Beiträge von Mikael

    Frag mal einen Germanisten, einen Philosophen, einen Kunsthistoriker, einen Historiker, einen Politologen und dergleichen.
    Praktika, befristete Verträge, miese Bezahlung. Da interessiert der Durchschnitt herzlich wenig.

    Frag mal einen Informatiker, einen Physiker, einen BWLer, einen Juristen und dergleichen.
    Anwerbeprämie, Dienstwagen, Bonuszahlungen. Da interessiert der Durchschnitt herzlich wenig.


    Das Problem bei den Lehrergehältern ist ein anderes:


    Mit A13 bist du in Ostfriesland oder der Uckermark der King, in München, Hamburg oder Stuttgart ein armer Schlucker, siehe Mietpreisexplosion. Wir brauchen dringend regionale Zuschläge für Lehrkräfte, sonst werden in den Ballungszentren wirklich nur noch verkrachte Germanisten und Co. Lehrer...


    Gruß !

    Unabhängig von datenschutzrechtlichen Erwägungen:


    Während es in anderen Berufen mittlerweile Standard ist, dass der Arbeitgeber ein dienstliches Smartphone finanziert, sofern er Erreichbarkeit außerhalb des Betriebes sicherstellen will, oder dass der Arbeitgeber selbst bei 1-2 Tagen Homeoffice einen komplett eingerichteten Heimarbeitsplatz inklusive Kostenübernahme für Telefon und DSL finanziert, soll ich als Lehrkraft über meinen Privatanschluss andauernde Rufbereitschaft für die "Kunden" meines Dienstherrn sicherstellen? Nur weil mein Dienstherr seine Milliarden-Steuerüberschüsse lieber für "wichtigere" Dinge als für seine Kernaufgabe Bildiung ausgibt?


    Alleine aus diesem Grund gibt es von mir keine private Telefonummer.


    Gruß !

    Wieso nicht?Wieso steht die Telefonnummer im Telefonbuch? Oder wieso nicht?

    Weil es unprofessionell ist. Kennst du die private Telefonnummer von deinem Hausarzt? Oder deinem Bankberater? Oder deinem Friseur? Wenn sich Lehrer wie Jugendliche verhalten, werden sie auch so von der Gesellschaft respektiert, nämlich wenig.


    Und: Wer lässt sich heutzutage noch ins Telefonbuch eintragen?


    Gruß !

    ... vergleichbar der Ewigkeitskosten im Bergbau.

    Es gibt für private Unternehmen keine Ewigkeitskosten. Ein gut geführtes Unternehmen wird rechtlich so konstruiert, das die Gewinne während der ökonomischen Nutzungsdauer privatisiert werden können und die Kosten am Ende dieser Nutzungsdauer mittels einer rechtlich einwandfreien Insolvenz dem Steuerzahler und damit der Gesellschaft aufgebürdet werden können.


    Das werden wir demnächst bei vielen Lebensversicherungen und Banken und später auch bei vielen Windkraftanlagen erleben.


    Gruß !

    Jetzt steht da: "Erhöhter Zeitaufwand bei der Darstellung multipler Organe." Lach.

    Schön für die Ärzte, falls Unfähigkeit zu erhöhtem Zeitaufwand und damit mehr Einkommen führt.


    Nette Anekdote, die man Schülern erzählen könnte, wenn sie mal wieder fragen, was man studieren sollte. Augen auf bei der Berufswahl!


    Gruß !

    Man sieht an diesem Thread wieder sehr schön, warum es die Dienstherren so einfach haben, die Arbeitsbelastung immer weiter zu steigern, indem sie uns immer mehr Zusatzaufgaben zuweisen:


    - Ansätze zu einer objektiveren Erfassung der Arbeitszeit werden von einem Teil der Lehrerschaft gefordert, da für die "Professionalisierung" des Lehrerberufs unabdingbar, während ein anderer Teil dadurch seine Autonomie gefährdet sieht oder argumentiert, dass eine Arbeitszeiterfassung kontraproduktiv sei, da sie den Arbeitsaufwand noch mehr steigere


    - Genauso beim Arbeitsplatz in der Schule: Die einen wollen Präsenzzeiten, da man nur so sieht, was Lehrkräfte wirklich arbeiten, und da sie keine Lust darauf haben, sich ihr Arbeitszimmer zu einem großen Teil trotz steuerlicher Entlastung selbst zu finanzieren, während der andere Teil betont, gerade wegen dieser Freiheit, zu Hause arbeiten zu können, Lehrer geworden ist.


