Beiträge von Mikael

    1. Die Elbphilharmonie wurde mit Steuergeldern gebaut.


    2. Praktisch alle öffentlichen Konzerthallen erhalten laufende Subventionen, die in der Größenordnung der Einnahmen durch Ticketverkäufe liegen, das wird bei der Elbphilharmonie nicht anders sein.


    Warum sollte ein geistig Behinderter deshalb nicht ein reguläres Konzert besuchen sollen? Es ist ja im Wesentlichen eine öffentlich finanzierte Veranstaltung (wie übrigens staatliche Schulen auch).


    Steht das Recht auf "ungestörtes Musikhören" über dem "Menschenrecht auf Inklusion"?


    Gruß !

    Ich habe mal bei meiner Schulleitung angefragt, wer mir denn einen TR zur Verfügung stellt, damit ich arbeiten kann. Kurze, knappe Antwort "Selbst kaufen". Das werde ich sicherlich nicht tun. Um jetzt rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, frage ich mich, ob und wie ich eine Anforderung für den TR schriftlich formulieren kann und wer dieses Schreiben erhalten soll (Schulleitung, Schulträger, Bezirksregierung?). Was danach passiert, ist mir egal. Es soll am Ende nur nicht aus irgendeinem Grund heißen, dass ich irgendwelche Formfehler gemacht habe.

    Mit dem Schulträger oder der Bezirksregierung hast du als normale Lehrkraft nichts zu tun, da die Außenvertretung der Schule Sache des Schulleiters ist. Du stellst den Antrag schriftlich an deinen Schulleiter, um den Rest MUSS er sich kümmern. Es ist immerhin sein Job und dafür wird er bezahlt. Du kannst ihn ja vorher fragen, ob der Antrag eine bestimmte Form haben muss, auch hier MUSS er dich beraten. Wenn er nichts sagt, stellst du deinen Antrag einfach formlos. Als Begründung schreibst du einfach rein, dass der Rechner notwendiges Arbeitmittel für eine ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts ist insbesondere im Hinblick auf die Abitur-Prüfung. Der Rechner soll natürlich für die Schule gekauft werden und dir als Arbeitsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Wenn dir der Rechner verweigert wird und deine Schüler alle durch die Prüfung fallen, dann kann sich der Schulleiter warm anziehen...


    Immer dran denken: Du bist im Recht. Die Schule hat dir alle für die Durchführung des Unterrichts notwendigen Arbeitsmittel (wozu auch die von den Schülern benutzten Bücher gehören) kostenlos zur Verfügung zu stellen.


    Die einfachste Lösung: Bei der nächsten Schulbestellung eines der Freiexemplare abstauben. ;) Wahlweise bei der Mathe-Fachschaft nachfragen, ob da noch ein neuer GTR irgendwo in Reserve ist oder ob du bei einem Kollegen, der ihn gerade nicht braucht, einen leihen kannst bis zur nächsten Schulbestellung.


    Wenn er sich den (privaten) Rechner eines Kollegen leiht, sollte ihm klar sein, dass er bei Beschädigung oder Verlust schadensersatzpflichtig wird. Und zwar persönlich.


    Gruß !

    Sehr einfach, dann genehmige ich als Schulleiter die Fahrt nicht.

    Sehr richtig. Ein Schulleiter sollte zuerst an sich selbst denken und sich rechtlich absichern. Genauso wie ein Lehrer es auch tun sollte.


    Naive Idealisten machen das natürlich "wegen der Kinder, denn die können ja nichts dafür" nicht und jammern dann herum, wenn es schiefgeht.


    Die Lösung für den geschilderten Problemfall ist daher ganz einfach: Wenn niemand die notwendige Einzelfallbetreuung bezahlen will und man den betreffenden Schüler auch nicht ausschließen darf oder soll, dann fährt man einfach überhaupt nicht. Wer das nicht gut findet, der kann ja mitkommen, als Einzelfallbetreuer...

    In diesem Fall würde ich als Schulleitung verlangen (und das durchaus im Einklang mit der hessischen Rechtslage), dass ein Ziel gefunden wird, bei dem eben alle mitfahren können. Der Ausschluss eines Kindes wegen ADHS geht gar nicht, und es heißt eben Klassenfahrt, weil dort die Klasse zusammen fährt.

    Und ich würde die Schulleitung schriftlich (mit Kopie an den Personalrat) dazu auffordern, eine Einzelbetreuung für das Kind zu organisieren, die ja offensichtlich im normalen Unterricht notwendig ist. Wenn das dann abgelehnt wird, und etwas schiefgeht, hängt somit die Schulleitung gehörig mit im Boot und man kann sich als normaler Lehrer entspannt zurücklehnen und zusehen, wie die Schulleitung aus dieser Problemsituation wieder herauskommt. Aber dafür wird sie ja auch besser bezahlt...


