Beiträge von Mikael


    http://www.sat1.de/filme_serie…lm/content/artikel/47774/


    Eben noch in Afghanistan, jetzt mal eben schnell "auf Lehrer" (kann ja jeder)?


    Also, wer Dienstag nichts besseres zu tun hat (oder besser überhaupt nichts zu tun hat)...


    Gruß !

    Aus dem verlinkten Blog von Freistetter;

    Zitat

    Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verursacht der LHC keinen Weltuntergang.


    Ganz schön beruhigend. Da fühlt man sich gleich in die Zeit vor Harrisburg und Tschernobyl zurückversetzt...


    Wie sagte doch Peter Ustinov: "If the world should blow itself up, the last audible voice would be that of an expert saying it can't be done."


    Gruß !

    Wegen technischer Probleme mit dem LHC hat die Menschheit ja bekanntermaßen noch einmal eine Gnadenfrist bekommen um zu überdenken, was sie da vorhat. Aber in den nächsten beiden Monaten soll es dann beim CERN mit maximaler Kollisionsenergie für die Protonen losgehen, womit der Countdown (ca. 24 Monate) dann endgültig läuft. In ca. zwei Jahren sind wir also alle schlauer, da wohl niemand das exterritoriale CERN stoppen kann oder will. Entweder war es falscher Alarm und wenn nicht, ist es auch egal, da dann keiner mehr da sein wird, um sich darüber aufzuregen.


    Hier der jüngste Weckruf von Prof. Rössler zum Nachlesen:


    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34033/1.html


    Gruß !

    Handwerker verlangen 40-50 Euro pro Stunde, Klavierlehrer ab 30 Euro pro Stunde. Selbst eine Putzfrau wird man kaum unter 15 Euro pro Stunde bekommen.


    Von ähnlich qualifizierten Personen wie Lehrern (Rechtsanwälten...) will ich hier gar nicht reden.


    Ich würde nicht unter 30 Euro pro Stunde gehen (im Ggs. zum Handwerker muss kein Betrieb und keine Sozialversicherung mitfinanziert werden). Immerhin soll hier Individualunterricht von einer hochqualifizierten Person gegeben werden...


    Man sollte dem Image "Lehrer kann jeder" nicht durch Dumpingpreise noch Vorschub leisten!


    Gruß !

    Wenn du erst im 3. Semester studierst und du wirklich Lehrer werden willst, sollte es doch kein Problem sein zum nächsten Semester das Studienfach auf Lehramt zu wechseln und dir deine bisherigen Leistungen in Politik / Geschichte anrechnen zu lassen. Wozu brauchst du dann noch eine Sondergenehmigung?


    Gruß !

    So habe ich auch einmal gedacht, aber diese "Anpassung" wird nicht stattfinden. Der Staat gibt sein Geld lieber für "wichtigere" Dinge aus, wie die jüngste Erfahrung überdeutlich lehrt. Auch die "demographische Rendite" durch die zurückgehenden Schülerzahlen wird nicht im System bleiben, ganz sicher.


    Harzt IV - Erhöhung um fünf Euro und dafür kleinere Klassen für die halbtagsbeschäftigten, unkündbaren faulen Säcke mit ihren dicken Pensionen und ihrer privatärztlichen Luxusbehandlung? Vergiss es!


    Das einzige was bleibt, ist seine Ansprüche an den eigenen Unterricht so herunterzuschrauben, dass dieser mit einer vollen Stelle vereinbar ist.


    Gruß !

    Zitat

    Original von Loyola
    Es regt mich wirklich auf, dass Frauen immer die Hauptlast zu tragen haben - nicht nur die Arbeitsbelastung (Dreifachbelastung Familie, Haushalt, Beruf), sondern auch die moralische Empörung von allen Seiten (bleibst Du zu Hause, bist Du "Heimchen am Herd" und volkswirtschaftlich unproduktiv, bist Du erwerbstätig, bist Du Rabenmutter).


