... den gleichen Umfang und Anspruch wie bei den Fachwissenschaftlern ...
Also bei mir war es der gleiche "Anspruch" (aber nicht der gleiche Umfang). Vielleicht lag es einfach an deiner Uni, dass der "Anspruch" tiefergelegt war?
Gruß !
... den gleichen Umfang und Anspruch wie bei den Fachwissenschaftlern ...
Also bei mir war es der gleiche "Anspruch" (aber nicht der gleiche Umfang). Vielleicht lag es einfach an deiner Uni, dass der "Anspruch" tiefergelegt war?
Gruß !
Muss ich dann alleine für eine passende und indivduelle Förderung sorgen?
Du machst genau so viel, nicht mehr und nicht weniger, wie es dir zeitlich möglich ist, also 1760 Stunden Arbeitszeit pro Jahr (52 Wochen minus 6 Wochen tariflicher Urlaub minus 2 Wochen für Feiertage, von denen ja bekanntermaßen viele in den Ferien liegen).
Die Politik und dein Schulleiter werden dir zwar erzählen, dass du bis zum Umfallen arbeiten MUSST, aber du als Individuum bist NICHT alleinverantwortlich für die Umsetzung von Schulgesetz, Verordnungen und Erlassen. Mach deine Arbeit und nicht mehr und nicht weniger. Ich empfehle dir, ein Zeiterfassungsystem einzurichten, damit du dich nicht selbst ausbeutest!
Gruß !
Bei uns auch, aber wir hatten halt weniger Veranstaltungen pro Einzelfach.
Das ist ja logisch. Was ich meine ist, dass das Niveau dasselbe war. Die Hauptfachleute haben einfach mehr von demselben gemacht. Was aber nicht heißt, dass es keine Lehramtsstudenten gab, die alles auf "Sparflamme" gemacht haben. Die gab es natürlich auch (genauso wie bei den Hauptfachstudenten!) Aber die Gymnasiallehrerausbildung war qualitativ dieselbe wie für die Hauptfachstudenten. Also prinzipiell kein "Studium light".
Gruß !
Ich nehme einmal an, es liegt auch daran, an welcher Uni man studiert hat. Bei mir waren die Gymnasiallehramtsstudenten in den selben Vorlesungen und Übungen wie die entsprechenden Hauptfachstudenten und wurden auch von denselben Leuten geprüft. Ok, das war natürlich alles vor den Bologna-Reformen...
Gruß !
Ich glaube, dass Problem liegt eher darin, dass sich einige hier nicht realisieren, dass das Gymnasiallehramtsstudium zu großem Teil identisch mit den "reinen" Fachstudiengängen ist (war?). Bei uns hieß es damals, wer auf Gymnasiallehramt studiert macht einen Master in zwei Hauptfächern (altes Studiensystem).
Zu behaupten, dass Pädagogik für das Lehramt (was ja für uns nur ein "Nebenfach" ist) vergleich sei mit den gymnasialien Fachstudien ist in der Tat ein Witz...
Gruß !
Ich glaube, "lässige" Lehrer, die eine "ruhige Kugel schieben", sind höchstens bei ebenso wenig interessierten oder leistungswilligen SchülerInnen beliebt. Zumindest durchschauen ältere SuS das Problem sehr schnell und ziehen bei einer gewissen Reife, die man in der Oberstufe in der Regel hat, fordernde LehrerInnen, die interessiert sind, die SuS weiterzubringen, vor.
Naja, da ich praktisch jedes Jahr bei den mündlichen Abiturprüfungen dabei bin, sehe ich schon, dass es da eine eher negative Korrelation gibt zwischen "Leitstungsniveau der Schüler" und "Beliebtheit des prüfenden Lehrers". Ich glaube, die meisten Schüler realisieren erst an der Uni, dass sie an der Schule zu wenig gelernt haben...
Gruß !
