Beiträge von Mikael

    Sechs Zusatzstunden bei einer vollen Stelle sind ohne gesundheitliche Folgen auf Dauer nicht zu leisten.


    Aus den Erfahrungen in Niedersachsen helfen bei solchen Schnapsideen aus der Politik nur zwei Dinge:


    - ALLE außerunterrichtlichen Aktivitäten einstelllen. Ohne Wenn und Aber und ohne Diskussion: Keine Klassenfahrten, keine Schulfeste, keine Exkursionen, keine Arbeitsgemeinschaften, die nicht voll angerechnet werden. Selbstschutz ist wichtiger als "pädagogisch wertvoll" und "strahlenende Kinderaugen".


    - Die Verbände müssen dagegen klagen. Der Philologogenverband in Niedersachsen hat es vorgemacht. Letztendlich wurde die Arbeitszeitserhöhung für Gymnasiallehrer in Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht zu Fall gebracht, da sie willkürlich war, d.h. ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsbelastung angeordnet wurde.


    Gruß !

    In welcher wissenschaftlich relevanten Zeitschrift ist diese qualitativ hochwertige Studie denn publiziert worden, damit man sich deren Methodik und statistische Auswertung mal genauer angucken könnte?

    Ich halte das DIW als Herausgeber dieser Studie für x-fach "signifikanter" als diese hunderten obskuren "Fachzeitschriften", derer sich noch obskurere Universitäts-"Forscher" bedienen, in denen diese "veröffentlichen" dürfen, nachdem sie Geld auf den Tisch gelegt haben. Und das alle nur, um überhaupt ein paar "Veröffentlichungen" zu haben, damit die Universitäts-"Karriere" nicht zum völligen Rohrkrepierer mutiert...


    Oder man "veröffentlicht" gleich im "Eigenverlag" und verschenkt ein paar Dutzend Exemplare an Freunde und Bekannte, damit es überhaupt so aussieht, als ob es jemand gelesen habe...


    Gruß !

    https://www.news4teachers.de/2…seren-schuelerleistungen/


    Endlich einmal eine wissenschaftliche Studie, welche die Praxiserfahrung praktisch aller Lehrkräfte bestätigt.


    Und auch wunderbar geeignet, um sie allen Dummschwätzern als Politik, Universität und Medien unter die Nase zu reiben, deren geistiger Horizont nicht über das Wort "Hattie" hinausreicht.


    Gruß !


    ps: Man erinnere sich an die "wissenschaftliche" Hattie-Studie: Man heuert ein paar Dutzend Studenten zur Dateneingabe an, gibt die Ergebnisse von Schulleistungsstudien aus allen möglichen Ländern mit allen möglichen Schulsystemen in einen großen Topf, rührt dreimal kräftig um, versucht das Wissen aus einem Kurs "Korrelationen für Anfänger" anzuwenden, und stellt überraschenderweise fest, dass die einzige Konstante, die übrig bleibt, der Lehrer ist. Natürlich ein gefundenes Fressen für alle Sparapostel dieser Welt.

    Bei uns (Nds) gab es Informationen zur neuen DSGVO im Rahmen einer Dienstbesprechung.


    Einen Wisch, dass ich schulische, personenbezogene Daten auf meinen privaten PCs verarbeiten darf, habe ich noch nie unterschrieben, da ich keine schulischen, personenbezogenen Daten auf meinen privaten PCs verarbeite.


    Wenn der Dienstherr will, dass ich schulische, personenbezogene Daten verarbeite, soll er mir erst einmal einen Dienst-PC stellen und diesen auch datenschutzkonform administrieren, so wie in der "freien" Wirtschaft, dem großen Vorbild für uns "faule Säcke", üblich.


    Gruß !

    Ich finde, die Ministerien sollten eine Expertengruppe aus Juristen, Politikern und Medienleuten einsetzen, die sich mit dem Problem befasst. Dazu müssen natürlich auch die entsprechenden Beamtenstellen geschaffen werden. Durch eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um 0,5 Wochenstunden ist das Ganze auch kostenneutral finanzierbar.


    Gruß !

    Bei uns gibt es den Satz: Aufgrund der Erkrankung einer Lehrkraft/personeller Engpässe konnte im zweiten Halbjahr kein Unterricht im Fach ... erteilt werden.

    Die "Erkrankung einer Lehrkraft" im Zeugnis zu vermerken halte ich aber für rechtlich äußerst bedenklich, da es Dritte nichts angeht, warum eine Lehrkraft nicht für Unterricht zur Verfügung stand. Gerade bei kleineren Schulen könnte man sonst sehr schnell Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von einzelnen Personen ziehen. Das dürfte gegen eine Menge Gesetze verstoßen.


    Gruß !

