auch sagen, optimalerweise vor Zeugen. Zusätzlicher schriftlicher Hinweis natürlich auch. Und alle Vorfälle dokumentieren.


    Gruß !

    Nein, Burnout bekommen die Kollegen, die für ihren Beruf brennen. Die begeistert sind von ihrem Fach, die immens viel Energie reinstecken, sich für Schüler, Kollegen, etc. einsetzen. Und dann eben irgendwann ausgebrannt sind. Bei einem Kollegen, der mit mir im Ref war, sehe ich das heute schon kommen. Heute saß er mit Grippe im Lehrerzimmer. "Aber er kann doch nicht krank machen. Die armen Schüler. Im November Prüfung. Etc. pp."

    Der Typ wird noch früh genug merken, dass das "System" ihm seinen Einsatz nicht danken wird. Lehne dich ganz entspannt zurück und beobachte, was kommt...


    Gruß !

    Die zumindest in Bayern übliche Regelbeförderung auf A14 und das Weihnachtsgeld sollte man nicht vergessen.

    Ja, Bayern ist sicherlich der Nabel der Welt.


    Zum Vergleich: In Niedersachsen ist die Grundbesoldung dank zahlreicher Sparrunden niedriger als in Bayern, es gibt keine Regelbeförderung auf A14 und Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) wurden komplett gestrichen (nur für Kinder gibt es etwas).


    [Blockierte Grafik: http://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/laender/a13-7.png]
    Und die Grafik ist von 2010, es ist wohl in den letzten Jahren nicht besser geworden.


    Freue dich, das Bayern (noch) so großzügig zu seinen Beamten ist, wahrscheinlich ist der typische bayerische Landlehrer in seinem Dorf so eine Art Spitzenverdiener, aber das ist nicht überall so.


    A13 in einer typischen westdeutschen Großstadt ist ein Witz (und A12 erst recht).


    Gerri: Überlege dir genau, wo du mit A12 leben willst!


    Gruß !

    In Bayern: Nein. Siehe etwa Lehrerdienstordnung §9b Außerunterrichtliche Dienstpflichten.

    Ich habe Yummi anders verstanden, als du ihn wahrscheinlich interpretierst.


    Es gibt genau zwei "Fixpunkte", was die Lehrerarbeitszeit betrifft: Das ist einerseits die Wochenarbeitszeit der Beamten von 40 Zeitstunden, also auf das Jahr hochgerechnet ca. 1800 Zeitstunden entspricht. Andererseits das Unterrichtsdeputat, das in den jeweiligen Lehrerarbeitszeitverordnungen festgelegt ist.


    D.h. von diesen 1800 Stunden pro Jahr ziehe ich erst einmal ALLE Tätigkeiten ab, die ZWINGEND mit dem Unterrichten verbunden sind: Das reine Unterrichten, die Wegzeiten im Schulgebäude, eventuelle Wegzeiten zwischen unterschiedlichen Schulstandorten am selben Tag, die direkten Vor- und Nachbereitungstätigkeiten im Schulgebäude (z.B. Tafelwischen, Kopieren, Klassenbuch führen, Einsammeln von Zetteln usw.). Dann natürlich ALLE Tätigkeiten, die auch zwingend mit Unterricht zusammenhängen, egal wo sie abgeleistet werden: Unterrichtsvor- und Nachbereitung im weiteren Sinne, Konzeption von Klassenarbeiten / Prüfungen, Korrekturen, Abiturprüfungen, Notenfindung, Konferenzen, Dienstbesprechungen, mit dem Unterricht zusammenhängende pädagogische Gespräche (mit Schülern, Eltern, Kollegen), individuelle Fördermaßnahmen, Klassenlehrertätigkeiten, Zeugniserstellung, Exkursionen, verpflichtende Fortbildungen, unbezahlter Vertretungsunterricht, Aufsichten usw.


    Die Zeit, die dann noch übrig bleibt, die kann man dann für die "Extra-Wünsche" des Dienstherrn oder der Schulleitung aufwenden. Sind die 1800 Jahresstunden voll, ist Schicht im Schacht. Unbezahlte Überstunden habe ich nicht vor zu leisten! Wenn der Dienstherr / die Schulleitung will, dass diese Tätigkeiten trotzdem ausgeführt werden, dann geht das nur über bezahlte Überstunden (haha!), Entlastungsstunden oder es müssen mehr Lehrkräfte oder sonstigen (pädagogischen) Mitarbeiter eingestellt werden. Ganz einfach und außerhalb der Schule selbstverständlich!


