In Niedersachsen sind Abordnungen > 3 Monaten durch den Personalrat mitbestimmungspflichtig (§65 NPersVG). Kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern wesentlich anders ist.
Gruß !
In Niedersachsen sind Abordnungen > 3 Monaten durch den Personalrat mitbestimmungspflichtig (§65 NPersVG). Kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern wesentlich anders ist.
Gruß !
ZitatNatürlich darf jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen.
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Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in Kraft getretene ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen. Ab 26 Grad am Arbeitsplatz soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz muss er. Maßnahmen können sein: Lockerung des Dresscodes, Klimageräte, Trinkwasserspender etc.
http://www.felser.de/hitzefrei-arbeitnehmer-arbeitsrecht.htm
ZitatAlles anzeigenLaut Arbeitsstättenverordnung muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein (§ 6 Abs. 1). Die dazugehörige Arbeitsstättenrichtlinie konkretisiert diese Bestimmung. Danach soll die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigen.
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Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können (Fürsorgepflicht). Er muss für Arbeitsräume sorgen, die keine Gesundheitsgefahren für die MitarbeiterInnen bergen.
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Was ist zu tun?
Technische Maßnahmen
Veränderungen an Gebäuden:
Beispielsweise Fassadenverkleidungen, speziell Fensterverglasungen und Lichtschutzvorrichtungen schützen Räumlichkeiten besser vor der Sommerhitze. Kühlere Luft lässt sich auch künstlich zuführen (Klimaanlage) bzw. Ventilatoren können dazu beitragen. Wenn bereits bei der Planung von Gebäuden der Schutz vor starker Sonneneinstrahlung und hohen Außentemperaturen berücksichtigt wird, ist das meist billiger und effektiver.
Organisatorische Maßnahmen
Die tägliche Arbeitszeit wird verkürzt:
Beispielweise maximal sechs Stunden pro Arbeitstag bei einer Innenraumtemperatur von 27 bis 29 Grad Celsius, maximal vier Stunden bei 29 bis 31 Grad. Steigen die Temperaturen noch höher, sind nur noch Notfallarbeiten zulässig.
Es gibt zusätzliche stündliche, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen.
Beispielsweise zehn Minuten bei einer Innenraumtemperatur von 27 bis 29 Grad Celsius, 20 Minuten bei mehr als 30 Grad.
Außerdem kann der Arbeitgeber Getränke bereit stellen. Dazu eignen sich ungesüßte Kräutertees, Mineralwasser und verdünnte Fruchtsäfte ohne Zucker. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein (ca. 20 Grad).
Was sagen die Gerichte?
Inzwischen gibt es auch Gerichtsurteile zur Thematik. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm dürfen bei einer Außentemperatur von 32 Grad die Innentemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Der Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen sollte mindestens sechs Grad betragen. (AZ.: 7 U 132/93 OLG Hamm). Nach Auffassung des OLG haben Beschäftigte einen persönlichen Anspruch auf Einhaltung der Temperaturen bzw. Temperaturdifferenzen, obwohl die Aussage in der Arbeitsstättenrichtlinie eine Soll-Bestimmung ist. Ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld hat diese Sichtweise letztes Jahr noch erhärtet. Wenn das Thermometer mehr als 32 Grad anzeigt, muss die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen.
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Auch für Betriebsräte ein Thema
Betriebs- und Personalräte haben Mitbestimmungs- und Initiativrechte in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Im Rahmen der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung sollten sie bspw. darauf achten, dass auch mögliche Hitzeprobleme an Arbeitsplätzen einbezogen und Maßnahmen ergriffen werden, diese abzustellen. Wenn bauliche Veränderungen erst mittelfristig zum Erfolg führen, sind kurzfristig organisatorische Maßnahmen (von mehr Pausen bis "Hitzefrei" bei unzulässigen Temperaturen) sinnvoll. In einer Betriebsvereinbarung lässt sich das festschreiben. Dort kann auch das Verfahren zur Messung der Raumtemperatur (wer misst wo und wann?) festgelegt werden.
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Wenn ein Baby unterwegs ist
Übrigens werdende Mütter und stillende Frauen dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze ausgesetzt sind. Das verlangt das Mutterschutzgesetz. (§ 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 3)
http://www.ergo-online.de/site…leuchtung/sommerhitze.htm
Am besten die Quellen (siehe Verlinkungen) gleich ausdrucken und der Schulleitung und dem Personalrat unter die Nase halten. Und dran denken: Wird danach trotz unerträglicher Hitze wider besseren Wissens Arbeit angeordnet und kommt dabei jemand zu Schaden kann der Verdacht auf fahrlässige oder sogar vorsätzliche Körperverletzung bestehen (Straftat!)
