Beiträge von Mikael

    williwacker:
    Komisch, dass es immer die Grundschullehrer sind, die den Gymnasiallehrern erklären müssen, wie der Laden in den Klassenstufen 5-12 zu laufen hat. Ich nenne dir einmal ein paar Dinge, von dennen du wahrscheinlich keine Ahnung hast:


    Unterrichten in Klassen mit 30+ pubertierenden Schülern und Schülerinnen.
    Unterrichten von 150-200 unterschiedlichen Schülern pro Woche.
    Landesweite Vergleichsarbeiten.
    Zentrale Abschlussprüfungen, demnächst wohl erweitert um ein bundesweites "Kernabitur".
    Bildungsstandards und Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung und daher keine "Wenn ich's nicht schaffe, dann macht's der Kollege im nächsten Jahr"-Mentalität
    Klassenarbeiten / Klausuren und die damit verbundenen Korrekturen ohne Ende.


    Und deine implizite Bemerkung, dass A12 für alle ja eigentlich auch reiche, verrät schon aus welcher politischen Einheitslehrer-Ecke du kommst... Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich unter den Bedingungen des demographisch bedingten Fachkräftemangels sich für gewisse Fächer noch fachlich-qualifizierte Studenten für ein Lehramtsstudium entscheiden, wo die Wirtschaft jetzt schon deutlich bessere Einstigesgehälter und Entwicklungsmöglichkeiten bietet? Aber Fachwissen braucht der "Einheitslehrer" ja sowieso nicht, vermute ich... er muss ja schließlich auch fachlich mit den Schülern "auf Augenhöhe" sein.


    Und wenn Gesamtschulen im Großen und Ganzen ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden, obwohl sie mittlerweile 40 Jahre Zeit hatten ihre Ideen umzusetzen, dann behauptet man einfach, es gäbe nur eine "einzige echte Gesamtschule in Deutschland". Wie ideologiefixiert muss man eigentlich sein, um zu solch einer "Feststellung" zu kommen?


    Aber wenn man eine der auch laut PISA weltweit(!) erfolgreichsten Schulformen (= das deutsche Gymnasium) kaputtmachen will, dann bist du mit deinen "Feststellungen" natürlich auf dem richtigen Weg. Nur leider werden die Eltern dabei nicht mitspielen und in die Privatschulen flüchten. Aber die müsste man dann bestimmt aus "Gerechtigkeitsgründen" verbieten...

    Die Gymnasiallehrer würden doch auch nicht freiwillig aus sozialer Überzeugung an eine Restschule gehen.


    Warum auch? Wenn ich hauptsächlich "erziehen" statt "unterrichten" wollte, hätte ich ja auch Sozialarbeiter werden können und nicht Lehrer. Wollte ich aber nicht.


    Gruß !

    Ist keine Seltenheit, das kann sogar über Landesgrenzen hinweg gehen, wenn es um die Oberstufe geht. Da wird dann im Nachbarbundesland ein Wohnsitz gewählt, damit das Kind dort sein Abi machen kann, weil es angeblich dort viel einfacher sei und man bessere Noten bekomme.


    À+


    Und das Schizophrene an der Situation:


    Sowohl die Jugendlichen als auch ihre Eltern WOLLEN, dass das Abitur möglichst stressfrei und mit geringem Lernaufwand erreicht wird. Hauptsache auf dem Abi-Zeugnis steht mindestens eine 2 vor dem Komma...


    Und wenn sie dann erst einmal an der Uni gelandet sind, beschweren sie sich, dass sie so wenig gelernt haben. Hätten sich die Lehrer nur etwas bequemen sollen, etwas "Druck" zu machen (bei welchem, sollte sich die Lehrkraft wirklich dazu hinreißen lassen, dieselben Eltern sofort in der Schule aufkreuzen und sich beschweren, dass würde die liebe Kleinen ja völlig überfordern...)


    Gruß !

    Oder es gibt eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung.


    Oder vielleicht erleben wir ja noch die Anwendung von Art. 146:

    Zitat

    Artikel 146


    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


    Wer weiß, ob das mit der "Pflicht" dann noch darin auftaucht?


    Gruß !

