Beiträge von Mikael

    filou:
    Vielleicht solltest du erst einmal nachfragen, ob die Vereidigung "öffentlich" ist oder nicht. Falls sie es nicht ist, DARFST du deine Eltern gar nicht mitbringen. Andernfalls ist es wohl kein Problem, auch wenn es für die meisten (mich eingeschlossen) doch etwas seltsam ist, wenn man praktisch zu einem der "ersten Tage im neuen Job" die Eltern mitbringt. Würde ich bei einem 15-jährigen Azubi verstehen, aber bei einem erwachsenen Akademiker...


    Gruß !

    1. Keine Lehrkraft muss eine Klassenfahrt "auf eigene Kosten" unternehmen. Sollte euch eine "Verzichtserklärung" bzgl. der Kostenerstattung vorgelegt werden (die rechtlich unzulässig ist), einfach nicht unterschreiben. Was soll der SL dagegen machen?


    2. Ihr habt ein Recht auf Einzelzimmer. Notfalls der SL androhen, sich im nächstgelegenen Hotel einzuquatieren und das Geld von der Schule zurückzufordern. Auch für Lehrkräfte gibt es, wie für alle anderen Menschen auch, ein "Recht auf Privatsphäre".


    3. Das muss ja eine seltsame Schule sein, wenn ihr euch das alles bieten lasst...


    Gruß !

    @ Mikael: Du hast nicht zufällig irgendwelche Gesetzestexte dazu?


    Die Definition des "Werktags" findest du im Arbeitszeitgesetz. Und lass dir nicht erzählen, dass andere Beamte (Polizisten, Feuerwehrleute) auch am Sonntag arbeiten müssen. Die bekommen dafür Freizeitausgleich und dort liegen die "zwingenden dienstlichen Gründe" auch völlig anders als bei Lehrern. Finanzbeamte arbeiten sicherlich auch nicht am Sonntag...


    Gruß !

    Ein Sonntag ist definitiv kein "Werktag". Und "zwingende Gründe", warum du den Besuch am Sonntag ableisten sollst, sehe ich auch nicht. Wenn ein Unternehmen wie das Stadttheater (ob privat oder öffentlich-rechtlich) meint, einen "Theatertag für Schulen" am Sonntag anbieten zu müssen, ist das deren Problem und nicht deins.


    Ich würde auf einem normalen Wochentag bestehen. Wenn es für die Schule wichtig ist, muss sie eben ein paar Unterrichtsstunden einmalig(!) umplanen, so dass du Randstunden bekommst. Das lässt sich mit Vorlauf von einigen Wochen leicht einrichten. Wenn das nicht geht, ist es wohl auch nicht so wichtig.


    Gruß !

    Am Sonntag im Rahmen einer Schulveranstaltung ins Theater?


    Nur gegen steuerfreie Überstundenzuschläge, wie in der Industrie bei Sonntagsarbeit üblich. Oder gegen einen freien Unterrichtstag. Aber beides wird nicht passieren, wissen wir ja.


    Das "Problem" ist eher das Stadttheater. Aus deren Sicht natürlich eine clevere Strategie. "Normale" Leute gehen Sonntagabend eigentlich nie ins Theater. Da sitzt bestimmt ein BWLer in der Theaterverwaltung und hat sich im Sinne einer "optimalen Auslastung" des Theaters gedacht: "Schicken wir doch die Schulen am Sonntag ins Theater. So machen wir uns die gut besuchten und bezahlten restlichen Wochentage nicht kaputt. Und die Schüler stören auch keine "ernsthaften" Theaterbesucher."


    Ich würde einfach bei dem Theater anrufen und nach einem anderen Wochentag fragen (so zeigst du auch vor deiner Schule deinen guten Willen). Wenn die nicht wollen, dann eben nicht. Wenn genug Schulen eine Rückmeldung geben, ändert sich vielleicht etwas.


    Gruß !

    Entscheidend dürfte hier, wie immer, der entsprechende Schulfahrtenerlass sein. Wenn dieser nicht die Begleitung durch mehrere Lehrkräfte fordert (auf Formulierungen im Plural achten), hat der SL wohl recht. ABER: Wenn die Lehrkraft gewichtige pädagogische Gegenargumente hat, z.B. bekannte Problemschüler oder auch nur Äußerungen von einzelnen Schülern im Vorfeld der Klassenreise, die auf Probleme hindeuten ("Ich pack meinen Koffer voller Alkohol und dann geht die Party ab!"), dann sollte man dies dem SL mitteilen, ggf. schriftlich mit Kopie an den Personalrat (ruhig fett auf den Zettel mit aufdrucken: Kopie an PR) und eine zweite Lehrkraft als Begleitung einfordern. Rechtswidrig wird die Anordnung des SL wohl nicht sein, solange sie erlasskonform ist, insofern wird die Remonstration nicht unbedingt greifen.


