Beiträge von Mikael

    Zitat


    Eine Kollegin will alles sofort nehmen - ich traue keinem!!! ist ihr Argument.


    Der Witz ist ja der folgende, und das ist das geniale an diesem System aus Sicht der Schulbehörden (wir in Niedersachsen haben sogar zwei Zusatzstunden):


    Könnte es nicht sein, das zufälligerweise in dem Zeitraum, in dem die zu viel geleisteten Stunden per Ermäßung der Pflichtstundenzahl zurückgeben werden genau diese Pflichtstundenzahl ansteigt ?


    Beispiel Niedersachsen:
    Regelstundenzahl: 23,5 Stunden
    Mit Arbeitszeitkonto: 25,5 Stunden
    Bei Rückgewähr der Stunden: 21,5 Stunden.


    Also mal so eben von 25,5 auf 21,5 Stunden (= -15 %).
    Wie soll das funktionieren ? Oder noch besser: Wie sieht das die Öffentlichkeit ? Ich sehe schon die B**D-Zeitung auf der Titelseite:
    "Lehrer arbeiten 15 % weniger für das gleiche Gehalt !"


    Nur mal so zum Nachdenken.


    Gruß !

    Da gibt es also das Portal spickmich.de wo man Lehrer bewerten kann. In Deutschland findet das die Öffentlichkeit in Ordnung. Informationsfreiheit ist zudem ein hohes und wichtiges Gut.


    Jetzt plant ein US-Unternehmen die nächste Runde:
    spock.com will Daten über praktisch jeden Menschen sammeln und ins Netz stellen, jeder Internetnutzer darf sich daran beteiligen, indem er Informationen auch über andere beisteuert: http://www.abendblatt.de/daten/2007/08/08/780142.html


    Warum auch nicht ? Was für Lehrer gut ist, kann dem normalen Bürger ja auch nicht schaden.


    Meint jedenfalls Mikael.

    Hallo Powerflower !


    Obwohl unser Schulgebäude neugebaut wurde, gab's natürlich keine Interactive Whiteboards. So eine Anschaffung hängt wohl mehr von der Finanzkraft des Schulträgers ab als von didaktisch-methodischen Überlegeungen.
    Nachteile sehe ich eigentlich keine bei den IWBs, warum sollten die Schüler nicht auch trotzdem per Hand zeichnen sollen ? Ein IWB ist doch vielmehr eine methodische Ergänzung.
    Wir haben normale Whiteboards (non-interactive) bekommen, die ich besser finde als die normalen Tafeln, da sich auf den Tafeln keine Kreide-Staubschicht mehr bildet. Nur die Spezialstifte sind andauernd leer...
    Zu den Laptops: Wir haben glaube ich zwei Stück an der Schule, die aber für "normale" Lehrer i.d.R. nicht verfügbar sind (von wegen "wichtige Daten" drauf und so weiter). Für einen Schülerwettbewerb (in den man als begleitende Lehrkraft natürlich extra (Frei-)Zeit investiert) durfte ich daher meinen eigenen Laptop mitnehmen. Das steigert natürlich ungeheuer die Motivation so etwas zukünftig zu tun, insbesondere wenn man an die Risiken denkt (Verlust, Beschädigung).


    Gruß !

    Zitat

    In den meisten Klassenräumen hier kenne ich das schon, dass zumindest der Lehrer seinen Laptop an den Beamer angeschlossen hat, wenn es in dem Raum kein IWB gibt.


    DA WILL ICH AUCH ARBEITEN !
    In jedem Klassenraum zumindest ein Beamer, in vielen ein Interactive Whiteboard. Dazu bekommt jeder Lehrer einen Laptop zur Vefügung gestellt...


    Ist das jetzt nur geträumt oder wirklich so ?


    Gruß !

    Bei uns an der Schule gibt es regelmäßig mehr Nachfrage nach Förderkursen als Angebot. Deshalb folgender Tipp: Den Eltern über die Schulleitung androhen, den Platz anderweitig zu vergeben, wenn sich das Verhalten der Kinder nicht ändert. Die Nachrücker würden sich gewiss freuen.