    Dieses Problem ist doch zuallererst in der Partnerschaft selbst zu lösen, soll man die Menschen per Gesetz zu ihrem "Glück" zwingen? Ich erlebe es z.B. immer wieder, dass Paare ihren Wohnort wechseln, weil der Mann sich beruflich verändert, die Frau zieht dann eben mit um. Solange die Frauen in ihrer eigenen Partnerschaft dieses Verhalten als normal empfinden (Mann macht Karriere, Frau ordnet sich dem unter) nützen alle gesellschaftliche Appelle und alle Beschwerden nichts. Wo anfangen, wenn nicht bei sich selbst? Aber jeder soll machen, was er/sie für richtig hält, dann aber bitte nicht auf die "Gesellschaft" schimpfen.


    Und einmal ganz ketzerisch: "Unbezahlte" Überstunden im Büro sind natürlich ein guter Grund, sich der "Dreifachbelastung" aus Beruf, Familie und Haushalt zu entziehen. Es ist nicht immer der böse Arbeitgeber...


    Gruß !

    In Niedersachsen sind Klassenfahrten nicht "inclusive". Keine Lehrkraft kann gegen ihren Willen gezwungen werden, an so einer Fahrt mit Übernachtung teilzunehmen. Vielleicht wäre das ein Ansatz, der deutlich auf einer Gesamtkonferenz thematisiert werden sollte. Ich behaupte einmal, dass man mit der Organisation und Begleitung einer einzigen Klassenfahrt die "Minusstunden" für 1-2 Schuljahre ganz bequem abdecken kann! Sollte das der Schulleitung nicht bewusst sein (unsere Schulleitung z.B. hat sicherlich keine Klassenfahrt seit Jahren (Jahrzehnten?) mehr "von innen" gesehen), muss man sie eben darauf hinweisen. Die Unterstützung der Elternschaft hätte man sicherlich in so einer Sache.


    Gruß !

    1. Eine einzelne Note aus einer Klassenarbeit kann niemand "anfechten" (schon gar nicht mit Widerspruch / Klage).
    2. Erziehungsberechtigte / der Schüler (sofern volljährig) kann nur gegen einen "Verwaltungsakt" angehen (Widerspruch, falls erfolglos: Klage vor dem VerwG), z.B. die Nichtversetzung in die nächsthöhere Klassenstufe. Erst dann wird eine entsprechende Zeugnisnote anfechtbar.


    In Niedersachsen:
    Der Schulleiter darf weder eine einzelne Klassenarbeits- noch eine Zeugnisnote abändern (letzteres auch nicht die Zeugniskonferenz!). Er kann aber die Überprüfung einer Zeugnisnote durch die Schulaufsicht veranlassen, wenn er berechtigte Zweifel an deren Zustandekommen hat.
    Bei schriftlichen Arbeiten: Sind in Niedersachsen in der Sekundarstufe I 30% oder mehr nicht ausreichend (50% in der Sekundarstufe II schelchter als 5 Punkte), muss die enstprechende Arbeit dem Schulleiter zur Genehmigung vorgelegt werden. Wird sie nicht genehmigt, muss sie wiederholt werden. Der Schulleiter darf aber nicht eigenmächtig den Bewertungsmaßstab ändern.


    Gruß !

    Zitat

    Original von unter uns
    Dafür gibt es zuviele Leute, die Lehrer sein wollen, und zwar zu nahezu jedem Gehalt (wie die östlichen Bundesländer zeigen).


    [...]


    Natürlich kann man der Meinung sein, Lehrer sollten nicht Beamte sein. Es scheint mir aber etwas skurril, das Beamtentum zu verteidigen UND sich über Streikrecht für Lehrer zu freuen. Ganz im Gegenteil ist dieses Urteil ein weiterer Sargnagel für die Idee des verbeamteten Lehrers.


    Die erste Aussage trifft sicherlich nicht für alle Fächer und alle Schularten zu. Für einen Grundschullehrer oder einen Deutsch-/Geschichtslehrer mag das stimmen, aber z.B. das Studium für Naturwissenschaften oder Mathematik auf gymnasialen Oberstufenniveau für das Berufsziel "Lehrer" würden sich sicherlich nur noch die Wenigsten antun.


