Also meine Strategie bei Klassenreisen:
- Verträge unterschreibt grundsätzlich der Schulleiter
- Zahlungen grundsäzlich über das Schulkonto. Alternativ (wenn das Sekretariat mal wieder nicht will): Direkt an den Reiseveranstalter. Eventuell machen die das nur gegen eine Zusatzgebühr, aber: So what?
- Vor der Buchung Zahlungsverpflichtungserklärungen mit genauen Summen UND Terminen (Anzahlung, Restzahlung) von den Erziehungsberechtigten und den Schülern unterschreiben lassen, auch bei Volljährigkeit (Grund: gesamtschuldnersiche Haftung)
- Die Höhe und den Termin der Anzahlung entsprechend der Fälligkeit der Anzahlung beim Reiseveranstalter festsetzen. Die Höhe der Anzahlung sollte individuelle Rücktritts-/Nicht-Antrittskosten abdecken. Wer die Anzahlung nicht rechtzeitig in voller Höhe leistet ist draußen, ohne wenn und aber.
- Genauso bei der Restzahlung vorgehen: Wer die nicht rechtzeitig in voller Höhe leistet ist draußen, ohne wenn und aber, und bekommt seine Anzahlung minus evt. Rücktrittskosten zurück.
- Es empfiehlt sich generell der Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung. Das minimiert z.B. Kosten, wenn ein Schüler kurzfristig vor Reiseantritt erkrankt und den damit verbundenen Stress für die Lehrkraft, wenn die Erziehungsberechtigten aus diesem Grund Geld zurück haben wollen.
- Bei Auslandsreisen immer eine Auslandskrankenversicherung mit abschließen.
Gruß !
ps: Der Vorteil in Niedersachsen ist, dass Fahrten mit Übernachtung weder für Schüler noch für Lehrkräfte verpflichtend sind. Wenn ein Schüler nicht zahlt, zeigt er damit einfach, dass er nicht mitfahren will. Er nimmt dann am Unterricht einer Parallelklasse bzw. eines höheren oder tieferen Jahrgangs teil.