    "Bedauerlicher Einzefall", wie man heute so oft (wenn auch in anderen Kontexten) sagt. Wenn er mit seiner Klage durchkommt, wird das ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Einheitsschule sein. Da wird dann keiner diskriminiert oder unter- oder überfordert, weil alle denselben (leicht verdaulichen) Lernbrei vorgesetzt bekommen werden. Und anschließend gehen dann alle auf die Uni und werden "Bachelor of irgendwas mit Medien" und sichern anschließend unseren Wohlstand als Youtube-Influencer.


    Nur die Reichen und Schönen sowie die Mächtigen schicken dann ihre Kinder auf private Eliteschulen und sichern damit auch den Wohlstand. Aber ihren eigenen und nicht unseren...


    Gruß !

    Für Niedersachsen ist das hier geregelt:


    https://www.lfd.niedersachsen.…utz-in-schulen-56175.html


    Relevant in diesem Zusammenhang: Orientierungshilfe Lernplattformen.

    Interessanter Link. Danke dafür. Aber da stellt sich die Frage: Wer soll das leisten? Inbesondere die unterschiedlichen Löschungsfristen zu überwachen und dann auch tatsächlich zu löschen (inkl. eventuelle Backups). Wenn eine Schule so etwas einführt, dann klingt das schon nach viel Arbeit. Es sei denn die Forensoftware macht das automatisch. Machen Moodle und Co. so etwas automatisch? Sonst würde ich so etwas nicht anfassen.


    Gruß !

    Nein. Was ich mir aber vorstellen könnte, wäre, den Chatverlauf nachzulesen, wenn es Beschwerden über Fehlverhalten gibt.Ferner vermute ich fast, dass die Schüler, wenn sie wissen, dass ein Lehrer das lesen könnte wenn er wollte, etwas gesitteter schreiben.

    Tja, wenn's so einfach wäre. Da die DSGVO und das Netwerkdurchsetzunggesetz natürlich auch in der Schule gelten und an den Anbieter des Chats-Systems bzw. Foren-Systems (= die Schule) natürlich erhöhte Anforderungen gestellt werden, da er es regelmäßig mit besonders Schutzbedürftigen (Kinder und Jugendliche) zu tun hat, ist es wohl nichts mit "da lesen wir bei Bedarf einfach mal nach". Es wird darauf hinauslaufen, das jemand täglich mitlesen muss, alleine da die Chatprotokolle aufgrund der DSGVO zeitnah gelöscht werden müssten.


    Also: Wer hat Lust seine komplette Freizeit mit dem Lesen des schulischen Forums und der Kontrolle der Chatverläufe (ist das überhaupt legal wegen des Telekommunikationsgeheimnisses?) zu verwenden? Gibt auch bestimmt eine halbe Entlastungsstunde dafür...


    Gruß !

    Noch ein paar Sachen, die mir im Zusammenhang mit BYOD und Schule eingefallen sind, und die meiner Ansicht nach noch völlig unklar sind:


    - Sind Schüler in der Schule so etwas wie "Beschäftigte", für die der Arbeitgeber (=Schule) die Veranwortung trägt, was die so den ganzen Tag über mit ihren BYOD-Geräten in der Schule treiben? Ganz analog zur "freien" Wirtschaft, falls der Arbeitgeber die Angestellten zur Nutzung von BYOD-Geräten auffordert?


    - Wer haftet für BYOD-Geräte, die beim auftragsgemäßen Einsatz defekt werden? Der Arbeitgeber (= die Schule) wie in der "freien" Wirtschaft üblich? Die in den meisten Schulordnungen verankerten Grundsätze, dass elektronische Geräte auf eigenes Risiko mitgebracht und verwendet werden, ist wohl kaum haltbar, wenn die Verwendung von BYOD-Geräten im Unterricht praktisch vorausgesetzt wird. Je teurer die Geräte werden, desto eher wird es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Das muss klar geregelt werden, und zwar nicht per Hausordnung, sondern zumindest per ministerieller Rechtsverordnung.


    - Haben Eltern das Recht, die Verwendung der privaten Geräte im Einzelfall einzuschränken ("Mein Kind darf aber nicht auf Whatsapp, Facebook, ...")? Wer kontrolliert das und wer setzt das durch? Lehrer dürfen die Privatgeräte von Schülern, wie bereits erwähnt, nicht "durchsuchen". Das darf nur die Polizei.


    - Wer ist verantwortlich, wenn Kevin Chantalle in einer blöden Position fotografiert oder ihren nicht-gelungenen Unterrichtsbeitrag unbemerkt vom Lehrer während des auftragsgemäßen Einsatzes des BYOD-Gerätes im Unterricht aufnimmt und auf die neueste Mobbing-Seite hochlädt? Wie ist das inbesondere bei Jugendlichen unter 14-Jahren, die nicht deliktsfähig sind und für die erhöhte Anforderungen an die Aufsicht gestellt werden?