    Aber es gibt ja immer noch die "Geheimwaffe": Lehrkräfte können nur dann zur Teilnahme an solchen Fahrten "gezwungen" werden, wenn sie die vollen Kosten von der Schule erstetzt bekommen. Und das sind nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern auch Verpflegungsmehraufwand. Nicht mit irgendwelchen Pauschalen abspeisen lassen und schon gar nicht mit dem Hinweis auf die "steuerliche Absatzbarkeit"!


    Gruß !

    @Eliah:
    Diese Logik würde dann dazu führen, dass Lehrkräfte überhaupt keine Gelder einsammeln dürften, also auch nicht für Arbeitsmaterialien o.ä., da ja immer die Gefahr der "Unterschlagung" bestünde. Rechnet ihr auch solche Kleinbeträge über das Schulkonto ab?


    Nebenbei: "Unterschlagung" ist wohl die Verwendung der Geldmittel für andere als den vorgesehenen Zweck. Aber das ist hier sicherlich nicht der Fall.


    Und eventuell anfallende Zinsen kommen doch den Schülern/Erziehungsberechtigten im Rahmen einer Endabrechung für z.B. eine Schulfahrt wieder zugute. Also wo ist das Problem?


    Gruß !

    Ein Schüler an der Hauptschule bespuckt die Lehrerin? Lehrerin muss im Raum bleiben, Aufsichtspflicht. Schüler rausschmeissen? Pah, der geht nicht, der schlägt lieber zu wenn sie ihn rausbringen will. Pflicht sich Demütigung auszusetzen. Lehrerberuf.
    Zum Glück lande ich am Gymnasium, da ist die Schülerschaft noch besser. Das ist alles, auf das man hoffen kann. Dass man Glück hat, dass Schüler nicht die Machtlosigkeit ausnutzen.


    Und hier auch gleich die Warnung an alle, die meinen sich dem im Zweifel durch Verlassen des Klassenraums entziehen zu können:

    Zitat

    Mitschüler rammt Tunay S. Schere in den Rücken
    ...
    Mitten im Unterricht der neunten Klasse bekommen sich zwei Klassenkameraden (beide 16) in die Haare. Das Wortgefecht gerät außer Kontrolle: Abdul B. schleudert einen Stuhl auf seinen Kontrahenten. Die Lehrerin versucht, den Jugendlichen festzuhalten. Doch Abdul B. befreit sich aus dem Griff der 51-Jährigen. „Die Lehrerin ist dann losgelaufen, um Hilfe zu holen“, erzählt Tunay S.


    Kurz darauf greift er ein. „So etwas macht man nicht!“, ruft der kräftige Teenager und versucht die Kontrahenten zu trennen. Dann spürt er einen Schmerz. Abdul B. hat ihm eine Schere in den Rücken gerammt.

    http://www.mopo.de/polizei/er-…ken,7730198,16943590.html


    Dumm gelaufen für die Lehrerin. Kling sehr nach "Verletzung der Aufsichtspflicht". Mal sehen, ob sich der Dienstherr eine passende Disziplinarstrafe für die Lehrerin ausdenkt... Dazu kommen natürlich noch eventuelle Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Opfers, die sich der Dienstherr in so einem Fall wegen "grob fahrlässigen Verhaltens" von der Lehrerin eventuell zurückholen kann.


    Gruß !

    Zitat

    Ja, und jetzt können wir uns weiter furchtbar leid tun.
    Oder sich einfach bewusst machen, dass diese Vorurteile vom geringeren Teil der Menschen kommen - ähnlich wie die sogenannten 'furchtbaren Eltern' oder Kindern. Der Großteil ist vollkommen in Ordnung.


    Ich bin diesen Klischees bis dato extrem selten begegnet, teilweise ganz im Gegenteil.
    (Hat vielleicht auch was mit der inneren Haltung zu tun?)


    Nein, das hat auch etwas mit der Selbstzentriertheit (vulgo "Narzismus") in der heutigen Zeit zu tun. Heute ist jeder B.A. in "irgendwas mit Medien" davon überzeugt, dass er der "bessere" Akademiker ist. Das war früher definitiv nicht so.


