Noch ein paar Sachen, die mir im Zusammenhang mit BYOD und Schule eingefallen sind, und die meiner Ansicht nach noch völlig unklar sind:
- Sind Schüler in der Schule so etwas wie "Beschäftigte", für die der Arbeitgeber (=Schule) die Veranwortung trägt, was die so den ganzen Tag über mit ihren BYOD-Geräten in der Schule treiben? Ganz analog zur "freien" Wirtschaft, falls der Arbeitgeber die Angestellten zur Nutzung von BYOD-Geräten auffordert?
- Wer haftet für BYOD-Geräte, die beim auftragsgemäßen Einsatz defekt werden? Der Arbeitgeber (= die Schule) wie in der "freien" Wirtschaft üblich? Die in den meisten Schulordnungen verankerten Grundsätze, dass elektronische Geräte auf eigenes Risiko mitgebracht und verwendet werden, ist wohl kaum haltbar, wenn die Verwendung von BYOD-Geräten im Unterricht praktisch vorausgesetzt wird. Je teurer die Geräte werden, desto eher wird es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Das muss klar geregelt werden, und zwar nicht per Hausordnung, sondern zumindest per ministerieller Rechtsverordnung.
- Haben Eltern das Recht, die Verwendung der privaten Geräte im Einzelfall einzuschränken ("Mein Kind darf aber nicht auf Whatsapp, Facebook, ...")? Wer kontrolliert das und wer setzt das durch? Lehrer dürfen die Privatgeräte von Schülern, wie bereits erwähnt, nicht "durchsuchen". Das darf nur die Polizei.
- Wer ist verantwortlich, wenn Kevin Chantalle in einer blöden Position fotografiert oder ihren nicht-gelungenen Unterrichtsbeitrag unbemerkt vom Lehrer während des auftragsgemäßen Einsatzes des BYOD-Gerätes im Unterricht aufnimmt und auf die neueste Mobbing-Seite hochlädt? Wie ist das inbesondere bei Jugendlichen unter 14-Jahren, die nicht deliktsfähig sind und für die erhöhte Anforderungen an die Aufsicht gestellt werden?
- Kann ein Lehrer gezwungen werdem ein BYOD-Gerät auf eigene Kosten zu beschaffen für das er zusätzlich die volle datenschutzrechtliche Verantwortung trägt, wie das aktuell der Fall ist, falls private elektronische Geräte für den Unterricht eingesetzt werden? Oder hat er Anspruch auf ein Dienstgerät? Und falls ja: Wer adminstriert dieses und wer bezahlt dieses? Die Schule selbst aus dem "normalen" Etat? Der Schulträger aus einem Sonderetat? Der Dienstherr?
Gruß !