    Gruß !

    Allerdings geht es mir hier oft ein bisschen gegen den Strich, was sich Leute wie die TE von denen anhören dürfen, die zum großen Teil einfach nur das Glück hatten, zur richtigen Zeit mit den richtigen Fächern und bei den richtigen Prüfern ihre Ausbildung abzuschließen.

    Letztendlich ist es wie überall im Leben: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort, dann läuft's. Insgeheim wissen wir alle, egal wie gut wir bewertet wurden, dass es auch ganz anders hätte laufen können.


    Ist das rechtlich haltbar, wenn die Prüfung nur auf den einen Beruf abzielt und die Prüfung letztlich vom Arbeitgeber selbst abgenommen wird?

    Das Lehramtstudium hat halt den großen, einzigartigen Nachteil, dass man sich einem quasi monopolistischen Arbeitgeber ausliefert. Die berühmten "Stellen bei den Schulbuchverlagen" oder bei den "Privat"schulen sind mengenmäßig keine echte Alternative. Dazu gibt es zu viele Lehramtsabsolventen. Übrigens: Bei praktisch allen anderen Ausbildungen für den Staat als einzigem Arbeitgeber erhält man mit Ausbildungsbeginn praktisch eine Übernahmegarantie (Justiz, Polizei, Finanzamt), sofern man die Prüfung besteht. Nur beim Lehramt ist es nicht so. Bei allen anderen Studiengängen ist der Staat sowieso nur ein Arbeitgeber unter vielen.


    Letztendlich kann man jedem Lehramtsstudenten nur empfehlen, bereits während des Studiums eine Berufsalternative aufzubauen. Oder gar nicht erst auf Lehramt zu studieren.


    Gruß !

    So etwas wie (übrigens selbst in mittelständischen Unternehmen üblich) eine bezahlte Weihnachtsfeier oder ein bezahltes Buffet während der anstrengenden, mündlichen Abiprüfungen.

    Haha, wo kämen wir denn da hin, den überbezahlten deutschen Leerkörper noch am schulischen Buffet durchzufüttern? Da sei der Landesrechnungshof und die schwarze Null vor. Dieser Staat verschwendet seine Milliarden lieber für Berliner Flughäfen oder Elbphilharmonien bevor auf deinem gewünschten Buffet auch nur ein Krümel für dich gesponsort wird.


    Gruß !

    Noch gibts halt kein BGB oder HGB in leichter Sprache

    Da sieht man sehr schon eine der Lebenslügen dieser Gesellschaft: Inklusion, Integration usw. ja, aber nur dort, wo sie (fast) nichts kostet und keine praktischen Auswirkungen hat. Wo es aber etwas zu verdienen gibt (in diesem Fall bei den Juristen), da bleibt man lieber beim Althergebrachten. Die gleichen Juristen übrigens, die dir dann noch einen Inklusionsschüler in die übervollen Klassen drücken, damit auch ja keiner diskriminiert werde...


    ... und führt zu Mittelmässigkeit im staatlichen Bildungssystem.

    Jeder noch noch bei klarem Verstand ist und es sich leisten kann, wird sein Kind in Zukunft auf eine kirchliche oder sonstige Privatschule schicken. Aber das hat dann ja keiner kommen sehen, wie so oft in Deutschland...


    Gruß !

    So ein angesehenes Land wie Baden-Württemberg hat es geschafft, sein Bildungssystem in den letzten Jahren zu ruinieren.

    Das kommt dabei heraus, wenn Grün-Rot ein Land fünf Jahre lang regiert (2011-2016). Und das natürlich unter dem Beifall der Claqueure von der GEW. Und der zuständige Ministerpräsident ist zudem noch ausgebildeter Lehrer, hat aber offensichtlich den Absprung in die Politik rechtzeitig geschafft. Unter sich selbst als Lehrer zu arbeiten, wollte er sich dann wohl doch nicht zumuten...


    Glückwunsch an alle Lehrer aus Baden-Württemberg, die immer noch grün oder rot wählen und fleißig ihre GEW-Beiträge bezahlen... ihr habt's bestellt, jetzt wird es euch serviert!


    Gruß !

    Das Problem ist, dass der Aufgabenkatalog von Lehrkräften nicht abschließend geregelt ist. In Niedersachsen heißt es z.B. "[Lehrkräfte] sind verpflichtet, Aufgaben im Rahmen der Eigenverwaltung der Schule und andere schulische Aufgaben außerhalb des Unterrichts zu übernehmen." (§51 Abs.1. NSchG).