    Gruß !

    parallelrechner:


    Natürlich entspricht deine Bemerkung b) den Tatsachen: Aber die Öffentlichkeit "sieht" es nicht (oder will es nicht sehen).


    Und deshalb hat Silicium vollkommen recht: Der Lehrer wird nicht als vollwertiger Akademiker wahrgenommen, da er sich nicht wie andere Akademiker verhält (der Begriff "Augenhöhe" ist dabei sehr treffend: Kaum ein anderer Akademiker verhält sich so) und da er auch nicht über die üblichen beruflichen Statussysmbole der Akademiker verfügt: Man muss hier gar nicht die Sekretärin oder den Dienstwagen bemühen, es reicht schon, dass Lehrkräfte i.d.R. nicht einmal einen eigenen Arbeitsplatz an der Schule zur Verfügung gestellt bekommen: Das ist de facto "Hilfsarbeiterniveau", sogar jeder Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung wird hier besser behandelt. Und unsere Schüler sind heutzutage nicht mehr so naiv, als dass sie das nicht wüssten.


    Gruß !

    Die Wechselei und das Nachzählen verschlingen leider auch zu viel Unterrichtszeit.


    DAS darf kein Argument gegen das Geldeinsammeln sein, denn du bist ja verpflichtet, das Geld einzusammeln, und hast nur im Unterricht die Möglichkeit dazu. Wenn du Geld einsammeln musst, dann machst du das halt im Unterricht, wann sonst? Oder kassiert der Kassierer in der Bank jetzt das Geld während seiner Freizeit ein, damit sich die Bank die teure Kasse in der Filiale sparen kann???


    Ansonsten: Schau dir einmal die diversen Angebote an Tagesgeldkonten an. Diese sind eigentlich immer kostenlos und man kann darauf i.a. Geld problemlos auch von fremden Konten aus überweisen.


    Gruß !

    Dazu kommt wohl noch eine Besonderheit, die es sonst in keinem Beruf, auch keinem anderen Beruf des öffentlichen Dienstes, gibt:


    Ein Lehrer ist dienstlich verpflichtet, sich mit allen möglichen (und unmöglichen) Interessengruppen "ins Benehmen" zu setzen, d.h. kooperativ zu handeln, auch wenn die Gegenseite sich absolut unkooperativ zeigt. Das betrifft natürlich vorwiegend Schüler und deren Eltern. Jede andere Berufsgruppe hat immerhin die Freiheit mit solchen Leuten entweder gar keinen beruflichen Kontakt zu pflegen oder sie notfalls per Hausrecht aus dem Gebäude werfen zu lassen. Nur der Lehrer "muss" mit diesen klarkommen. Welche Auswirkungen das auf den "Respekt" hat, dürfte klar sein... Gilt auch für den öffentlichen Dienst: Kein Richter, kein Finanzamtsbeamter, kein Straßenpolizist würde sich das bieten lassen, was bei Lehrern prinzipiell möglich, d.h. gesetzlich zulässig(!), ist.


    Dazu kommen noch zwei andere wichtige Dinge, die den mangelnden "Respekt" unterstützen:


    Der "Dienstherr" agiert wohl in keinem anderen öffentlichen Bereich so "bürgerfreundlich" wie im schulischen Bereich, d.h. im Zweifel nimmt er seine eigenen Angestellten / Beamten NICHT in Schutz vor unsachgemäßen Ansprüchen und intolerablem Verhalten.


    Die "Gewerkschaften" im Bildungsbereich sind keine solchen: In keinem anderen Bereich haben die Gewerkschaften wohl sowenig Interesse an den Arbeitsbedingungen und der Bezahlung der Beschäftigtem wie im schulischen Bereich. Stattdessen ideologische Grabenkämpfe ("Welche Schulform ist die beste?") statt gemeinsamen Handeln, und vozugsweise immer die Interessen des Schülers im Blick, nicht die der Lehrkräfte. Liest man sich die entsprechenden Flyer durch, wird meistens aus "Schülersicht" argumentiert, selten aus "Lehrersicht". Es sind also keine "Gewerkschaften", sondern ideologiegeleitete Interessenverbände. Leider aber nicht mit dem Schwerpunkt "Interessen der Lehrkräfte".


    Gruß !

    Wodurch zeichnet sich eine "gute" pädagogische / didaktische Theorie aus?


    1. Sie baut nicht auf der vorhandenen schulischen Praxis auf - "Alte Zöpfe abschneiden" lautet hier das Zauberwort. Nur Personen, die möglichst viel Abstand zur Schule haben, sind also geeignet, solche Theorien zu entwickeln. Maximal das Referendariat ist daher als schulische Praxiszeit bei solchen Personen zu akzeptieren, sollen diese nicht für die "Wissenschaft" verloren gehen.