    - Maßnahmen wie "Dienst nach Vorschrift" werden von den einen gefordert, während die anderen jede Maßnahme, die auch nur irgendwie "auf Kosten der Kinder" gehen könnte, rigoros abgelehnt wird.


    - Dazu kommt natürlich noch eine dysfunktionale GEWerkschaft als größte Interessenvertretung, die ihre Hauptaufgabe in gesellschafts- und bildungspolitischer Veränderung sieht und weniger in der Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Diese Aussage mag aber nicht für jede "Basisarbeit" vor Ort an den Schulen gelten, wo es vereinzeilt sicherlich noch Kollegen und Kolleginnen gibt, die noch wissen, was eine Gewerkschaft eigentlich für Aufgaben hat.


    Aufgrund dieser Zustände bleibt alles wie es ist, die Strategie "divide et impera" scheint hier mustergültig zu funktionieren. Nur individuelle Klagen (Reisekostenersattung) oder die EU scheinen noch Bewegung in dieses festgefahrene System zu bringen.


    Persönlich habe ich die Hoffnung auf Veränderung durch kollektive Prozesse ausgehend von der Basis schon aufgegeben. Jeder ist sich offensichtlich selbst der Nächste und unter Lehrern gilt dies erst Recht.


    Gruß !

    Niemals eigenes Geld für dienstliche Zwecke zahlen, niemals etwas vorstrecken, niemals eigene Konten zur Verfügung stellten, niemals in eigenem Namen Verträge unterschreiben. Im Zweifelsfall ist man als Lehrer immer gekniffen.

    Grundsätzlich richtig, aber im vorliegenden Fall stand Klein-Kevin ja am Treffpunkt außerhalb der Schule und konnte dort nicht alleingelassen werden. Dann greift hier die Aufsichtspflicht, Garantenstellung usw. Hier hat ein Lehrer eigentlich bei MInderjährigen gar keine andere Wahl, als privat vorzuschießen (gleicher Fall übrigens im Ausland, falls eine medizinische Behandlung notwendig ist, und die Ärzte dort Cash sehen wollen). Deshalb auch mein Hinweis auf "Geschäftsführung ohne Auftrag". Problem ist natürlich, wenn die Eltern nicht zahlungsfähig sind...


    Aber ich würde mich in so einem Fall tatsächlich an die Schule wenden: Denn das Mitnehmen des Kindes geschah ja nicht durch die Privatperson Kapa sondern durch die Lehrkraft Kapa. Insofern erst einmal von der Schule den Ersatz der notwendigen Aufwendungen fordern. Dann muss sich die Schule / der Schulleiter um das Eintreiben des Geldes kümmern.


    Gruß !

    Ich finde, auch "E-Sportler" sollten einen Nachteilsausgleich bekommen! Ich habe da so einige Schüler, bei denen ich den Verdacht habe, dass sie sich mit Online-Zocken die Nächte um die Ohren schlagen, was sich dann auch auf die schulischen Leistungen auswirkt. Durch diese Diskussion hier werden mir endliche die Augen geöffnet: Die treiben E-Sports und bereiten sich z.B. auf die Fortnite-WM vor. Da müsste man auf der nächsten Klassenkonferenz einmal einen Nachteilsausgleich vorschlagen. England ist da mal wieder schon viel weiter als das "hinterm Digitalberg" liegende Deutschland:


    Mutter nimmt Sohn wegen Fortnite-WM aus der Schule


    Gruß !

