Beiträge von Mikael

    Warum nicht? Das verstehe ich nicht. Als Nachstudierte mit Ref. bin ich doch dann auch "grundständig", oder nicht..? Ansonsten machte das ja komplett keinen Sinn.


    Ratlos... :wacko: ( :?: )


    Mit abgeschlossenem 1. Staatsexamen für das entsprechende Lehramt (neuerdings wohl Master of Education) nimmst du am normalen Vergabeverfahren für Referendariatsplätze teil, mit 1. Staatsexamen und Referendariat bist du natürlich allen anderen Bewerbern, die diese Voraussetzungen erfüllen gleichgestellt (wenn du das mit "grundständig" meinst). Insofern wärest du nicht mehr auf irgendwelche Seiten-/Quereinsteiger-Programme angewiesen.


    Gruß !

    Was ist denn das für ein Verhalten, einen 4 Tage alten Beitrag, auf den mehrere Forumsteilnehmer geantwortet haben, einfach wieder zu löschen?


    Ich vermute, die Probleme des Themenerstellers lagen nicht in der Struktur des Referendariats sondern waren anderer Natur...

    Wenn man nicht mit der Einstellung "Alles blöde hier. Ich bin der Beste." in die Fachseminare geht, dann bekommt man schon mit, was die Erwartungen sind. Was verstehst du unter "klaren Vorgaben"? Eine Checkliste zum Abhaken? Nach dem 1. Staatsexamen sollte man sich eigentlich solche Dinge selbstständig zusammenreimen können...


    Gruß !

    Das Referendariat ist doch keine Zeit der Selbstverwirklichung, in welcher man seinen Träumen vom "idealen Lehrer" hinterherläuft. Es handelt sich um einen Ausbildungsabschnitt mit klaren Vorgaben "von oben". Und die muss man nun einmal erfüllen, wenn man Lehrer werden will. Das ist wohl in den wenigsten Berufen anders. Manchmal kann ich schon verstehen, wenn große Teile der Gesellschaft die Lehrer für weltfremd halten...
    Und als fertiger Lehrer ist man in allerster Linie dafür zuständig, Rahmenvorgaben (Bildung, Erziehung, ...) umzusetzen. Sorry, aber ich kenne genug Lehrertypen, die ihren Job zur persönlichen Selbstverwirklichung machen. Früher oder später sind dann die Schüler die Leid tragenden, auch wenn solche Lehrer öfters bei den Schülern sehr beliebt sind...


    Gruß !

    Spontane Idee:
    Die Schüler sollen ein Theaterstück zu dem Thema vorbereiten. Du verteilst die Rollen, lieferst Hintergrundmaterial, die Schüler müssen für die Charaktere Biographien schreiben und für einzelne Szene (pro Szene eine Gruppe) ein Drehbuch schreiben, Kostüme organisieren... Zur "Motivation" kannst du ja ankündigen, das Stück auf dem nächsten Schulfest o.ä. aufführen zu lassen.


    Gruß !

    Nein, sollte er definitiv nicht.


    Aber was mich wundert: Bei der Besetzung von solchen Leitungspositionen werden doch Gesamtkonferenz/Schulkonferenz, Schulvorstand und Schulträger angehört (zumindest in Niedersachsen ist das so). War das denn dort nie ein Thema?


    edit: Die Öffentlichkeit (Schulelternrat usw.) sollte sich darum kümmern. Da die Politiker beim Schulträger wiedergewählt werden wollen, sollte dies wahre Wunder bewirken!


    Gruß !

    Ja, sehe ich auch so. Es ist aus meiner Sicht in sehr vielen Fächern weitegehend unmöglich geburtsbedingte Faktoren aus der Bewertung aussen vor zu lassen. Vor allem in Mathematik und den Naturwissenschaften lässt sich mangelnde Intelligenz kaum durch Fleiß ausgleichen. Dasselbe gilt für Musikunterricht im Sinne musikalischer Begabung oder bereits vorhandener Schulung, falls dort zum Beispiel Noten für Vorsingen gegeben werden (glaube ich aber nicht mehr so üblich?) oder für Instrumentalspiel.
    Man kann als nicht musikalisch begabter Mensch (wenn man in der Kindheit z.B. nicht gelernt hat Tonhöhen wahrzunehmen z.B.) ewig üben, das Vorsingen wird in absehbarer Zeit kaum besser und Barré Griffe lernt man für die Gitarre auch nicht mal eben für die Schule.


