Beiträge von Mikael

    In der Stellungnahme der Schule steht nicht, dass es die Lehrerin absichtlich getan hat. Sie deshalb faktisch vom Dienst zu suspendieren ist schon ein starkes Stück.


    Auch das kurzfristige freihändige Verbot von Schweinefleisch in besagter Schule durch den Schulleiter zeigt eine klare Richtung an. Komisch, dass sich da keine Nicht-Muslime diskriminiert fühlt. Aber bei der Einheitsfront aus Schulleitung, Personalrat und Schulelternbeirat hat wohl keiner Lust sich dagegen zu wehren um dann möglicherweise selber suspendiert zu werden.


    Man geht offensichtlich den Weg des geringsten Widerstandes. Schade für besagte Lehrerin. Aber es passt in die heutige Zeit.


    Gruß !

    Wenn man sich die "Stellungnahme" der Schule genau durchliest
    [Blockierte Grafik: http://gsbetzdorf2.bildung-rp.de/wordpress/wp-content/uploads/2010/05/stellungnahmeb18_05_2010.JPG]


    wird man das Gefühl nicht los, dass der "Sündenbock" aus Sicht der Schule schon gefunden zu sein scheint, eben die genannte Lehrerin.


    Es ist schon seltsam, dass die Lehrerin quasi sofort "beurlaubt" wird, die Schulleitung die Dienstaufsicht(!) ADD informiert und sich die Kollegin nur noch mit Rechtsbeistand in die Schule traut. Eigentlich erwartet man von einer Schulleitung, dass diese sich erst einmal VOR die Kollegin stellt (Fürsorgepflicht...).


    Naja, als gemeine Lehrkraft lernt man hoffentlich aus diesem Fall und verhält sich in Zukunft entsprechend...


    Gruß !

    Man sollte sich als Lehrkraft auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und sich nicht für Dinge wie Essenszusammenstellung oder Essensausgabe missbrauchen lassen. Gibt offensichtlich nur Ärger!


    Gruß !

    Zitat

    Original von Raket-O-Katz
    Mutter hintendrin?
    Vielleicht haben die Eltern ja nun auch schon Fahrschul-Elternräte und Fahrschul-Elternstammtische ins Leben gerufen! Ist ja auch "Schule" und der böse FahrLEHRER könnte den Kindern ja unmenschliches abverlangen...


    Just a thought
    Raket-O-Katz


    Guter Gedankengang!


    Der Zusammenhang von FahrSCHULE zur allgemein bildende SCHULE lässt sich nicht bestreiten. Sind schließlich beides Schulen. Ich sehe hier die allgemein bildenden Schulen deshalb in einer erhöhten Verantwortung. Eigentlich ist es deshalb unsere Aufgabe Fahrschul-Vorbereitungskurse anzubieten, z.B. am Nachmittag in Form von AGs. Es geht schließlich nicht an, dass die Schulen ihre gerade soeben erwachsen gewordenen Schutzbefohlenen (oder sogar noch Minderjährigen!) einfach so den Fahrschulen und deren Fahrlehrern ausliefert, so ganz ohne Vorbereitung. Wäre auch gut für das Qualitätsprofil einer allgemein bildenden Schule: "Wir bereiten unsere Schüler so vor, dass sie in der Fahrschule nicht mehr als 20 Unterrichtsstunden brauchen. Wer mehr braucht, bekommt die Zusatzkosten vom Schulverein (Lehrerverein?) erstattet."


    Und in diesem Zusammenhang: Warum genießen die Lehrer an allgemein bildenden Schulen eigentlich i.d.R. das Privileg des Beamtenstatus? Fahrlehrer sind auch nicht verbeamtet. Schließlich sind beides Lehrer. Und warum verdienen die verbeamteten Lehrer eigentlich so unverschämt viel im Vergleich zu Fahrlehrern? Fragen über Fragen... BLÖD-Zeitung, übernehmen Sie!