    Darauf habe ich als Lehrer keinen Einfluss. Da gilt dann §6 Grundgesetz:


    Wenn die tatsächliche gesellschaftliche Praxis nicht mehr mit dem Recht übereinstimmt, dann sollte sich das Recht ändern. Das ist einfacher als die Menschen zu ändern (was sowieso noch nie funktioniert hat). Man sollte das mit der "Pflicht" einfach streichen.


    Gruß !

    Wann trauen sich die MSM (= Main Stream Medien) eine entsprechende Bildstrecke für Zeitungsredakteure zu veröffentlichen?


    Ich hätte da ein paar Vorschläge:


    Der Volksverdummer


    Der Legastheniker


    Der Regierungs-Ja-Sager


    Der Selbstbeweihräucherer


    Der Opportunist


    Der Dauer-Praktikant


    Der Bewesserwisser


    Der "Fähnchen-nach-dem-Wind"-Hänger


    Der ...


    Gruß !

    Völlig normal. Andere Arbeitnehmer müssen sich ja Weihnachten auch mit Urlaubstagen frei nehmen. Da ist es etwas vermessen, wenn hier ein Lehrer die Erholungskarte zieht. Er kann ja auch in den Tagen 27-31.12 korrigieren...


    Darum ging es aber nicht. Es ging um die Frage, ob der SL eine Drei-Wochen-Korrekturfrist eigenmächtig auf zwei Wochen verkürzen darf, wenn die dritte Woche in die Ferien fällt. Meine Meinung: Das darf er nicht. Wenn er darauf besteht, dass die Schüler die Arbeiten innerhalb der drei Wochen zurückbekommen, soll er die Schule für einen Tag in den Ferien öffnen (inkl. Beheizung, anwesendem Hausmeister, Schülertransport).


    Gruß !

    Dass die Besprechung regelmäßig nicht in den Ferien stattfinden kann, liegt aber nicht im Verantwortungsbereich der Lehrkraft.


    Alternativ kann die Lehrkraft ja anbieten (um den guten Willen zu zeigen), die Besprechung an einem Vormittag in den Ferien in der Schule abzuhalten. Dann muss sich der Schulleiter nur noch darum kümmern, dass an diesem Tag die Schule geöffnet und beheizt ist und ggf. der Schülertransport von / zur Schule organisiert ist. Aber das sollte das kleinere Problem sein, muss der SL halt gegenüber dem Schulträger etwas Rückgrat wegen der zusätzlich anfallenden Kosten zeigen.


    Wer die Musik bestellt, muss sie eben auch bezahlen...


    Ach ja: Die gesetzlich zulässige Höchstwochenarbeitszeit beträgt für Arbeitnehmer (wozu auch Beamte zählen) übrigens 48 Stunden. Hoffen wir nur, das der SL mit seinem Bestehen auf der 2-Wochen-Frist nicht gegen Gesetze verstößt.


    Gruß !

    "Bundesländer mit eher laschen Standards und einem leichten Übertritt aufs Gymnasium produzieren später viele Absteiger. Schüler also, die zunächst eine Schulform besuchen durften, deren Anforderungen sie später nicht gewachsen waren."


    Klares Versagen der LuL-Luschen. "No child left behind" muss die Devise lauten. Abi für alle. Ach was, Bachelor, besser: Master für alle!


    Gruß !

    Wie gehts jetzt weiter?
    Wie kann ich "beweisen", dass ich die Mehrarbeit geleistet habe?
    Generell, wie ist das bei diesen Anträgen, muss ich die unterschrieben haben? Denn den dritten Antrag habe ich definitiv nicht unterschrieben (habe zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr an dieser Schule gearbeitet).
    Meint ihr, ich kann das Ganze so regeln, vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis? Oder sollte ich mich an den Personalrat wenden, oder an die GEW?
    War schon einmal jemand in einer ähnlichen Situation?