    Eines des großen Dogmen der modernen Pädadogik ist, dass es keine "naturgegebenen Unterschiede" in der Begabung gibt. Einzige Ausnahme bilden die Fächer Sport, Kunst und Musik. Versuche einmal, einem Sportlehrer die Notwendigkeit eines Zentralabiturs auch im praktischen Sportunterricht zu erklären. Wenn im Mathematikunterricht die Schüler alle über dieselben (Integral)Hürden springen müssen, notfalls mit Hilfe eines Computeralgebrasystems, dann sollte das doch auch im Sportunterricht bei den echten Hürden möglich sein, auch wenn man jedem Schüler ein Sprungbrett vor jede Hürde stellen müsste, oder?


    Gruß !

    Es ist also als Lehrer so, dass man vom Staat wohl nicht nur dafür bezahlt den Schülern ein gutes "Bildungsangebot" zu unterbreiten, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie dieses auch wahrnehmen, auch wenn es gar keine Schulpflicht mehr gibt.


    Sehr gut erkannt. Unterrichten ist nur eine von mehreren Lehreraufgaben und es steht auch nicht an erster Stelle. Die Reihenfolge der Aufgaben lautet nämlich: Erziehen, Unterrichten, Beurteilen, Beraten, Verwalten und Innovieren.


    Seit einigen Jahren kommt auch noch "Betreuen" hinzu. Würde ich gefühlsmäßig direkt vor oder hinter dem Unterrichten einordnen.


    Gruß !

    Eine Lehrerin ertrinkt, die Kommissare ermitteln...


    Die Reihe der Verdächtigen ist lang, da war z.B. der Schüler mit der 6 in Mathe(?). Aber der war's nicht, wär ja zu offensichtlich gewesen.


    Vielleicht war es Rache? Immerhin ist auf einer Klassenreise der toten Lehrerin ein Schüler ertrunken, während sie mit dem (deutschen) Stiefvater eines aus Afrika immigrierten Mädchens im Bett rumgemacht hat. Naja, die übliche Beschäftigung auf Klassenreisen halt. Der Vater des toten Jungen fand den Freispruch des Gerichts nicht so toll, war also gleich ein weiterer Hauptverdächtiger.


    Aber nein, die Welt ist viel komplizierter. War es vielleicht die afrikanische Mutter des immigrierten Mädchen, mit dessen Stiefvater die tote Lehrerin..., die ihre Scheinehe gefährdet sah? Aber die Scheinehe war wohl doch nicht so wirklich eine Scheinehe, da in Afrika nach Aussage der Afrikanerin wohl gelten soll: Mit je mehr Frauen ein Mann rummacht, umso besser. Also ist unser Verständnis von Scheinehe wohl kulturell zumindest fragwürdig. Wieder etwas dazugelernt.


    Aber wer war es denn nun? Ach ja, da ist ja noch der Arzt, bei dem die Afrikanerin arbeitet. Ein echter Gutmensch, schon im Afrika-Einsatz gewesen. Und seine Frau erst: Im Kampf gegen die Beschneidung von afrikanischen Mädchen sogar den Landesverdienstorden bekommen. Unser Arzt ist so "gut", dass er seinen Einsatz gegen die Beschneidung etwas uminterpretiert: Er beschneidet die jungen Afrikannerinnen gleich selber, hier in Deutschland, wo sonst. Ist wohl besser, als wenn die jungen Mädchen extra nach Afrika fliegen müssten, denn dort haben sie: 1. Nur "stumpfe Messer" und 2. Der Flug ist so teuer, das gleich viele Afrikaner "zusammenlegen müssen". Und jetzt nähern wir uns langsam dem Kern der Sache: Das Mädchen von der Klassenreise, mit dessen Stiefvater die tote Lehrerin ... (ihr wisst schon) hat der Lehrerin offensichtlich die Sache erzählt, da wohl demnächst ihre kleine Schwester dran gewesen wäre. Und was macht die Lehrerin (die dumme Pute)? Die geht nicht direkt zur Polizei oder zum Jugendamt, nein, sie versucht das mit dem Gutmenschen-Arzt direkt zu klären: Lehrer reden halt gern und viel (Über was eigentlich? "Du Doc, beschneide bitte nicht die Schwester meiner Schülerin. Dann erzähle ich auch niemandem von den dutzenden Mädchen die du beschnitten hast und die du beschneiden wirst.")