    Es kann einfach nicht sein, dass die Lehrer die ich kenne eine absolute Ausnahmen sind in Hinblick auf Freiheit, Freizeit und Vergütung. Da meckert keiner. Der längste ist 6 Jahre dabei.

    Das Problem ist natürlich, dass man sich als verbeamteter Lehrer durchaus einen faulen Lenz machen kann, wenn man es will und ein dickes Fell hat. Das geht dann natürlich aber auf Kosten der Kollegen und der Schüler. Aber solch ein individuelles "Schonverhalten" darf und kann nicht die Lösung sein für die in vielen Bereichen mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht mehr vernünftig zu leistenden Aufgaben des Schulsystems!


    Gruß !

    Zu meiner eigentlichen Frage, was die Konsequenz wäre, falls ich mein Fahrzeug nicht mehr bereitstelle, fällt keine einzige Silbe. Ich hätte jetzt damit gerechnet, dass da so ein Satz kommt wie "Wir behalten uns in so einem Fall vor, dass ...", aber gar nichts.

    Natürlich weichen sie der Antwort aus, da du sonst, da es sich um eine vorgesetzte Behörde handelt, etwas Justizziables in der Hand hättest:


    Anweisen können Sie dich nicht deinen Privatwagen zu nutzen, da es wohl nicht in deinem Arbeitsvertrag steht (sofern Angestellter) und auch nicht zu den üblichen Dienstpflichten von Beamten gehört (die haben ja keinen Vertrag), ihren Privatwagen zur Verfügung zu stellen (das würde dann nämlich für ALLE Beamten gelten müssen, so dass gar keine Behörde Dienstwagen haben dürfte...). Sie werden auch nicht schreiben "Dann stellen wir einen Dienstwagen", denn das wäre ein Präzedenzfall, den es um jeden Preis zu vermeiden gilt, das würde SEHR teuer werden. Sie schreiben natürlich auch nicht hinein, dass du den ÖPNV nutzen musst, da diese "Dienstanweisung" klar machen würde, dass die Nutzung des ÖPVN im vollen Umfang als Arbeitszeit zu werten ist. Also wird deine Frage ignoriert, in der Hoffnung, dass du entweder klein beigibst oder dass dein Verhalten kein "Vorbild" für andere Lehrkräfte wird.


    Gruß !

    Also das sieht die ADO NRW deutlich anders.

    Und GENAU DESHALB ist das EuGH-Urteil und die Arbeitszeiterfassung so wichtig:


    Wenn die ADO (oder wie auch immer sie im konkreten Bundesland gerade heißt) einen Umfang von Aufgaben für die einzelne Lehrkraft auflistet, der innerhalb der tarifvertraglich / per Arbeitszeitverordnung festgelegten Arbeitszeit nicht zu schaffen ist, dann gehört die ADO geändert. Dann müssen Aufgaben gestrichen werden! Darum geht es doch gerade!


    Eine "Dienstordnung" ist eine untergesetzliche Vorschrift, die man, wenn man es wollte, relativ einfach ändern kann. Es geht hier doch nicht um die 10 Gebote oder ähnliches...


    Gruß !

    Und klar würden mehr Lehrer helfen, aber hier sind einfach keine da...

    Und wenn es so wäre, dann muss einfach die Anzahl der Aufgaben reduziert werden, und zwar in folgender Reihenfolge:


    - Alles was zwar "pädagogisch wertvoll" ist, aber nicht zum Kerngeschäft gehört (Exkursionen, Schulfeste, Klassenreisen,...)


    - Konzeptionsarbeit wie schulinterne Lehrpläne, "Konzepte" für alles mögliche (Medien, Ganztag, Abfallentsorgung,...), das muss dann wieder vom Ministerium kommen


    - Reduktion schriftlicher Leistungsnachweise (Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren)


    - Und wenn das alles nicht reicht, Reduktion des Unterrichtsangebots bis hin zu "freien" Tagen für die Schüler. Auch wenn dann die halbe Republik aufschreit.


    Gruß !

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