Das Problem ist, dass der Aufgabenkatalog von Lehrkräften nicht abschließend geregelt ist. In Niedersachsen heißt es z.B. "[Lehrkräfte] sind verpflichtet, Aufgaben im Rahmen der Eigenverwaltung der Schule und andere schulische Aufgaben außerhalb des Unterrichts zu übernehmen." (§51 Abs.1. NSchG).
Das ist natürlich maximal unkonkret. Eigentlich gibt es nur zwei Strategien, solche Aufgaben abzwehren, sofern du das vorhast:
Das erste Strategie läuft über die Arbeitszeit (in Nds. für Lehrkräfte wie für alle anderen Landesbeamten 40 Stunden im Wochendurchschnitt abzgl. des gesetzlichen Erholungsurlaubs und gesetzlicher Feiertage, also rund 1800 Stunden im Jahr). Du machst einfach deutlich, dass du die Aufgabe sehr gerne übernimmst, aber nur insoweit es dir deine zeitlichen Ressourcen erlauben. Deine primäre Aufgabe ist es schließlich Schüler zu unterrichten mit allem, was da so dran hängt. Du lieferst also Ergebnisse ab, aber das dauert ein Weilchen...
Die zweite Strategie ist, die dir übertragene Aufgabe einfach so schlecht zu erledigen, dass man dich in Zukunft nicht weiter mit solchen Aufgaben behelligt.
"Gute" Schulen regeln so etwas natürlich über Entlastungsstunden oder Funktionsstellen...
Ergänzung: Du bist natürlich nur verpflichtet, "amtsangemessene" Aufgaben zu übernehmen. Niemand kann dich zwingen, die Klassenräume zu putzen oder Möbel hin- und herzuschleppen. So etwas hatten wir hier im Forum schon einmal diskutiert.
Gruß !