    Unser "guter" Arzt bekommt natürlich Panik (vielleicht hat er auch nur an all die kleinen afrikanischen Mädchen gedacht, die demnächst wieder nach Afrika müssten, wenn er erst einmal im Knast sitzt) und will die Lehrerin ertränken. Aber da er irgendwie ein "Guter" ist, bleibt die Tat unvollendet (aber die Lehrerin im Wasser): "Die hat aber noch gehustet."


    Die "gute" Frau des Arztes (gut und gut gesellt sich halt gern) findet die fast ertrunkene Lehrerin und ... hilft ihr natürlich nicht. Sie hatte wohl eine "Güterabwägung" zu treffen. Das Leben der Lehrerin auf der einen Seite und ihren heldenmütigen Kampf gegen die Beschneidung auf der anderen Seite. Da kommt es gar nicht "gut", wenn ihr eigener Mann ein "Beschneider" ist. Klar, wie sie entscheiden hat. Da hat der Fernsehzuschauer sicher Verständnis. Collateral Damage.


    Und am Ende? Die Lehrerin ist tot, aber so richtig schuld ist keiner. Immerhin haben uns die Macher des Tatorts den fälligen Richterspruch erspart: "Tod duch Unfall" oder so ähnlich. "Frau Lehrerin hätte wissen müssen, dass der Beruf gewisse Risiken birgt." Tod durch Ertrinken zum Beispiel. Naja, zumindest nachfolgende Lehrer(innen)-Generationen sind jetzt gewarnt.


    Aber das Positive: Ihr dürft jetzt alle auf Klassenfahrten mit den Eltern eurer Schüler(innen) ins Bett gehen :D


    Gruß !

    Wann trifft ein Schüler denn heute mal auf einen "klassischen Mann", der ein Rollenvorbild in klassisch männlichen Tugenden ist? Bei der Bundeswehr in Form des Ausbilders?


    Wehrpflicht wurde zudem gerade abgeschafft... Gerade viele (männliche) Lehrer werden dem typischen Männerbild auf ihrem Lebensweg (Schule -> Uni -> Schule) deshalb gar nicht mehr begegnen. Woher sollen die dann wissen, was ein "Mann" ist?


    Aber Alpha-Männer haben es gerade im Bereich Schule äußerst schwer. Nicht nur, dass ihre Verhaltensmuster an der Schule geradezu verpönt sind (wie Silicium richtig feststellt), sie sind dank Frauenförderung, Frauenbeauftragte usw. auch rechtlich (wie alle Männer) an der Schule systematisch benachteiligt. Eigentlich ein Witz, wenn man bedenkt, dass Männer selbst am durchschnittlichen Gymnasium mittlerweile längst die Minderheit darstellen (bei uns wohl ca. 60% F zu 40% M).


    Gruß !

    Gleichberechtigung ist nicht nur eine Frage der Gesellschaft, sie fängt im Kleinen an. Im eigenen Rollenverständnis. Darin, dass man nicht automatisch die Frau zur Brutpflege einteilt.


    Eine wahre Erkenntnis. Als Vollzeit-Kraft wird man Gymnasium langsam zum Auslaufmodell. Was sicherlich auch mit dem steigenden Frauenanteil bei den Lehrkräften zu tun hat. Bei uns immerhin schon deutlich mehr als die Hälfte mit weiter steigender Tendenz.