Ehrlich gesagt: Selten. Liegt wohl daran, dass ich in meinem Unterricht doch ziemlich anspruchsvoll bin. Den "Dank" bekommen eher die Kollegen ab, die ihren Unterricht als soziales Happening sehen. Wenn ich dann aber mitbekomme, dass einige meiner Ex-Schüler, Fächer, in denen ich sie unterrichtet habe, (sehr) erfolgreich studieren (was ja heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist), dann reicht mir das als Bestätigung.
Gruß und willkommen im Forum !
Ich rede von Statt-Vertretungen, die durch Abgangsklassen entstehen. Und hier kann jeder eingesetzt werden.
Du redest wahrscheinlich von der Pflicht von Beamten, bis zu drei Unterrichtsstunden pro Monat zusätzlich unentgeldlich abzuleisten (also pro Monat, nicht pro Woche). Diese Stunden dürfen aber nur bei unvorhergesehenem Stundenausfall angeordnet werden und müssen alle Kollegen und Kolleginnen gleichmäßig belasten. Das systematische Einplanen von Kollegen und Kolleginnen, bei denen aufgund des Abiturs Unterricht wegfällt, ist deshalb rechtswidrig. Erkundige dich bei den Verbänden, notfalls auch der GEW, die sehen das genauso.
ZitatDer Arbeitsaufwand im Abitur ist durch das höhere Gehalt abgedeckt.
Unsinn! Das hat nichts damit zu tun, bekommen ja mittlerweile (oder auch demnächst) berechtigterweise auch Grund- und Mittelstufen-Kollegen A13 (siehe anderer Thread). Und wie die Rechtslage in Niedersachsen ist, habe ich schon ausgeführt. Da kannst du den ganzen Tag lang etwas von "höherem Gehalt" herumphantasieren, das hat nichts damit zu tun.
Lehrer machen oft den Fehler, dass sie ihre eigenen Rechte nicht kennen und auch nicht dazulernen wollen. Dann basteln sie sich irgendwelche (moralisierenden) Pseudo-Argumente zusammen, die ihr persönliches Weltbild bestätigen sollen. Das ist nicht professionell, das ist Pipi-Langstrumpf ("Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."). Peinlich.
Trotzdem Gruß !
Aus meiner nun schon längeren Berufserfahrung habe ich es eher so wahrgenommen, dass die Quereinsteiger weniger kritikfähig waren als die grundständigen Lehrer, so nach dem Motto. "Ich habe da draußen gearbeitet, ich weiß daher auf was es ankommt und was die Kids brauchen."
Gruß !
und wenn ich mitbekäme, dass ein Chefarzt oder Bankmanager Termine auf dem privaten Smartphone speichert, würde mich das nicht sehr überraschen...
Es geht weniger um Termine... das Analogon wäre eher, dass der Arzt komplette Patientendaten, Untersuchungsergebnisse usw. auf dem privaten Tablet speichert oder der Bankster den Finanzstatus und die Geschäftsbeziehungen seiner Kunden.
ZitatBYOD kann für Organisationen ein Sicherheitsrisiko darstellen, da damit Daten der Organisation auf nicht oder nur teilweise kontrollierbaren fremden Geräten verarbeitet werden und sich diese Geräte auch im internen Netzwerk der Organisation bewegen und dieses stören oder ausspionieren könnten. BYOD läuft zudem der Strategie zur Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur entgegen. Es wird befürchtet, dass mit BYOD die Komplexität und damit der Betriebsaufwand steigt.
Neben Sicherheitsfragen wirft BYOD juristische Probleme auf: Der Datenschutz von zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss gewahrt bleiben. Die rechtliche Haftung im Fall, dass BYOD-Geräte bei der Nutzung zu Schaden kommen oder andere Geräte beschädigen oder stören, muss geklärt sein.