    2. Sie ist zumindest kostenneutral umzusetzen, besser noch sie spart Geld ein. Vorzugsweise unterlegt man daher seine Theorie mit internationalen Vergleichsstudien, UN-Konventionen oder Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bonuspunkte gibt es, wenn dabei in Fußnoten auf die unverschämt hohe Bezahlung deutscher Lehrkräfte im internationalen Vergleich mit Dritte Welt-Ländern, die Reduktion der Klassengrößen von 50 auf 30 Schülern im Vergleich zur Vorkriegszeit und die hohen Pensionslasten bei der Beibehaltung der derzeitigen Situation hingewiesen wird.


    3. Die empirische "Absicherung" der Theorie wird an möglichst wenig "Modellschulen" umgesetzt. Diese Modellschulen wiedersprechen zwar Punkt 2, aber das muss man als (temporäre) "Werbeinvestition" verbuchen. Dabei hilft natürlich die ausgesprochen kleine Zahl der Modellschulen. Der optimale Wert ist daher "Nur eine Modellschule". Ein weiterer Vorteil: Je weniger Empirie, desto weniger ist man geneigt, die Ergebnisse der Untersuchung auf statistische Validität zu prüfen: Dadurch "forscht" es sich gleich viel unbeschwerter.


    4. Das Wichtigste: Die Theorie muss kompatibel mit dem fundamentalen "Faule Säcke"-Theorem der bildungspolitischen Diskussion sein. Erstens hat man dann im Falle des Scheiterns gleich die verantwortlichen Sündenböcke ausgemacht und zweitens kommt so etwas bei Bildungspolitikern und der Öffentlichkeit immer gut an. Und die finanzieren schließlich die Folgestudien.


    Gruß !


    ps: Diese vier Punkte sind auch eine wunderbare Hilfestellung für die Beantwortung der Frage: "Wie mache ich Karriere als universitäter Bildungstheoretiker?" Wer sich strikt daran hält und den "Sprung" in den Elfenbeinturm schaftt, der zahlt mir natürlich Lizenzgebühren :P

    Universitäre Didaktiker, die meinen, sie könnten etwas zur Entwicklung der Didaktik beitragen, ohne mal längere Zeit das Handwerk praktisch ausgeübt zu haben, sind Scharlatane.


    Nele


    Was wiederum ein Grund dafür wäre, die "Didaktiker-Community" möglichst geschlossen und abgeschottet von der Praxis zu halten.


    EIn Unternehmen, das Zubehör für Alchemisten herstellt, würde ja auch keinen Chemiker einstellen...


    Gruß !

    Integration bedeutet Sonderbehandlung und damit keine gleichberechtigte Teilhabe. Diese Sonderbehandlung findet statt durch z.B. das Feststellen eines besonderen Förderbedarfs, durch Team-Teaching, durch das Einbeziehen von Förderschullehren, die dann eine Sonderbehandlung durchführen, und ähnliches. Die Integrations-Kinder laufen praktisch mit einem unsichtbaren Label auf der Stirn herum, auf dem steht: "Ich bin anders." Integration ist damit Aussonderung, nur etwas geschickter getarnt.


    Inklusion bedeutet gleichwertige Behandlung aller Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkraft (nur eine wohlgemerkt!) bereitet den Unterricht individuell für jeden Schüler und jede Schülerin vor, setzt für jeden spezifische Lernwege und -ziele fest und bereitet damit alle erfolgreich auf die einheitlichen, zentralen Abschlussprüfungen vor. Wenn jeder Schüler und jede Schülerin als echtes Individum wahrgenommen wird, verschwinden die Unterschiede zwischen diesen, womit sich auch künstliche Aussonderung über die Feststellung von "Förderbedarfen" erübrigt. Bei der von der Lehrkraft erfolgreich durchgeführten Inklusion verschwinden die Unterschiede zwischen Inklusionschülern und Nicht-Inklusionsschülern vollständig. Wenn nicht, hat die Lehrkraft etwas falsch gemacht.


    Daraus folgt zwangsläufig, dass erfolgreiche Inklusion einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Bildungswesen leistet, so dass die freiwerdenden finanziellen Mittel gemeinsam mit der "demographischen Rendite" für wichtige Aufgaben außerhalb des Bildungsbereichs eingesetzt werden können.


    Hier noch einmal als Grafik:


    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wi…scher_Integration.svg.png]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Inklusion_(Pädagogik)


    Gruß !

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