    Zusammenfassend: Die Wünsche des Dienstherrn / der SL an das, was wir tun sollen, sind zwar praktisch unbegrenzt, das (bezahlte) zeitliche Budget ist es aber nicht!


    Gruß !

    Dass die 1/2-Stunde kompliziert sei, ist wirklich ein dümmliches Argument. Wir haben hier in Nds schon seit Ewigkeiten so eine krumme Stundenzahl als Unterrichtsverpflichtung.


    Da drängt sich der Verdacht auf, dass hier zwei Parteien miteinander verhandeln, die keine Reduktion wollen. Die einen nicht, weil es Geld kostet, und die anderen nicht aus den bekannten "höherwertigen gesellschaftspolitischen Interessen" (wieviel Inklusion oder Gantagsschule man doch mit einer halben Stunde finanzieren kann...)


    Gruß !

    Was ich viel bedenklicher finde, als die (Nicht-)Wahrnehmung unserer Arbeit durch Passanten und ähnliche "Unbeteiligte", ist die Ignoranz, mit welcher die Kultusministerien mittlerweile mit unserer (zeitlichen) Arbeitsbelastung umgehen:


    Da werden wir mit unzähligen Zusatzaufgaben überschüttet (Inklusion, Ganztagsschule usw.) ohne dass es dafür einen adäquaten Ausgleich gibt. Im Gegenteil: Es wird noch versucht, die Unterrichtsverpflichtung zu erhöhen (siehe Niedersachsen: Das konnte ja erst durch einen Gerichtsentscheid gestoppt werden!) und wissenschaftliche Arbeitszeituntersuchungen werden mehr oder weniger ignoriert (auch hier: siehe Niedersachsen).


    Die Bildungspolitik reitet auf der populistischen Welle, dass man den Lehrern ruhig noch eine Schippe Arbeit drauflegen kann, und noch eine, und noch eine, und... Fürsorgepflicht sieht anders aus!


    Leider sind die meisten Kollegen und Kolleginnen viel zu passiv, um sich wirklich zu wehren: Die meisten gehen in die innere Emigration ("Kann man sowieso nichts machen!") oder, schlimmer noch, in die Stundenreduktion, um das Arbeitspensum zu schaffen, und schenken dem Dienstherrn damit unbezahlte Arbeitszeit (oft mit dem unsäglichen Argument: "Aber die Kinder können doch nichts dafür!").


    Gruß !

    Der normale Arbeitnehmer arbeitet im Jahr 1840 Stunden.Der Lehrer unterrichtet im Jahr - je nach Bundesland - ca. 750 (Zeit-)Stunden (25 Stunden/Wocche x 40 Unterrichtswochen x 0,75 weil eine Unterrichtsstunde nur eine 3/4 Zeitstunde ist). Das bedeutet, dass wir im Jahr 1090 Stunen mit "Korrekturen, Fortbildungen, Prüfungserstellung, Zeugisschreiben, Konferenzen, Elternabenden etc." verbringen müssen, um mit einem "normalen" Arbeitnehmer gleichzuziehen.

    Naja, wenn man berücksichtigt, dass im öffentlichen Dienst (und der ist der Vergleichsmaßstab und nicht irgendwelche prekär Beschäftigten!) 30 Urlaubstage mehr oder weniger Standard sind und dass viele gesetzliche Feiertage in unsere Ferienzeiten fallen (z.B. Weihnachten), sind es eher 1800 Stunden pro Jahr (52 Wochen minus 6 Urlaubswochen minus diverse gesetzliche Feiertage).


    Und: Die "45-Minuten-Stunde" ist auch ein Märchen. Sie berücksichtigt z.B. weder die Wegzeiten noch die tausend anderen Dinge, die "zwischen" den Stunden passieren und die auch Arbeitszeit sind: Da will ein Kollege / Schüler / der SL etwa von einem, da soll man ans Telefon, da ordnet man seine Materialien, da kopiert man etwas, da ermahnt man einen Schüler, ... -> alles Arbeitszeit. Und auch der normale Arbeitnehmer in der "freien" Wirtschaft stempelt sich nicht aus, wenn er einen Kaffee außerhalb der Mittagspause trinkt... Wenn ich 6 Unterrichtsstunden am Stück habe, dann arbeiten ich von 8 Uhr bis 13:35 Uhr, also ca. 5,5 Stunden und nicht etwas 4,5 Stunden, wie dieses (dämliche) "45-Minuten-Mantra" behauptet. Und da ist immer noch nichts korrigiert, kein Unterricht vorbereitet, kein Elternabend und keine Konferenz besucht usw. Wenn ich in der Schule anwesend bin, ist es letztendlich Arbeitszeit. Egal ob ich gerade unterrichte oder etwas anderes mache. Meine Freizeit verbringe ich schließlich nicht in der Schule!