In BYOD-Richtlinien werden bestimmte Hürden wie VPNs, Festplattenverschlüsselung oder auch nur eingeschränkte Dienstangebote zugelassen. Oftmals werden auch reine Virtual Desktop Infrastructure, Terminalserver oder Webanwendungen (meist Webmail) erlaubt, die keine Daten auf den Geräten speichern.
Im Bereich der Schule ist der Einsatz von BYOD insbesondere hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten problematisch. In vielen Schulformen sind die Leistungsüberprüfungen in die Bereiche Reproduktion, Reorganisation, Transfer und problemlösendes Denken gegliedert. Insbesondere für den Bereich der Reproduktion, der häufig ein Drittel einer Prüfungsleistung ausmacht, scheint es unumgänglich, die Prüfungsrichtlinien zu überarbeiten, bevor BYOD zum Einsatz kommt. Denn wenn die Schüler ihre mobilen Endgeräte, auf denen sich sämtliche Unterlagen inklusive Tafelbilder befinden, mit in eine Prüfung nehmen können, brauchen sie dort nur noch abzuschreiben bzw. zu kopieren und einzufügen.
Aber auch in den Bereichen Reorganisation, Transfer und problemlösendes Denken scheint BYOD noch nicht mit den aktuellen Prüfungsrichtlinien vereinbar. Denn wenn die Schüler einer Klasse während einer Leistungsüberprüfung mit ihren mobilen Endgeräten online gehen können, hätte dies zur Folge, dass sie sich während der Leistungsüberprüfung untereinander austauschen und externe Experten hinzuziehen können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bring_your_own_device#Risiken
Welche der Bereiche sind denn in der Schule auch nur ansatzweise geregelt? Also offiziell (Erlasse, Richtlinien, Verordnungen)?
Gruß !
Da geht es nur darum den schwarzen Peter weiterzuschieben.
Genauso ist es. Und warum solle sich jemand ganz unten in der Nahrungskette, also die gemeine Lehrkraft, FREIWILLIG den schwarzen Peter zuschieben lassen? Verstehe ich immer noch nicht.
Gruß !
...Schatten-IT...
Klar, sieht man ja im Krankenhaus und in der Bank jeden Tag, Bedienstete an privaten Tablets und privaten Rechnern... man kann sich Sachen auch einreden, wenn man unbedingt etwas rechtfertigen will.
Und wenn's schiefgeht ist natürlich die Lehrkraft schuld. Hat dann halt nicht genug Sicherungskopien gemacht, hat den falschen Virenscanner benutzt, hat kein sicheres Passwort gewählt usw.
Warum sollte eine Lehrkraft hier den Dienstherrn aus der Verantwortung nehmen? Weil es "cool" ist die Daten auf dem privaten Tablet zu verarbeiten? Ist man dann ein "besserer" Lehrer?
Man kann ganz normal für Vertretung eingetragen werden. Das ist, gerade beim Lehramt SII auch mit dem höheren Gehalt abgegolten.
Das "höhere Gehalt" hat damit überhaupt nichts zu tun. Dann müssten Schulleiter ja die meisten Vertretungsstunden haben...
Entscheidend ist, was die Rechtslage sagt. In Niedersachsen ist das eindeutig (s.o.).
Gruß !
Mikael - Ernst gemeinte Frage: Warum ist DU eigentlich Lehrer geworden?
Ich sehe mich als PROFI an und sehe nicht ein, alles selbst machen zu müssen, für was der Dienstherr zuständig ist. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass auch nur ein Bruchteil der Kollegen und Kolleginnen fähig wäre, sich eine private Clound unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bedingungen einzurichten? Oder warum sollte eine Lehrkraft so etwas von eigenem Geld für dienstliche Zwecke anmieten?
@immergut: Over and out.
Gruß !
Ich glaube kaum, dass unsere "Spezialisten" hier im Forum, die nach dem Motto "Das passt schon" vorgehen, überhaupt wissen, was "Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz" überhaupt bedeuten...