    Gruß !

    Zitat

    jani-ka schrieb am 27.03.2007 16:36:
    Echt, Mikael, das gibts? Hab ich ja noch nie gehört... Aber sinnvoll finde ich das auf jeden Fall, wobei ich mich weder im Ref noch jetzt als Neulehrer immer daran halten kann. Aber das ist zumindest mal eine Zahl, die man im Hinterkopf behalten und sich zu Herzen nehmen sollte.


    Gute Besserung an alle!


    Also grundsätzlich stellt sich die Situation für mich folgendermaßen dar (bin Lehrer, kein Jurist):


    Erst einmal gilt für Lehrer wie für alle anderen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes die Regelarbeitszeit (Beamte hier in Niedersachsen 40 Stunden pro Woche). Hier in Niedersachsen kommt ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto von wöchentlich +2 Unterrichtsstunden (d.h. 25,5 statt 23,5 Unterrichtsstunden) bis zum Schuljahr 2010/11 hinzu. Damit ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von ca. 43,5 Stunden für Beamte.
    Kurzfristig darf sich diese noch weiter erhöhen (z.B. durch krankheitsbedingten Vertretungsunterricht) aber NICHT SYSTEMATISCH ! Das Schulleitungs-Argument "wir haben zu wenig Lehrer" gilt eben nicht!
    Dazu kommt noch das Arbeitszeitgesetz §3, dass für alle Arbeitnehmer gilt (Ausnahmen z.B. leitende Angestellte). Dort steht, dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Werktage = Montag bis Sonnabend, also max. 48 Stunden pro Woche. Allerdings darf diese werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, dies muss aber innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen wieder ausgeglichen Werden. Sinngemäß gilt dieser Paragraph auch für den öffentlichen Dienst (§ 19 ArbZG).


    Die Schulleitungen versuchen natürlich immer durch "Unwissenheit" zu glänzen. In Wirklich sollten sie aber Bescheid wissen. Kollegen und Kolleginnen, die nicht mitpspielen gelt schnell als "nicht belastbar". Aber jeder Arbeitnehmer (auch Beamte !) schuldet dem Arbeitgeber nur eine "durchschnittliche" Arbeitsleistung, keiner muss den Helden spielen. Die Argumente von Kollegen und Kolleginnen, die auf ihre Arbeitsbelastung hinweisen und dann eben klarmachen, dass sie diese oder jene Vertretungstunde nicht ableisten können oder die Klausuren eben nicht rechtzeitig fertig werden, werden daher i.d.R auch akzeptiert. Die Schulleitung sucht sich dann eben einen anderen "Dummen".


    Was wirklich schade ist, ist dass die Personalräte in den Schulen selbst oft nicht die relevanten Regelungen kennen und oft nur Betroffenheit signalisieren (man könnte sagen: "Sind halt Lehrer...").


    Gruß !

    Ganz allgemein (unabhängig vom Einzelfall) sollte m. E. gelten:


    Teilnahme an einer Klassenfahrt (die ja in der Regel nie kostenlos ist) impliziert erst einmal stillschweigendes Einverständnis zur Kostenübernahme. Und erst wäre äußert seltsam, wenn die Eltern eines einzigen Schülers / einer einzigen Schülerin die Gesamtkosten nicht kannten. Wenn der Schüler / die Schülerin hier seine Eltern nicht informiert haben sollte, verstößt dieser gegen seine schulischen Plflichten und ist zivilrechlich schadensersatzpflichtig. Wenn die Eltern zudem vorher auf einem Elternabend über die Klassenfahrt informiert wurden und einverstanden waren, sollte sich erst recht kein Problem ergeben.
    Da die Kosten der Klassenfahrt zweifellsfrei nachgewiesen werden können (Rechnungen, Überweisungen) haben eher Eltern, die bar bezahlen ein Problem, wenn sie keine Quittung über die Barzahlung vom Lehrer erhalten. Denn sie müssen nachweisen, dass sie tatsächlich gezahlt haben.


