Das Problem ist, dass der von den Lehrerdienstordnungen abgedeckte Aufgabenbereich eines Lehrer quasi unbeschränkt ist. Man kann immer noch mehr machen, was pädagogisch, didaktisch oder methodisch sinnvoll erscheint. Zudem gibt es quasi nichts, was man im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen nicht unter "Bildung und Erziehung" subsumieren könnte.
Also bleibt als EINIZIGER verbindlicher Maßstab, der den Umfang der zu leistenden Tätigkeiten beschränkt, die Jahresarbeitszeit eines Beamten von ca. 1800 Zeitstunden (52 Wochen minus 6 Wochen Urlaubsanspruch minus ca. 1 Woche gesetzlicher Feiertage mal 40 Stunden pro Woche). Davon abzuziehen sind dann selbstverständlich noch Krankheitszeiten (das Erkrankungsrisiko trägt im Arbeitsrecht der Arbeitgeber!). Und der Maßstab ist natürlich nicht der super-effektive "Hochleistungsbeamte", sondern der "Durchschnittsbeamte". Im Arbeitsrecht gibt es den Passus, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine "durchschnittliche" Arbeitsleistung schuldet. Und nicht mehr. Aber auch nicht weniger. Das heißt im Umkehrschluss, wenn der Durchschnittslehrer für die sorgfältige Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht inkl. Beschaffung und Durchsicht des notwendigen Materials, Korrekturen von Klassenarbeiten und Klausuren, für Konferenzen, Schüler-, Eltern- und Kollegengespräche, Schulfahrten und Exkursionen, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen wie Aufführungen schulischer AGs, Abschlussveranstatungen usw., Schreiben von Zeugnissen und Gutachten, unbezahlte Mehrarbeit (ad hoc-Vertretungen) usw. schon den Großteil oder gar seine komplette Arbeitszeit verbraucht, dann bleibt eben sehr wenig oder sogar nichts für die "Extrawünche", die sich so aus der Dienstordnung herausinterpretieren lassen, übrig!
Das alles sind außerhalb der Schule Selbstverständlichkeiten! Und nein, Lehrer sind keine "außertariflich bezahlten" Führungskräfte, bei denen Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Wenn dem so wäre, hätte ich gerne auch ein sechststelliges Jahresgehalt plus Bonuszahlungen und Dienstwagen oder alternativ eine Beamtenbesoldung aus dem B-Bereich (denn das sind bei den Beamten die echten Führungskräfte!).
Gruß !