    - Kann ein Lehrer gezwungen werdem ein BYOD-Gerät auf eigene Kosten zu beschaffen für das er zusätzlich die volle datenschutzrechtliche Verantwortung trägt, wie das aktuell der Fall ist, falls private elektronische Geräte für den Unterricht eingesetzt werden? Oder hat er Anspruch auf ein Dienstgerät? Und falls ja: Wer adminstriert dieses und wer bezahlt dieses? Die Schule selbst aus dem "normalen" Etat? Der Schulträger aus einem Sonderetat? Der Dienstherr?


    Gruß !

    Naja, wenn man darüber nachdenkt, dann ist BYOD in der Schule schon so etwas wie der datenschutztechnische Supergau.


    Einerseits haben wir die neue DSVGO, die den Datenschutz in allen Bereichen streng reglementiert, andererseits sollen Schüler mit ihren privaten Geräten fröhlich durch die Schule laufen, Unterrichtsmaterialien, evt. sogar leistungsrelevante Dokumente (Klassenarbeiten / Klausuren), damit erstellen und austauschen, auf Lernplattformen miteinander kommunizieren (wird dann Whatsapp für die Schule verboten und wer kontrolliert das auf den Schülergeräten? Der Lehrer darf ja keine Schülergeräte "durchsuchen". Kommt dann die Polizei?), Lernmaterialien erstellen und austauschen (wozu sicherlich auch Umfragen und das eine odere andere Foto gehören können) und was weiß ich noch alles machen sollen.


    Datenschutz und BYOD schließen sich meiner Meinung nach aus. Und komm mir jetzt keiner mit "Mobile Device Management". Wer soll das administrieren? Und gibt es eine Lösung die ALLE mögliche Geräte und Betriebssysteme in allen Versionen abdeckt? Und jemanden zwingen, so etwas auf einem privat bezahten Gerät zu installieren kann man sowieso nicht. Und in der Schule schon gar nicht.


    Also: Entweder BYOD oder Datenschutz. Aber wie ich unsere glorreiche bundesdeutsche Bildungspolitik kenne, wird sie die Schulen und Lehrer wieder einmal im Regen stehen lassen: "Wir schaffen das." Oder so ähnlich wird es lapidar heißen.


    Gruß !

    Also brauchen wir keine IT-Experten an den Schulen. Kann man ja alles ergoogeln. Da fragt man sich, wozu man überhaupt Lehrer braucht? Das gesamte Wissen der Menschheit kann man ja mittlerweile ergoogeln. Ein paar Erzieher in die Klassen gestellt (oder für die ganz schweren Fällen ein paar ehemalige Bundeswehr-Unteroffiziere) und der Laden läuft, oder wie?

    Google. Es gibt für jede (!) technische Frage, die ein Schüler zu seinem Gerät haben könnte, richtige Antworten im Internet. Angeleitet durch den Lehrer werden dabei gleich mehrere Kompetenzen geschult (Recherche, Bewertung von Quellen, Steigerung des Selbstbewusstseins durch selbststänidges Lösen eines Problems, Problemlösekompetenz, usw.

    "Angeleitet durch den Lehrer"... so so. Das wird dann laufen wie bei der Inklusion: Mangels Untersützungspersonals wird die Lehrkraft dann nicht mehr zum eigentlichen Unterrichten kommen, da sie andauernd mit dem Lösen anderer Probleme beschäftigt ist.


    Wieso wird von Lehrkräften eigentlich immer verlangt, dass sie sich um alles kümmern sollen, insbesondere um Dinge, für die in jeder Firma in der ach so "freien" Wirschaft entweder Experten, in diesem Fall IT-Experten, angestellt sind, oder für deren Lösung man bei Bedarf den Support "einkauft", also Experten von anderen Unternehmen mit der Lösung des Problems beauftragt?


    Warum müssen Lehrkräfte außer Experten für Unterricht zu sein auch noch IT-Experten sein oder Experten für diverse Krankheitsbilder (siehe Inklusion) oder Experten für was auch immer?


    Gruß !


    Ergänzung: Wer versucht, in jedem Gebiet "Experte" zu sein, kann am Ende gar nichts richtig und wird zum Universal-Stümper.

    Heute will ich auch mal einen Link posten:
    In Berlin werden die Quereinsteiger knapp

    Es wird endlich Zeit, dass in Zeiten des Lehrermangels die Besoldungen / Gehälter deutlich angehoben werden, insbesondere die (im Vergleich zur "freien" Wirtschaft) Sparrunden im öffentlichen Dienst zumindest für die Lehrer rückgängig gemacht werden. Der Staat ist sich ja auch nicht zu schade, anderen Mangelberufen, z.B. Informatikern, Zulagen zu zahlen. Warum müssen z.B. Juristen, die es wie Sand am Meer gibt, beim Staat genausoviel verdienen wie händeringend gesuchte Lehrer?


    Gruß !

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