    Bei Fragen zu einem konkreten Fall konsultiere man die Rechtsberatung eines Berufsverbandes oder einen Rechtsanwalt.


    Was mich viel mehr stört bei Klassenfahrten-Abrechnung und ähnlichem:
    Oft müssen Unterkunft und Fahrt Monate im voraus gebucht und zumindest angezahlt weden. Das Geld der Eltern trudelt aber i.d.R. nur nacheinander bis kurz vor die Fahrt ein. Was ist also mit dem Liquiditäts- bzw. Zinsverlust auf Lehrerseite ? Oder wickelt ihr die Zahlungen über ein Schulkonto ab (die Schulsekretärin wird sich freuen...)? Wie macht ihr das ?


    Gruß !

    Zitat

    Birgit schrieb am 22.03.2007 11:06:
    Darf ich diesen Thread mal missbrauchen, um mich auch auszulassen?


    Ich bin jetzt seit längerem krankgeschrieben und nun kommt langsam der Ärger mit der Schule.
    [...]


    Ich könnte heulen...ach, was sage ich, ich heule.....


    Wenn du arbeitsunfähig bist, dann bist du arbeitsunfähig. Lass dich wirklich nicht einschüchtern. Du korrigierst deine Klausren dann, wenn du wieder arbeiten kannst. Und immer dran denken: Auch für dich gilt die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Wenn die Schulleitung meint, dass das für dich nicht gelte, dann frag einfach, welchen Unterricht du ausfallen lassen sollst, damit du Zeit zum Korrigieren hast.


    Gruß !

    Zitat

    pepe schrieb am 30.12.2006 17:33:


    Was von der Diskussion bei der Masse der Leute hängenbleiben wird, ist allerdings jetzt schon klar, so hörte ich es jedenfalls gestern in den Nachrichten: "Zwei Drittel der Lehrer sind tendenziell unfähig..., und die Quote gilt es durch Eignungstests zu drücken." Auch eine Art Image-Kampagne.


    Schönes neues Jahr,
    Peter


    Genau so sehe ich es auch: ein Kampagne auf Kosten der Lehrer. Wer mit den (sich objektiv verschlechternden) Bedingungen an der Schule nicht zurechtkommt, ist selber Schuld, da ungeeignet. Die Dienstherren (Bundesländer) sind dann fein raus.


    Man sieht auch in den Medien, wie aus "ungeeigneten Lehramtsstudenten" sehr schnell "ungeeignete Lehrer" werden. Das es vom Lehramtsstudenten zum Lehrer noch ein weiter Weg ist (viele Lehramtsstudenten werden eben keine Lehrer und wer es wird, hat immerhin das Referendariat hinter sicht, was als Auswahlprüfung hinreichend sein dürfte) wird geflissentlich übergangen.


    Gruß !

    Zitat

    German schrieb am 20.10.2006 16:58:
    @Mrs. X: Bei Texten und Fotos gilt zuerst das Urheberrecht. Also: Texte und Bilder, die von Lehrern oder Schülern gemacht wurden, dürfen auf die Homepage.


    Aber bitte beachten: Bei Fotos, die Schüler und/oder Lehrer abbilden, braucht man das Einverständnis der Abgebildeten (und bei nicht-volljähirgen Schülern auch das der Eltern), bevor man sie auf der Schulehomepages veröffentlichen darf. Denn hier gilt das "Recht [der abgebildeten Person] am eigenen Bild", denn Schüler und Lehrer sind regelmäßig keine Personen des öffentlichen Interesses !


    Gruß !

    Tja, Datenschutz ist so eine Sache.


