Beiträge von Mikael

    Wenn man ehrlich ist, kann jeder Schüler der einigermaßen vernünftige Abiturnoten hat, jüngeren Schülern unterrichten ohne studiert zu haben. Denn ein Lehrer bringt nicht mehr bei, als ein Abiturient auch können muss. Mathematik, Physik oder Englisch sind ja simpler Schulstoff. Schließlich gibt es ja Onlineplattformen mit Schulstoffen einfach und didaktisch gut erklärt. Das sind ja keine Lehrer die solche Zb Lernvideos hochladen.

    Wenn man ehrlich ist, kann jeder Student, der einigermaßen vernünftige Prüfungsnoten hat, jüngere Studenten unterrichten ohne promoviert zu haben. Denn ein Uni-Dozent bringt nicht mehr bei, als ein Student auch können muss. Mathematik, Physik oder Anglistik sind ja simpler Uni-Stoff. Schließlich gibt es ja Onlineplattformen mit Unistoffen, die einfach und didaktisch gut erklären. Das sind ja keine Professoren, die z.B. solche Lernvideos hochladen.


    So, und jetzt geh wieder die Schulbank drücken und lerne erst einmal Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Satzbau bevor du von Dingen redest, von denen du keine Ahnung hast, oder bevor du auf die Idee kommst, jüngere Schüler in Deutsch zu unterrichten...

    Ich habe lediglich an etwas angeknüpft, was es schon einmal gab.

    Wir hatten auch einmal einen Kaiser in Deutschland. Vielleicht sollten wir den auch wieder einführen. Das müsste auch so um die Zeit gewesen sein, als Grundschullehrer nicht studieren mussten. Und Frauen durften nicht wählen. Wenn ich so drüber nachdenke...

    Heutzutage wo jeder bessere Hausmeister den "Bachelor of Facilty Mangemant" braucht, ist es nur konsequent wenigsten bei den Lehrern das Studium, besser noch das Abitur, als Zugangsvoraussetzung abzuschaffen, um der Überakademisierung zu begegnen. Ich habe sowieso nie verstanden, warum Lehrer besser als Hausmeister bezahlt werden, denn was ist wichtiger: Dass es nicht durch's Dach regnet oder dass bulemisches Wissen angehäuft wird, das bei Wikipedia sowieso viel besser aufgehoben ist?


    Gruß !

    Von diesen Dynamiken und Problemen seid ihr zum Glück an Gymnasien weitestgehend verschont, da ihr "nicht funktionierende Schüler" "runterreichen" könnt.

    Und damit habe ich auch kein Problem. Laut niedersächsischem Schulgesetz gilt Folgendes für das Gymnasium (§11 Abs. 1):

    Zitat

    Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten.


    Wenn der Gesetzgeber will, dass ich meine bezahlte Arbeitszeit schwerpunktmäßig für etwas anderes verwende, dann soll er erst einmal das Schulgesetz entsprechend ändern. Das wird sich aber erfahrungsgemäß keine Regierung trauen, da Regierungen, die den Bildungsauftrag des Gymnasiums schwächen wollen, erfahrungsgemäß die nächste Landtagswahl verlieren... :aufgepasst:


    Gruß !

    Und nein - es würde nicht binnen kurzer Zeit wieder einen Sonderpädagogen im Hause geben. Die gibt es nämlich im Moment nicht... DAS ist zumindest bei uns im Moment das Problem und nicht so sehr die Tatsache, dass wir keine Stunden kriegen.

    Der Effekt ist doch derselbe: Ihr habt keine Sonderpädagogen und sollt daher Arbeit machen, für die ihr weder ausgebildet seid noch für die ihr Zeitressourcen habt. Letztendlich ist es egal, ob das Konzept der Inklusion aufgrund von nicht zugewiesenen Stunden scheitert oder aufgrund von nicht vorhandenen Sonderpädagogen. Lasst euch doch nicht aufgrund von unrealistischen Vorstellungen verheizen, die von Leuten durchgedrückt werden, die niemals die persönlichen Konsquenzen dieser Entscheidungen ertragen müssen!


    Gruß !

    ... aber die Kinder sind nun einmal da.

    Und genau das ist die Strategie der Landesregierungen um Geld zu sparen. Man schafft Fakten, indem man die Inklusion ohne ausreichende Ressourcen umsetzt, und zählt darauf, dass sich das Personal "an der Front" aufrgrund eines Gemisches aus Idealismus und schlechtem Gewissen aufopfert. Hier hilft nur Abgrenzung, wie in allen anderen sozialen Berufen auch. Es gibt auch in diesem Fall "keine moralische Pflicht zur Selbstzerstörung" (nach Sloterdijk).


    Gruß !

    Wenn der Arbeitgeber die benötigten Fachkräfte nicht zur Verfügung stellt, dann gibt's entweder keine sonderpädagogische Förderung oder nur noch solche auf Sparflamme.


    Ich verstehe nicht, warum sich Lehrkräfte immer für alles zuständig fühlen, für das sie erstens nicht ausgebildet sind und zweitens auch gar keine Zeit haben. Wenn in der "freien" Wirtschaft in einem Unternehmen der Hausmeister ausfällt, dann fangen die anderen Angestellten ja auch nicht an, diverse Reparaturen am Gebäude auszuführen oder draußen den Rasen zu mähen, anstatt sich auf die Tätigkeiten zu konzentrieren, für die sie eingestellt worden sind....


    Gruß !

