Man kann den Thread auch anders zusammenfassen:
1) Es gibt offensichtlich Schulen, in denen nach Gutsherrenart über die Arbeitszeit der Kollegen verfügt wird. "Regelmäßige" Konferenzen an einem Freitagnachmittag gibt die Arbeitszeitverordnung überhaupt nicht her, Konferenzen dürfen nur "anlassbezogen" einberufen werden. Eine Schule die andauernd eine Konferenz am Freitagnachmittag braucht, macht etwas falsch.
2) Kollegen fangen dann (berichtigterweise) an zu "jammern", dass diese regelmäßigen Konferenzen zu (genauso regelmäßigen) unproduktiven "Freistunden" führen, da an der Schule gar keine Arbeitsplätze für die "gewöhnliche" Lehrkraft vorgesehen sind. Warum auch? Andauernde Konferenzen sind vom Verordnungsgeber offensichtlich gar nicht vorgesehen und daher wohl auch nicht notwendig.
3) Dann kam der Vorschlag zur produktiven Nutzung dieser "Freistunden", doch selber(!) für die notwendige Ausstattung zu sorgen, notfalls in Form von "Sponsoring", um das sich die "Wald- und Wiesenlehrkraft" ja auch selbst kümmern könne.
Sorry, aber ich habe da ein etwas anderes Verständis von Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitsgebers. Wenn der Arbeitgeber meint, dass grenzwertige regelmäßige Konferenztermine notwendig seien, dann ist es für mich die Pflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass ich meine Zeit beim Warten auf solche Konferenzen nicht vertrödele sondern produktiv arbeite. Wenn er das nicht macht, dann renne ich nicht los und suche mir "Sponsoren", sondern verbuche die "vertrödelte" Zeit selbstverständlich als Präsenzzeit und reduziere als Ausgleich meine Arbeitsleistung an anderer Stelle. Denn immerhin ist man auch als Lehrer nicht verpflichtet über die Jahresarbeitszeit aller anderen Landesbeamten (ca. 1800 Zeitstunden pro Jahr) zu arbeiten.
Gruß !