Ist zwar nicht NRW, aber für Niedersachsen ist die Sache eindeutig geregelt:
Unterricht, der wegen der Abwesenheit der Schüler aufgrund des Abiturs ausfällt, darf erst nach dem 6. Werktag nach dem landesweit letztmöglichen Termin für die mündlichen Abiturprüfungen in Form von "Minusstunden" gezählt werden. Davor muss man auch nichts "nachweisen", was man in der Zeit macht, der Unterricht gilt als erteilt.
Siehe:
http://phvn.de/index.php/aktue…em-abitur-aktueller-stand
Vielleicht gibt's ja in NRW einen ähnlichen Erlass.
Gruß !