Beiträge von Mikael

    5 min. (für Störungen) ...

    Einfache Lösung und völlig kostenneutral: Man schreibe einfach in die entsprechende Verordnung, dass die Unterrichtsstunde ab jetzt 50 Minuten dauert. Die Mehrarbeit musss dann die Lehrkraft entsprechend an anderer Stelle selbstverantwortlich wieder einsparen, aber natürlich ohne dass die Qualität und Quantität der sonstigen Verpflichtungen leidet...


    Irgendein Schlaumeier kommt dann ein paar Jahren später auf die Idee, dass 5 Minuten "Störungen" von 50 Minuten Unterrichtszeit immerhin pro Woche 150 Minuten "verlorene" Unterrichtszeit bedeuten, bei 30 Wochenstunden Unterricht für die Schüler. Einfache Lösung und völlig kostenneutral: Man schreibe einfach in die entsprechende Verordnung, dass die Unterrichtsstunde ab jetzt 55 Minuten dauert. Die Mehrarbeit musss dann die Lehrkraft entsprechend an anderer Stelle selbstverantwortlich wieder einsparen, aber natürlich ohne dass die Qualität und Quantität der sonstigen Verpflichtungen leidet...


    Irgendein Schlaumeier kommt dann ein paar Jahren später auf die Idee, dass 5 Minuten "Störungen" von 55 Minuten Unterrichtszeit immerhin pro Woche 150 Minuten "verlorene" Unterrichtszeit bedeuten, bei 30 Wochenstunden Unterricht für die Schüler...



    Vielleicht einfach einmal akzeptieren, dass "Störungen" zum Geschäft gehören, WIE IN JEDEM ANDEREN BERUF AUCH?



    Gruß !

    Also ehrenamtlich würde ich dem Kanton schon auch gewaltig was husten, das kommt ja sowas von gar nicht in Frage.

    Leider kapieren hier in Deutschland viele Kolleginnen und Kollegen nicht, dass sich nie etwas ändert, wenn man es "wegen der strahlenden Kinderaugen" dann doch unbezahlt in seiner Freizeit macht...


    Gruß !

    " Ideal wäre aus seiner Sicht, den Lehrern solches Engagement nicht als Ehrenamt abzuverlangen, sondern ein Stück der Unterrichtsverpflichtung als Freiraum zu definieren."

    Das Problem ist doch aktuell, dass es qualifiziertes Personal, dass diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen am Nachmittag für die gebotenen finanziellen Peanuts machen will, überhaupt nicht gibt! Es ist wieder eine typische (verdeckte) Forderung nach unbezahlter Mehrarbeit für die Lehrkräfte...


    Gruß !

    Ob Lehrer in der Hinsicht Vorbilder sein sollten, ...

    Lehrer müssen in ihrem Privatleben für nichts und niemanden Vorbilder sein. Warum auch? Es ist letztendlich ein Beruf wie jeder andere und keine "Berufung". Jeder, der fordert, dass Lehrer für irgendetwas "Vorbilder" sein sollen, will damit meisten von anderen Problemen ablenken, die er oder sie nicht in der Lage zu lösen ist. "Lehrer als Vorbilder" klingt wieder wie die Suche nach dem Sündenbock, wenn irgendetwas schief läuft, denn dann war der Lehrer oder die Lehrerin halt nicht Vorbild genug...


    Gruß !

    Ich habe letztens mal in einer meiner Klassen nachgefragt, ob sie eigentlich während meines Unterrichts am Handy spielen und ich nur zu blöd bin es zu merken. Vollkommen empörte Antwort einer Schülerin: "Sind Sie verrückt? Da muss man ja Angst haben, man könnte was Wichtiges für die nächste Prüfung verpassen.

    Schön, dass in der Schweiz die Selbstverantwortung der Schüler noch eingefordert wird. In Deutschland würden die offiziellen Bildungsexperten in so einer Situation einvernehmlich feststellen, dass der Unterricht des Lehrers offensichtlich so schlecht und langweilig war, dass die Schüler sich quasi genötigt fühlten, sich mit Handy-Spielereien zu beschäftigen...


    Gruß !

    zum oberen Teil: natürlich dürfen wir das Handy einkassieren. Da braucht es auch keine Polizei dazu.