    Dies ist einer der Gründe, warum ich keine Lust hätte die Schulhomepage zu betreuen (da habe ich dankend abgelehnt). Diese 1 Stunde Unterrichtsentlastung, die das gegeben hätte, ist es nicht wert. Dazu stecken zu viel technischer Kleinkram und, wie hier zu Recht erwähnt wurde, auch zu viele juristische Fallstricke drin. Dazu kommen noch die laufenden Aktualisierungen hinzu. Der Kollege, der es momentan bei uns macht, lässt viel Arbeit durch Schüler erledigen, aber das schützt ihn natürlich nicht vor eventuellen rechtlichen Problemen, eher im Gegenteil.
    Ich glaube den meisten (insbesondere Lehrern) ist gar nicht klar, was für Kettenreaktionen sich durch so ein nettes Projekt wie "Schulhomepage" ergeben. Wer so etwas wirklich "professionell" und verantwortungsbewusst betreiben will, zahlt entweder viel Geld oder hat spezielle Mitarbeiter.


    Ach ja: Das Gesagte gilt natürlich auch für Print-Medien, sofern sie unter Aufsicht eines Lehrers erstellt werden (z.B. Jahrbücher). Also Vorsicht, liebe Deutsch-Kolleginnen und -Kollegen !

    Mit einem Laserdrucker in Graustufen ausdrucken und dann IN DER SCHULE auf Folie kopieren (ist dann logischerweise auch schwarz-weiß).
    Warum ?
    - Dann kann man für die Schüler auch vernünftige Kopien von den Folien machen (in der Schule natürlich)
    - Die Folien in der Schule zahlt die Schule
    - Farbfolien zu Hause zahlst du nur ganz alleine. Ganz pragmatisch sollte auch der Lehrerberuf zum Geldverdienen nützlich sein, nicht zum Geldausgeben...

    Das Folgende gilt zivilrechtlich wohl ganz allgemein, unabhängig von irgendwelchen Einzelfällen:


    Allgemein gesagt kommt natürlich der Verursacher für einen Schaden auf. Im Zivilrecht gibt es keine Altersgrenze von 14 Jahren wie im Strafrecht. Ob und in welcher Höhe ein Minderjähriger haftet, entscheidet im Zweifel das Gericht.
    Wenn die Aufsichtspflicht schuldhaft oder vorsätzlich verletzt wurde, haftet evt. der Aufsichtspflichtige, bei Lehrern als Aufsichtpflichtige evt. der Dienstherr (Land). Wenn Schüler etwas beschädigen, aber der konkret Schuldige nicht ermittelt werden kann, kann man deshalb das Land (stellvertretend) für die Schule verklagen.


    ps: Ich bin kein Jurist, und dies ist keine Rechtsberatung !! Zur Beratung in einem konkreten Fall suche man daher einen Rechstanwalt auf.

    Zitat

    Timm schrieb am 25.08.2006 17:20:
    [...] Die Idee, warum man als junger,gesunder Mensch einen Volltarif bezahlen muss, kann ich jedoch verstehen. Wenn du also keine Vollkaskomentalität hast, würde ich dir eine Krankenversicherung mit Selbstbehalt empfehlen. Damit lassen sich die Kosten drastisch reduzieren, das Geld kann man gut angelegt zur Seite legen und irgendwann wirklich einen Teil davon ausgeben.[...]


    Das ist ein Aspekt, an den ich so noch nicht gedacht habe. Mit einem vernünftigen Selbstbehalt lässt sich bestimmt etwas sparen. Da werde ich mich mal bei meiner PKV erkundigen müssen.
    Ach ja, zum Aspekt "sozial": Da fällt mir doch glatt wieder die Kollegin ein, die sich ihre sündhaft teure Brille (1000 ¤ meint sie, kann ich aber nicht so ganz glauben) von ihrer PKV hat bezahlen lassen. Da weiß ich wiederum nicht, warum man das mitfinanzieren sollte (auch wenn meine PKV so viel Geld nie für eine Brille zahlen würde, hängt wohl auch davon ab, wann man seinen Vertrag abgeschlossen hat, vielleicht waren die PKVs in ihren Verträgen früher großzügiger).