    Gruß !

    Nebentätigkeit hat immer Erwerbscharakter bzw. ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Ein Studium ist keine Nebentätigkeit. Deshalb muss nichts genehmigt werden bzw. nichts angezeigt werden.


    Gruß !

    Erfahrungen nein, aber gab es da nicht irgendwo dieses "Ich habe keinen Lust mehr auf Unterricht, bitte weisen Sie mir einen ruhigen Bürojob zu"-Formular? Frag mal deine Schulleitung...


    Scherz beiseite, aber solche Stellen werden m.W. nach regelmäßig im Schulverwaltungsblatt ausgeschrieben, darauf kann man sich bewerben, diese Stellen sind aber üblicherweise nur auf Zeit (1-3 Jahre glaube ich).


    Gruß !

    Ist doch toll, dass die neue Kollegin sich am ersten Tag gleich so in die Sache reinkniet... und dann abends noch die Power hat ordentlich abzufeiern.


    Aber Kölner Gesamtschule und nur deutsche Schülernamen? Politisch korrekt ist das nicht, denn heißt das, dass die Migranten alle auf der Hauptschule sind? Vielleicht sollte einer eine Mail an den Integrationsbeauftragten der Stadt Köln schicken...


    Gruß !

    Zitat

    Original von chili


    Aber man soll ja berücksichtigen, dass französische Schulen nur Gesamtschulen sind und deswegen ihre SchülerINnen nicht aussortieren, wie die deutschen Gymnasien.


    chili


    Die deutschen Gymnasien haben einen klar vom jeweiligen Schulgesetz definierten Auftrag:

    Zitat

    (1) Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.


    §11 Abs.1 NSchG


    Hier in Niedersachsen darf jeder seine Kinder am Gymnasium Klasse 5 anmelden. Unabhängig von den Leistungen in der Grundschule und sozialem Status oder Geldbeutel der Eltern. Und dann entscheidet sich, ob die Kinder den o.g. Ansprüchen gewachsen sind oder nicht. Hier gibt es also kein "Vorsortieren" und ein "Aussortieren" nur nach den gesetzlich vorgegebenen Kriterien. Das Gymnasium ist eben keine Haupt- oder Realschule mit angehängter Oberstufe. Wir "sortieren" nur nach Leistung, was im Gegensatz zu Frankreich individuell gerecht ist, insbesondere, da man hier in Deutschland (noch) nicht gezwungen wird, auf eine Privatschule zu gehen, wenn man der "Einheitsschule" entfliehen will (Anteil der Privatschüler in Frankreich mit 20% fast dreimal so hoch wie in Deutschland, wird leider immer wieder "vergessen").


    Gruß !

    Man sollte hier keine Panik verbreiten:


    Grundsätzlich haften Minderjähirge nach Vollendung des siebten Lebensjahres selbst für den von ihnen angerichteten Schaden.


    Aufsichtspflichtige haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben. Diese ist immer vom individuellen Entwicklungsstand des Kindes abhängig. Sonst könnten ja auch Eltern ihre Kinder niemals alleine aus der Wohnung lassen, wenn die Eltern für jeden Schaden, den das Kind verursacht, zur Verantwortung gezogen werden könnten.


    Und im Falle des Falles trifft die Haftung wirklich zuerst den Dienstherrn (wie alias richtig angemerkt hat). Nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der aufsichtspflichtigen Lehrkraft kann dieser bei der Lehrkraft Regress nehmen.


    Fazit für eine Lehrkraft: Jüngere Kinder müssen stärker beaufsichtigt werden als ältere Kinder. Und bekannte "Rabauken" stärker als die "Pflegeleichten". Wobei man sich bei ersteren ernsthaft die Frage stellen sollte, ob man sie auf eine Schulfahrt mitnimmt. Ansonsten gesunden Menschenverstand walten lassen und lieber eine eigene Diensthaftpflicht abschließen, z.B. über einen Berufsverband. Schließlich ist man als Lehrkraft nicht dafür verantwortlich, wenn die Eltern der Kinder keine Haftpflichtversicherung für sich selber und ihre Kinder abschließen wollen.