Das datenschutzrechtliche Auditing im IT-Bereich ist mittlerweile eine eigene, hochspezialisierte und gut bezahlte Dienstleistung. Und unsere hier versammelten Ober-Checker machen das natürlich mal so kurz nach Dienstschluss, so zwischen der Korrektur von zwei Klausuren...
Gruß !
Ich verstehe immer nicht, warum sich Lehrkräfte freiwillig unbedingt auf's datenschutzrechtliche Glatteis bewegen wollen, nur weil der Dienstherr es nicht für nötig hält, die Lehrkräfte mit moderner IT auszustatten.
Würden Krankenhausärzte auf die Idee kommne, ihre Patientedaten auf ihren selbstmitgebrachten Tablets zu speichern und sich zur Sicherheit gleich noch eine private Cloud einzurichten? Oder Polizisten? Oder Finanzbeamte? Oder Pflegedienstmitarbeiter?
Lehrer sind tatsächlich irgendwie "anders". Kein Wunder,dass immer wieder die ganze Republik über diese Spezies lacht.
Gruß !
Wenn du Lust darauf hast, kannst du das ja gerne machen... aber warum soll man sich den Stress machen, nur weil der Dienstherr es nicht für nötig hält, den Lehrkräften dienstliche Tablets zur Verfügung zu stellen?
Ich fasse noch einmal kurz zusammen, was man bei privaten Tablets (allgemein bei Verarbeitung von dienstlichen Daten auf privaten Computern) beachten muss:
- Genehmigung der Schulleitung
- Zusicherung, dass der Landesdatenschutzbeauftragte auf privaten PCs herumschnüffeln darf (Niedersachsen) -> wozu braucht man dann noch den Bundestrojaner?
- Datensicherungsmaßnahmen
. Datenverschlüsselungsmaßnahmen (allein schon der Transport von unverschlüsselten Daten auf einem USB-Stick wäre ein Dienstvergehen!)
- Auskunft über die auf den privaten Geräten gespeicherten dienstlichen Daten gegenüber Hinz und Kunz (sofern diese ein berechtigtes Interesse nachweisen)
Wie gesagt, wer das will...
Gruß !
Man sollte sich klarmachen (für Niedersachsen auf alle Fälle, in anderen Bundesländern gilt wahrscheinlich ähnliches), dass die geplante Einführung des "Transparenzgesetzes" ( https://transparenzgesetz-nds.de/ ) m.E. dazu führt, dass auch Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigte Auskunft verlangen können, welche Daten alles auf privaten Geräte gespeichert sind, sofern sie dienstlichen Bezug haben.
Aber muss ja jeder selber wissen, was er tut...
Gruß !
Einen Überblick über die relevanten Regelungen für Niedersachsen findet man hier:
http://www.lfd.niedersachsen.d…utz-in-schulen-56175.html
Inbesbesondere dabei an diesen Erlass denken:
http://www.lfd.niedersachsen.d…emen_von_Lehrkraeften.pdf
Dabei gilt Folgendes:
ZitatAlles anzeigen5. Verpflichtungserklärung
Mit dem Antrag auf Genehmigung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen
und Schülern auf einem privaten IT-System ist der Schulleitung folgende schriftliche
Erklärung zu übergeben:
"Ich verpflichte mich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und
Schülern auf (m)einem privaten IT-System
- den Datenrahmen gemäß Ziffer 3 und die Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen
gemäß Ziffer 4 des Erlasses vom 1. 2. 2012 einzuhalten und
- der Schule einen Ausdruck mit allen über eine Schülerin oder einen Schüler gespeicherten
Daten zur Verfügung zu stellen, wenn ein Antrag auf Auskunft oder Einsicht
nach § 16 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes gestellt worden ist.
Ich sichere zu, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) die
Wahrnehmung der Kontrollaufgaben in meinem häuslichen Bereich zu ermöglichen."
Gruß !
ps: Es fehlt bei der Abstimmung der Punkt "Gar keine".
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