Gruß !
Es sind aber nicht 128 Kraken angetreten sondern nur Paul... Und jeder konnte VOR den Spielen sehen, wie er getippt hat.
Tja, der Paul hat's eben drauf. Braucht ihr gar nicht so neidisch zu sein...
Ein paar Fragen hätte ich auch an ihn. Vielleicht besuche ich ihn mal. Sind ja noch Ferien.
Gruß !
Es gibt durchaus unzulässige Fragen, die man nicht wahrheitsgemäß beantworten muss. Typisches Beispiel: Die nach einer Schwangerschaft. Ob Schulden dazugehören, weiß ich im Moment nicht, aber das hängt sicherlich vom Beruf ab: Bei einem Kassierer in der Bank oder einem Geldtransporteur oder einem Finanzbeamten sind sicherlich andere Maßstäbe anzusetzen als bei einem Lehrer.
Nebenbei: Als ich als Lehrer anfing, wurde ich praktisch gleich am ersten Tag in der Schule nach meiner Relgionszugehörigkeit gefragt. Unzulässige Frage, wie ich mittlerweile weiß (nicht zu verwechseln mit der die Bezüge auszahlenden Stelle: Die muss das wegen der Steuer wissen). Meine bisherige Erfahrung: Schulen nehmen es nicht so ernst mit dem Datenschutz. Da wird auch mal leichtfertig ausgeplaudert, aufgrund welcher Krankheit Kollegen oder Kolleginnen längerfristig fehlen. Ein Unding, wie ich finde.
Gruß !
Ja, die solltest du dir auf jeden Fall VORHER sichern. Vielleicht über den Personalrat etwas Druck machen?
Gruß !
Warum sollte irgendjemand ein Interesse daran haben, dich in deine reguläre Laufbahn wechseln zu lassen, wenn man deine Fähigkeiten und Kenntnisse (die sicherlich auch an einer GHS gebraucht werden!) zwei Gehaltsstufen billiger bekommt?
Hier hilft nur, der Schulbehörde die Pistole auf die Brust zu setzen: Kündigung und Bundeslandwechsel androhen. Wenn du jung genug bist, würde ich das auf jeden Fall so machen.
Gruß !
Ich spinne meinen hypothetischen Thread einmal weiter...
ZitatAlles anzeigenDer fieseste Pauker Deutschlands
Tupfingen hinterm Berg, 02.07.2010
Wie gemein kann ein Lehrer sein? Nach dem Massen-Kreislaufkollaps in der 3c der Horst-Köhler-Schule in Tupfingen hinterm Berg (wir berichteten gestern) wollen wir es genauer wissen und recherchieren vor Ort.
Auf dem Pausenhof der Schule herrscht gespenstische Ruhe, obwohl die große Pause gerade angefangen hat. Verunsicherte Erstklässler laufen weg, als sie uns sehen, die Pausenaufsicht bewegt sich erkennbar nervös umher und scheucht die Schüler in den Schatten des altehrwührdigen Schulgebäudes.
Wir sprechen die Lehrerin an, aber sie will uns nichts zum gestrigen Vorfall sagen. "Nein, Maulkorb würde ich es nicht nennen, aber die Schulleitung hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet.", so die Frau. Aber vielleicht könnten uns die Schüler etwas sagen.
Wir gehen auf C. zu. Das neunjährige blonde Mädchen schaut kurz zur Lehrerin und beginnt dann zu sprechen, erst zögerlich, aber dann platzt es aus ihr heraus: "Es war so heiß gestern. Aber wir mussten im Klassenraum bleiben. Einige schliefen ein, anderen standen die Tränen in den Augen. Ich wollte auch weinen, aber ich konnte nicht, da ich so ausgetrocknet war." Ihre Freundin L. wirft ein: "Wir müssen bei dem E. auch immer so viel lernen. Der ist richtig blöd."
Wie ist es möglich, dass solche Zustände an einer deutschen Schule herrschen? Wir fragen die Schulleiterin, Frau K.-L., eine zierliche Frau mit dunklem Haar und sanfter Stimme. "Ich war völlig überrascht vom Verhalten des Herrn E. Der war doch sonst immer so korrekt." Offizielles Hitzefrei habe es nicht gegeben, so die Schulleiterin. Das sei schon richtig. Aber man vertraue hier auf den gesunden Menschenverstand der Lehrkräfte. "Die Frau M.-D. zum Beispiel. Die hat das ganz flexibel gehandhabt. Sie hat ihre Schüler kurzfristig zum Eis-Essen eingeladen. Und letzte Woche war sie mit den Schülern im Freibad. Über Frau M.-D. hat sich noch nie ein Schüler beschwert." Auf dem Weg nach draußen erfahren wir hinter vorgehaltener Hand von einer Lehrerin, dass das mit der vorgesehenen Beförderung für den E. jetzt wohl nichts mehr werde. Den Posten bekommt jetzt sicherlich die M.-D. Die sei bei den Schülern auch viel beliebter. Außerdem mache sie guten Unterricht, wie man an den Noten ihrer Schüler sehe. "Ganz im Gegensatz zu dem E.".