    Das ist natürlich maximal unkonkret. Eigentlich gibt es nur zwei Strategien, solche Aufgaben abzwehren, sofern du das vorhast:


    Das erste Strategie läuft über die Arbeitszeit (in Nds. für Lehrkräfte wie für alle anderen Landesbeamten 40 Stunden im Wochendurchschnitt abzgl. des gesetzlichen Erholungsurlaubs und gesetzlicher Feiertage, also rund 1800 Stunden im Jahr). Du machst einfach deutlich, dass du die Aufgabe sehr gerne übernimmst, aber nur insoweit es dir deine zeitlichen Ressourcen erlauben. Deine primäre Aufgabe ist es schließlich Schüler zu unterrichten mit allem, was da so dran hängt. Du lieferst also Ergebnisse ab, aber das dauert ein Weilchen...


    Die zweite Strategie ist, die dir übertragene Aufgabe einfach so schlecht zu erledigen, dass man dich in Zukunft nicht weiter mit solchen Aufgaben behelligt.


    "Gute" Schulen regeln so etwas natürlich über Entlastungsstunden oder Funktionsstellen...


    Ergänzung: Du bist natürlich nur verpflichtet, "amtsangemessene" Aufgaben zu übernehmen. Niemand kann dich zwingen, die Klassenräume zu putzen oder Möbel hin- und herzuschleppen. So etwas hatten wir hier im Forum schon einmal diskutiert.


    Gruß !

    Allerdings lese ich dann zum Beispiel Horrorzahlen aus Bayern, nach denen nur ca. 2-6% der DE/GE-Lehrer jedes Jahr angestellt werden. Ohne unbescheiden wirken zu wollen, ich traue mir einen sehr guten Schnitt zu - aber einen so guten Schnitt?

    Was willst du bei diesen Einstellungschancen noch nachdenken? Und denke daran: Deine "sehr guten" Noten aus der Schule sagen ÜBERHAUPT NICHTS aus über deine zukünftigen Noten, da du im Studium und im Referendariat gegen Leute konkurrierst, die mindestens so gut und so motiviert sind wie du selbst. Kein Vergleich mit deinen mehr oder weniger motivierten und begabten Mitschülern...


    Gruß !

    Eine 15-jährige Schülerin beleidigt verbal andere Mitschüler und Lehrer und eine Strafe auf einer Klassenkonferenz. Am nächsten Tag lässt sie eine Lehrerin während der Unterrichtszeit nicht aufs Klo gehen.

    Zitat

    Schülerin durfte nicht aufs Klo - 1,25 Millionen Dollar Entschädigung
    Einer Schülerin in den USA wurde von der Lehrerin der Gang zur Toilette untersagt. Sie musste ihre Notdurft in einem Nebenraum des Klassenzimmers verrichten. Ein Gericht sprach ihr deshalb nun mehr als eine Million Dollar zu.

    http://www.spiegel.de/lebenund…chaedigung-a-1132023.html


    Man sieht, so etwas kann teuer werden.


    Gruß !

    Das sei auf einer GLK beschlossen worden. Entweder man bietet eine wöchentliche Sprechstunde an oder die private Nummer darf weitergegeben werden. Zu dieser Zeit war ich aber wohl noch nicht an der Schule. Ich hätte da niemals zugestimmt...

    Da würde ich erst einmal nach der Rechtsgrundlage fragen, nach der Lehrkräfte zu einer wöchentlichen Sprechstunde verpflichtet sind. Eine Gesamtkonferenz hat sicherlich nicht die Befugnis, über Präsenzpflichten von Lehrkräften zu entscheiden. Und über datenschutzrechtliche Bestimmungen darf sich eine Gesamtkonferenz auch nicht hinwegsetzen, da der Datenschutz höherwertiges Recht ist. Wenn die Schule will, dass Lehrkräfte telefonisch erreichbar sind, muss sie m.E. notfalls Diensthandys anschaffen.


    Gruß !

    Ich sprach den Schulleiter darauf an, dass die Weitergabe meiner Privatnummer datenschutzrechtlich nicht in Ordnung war und das ich mich an den entsprechenden Stellen beschweren werde. Er erwiderte, dass ich ja keine wöchentliche Sprechstunde anbiete und daher wäre die Weitergabe in Ordnung gewesen.

    Na, dann kann er dir auch sicher die Rechtsgrundlage für seine Meinung nennen...


    Gruß !

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