    Ich will es einmal etwas drastisch ausdrücken und die weiblichen Kolleginnen nehmen mir es bitte nicht übel:
    Das Berufsbild "Lehrer" wird zum Halbtags-Job für dazuverdienende Mütter.


    Gruß !

    Ich denke, diese Frage darf man der Konrektorin ruhig zur Lösung überlassen.


    Falsch. Du bist auf rechtlichem Gebiet leider äußerst blauäugig. Wenn etwas ernstes passiert (wir reden hier nicht von einem blauen Fleck o.ä.) wird und MUSS die Konrektorin gegen den Schulträger vorgehen, da sie als Personensorgeberechtigte IM INTERESSE ihres Kindes handeln muss. Das wird ihr jeder Anwalt so bestätigen. Denn sonst macht sie sich persönlich gegen über ihrem Kind schadensersatzpflichtig, was u.U. jahrzehntelange Verpflichtungen beinhaltet. Eltern sind in diesem Sinne nur "Treuhänder" für die Interessen ihres Kindes.


    Jede Schulleitung würde sich mit einer Ausdehnung dieses "Präzedenzfalles" auf Glatteis bewegen. Und das wird eine klar denkende Schulleitung ohne "Absicherung" nicht machen. Also: Extrawurst.


    Gruß !

    Was also ist die Schwierigkeit?


    Die Schwierigkeit ist, dass dieser "Präzedenzfall" sicherlich nicht auf alle Mütter im Kollegium ausgeweitet werden wird, da tatsächlich rechtliche Probleme auftauchen: Externe ("Elterne") können nicht die Dienstpflichten von Lehrern übernehmen, selbst die Delegation der Aufsichtspflicht ist nur unter engen Bedingungen möglich: Prüfung der Zuverlässigkeit der entsprechenden Personen (die Eigenschaft Elternteil eines Schulkindes zu sein, reicht da nicht aus), sowie Anleitung und Beaufsichtigung der Personen. Wenn ein Schadensfall eintritt, werden die Anwälte genau hierauf abzielen.
    Zudem: Was ist, wenn dem Kind der Konrektorin etwas passiert, z.B. aufgrund von Schäden am/im Schulgebäude? Der Schulträger wird in diesem Fall sicherlich nicht bereit sein, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht schulexterne Personen zu entschädigen, wenn es für deren Anwesenheit in der Schule keinen rechtlichen Grund gibt.


    Also: Eine Schulleitung kann unter den gegebenen Bedingungen das Verhalten der Konrektorin ohne Absprache mit dem Schulträger und ohne entsprechende Erlasslage gar nicht ALLEN Müttern erlauben. Und nur darum geht es. Hier wird scheinbar eine Extra-Wurst für eine höhere Hierarchiebene gebraten.


    Gruß !

    unsere Konrektorin (Grundschule, RLP) ist jetzt nach den Ferien wieder mit 12 Stunden (verteilt auf drei Tage) wieder an der Schule.
    Nun hat sie vor ihr Kind (20 Monate) bei Bundesjugendspielen und ähnlichen Veranstaltungen ,an denen sie eigentlich unterrichtsfreie Tage hat, mitzubringen.
    Für andere Lehrer gilt an solchen Tagen, dass sie wenn sie Klassenlehrer sind, eben den ganzen Tag anwesend sein müssen und ihre Klassen entsprechend betreuen.
    Sie will stattdessen einfach mehr Eltern bestellen, die dann zum Teil ihre Aufgaben übernehmen können...


    Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Wenn ich Dienst habe, kann ich doch nicht einfach mein Kind mitbringen? Oder?!


    Frag sie doch einmal ganz direkt, ob diese Regelungen in Zukunft auch für die anderen Mütter gelten sollen. Die eigene Stellung als Konrektorin für den eigenen Vorteil auszunutzen geht schon einmal gar nicht.


    Und ihre eigenen dienstlichen Pflichten kann sie schon einmal gar nicht auf Externe delegieren und auch nicht auf Untergebene, wenn sie sich dadurch einen PERSÖNLICHEN Vorteil verschafft. Habt ihr denn keinen Personalrat?


    Gruß !

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