    Und zur zweiten Aussage: Nur in Deutschland (und ich glaube Österreich) dürfen die "Beamten" "traditionsgemäß" nicht streiken. EU-Beamte z.B. (mit deutlich MEHR Privilegien und besserer Bezahlung als die deutschen Beamten) dürfen streiken. Wenn die Dienstherren in Deutschland ihre Fürsorgepflicht Ernst nehmen würden, die Besoldungsentwicklung entsprechend der Lebenshaltungskosten anheben würden, ihre eigenen bildungspolitischen Fehler und Schnellschüsse nicht immer auf die Lehrkräfte abwälzen würden sowie ihre Sonntagsreden ("Bildungsrepublik Deutschland", "10% vom Bruttoinlandsprodukt in die Bildung" usw.) in die Tat umsetzen würden, könnten sie sich sicherlich auf eine loyale Beamtenschaft verlassen, trotz Streikrecht. Der "Verzicht" auf das Streikrecht hat einen Preis. Und der besteht nicht nur in der Unkündbarkeit.


    Gruß !

    Zitat

    Original von rudolf49
    1. Woher beziehst du dein "Wissen", bzw. woher nimmst du das Recht, für die GEW tätige Juristen mit "Hinterhofjuristen" zu bezeichnen?


    Wo habe ich explizit von GEW-Juristen geredet?


    Aber da wir schon bei der GEW sind: Aus den GEW-Niedersachsen-Richtlinien zum Rechtschutz http://www.gew-nds.de/Rechtssc…htlinien_rechtsschutz.pdf geht hervor:
    - Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Leistung der GEW (Punkt 2.1), d.h. das Mitglied hat keinen Anspruch darauf.
    - Ob Rechtsschutz gewährt wird, liegt im Ermessen der GEW-Rechtsschutzstelle (folgt aus Punkt 2.3.6)
    - Die GEW kann auch mit externen Juristen arbeiten (folgt z.B. aus Punkt 3.1: "durch von der GEW-Rechtsschutzstelle benannte Prozessvertreter" oder Punkt3.2: "durch deren Beauftragte")


    Es sind also nicht immer GEW-Juristen (ist das ein Gütesiegel???) und die Gewährung des Rechtsschutzes ist keinesfalls sicher.


    Zitat

    2. Das Streikrecht für Beamte zählt schon so lange ich denken kann zu den Forderungen der GEW. Nun hat sie mit der Kollegin einen Prozess erfolgreich begleitet. Und nun hat sie "sicherlich kein Interesse", dass dieses Urteil auch höherinstanzlich bestätigt wird?


    Die Schulverwaltung, nicht die GEW...

    Zitat

    Original von Susannea
    Naja, aber hätte sie dann nicht evtl. schon die erste INstanz ausgelassen ;)


    Das Prozesskostenrisiko steigt mit der "Höhe" der Instanz. Das weiß natürlich auch unsere Hinterzimmerjurist. Außerdem darf man den Druck der Bildungsverwaltung (Kultusministerien) auf die Verbände in solchen Fragen nicht unterschätzen. Die haben sicherlich kein Interesse, dass so etwas vor den EuGH kommt.


    Gruß !

    Zitat

    Original von Susannea
    Sie hat doch aber eine Rechtschutzversicherung ;)
    ALS GEW-Mitglied ist die im Mitgliedsbeitrag enthalten.


    Aber ob die Versicherung den Prozess finanziert, wird natürlich vorher "geprüft" (Erfolgsaussichten). Und da kann so ein Hinterzimmer-Jurist schnell auf die Idee kommen "Wieso? Beamte dürfen doch nicht streiken. Habe ich so im 1. Semester gelernt.". Es heißt ja nicht umsonst: "Zwei Juristen, drei Meinungen. Ein schlechter Jurist: Keine (eigene) Meinung."


    Wenn die Kollegin "privat" finanzieren muss: Ich würde spenden!


    Gruß !

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