    Zitat

    Padma schrieb am 25.08.2006 08:09:
    [...] Es ist eine Sozialversicherung und die hat eben schon im Namen in sich, dass in den meisten Fällen keine "gerechte" Verteilung sondern ein Ausgleich stattfindet.
    Auf der einen Seite zahlt man eventuell mehr Beiträge als man jemals verbrauchen wird, aber auch in der PKV kann man (auch wenn man es nicht hofft) mehr Versicherungsleistungen verbrauchen als man einbezahlt hat.
    [...]


    Tut mir leid, aber die PKV ist definitiv keine Sozialversicherung, da jeder nach seinem Eintrittsalter, Vorerkrankungen und Geschlecht eingestuft wird.
    Auch der Beihilfeanteil ist keine Sozialversicherung, da der Staat nur die Kosten anteilig zahlt, die jemand ganz individuell verursacht. Wenn du eine Sozialversicherung willst, musst du in die GKV gehen, da zahlst du nur nach deinem Einkommen.
    Schon einmal darüber nachgedacht warum der STAAT für Beamte Behilfe zahlt und nicht einen Arbeitgeberanteil für die GKV übernimmt ? Klar, weil es für den Staat billiger ist als die Sozialversicherung. Also, warum sollte ich mich "sozialer" Verhalten als unser Staat, der doch sonst immer so "sozial" ist ?

    Als Antwort zum Posting von Melosine:
    Natürlich ist dabei Disziplin nötig, denn man darf das "eingesparte" Geld natürlich nicht "verkonsumieren" sondern muss es sicher anlegen.
    Eine kleine Rechnung zeigt: Pro 100¤ die man pro Monat bei 4%-Verzinsung (nach Steuern) zurücklegt hat man nach 30 Jahren fast 69.000¤ zu erwarten. Davon sollte sich sogar die eine oder andere OP bezahlen lassen.
    Ist halt alles eine Risiko-Frage...
    Was ich viel wichtiger finde: Eine bezahlbare private Krankenversicherung wird es in 30 Jahren für die dann Pensionäre kaum geben, da aus demographischen Gründen wohl alles auf eine Einheitsrente (Sozialhiflesatz + X), wie von diversen Rentenfachleuten immer wieder proklamiert, hinauslaufen wird. Das wird dann wohl die Sozialversicherungsrente als auch die Pensionen gleichermaßen betreffen. Vom Gedanken im Alter einmal eine Krankenversicherung nach jetzigem (Privatpatienten-) Standard zu haben darf man sich als Beamter wohl verabschieden. Es geht also nicht um eine Luxus-Absicherung im Alter, sondern um eine Absicherung, die ein dann herrschendes Basis-Niveau (egal ob billigster PKV-oder GKV-Tarif) aufgrund von eigener Sparleistung zumindest übertreffen sollte.
    Das Risiko liegt natürlich darin, in jungen Jahren schwer krank zu werden.

    Zitat

    Daniela3 schrieb am 24.08.2006 08:12:
    [...] Indem man denen aber permanent den Rücken freihält, weil alles selbst gekauft/aufgefangen/gebastelt/erbettelt wird, tut man langfristig den Schülern keinen Gefallen. Wer professionelle Lehrer haben will soll auch professionelle Bedingungen schaffen. Notfalls sollen sich halt die Eltern beim Schulträger beschweren, dass die Mittel zu knapp sind. [...].


    Daniela3 hat vollkommen Recht. Wenn man sich als Lehrer wegen "der lieben Kleinen" alles Gefallen lässt, was sich die Politik ausdenkt, können die Bedingungen nur immer schlechter werden.
    Die Lösung ist doch bei den Kopien doch einfach: Wenn ich gezwungen wäre diese selbst zu zahlen, dann würde es eben nur noch Tafel und Lehrbuch geben. Punkt.
    Das Eilbeschluss wegen der Schulbücher ist übrigens interessant: Den werde ich nach den Ferien gleich mal meinem Schulleiter unter die Nase halten.


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