Wir fragen beim Ministerium nach, wie das mit dem Hitzefrei genau ist. Pressesprecherin Frau U.-I. teilt uns mit: "Offiziell geben wir nicht für alle Schulen des Landes hitzefrei." Die Schulen hätten da einen Ermessensspielraum. "Aber die Unterrichtgrantie Extra-Plus berüht das natürlich nicht." Ja, sie sei schockiert gewesen über die Ereignisse an der Horst-Köhler-Schule,und sie könne auch das Leiden der Schüler nachvollziehen: "Wissen Sie, bei uns fiel letzte Woche an einem Tag die Klimaanlage aus. Aber die Abteilungsleitung hat in Absprache mit dem Personalrat flexibel reagiert und den Rest des Tages zum Überstundenabbau freigegeben."
Unser weiterer Weg führt uns ins Landratsamt. Als Schulträger ist der Landkreis für den Zustand der Gebäude verantwortlich. Wir wollen genauer wissen, warum der Klassenraum des E. unbelüftet ist und keinen Sonnenschutz hat.
Die zuständige Abteilung wird von Hern Z. geleitet. Ein rühriger älterer Mann mit einer kleinen runden Brille, der uns bereitwillig Auskunft gibt: "Ja, wissen Sie, das mit dem Renovierungsstau ist nur teilweise richtig. Wir haben hier einen Antrag der Schule liegen, aber so etwas braucht halt etwas Zeit." Wir wollen es genauer wissen: "Wie viel Zeit?". "Naja, wir bearbeiten den Fall seit 5 Jahren. Aber Sie müssen verstehen, die zuständige Sachbearbeiterin ist aktuell in Elternzeit und außerdem in der Gewerkschaft sehr aktiv. Da können sich solche Dinge etwas verzögern." Außerdem müsse man relativieren. Bei der letzten Renovierung vor 30 Jahren habe man sich strikt an die Bauvorschriften gehalten. "Das mit der Belüftung ist zudem im Verhältnis zu sehen: Kleine Kinder, kleine Lungen, verstehen Sie?", teilt uns Herr Z. mit einem Augenzwinkern mit.
Abschließend wollen wir dem Herrn E. natürlich auch Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Aber leider ist er in der Schule nicht erreichbar. Er hat sich krank schreiben lassen. "Wohl wegen der Hitze.", so jedenfalls das Gerücht unter seinen Kollegen und Kolleginnen.
Gruß !
ZitatOriginal von Elternschreck
Wer haftet, wenn die Schüler reihenweise kreislaufmäßig zusammenbrechen ?
Da gibt's sicherlich irgendwo eine Richtlinie, welche die Letztverantwortung der Lehrkraft zuschiebt... "Aber Herr Elternschreck, DAS hätte IHNEN doch einleuchten müssen, dass SIE die Schüler nicht in dem stickigen, überhitzten Raum lassen könnne. Schließlich tragen SIE die Verantwortung für das körperliche Wohl der IHNEN anvertrauten Schüler. Warum haben SIE nicht beim Schulleiter interveniert, oder falls dieser sich querstellt, bei der Schulbehörde. SIE haben schließlich die PFLICHT zur Beratung ihrer Vorgesetzten, und wenn das nichts nützt, zur Remonstration, denn das Recht auf körperliche Unversehrheit der Schüler ist ein Grundrecht. Oder wollen SIE etwa behaupten, dass SIE sich nicht mit IHREN Pflichten auskennen?"
Das mediale Bashing gibt's natürlich gratis dazu: "Pauker Elternschreck sperrt kleine Kinder tortz Hitzerekord in unbelüftetem Klassenraum ein. Großeinsatz für das örtliche Krankenhaus..."
Gruß !
Hier einmal eine Information aus dem heutigen WDR-Videotext, Seite 121 (also hochoffiziell ;)):
[Blockierte Grafik: http://img690.imageshack.us/img690/1733/hitzefreinrwwdrvideotex.jpg]
Gruß !