    Letztendlich ist das Problem, dass die Schule keine wirksamen Sanktionsmittel zur Verfügung hat.

    Richtig. Und man muss sich klarmachen, dass es EINE Aufgabe der Schule ist, die "Problemfälle" tagsüber zu beschäftigen, damit sie in der übrigen Gesellschaft nicht noch mehr Schaden anrichten...


    Gruß !

    Die GEW verfolgt offensichtlich wieder einmal gesellschaftspolitische Ziele mit dieser Aktion. Wenn's schiefgeht trägt der einzelne Lehrer die Konsequenzen. Garantiert die GEW eigentlich bei dieser Aktion allen Betroffenen bedingungslosen Rechtsschutz durch alle Instanzen und ersetzt eventuelle finanzielle Nachteile aufgrund von Disziplinarmaßnahmen und Strafgeldern? Das wäre interessant zu wissen!


    Gruß !

    Aber die Gefahr besteht, dass man in eine A12-Grundschullehrer-Stelle "gelockt" wird, mit dem Versprechen, dass diese Stelle später A13 wird, da ja leider solche Stellen aktuell nicht verfügbar seien. Aber man sei ja der "ideale" Kandidat (wer will nicht einen Grundschullehrer mit der zusätzlichen Qualifikation eines Sonderpädagogen zum Preis von A12?) Das Versprechen der A13-Stelle wird sich dann eventuell nie realisieren. Der "Idealismus" eines Berufsanfängers würde hier ausgenutzt werden...


    Gruß !

    Und wenn in der Gesamtkonferenz / Schulkonferenz beschlossen wird, dass zwei Mal pro Schuljahr ein Tag der offnen Tür und zwei Schulfeste ohne Zeitausgleich ausgerichtet werden sollen, dann werden sie aufgrund der Dienstordnung Pflicht inklusive unbezahlter Mehrarbeit.

    Großer Irrtum! "Unbezahlte Mehrarbeit" darf nur aufgrund unvorhergesehbarer Umstände kurzfristig angeordnet werden, z.B. wenn Kollegen kurzfristig erkranken und die Klassen vertreten / beaufsichtigt werden müssen. Ist z.B. ein Kollege längerfristig krank, darf es keine "unbezahlte Mehrarbeit" (die berühmten drei unbezahlten Vertretungsstunden pro Monat) sein, sondern muss mit dem Deputat verrechnet werden, ggf. auch erst im nächsten Schulhalbjahr ("Plusstunden"). Auch schon alleine das systematische "Einplanen" von Vertretungsreserven im Form von "Springstunden", d.h. wenn die "Springstunden" mit dem Ziel in den Stundenplan eingebaut werden, solche Reserven zu schaffen, ist nicht zulässig.


    Ein Schulfest, das ja lange im voraus GEPLANT wird, kann niemals unter "unbezahlte Mehrarbeit" laufen. Es gehört zur normalen Arbeitszeit (40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt abzüglich des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und der gesetzlichen Feiertage) und muss daher ausgeglichen werden, indem andere Tätigkeiten entsprechend reduziert werden.


    Und ich verweise noch einmal auf diesen Thread: Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür


    Da habe ich begründet, dass Veranstaltungen am Wochenende ohne entsprechenden Zeitausgleich ("freier Tag") gar nicht zulässig sein können, da Samstage und Sonntage keine "Schultage" sind, also gar nicht zu den Tagen gehören können, an denen man zur Dienstleistung verpflichtet ist (Ausnahme: eingeführte, regelmäßige "6-Tage-Schulwoche", dann ist auch der Samstag ein regulärer Schultag).


    Und noch einmal: Ein Konferenzbeschluss kann niemals höherwertiges Recht, in diesem Fall die Arbeitszeitverordnung, aushebeln!


    Gruß !

    Nachteil der Kollegen an der Front ist, dass sie wohl bei Bewerbungen für diese Stellen den kürzeren ziehen werden.

    Und wie viele von diesen Kollegen und Kolleginnen haben sich jahrelang oder gar jahrzehntelang mit Versprechungen hinhalten lassen, mit unzähligen außerunterrichtlichen Aktivitäten und unbezahlten Überstanden "geglänzt", jede pädagogische Modewelle mitgeritten und jetzt?


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    Gruß !

    Das ist mein Ernst. Im Schulverwaltungsblatt (oder wie immer das in NRW heißt) werden laufend Stellen in den Schulverwaltungen ausgeschrieben. Und wenn du dich am Ende deiner Abordnung auf eine A15-Stelle an einer Schule bewirbst, wirst du von der Behörde beurteilt, an welcher du abgeordnest bist. Da brauchst du auch keine Unterrichtsbeurteilung über dich ergehen lassen. Ein guter "Verwaltungsmitarbeiter" zu sein reicht völlig aus. Bewirbst du dich dagegen als an der Schule praktizierender Lehrer auf eine A15-Stelle, wird nicht nur dein Unterricht in beiden Fächern beurteilt, sondern auch noch deine ganzen außerunterrichtlichen Aktivitäten, deine Zusammenarbeit mit Kollegen, Elternvertretern und Schülern sowie deine Erfahrungen in Bezug auf die angestrebte Stelle. "Nur" mit gutem Unterricht, oder "nur" mit außerunterrichtlichen Aktivitäten oder "nur" mit stellendienlichen Erfahrungen hast du keine Chance. Du musst in allen Bereichen mindestens "gut" sein.


    Gruß !

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