    Gruß !

    Zitat

    Original von puffi_muffi
    Nur weil wir schwanger werden können oder wie berechnen die die Beitragshöhe?


    Viele Grüße!


    Nein, das "Geburtsrisiko" wurde vor einigen Jahren auf beide Geschlechter verteilt, was für de Männer durchschnittlich zu einer leichten Beitragserhöhung geführt hat.


    Der Grund liegt wohl eher darin, dass Frauen statistisch länger leben, also im Alter auch mehr Krankheitskosten verursachen. Das ist genauso wie bei einer privaten Rentenversicherung: Wenn du dir als Frau eine lebenslange Rente "kaufen" willst, musst du auch mehr zahlen (bzw. dich bei gleicher "Kaufsumme" mit weniger monatlicher Rente zufrieden geben).


    Gruß !

    Zitat

    Original von annasun
    Genau darum geht doch!!! Wie ich oben bereits geschrieben habe... Es soll ja "lustig" werden, damit die Eltern Druck machen. Wir können doch nciht immer alles ausbaden...
    Gruß
    Anna


    Und genau deshalb ändert sich ja auch nichts...


    Welches Interesse sollte der Staat (und ich unterscheide hier bewusst NICHT zwischen Bund, Land und Kommune) daran haben, die Zustände zu ändern, wenn ein Großteil der Lehrkräfte notfalls in die Privatschatulle greift, denn "die lieben Kleinen dürfen ja nicht darunter leiden", wenn der Staat sein Geld lieber in den Banken oder in Afghanistan versenkt, anstatt die Schulen vernünftig auszustatten.


    Gruß !

    In einem Land, in dem über Nacht kurzerhand 40 Milliarden Euro an zusätzlichen Garantien für eine ehemalige Privat-Bank vom Steuerzahler bereitgestellt werden, die, falls sie fällig werden, dem Äquivalent von ca. 150.000 Kopien pro Schüler entsprechen...
    http://www.spiegel.de/wirtscha…men/0,1518,716901,00.html


    Die Gesamtsumme der Garantien für diese eine Bank beträgt damit 143,5 Milliarden Euro (=540.000 Kopie pro Schüler)


    in so einem Land, da weigere ich mich glatt, auch nur eine einzige Kopie von meinem privaten Geld zu bezahlen.


    Gruß !

    Zitat

    Original von alem2
    Alles aus eigener Tasche zahlen?
    LG Alema


    NEIN! NEIN! Und nochmals NEIN!


    Sorry, aber alleine die Idee ist sowas von unfprofessionell... In welcher anderen Firma würden die Angestellten die Kopien für die Kunden aus eigener Tasche bezahlen? Und wir reden hier von hunderten, vielleicht sogar von tausenden Kopien.


    Die Lösung ist doch ganz einfach: Ist das Karten-Guthaben aufgebraucht, wird nur noch von der Tafel abgeschrieben bzw. diktiert. Der Schulträger will es halt so. Kann man den Eltern der Schüler auch ganz klar so sagen.


    Gruß !

    In Niedersachsen steht in der Oberstufenverordnung:

    Zitat

    § 7
    Leistungsbewertung, Zeugnis, Studienbuch, Versäumnis
    [...]
    1Hat die Schülerin oder der Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend” abgeschlossen. [...]


    http://www.schure.de/22410/vo-go.htm


    Da kann sich auch kein Schulleiter drüber hinwegsetzen.


    Zudem gilt immer noch, dass die Fachlehrkraft die Verantwortung für die Zensurengebung trägt und nicht irgendeine Konferenz oder gar der Schulleiter. D.h. die Fachlehrkraft muss dafür sorgen, dass die Zensur rechtlich einwandfrei ist.


    Gruß !

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