    Hochgerechnet muss ich also bei 23,5 Unterrichtsstunden pro Woche nur noch ca. 940 Stunden pro Jahr füllen, ob mit einem "normalen" Arbeitnehmer gleichzuziehen. Immerhin 150 Stunden, d.h. vier volle Arbeitswochen weniger als bei deiner vereinfachten Rechnung!


    Und bevor hier jemand wegen der "nur" 23,5 Unterrichtsstunden pro Woche kommt: Die beste Arbeitszeituntersuchung, die wir in Niedersachsen zur Zeit haben, ist die jüngst von der Universität Göttingen (auf Initiative der GEW) durchgeführte Arbeitszeitstudie. Und die hat herausgefunden, dass niedersächsische Gymnasiallehrer die höchste Arbeitsbelastung aller Lehrkräfte in Niedersachsen haben. Wir arbeiten im Durchschnitt 3 Zeitstunden mehr pro Woche als wir eigentlich müssten. Die Ferien sind bei dieser Rechnung schon berücksichtigt. Wahrscheinlich sieht es in anderen Bundesländern genauso schlimm aus.


    Gruß !

    Dann müsst ihr eure "freiwilligen" Leistungen soweit reduzieren, das es wieder zeitlich passt. Nicht nur individuell, sondern auch als ganze Schule.


    Ein paar Ideen:


    - Auf Tätigkeiten verzichten, die zwar "pädagogisch wertvoll" sein mögen, aber nur Mehrarbeit bedeuten, z.B. Hausaufgabenkontrollen nur noch während der Unterrichtszeit, keine Heftkontrollen mehr, statt Kurztests benotete mündliche Abfragen während der Unterrichtszeit usw.


    - Sprechzeiten für die Erziehungsberechtigten einschränken, z.B. nur noch eine halbe Stunde pro Woche, mit Warteliste.


    - Klassenreisen nur noch einmal pro Sekundarstufe (Sek 1, Sek 2)


    - Klassen- und Schulfeste kann man auch nur alle zwei Jahre stattfinden lassen


    - Man muss nicht jedes Arbeitsblatt jährlich an die neue Lerngruppe anpassen


    Aber da die meisten sich das sowieso nicht trauen ("Dann haben mich die Schüler / der SL / die Erziehungsbrechtigten / das KuMi /... nicht mehr lieb"), wird nur wieder herumgejammert. Die meisten Lehrer sind halt lernresistent. Sonst würden sie ja "Lerner" heißen und nicht "Lehrer"...


    Gruß !

    Bei verbeamteten Lehrkräften ist dies nicht so, da es ein Dienst- und kein Arbeitsverhältnis ist. Der DIestherr kann hier freier schalten und walten. Das von Trapito skizzierte Verfahren halte ich für sehr großzügig, da hier z.T. Arbeiten angerechnet werden, die nach AUffasung vieler Dienstherren und Gerichte bereits im Deputat verrechnet sind (Korrekturen, Prüfungen erstellen etc.).

    Diese Rechtsauffassung ist extrem zweifelhaft, siehe auch das Rechtsgutachten von Prof. Battis hinsichtlich der Arbeitszeit der niedersächsischen Lehrkräfte. Nicht das Stundendeputat ist entscheidend, sondern die gesetzliche Arbeitszeitvorgabe für ALLE Landesbeamten im jeweiligen Bundesland. Und die beträgt 40 Stunden pro Woche (in Niedersachsen). Auch wenn diese Arbeitszeit mit außerunterrichtlichen Tätigkeiten ausgefüllt wird, bleibt es beamtenrechtlich Arbeitszeit. Dann kann man nicht noch zusätzlich fehlende "Minusstunden" aus dem Deputat nachfordern. Auch als Lehrkraft hat man das Recht, dass die Summe aus unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Tätigkeiten 40 Stunden pro Arbeitswoche im Jahresdurchschnitt, d.h. ca. 1800 Stunden pro Jahr, nicht überschreitet. Der zeitliche Umfang der außerunterrichtlichen Tätigkeiten liegt NICHT im beliebigen Ermessen des Dienstherrn!


    Gruß !

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