ZitatOriginal von silke111
naja, die berufstätigen eltern, die selbst kein hitzefrei bekommen, müssen ihre kinder oft bis 16 in der ogs lassen...
Diese "berufstätigen Eltern" sitzen aber in der Regel nicht mit 30 anderen Personen in einem viel zu kleinen stickigen, ungekühlten Raum, der oft nicht einmal eine Schutzvorrichtung gegen Sonneneinstrahlung hat...
"Unterricht" unter diesen Bedingungen ist nur noch Aufbewahrung der Kinder. Ehrlich wäre es, wenn der Schulträger in so einem Fall allen einen kostenlosen Freibad-Besuch spendiert. Ist immer noch billiger, als die Schulen so umzubauen, dass auch unter diesen Extrem-Bedingungen Unterricht möglich wäre.
Gruß !
ZitatOriginal von Janet
Ich hab gedacht als Beamter zahlt man nicht so viel Steuern und es lohnt sich deshalb auch nicht, stunden- und tagelang über der Erklärung und den ganzen Nachweisen zu brüten.
Als Beamter zahlst du sogar MEHR Steuern als ein Angestellter bei gleichem Brutto-Gehalt dank besonderer Steuertabelle...
Gruß !
Ein private Haftpflich nützt dir gar nichts, da diese (wie der Name schon sagt) nur für deine private Lebensführung gilt.
Was du meinst ist eine Berufshaftpflicht- bzw. Diensthaftpflichtversicherung. Möglicherweise bieten einige Versicherungsunternehmen dies für Lehrer an, aber die Verbände / Gewerkschaften haben das oft bei Mitgliedschaft in ihrem Leistungskatalog.
Gruß !
Hier muss man differenzieren:
Sollte eine Lehrerin einen Schüler körperlich und/oder seelisch misshandeln oder eine Sachbeschädigung oder einen Diebstahl am Eigentum des Schülers begehen, ist eine persönliche strafrechtliche und / oder zivilrechtliche Verfolgung sicherlich möglich. Aber realistischerweise kommen diese Fälle in der Praxis fast nie vor.
Was wohl gemeint ist, ist das "Verklagen" wegen der Zensurenfindung. Hier muss man beachten, dass eine "einfache" Note (mündliche, schriftlich, sogar eine einzelne Fachnote) regelmäßig keinen Grund für eine "Klage" liefert. Die Erziehungsberechtigten können nur gegen einen "Verwaltungsakt" klagen (nach vorhergehendem Widerspruch). Das wird in der Regel die Nichtversetzung in die nächsthöhere Klassenstufe oder auch die Nichtzulassung zum Abitur sein. Falls so etwas wirklich vor Gericht kommt, wird eine involvierte Lehrkraft (die z.B. ein "mangelhaft" im Zeugnis vergeben hat) aber nur als Zeuge vor Gericht geladen bzw. muss eine schriftliche Stellungnahme abgegen (Begründung der Zensur), wobei natürlich Einsicht in die Kursunterlagen (Notizen zu den schriftlichen und mündlichen Leistungen) genommen werden kann. Die Lehrkraft wird keinesfalls persönlich "angeklagt", da Verwaltungsakte nicht von der Lehrkraft persönlich, sonderen von der Institution "Schule" erlassen werden.
Also, keine Panik.
Gruß !
ZitatOriginal von Nebelparder
An meiner Schule ist mir auch die hohe Quote der Lehrer aufgefallen, die rund 20 Schulstunden die Woche haben, das ist ja wirklich nicht viel, Kann man von dem Geld denn überhaupt über die Runden kommen?
...
Organisieren ist nicht mein Problem. Ich habe 3 Jahre als RENO bei einem Anwalt gearbeitet, habe im Grunde penetrant 5 Dinge gleichzeitig gemacht und wenn mir eines leicht fällt, dann das sortieren, terminieren, abgleichen, telefonieren, einteilen der zeit/Aufgaben usw.
Du scheinst noch keine realistische Einschätzung vom Lehrerberuf zu haben.
20 Unterrichtsstunden sind überhaupt nicht mit 20 Arbeitsstunden woanders zu vergleichen, da das ganze "Drumherum" fehlt (Vor-/Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Beschaffung/Erstellung/Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, Gespräche,...). Und dieses "Drumherum" nimmt dir NIEMAND ab, keine Sekretärin, kein Outsourcing, kein Kopierservice,... Zudem kann der psychische Stresslevel einer Unterrichtsstunde sehr hoch sein...
Und die allermeisten Kollegen und Kolleginnen gehen auf Teilzeit nicht etwa, weil man vom reduzierten Gehalt so gut leben kann, sondern aus Überlastungsgründen.
