... Auch diese Zeit ist unbezahlt, oder?
... Auch das kostet unbezahlte Zeit.
... Das würde für mich kostenlose Mehrarbeit bedeuten.
... Steigt der Austausch, bedeutet das für mich unbezahlte Mehrarbeit (oder?).
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NEIN, es ist KEINE unbezahlte Mehrarbeit! Als Lehrer hast du deine Arbeit eigenverantwortlich so zu organisieren, dass du die regelmäßige Wochenarbeitszeit unter Berücksichtigung der Ferien nicht überschreitest, also ca. 1800 Zeitstunden im Jahr (52 Wochen minus 6 reguläre Urlaubswochen minus gesetzliche Feiertage = ca. 45 Wochen á 40 Zeitstunden).
Wenn man von dir verlangt, an den schulischen Rechner Schlange zu stehen, um deine E-Mails zu lesen (Eltern, SL, Behörde, wer auch immer) so ist das selbstverständlich BEZAHLTE Arbeitszeit. Du musst dann deine anderen außerunterrichtlichen Aktivitäten (Unterrichtvor- und -nachbereitung, außerschulische Veranstaltungen, Gespräche mit Schülern, Eltern, Klassenfahrten usw.) entsprechend REDUZIEREN! Ganz einfach. Muss man nur konsequent sein!
Darüber hinaus kann man diese Korrespondenz an vielen Schulen auch in der Schule erledigen. Die Anschaffung privater Arbeits- und Kommunikationsmittel stellt zweifellos eine Erleichterung unserer Arbeit für uns dar. So kann ich effizienter und selbstbestimmter arbeiten - und dafür verzichte ich auch auf die Vollerstattung durch Vater Staat.
DU kannst das gerne so sehen und auf die Vollkostenerstattung verzichten und dich mit vielleicht lächerlichen 30% Steuerrückerstattung zufrieden geben, also 70% der Kosten selbst tragen. ANDERE sind dazu (mit gutem RECHT) nicht bereit. Wenn der SL / Dienstherr will, dass Lehrer per E-Mail erreichbar sind, hat er die dazu notwendigen Geräte bereitzustellen und zu bezahlen. Und wenn er das nur unzureichend macht und die Lehrkräfte ihre bezahlte Arbeitszeit mit Schlangestehen vor den wenigen funktionstüchtigen schulischen PC vergeuden und deshalb dann selbstvertständlich die Zeit für andere Aufgaben fehlt (s.o.), dann... ist das eben so. UNBEZAHLT muss keiner Dinge tun, die von ihm im Rahmen seiner schulischen Tätigkeit verlangt werden!
Gruß !