    Du kannst den Schüler auffordern, dir das Handy freiwillig (!) auszuhändigen. Du darfst es ihm keinesfalls gegen seinen Willen "wegnehmen". Das darfst du nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist, der Schüker z.B. mit einem gefährlichen Gegenstand hantiert. Das trifft auf ein Handy wohl kaum zu.


    Gruß !

    Generell sehe ich das Verbot kritisch, weil es sich einfach nicht durchsetzen läßt. Was man später im Unterricht eh nicht durchsetzen kann, sollte man auch nicht beschließen.

    Sehe ich mittlerweile auch so. Wie haben zwar auch ein (eingeschränktes) Handyverbot, aber was nützt es, wenn sich die Hälfte des Kollegiums nicht dafür interessiert?


    ja und?

    Stelle mir gerade vor, wie Friesin jetzt die Polizei ruft. Denn selber das Handy ausschalten oder wegnehmen darf sie ja nicht. Das darf nur die Polizei. Aber wahrscheinlich beginnt jetzt der Parcour der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Man hat ja sonst nichts besseres zu tun...


    Aber am einfachsten ist's, wenn alle Kollegen mitziehen.

    Anders herum: Wenn weniger als Zweidrittel der Kollegen mitziehen, ist die Umsetzung praktisch unmöglich.


    Gruß !

    Da die Kultusministerien einen wesentlichen Teil ihrer Existenzberechtigung aus ihrer Tätigkeit für die Schulen beziehen, sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass die in den Ministerien Beschäftigten ihren Urlaub in den Schulferien nehmen, um eine reibungslose Unterstützung der Schulen sicherzustellen. So stelle ich mir jedenfalls gute Arbeit vor.


    Gruß !

    Mich würde interessieren, ob im Kultusministerium selbst mit den Sonderurlaubswünschen der dort beschäftigten Beamten genauso restriktiv umgegangen wird wie bei den Lehrkräften an den Schulen. Oder genehmigt man letzteren den Sonderurlaub nicht, weil es sofort auffallen würde, wenn diese einmal nicht arbeiten?


    Gruß !

    Individuelle Förderung im Unterrichtsalltag ist nur unter höchster Anstregung [...] der Lehrkräfte möglich.

    Ein Inklusionskonzept, dass auf Aufopferung der Lehrkräfte beruht, ist zum Scheitern verurteilt. Das erinnert mich an einen Zeitungsartikel, den ich hier einmal vor Jahren verlinkt hatte, indem es sinngemäß hieß: "Inklusion sei gar kein Problem, wenn jede Lehrkraft nur eine Stunde [unbezahlte] Zusatzarbeit pro Tag investieren würde"...


    Trotzdem Gruß !

    Sonderurlaub beantragen, der wird abgelehnt.

    Unabhängig von der Krankschreibung: Es gibt auch Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge. Zumindest so etwas sollte in einem gutgeführten "Betrieb", der seine Mitarbeiter wertschätzt, in Ausnahmefällen möglich sein.


    Gruß !

    Vor Ewigkeiten (90er-Jahre?) ging einmal ein Sturm der Entrüstung durch die Republik, weil man einen frühpensionierten Lehrer beim Tennisspielen "erwischt" hatte. Stand glaube ich sogar in der B**D-Zeitung auf Seite 1. Wenn's kein Lehrer gewesen wäre, hätte es doch nie jemanden interessiert...


    Oder wir alle erinnern uns an den Hartz IV-Empfänger, der die Dreistigkeit besessen hatte, sich sein Hartz IV-Geld nach Florida (hieß der nicht "Florida-Rolf" oder so ähnlich?) überweisen zu lassen, statt sein Leben in einer deutschen 1-Zimmer-Sozialbauwohnung zu fristen...


    Gruß !

    Das ist trotzdem ein spannendes Verfahren. Immerhin geht es hier um den "Wert" einer Krankschreibung und inwiefern der Arbeitgeber das Recht hat, diese anzuzweifeln, bzw. welche Ansprüche an das Verhalten des Beschäftigten gestellt werden dürfen, solange dieser krank ist. Viele, die jetzt darüber jubeln, dass die faulen Beamten, speziell Lehrer, die "gebührende" Behandlung erhalten, dürften sich der Tragweite und Signalwirkung eines entsprechenden Urteils nicht bewusst sein...


    Gruß !

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