Und dein Organisationstalent mag eine nützliche Eigenschaft an dir sein, aber setze einmal ein realisitsches Zeitfenster fürs "Organiseren" von 5% bis max. 10% deiner wöchentlichen Arbeitszeit an. Der Rest geht für andere Tätigkeiten drauf.
Gruß !
ZitatOriginal von Ummon
Du hast nie richtig Feierabend.
Klare Arbeitszeiten wie bei anderen Berufen - überzogenes Beispiel auf dem Bau: Wenn die Glocke bimmelt, lässt man den Hammer fallen und denkt bis zum nächsten Tag um 8 nicht mehr an die Arbeit - gibt es beim Lehrerjob nicht.
Die eine Hälfte des Jobs ist zeitlich +/- genau festgelegt (der Unterricht), die andere eben nicht.
Ja, genau. Eine wichtige Ergänzung noch:
Es gibt Zeiten, da hat der Lehrerjob etwas "Totalitäres". Damit meine ich, dass er dir in diesen Zeiten kaum Zeit für dein Privatleben lässt. Speziell für Gymnasiallehrer sind das typischerweise die korrekturintensiven Phasen vor den Zeugnissen und beim schriftlichen Abitur. Wenn dann noch Konferenzen und Exkursionen Klassenreisen / sonstige außerschulische Veranstaltungen (ob mit den Schülern oder mit Kollegen / der gesamten Schule) hinzukommen, die du entweder machen musst oder von denen stark erwartet wird, dass du sie machst, dann dreht sich dein Leben nur noch um Schule.
Es ist diese teilweise sehr ungleichmäßige Arbeitsbelastung, die nervt. Konsequenterweise muss man sich dann in den "ruhigeren" Phasen sein "Arbeitszeitplus" zurückholen, und nicht an der x-ten Verbesserung seines Unterrichts bis spät in die Nacht feilen.
Was auffällt, ist die extrem hohe Teilzeitquote unter den Lehrerinnen (und es sind nicht nur Kolleginnen mit kleinen Kindern!) . Viele scheinen den Ausgleich nicht hinzubekommen.
Gruß !
Auf dem Bildschirm sieht man, dass dein Baby iin lehrerforen.de
gerade einen Beitrag schreiben will. Oder bist du gar selbst das Kleine???
Irgendwie sieht das ganze nach einer Mischung aus Rumpelkammer, Wäscheservice (Bügelbrett, Nähmaschine, ...) und Kindertagesstätte aus...
Gruß !
ZitatOriginal von Meike.
Wir haben nunmal neben der fachlichen auch eine pädagogische Verantwortung und die hat nix mit Helfersyndrom zu tun (vor dem ich auch ausdrücklich warne, nicht nur aus Selbstschutzgründen, sondern weil das oft übergriffiges Verhalten ist!), sondern ist ganz normaler Teil unseres Berufsprofils.
Pädagogische Verantwortung ja, aber nur für den schulischen Bereich, die zudem für diesen Bereich gleichberechtigt neben die Verantwortung der Eltern tritt. So sieht es der Gesetzgeber und alles andere ist auch unrealistisch. Die Welt retten werden wir als Lehrkräfte sicherlich nicht.
Es sind dann auch oft diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die diese Verantwortungsgrenzen überschreiten, die dann irgendwann einen Burn-Out o.ä. bekommen. Am Ende wird einem niemand diesen "Einsatz" danken und die anderen sind genervt, dass XXX schon wieder (dauer-)krank ist. Einige von diesen "Weltrettern" flüchten sich am Ende auch in Teilzeit, Sabbat-Jahr oder was auch immer... überlegt euch selbst, ob ihr das wollt.
"Professionelle Distanz" ist wichtig. Ein Arzt solte ja auch keine schlaflosen Nächte haben, wenn seine Patienten seine Ratschläge nicht befolgen...
Gruß !
(gelöscht, war out-of-context)
Kurze Antwort: Ja.
Erstens ist die "Vorwarnzeit" von 1,5 Wochen nicht unangemessen kurz, zweitens bist du (insbesondere bei Vollzeit) verpflichtet, deine "ganze Arbeitszeit" der Schule zur Verfügung zu stellen (ein Nachmittagstermin ist also immer drin, bei Abendterminen müsste m.E. die Vorlaufzeit länger sein), und drittens hast du es selbst zu vertreten, wenn dir so ein Termin erst so spät bewusst wird ("Stress" ist da kein Argument).
Anders wäre die Lage natürlich bei einem unaufschiebaren Arzttermin.
Gruß !
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