    Den wichtigsten Schritt hast du ja wohl schon gemacht: Schriftlicher(!) Widerspruch bei der Bezügestelle. Ich würde versuchen, erst einmal (inoffiziell) bei der betreffenden Schule nachzufragen, kann ja ein "Buchführungsfehler" sein. Und zur Beweislast: Falls es sich um "planmäßig erteilten" Unterricht handelt, ist dein persönlicher Stundenplan wohl ein "Beweis". Zudem müsste dir die Schule beweisen, dass du diesen nicht erteilt hast (Krankheit und Feiertage bleiben hier außen vor), wobei ich mir nur sehr schwer vorstellen könnte, wie der Schule das gelingen soll (Kollege ist planmäßig für den Unterricht laut Stundenplan eingeteilt und erteilt ihn nicht und die Schule reagiert nicht???).


    Wenn die Schule blockiert: Bezirkspersonalrat o.ä. (die alte Schule sollte in dessen "Einflussbereich liegen"), notfalls Rechtsschutz über Berufsverband.


    Gruß !

    Sollte Ceceile aber den hier gegebenen Ratschlägen tatsächlich folgen sind die Chancen relativ groß, dass sie damit bei der Nörgel-Mutter überhaupt nichts erreicht und stattdessen möglicherweise Geld zum Fenster rauswirft, sich wahrscheinlich bei den übrigen Eltern zum Horst macht und mit Sicherheit sich selber einer langen nervlichen Belastung aussetzt, denn der Versuch das juristisch anzugehen wird auf jeden Fall Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
    Wer ernstlich glaubt, irgend ein Staatsanwaltschaft würde tätig werden, weil eine Lehrerin sich davon gemobbt fühlt daurch, dass eine Mutter herumerzählt, sie würde schlechten Unterricht machen, kennt das deutsche Justizsystem schlecht. Selbst wenn die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten würden (was ich nicht sehe) würde das Verfahren spätestens wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.


    So so, wer versucht seine Rechte wahrzunehmen, der "macht sich also zum Horst". Seltsame Einstellung... "Üble Nachrede" ist ein Straftatbestand und hat nichts, aber auch gar nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Gerade die pädagogische Verbrämung von "Meingungsfreiheit" führt oft erst zu solchen Exzessen. Nebenbei ist die betreffende Person offensichtlich volljährig, sodass man mit deutlich strengeren Maßstäben urteilen sollte, als man es vielleicht bei Schülern tun sollte (obwohl der Gesetzgeber die Strafmündigkeit auf 14 Jahre festgelegt hat). Und Straftaten (besser: der Verdacht auf eine Straftat) kann selbstverständlich zur Anzeige gebracht werden. Dafür leben wir ja in einem Rechtsstaat. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen sollte, ist das ein klares Zeichen für die betreffende Person, da sie mitbekommt, dass sich jemand nicht alles bieten lässt, also nicht die typische "Opferhaltung" einnehmen will.


    Gruß !


    Wenn es wirklich um Behauptungen dieser Kategorie geht hängst Du die ganze Sache in meinen Augen zu hoch. Das Verhalten der Mutter ist menschlich daneben und ziemlich peinlich, strafrechtlich relevant ist es aber nicht und in meinen Augen auch kein "Mobbing". Die Mutter darf die Meinung haben, dass Du einen ganz schlechten Unterricht machst und sie darf das auch gegenüber anderen äußern, genau so darfst Du der Meinung sein, dass die Kritik völlig abwegig und der Verhalten der Mutter unmöglich ist.
    In den strafrechtlich relevanten Bereich kommt man erst, wenn die Mutter falsche Tatsachen behauptet, wie zB dass Du Kinder schlagen oder dienstliche Pflichten verletzen würdest.


    Zitat

    § 186 Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html


    Die "Verharmlosung" von Moebius ist hier völlig fehl am Platze. Wenn sich die Schulleitung im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dieser Angelegenheit nicht annimmt, ist der Gang zum Anwalt das einzig Richtige. Ein Brief vom Anwalt mit der Aufforderung zur Unterlassung dieser Behauptungen sollte das Mindeste sein, falls sich die Situation danach nicht bessert, sollte man vor einer Strafanzeige nicht zurückschrecken. Sollte Ceceile zudem aufgrund der haltlosen Behauptungen gesundheitliche Probleme entwickeln (psychologisch / psychosomatisch) empfiehlt sich auch ein Gang zum Arzt. Bei entsprechender Diagnose könnte man anschließend auch über eine Zivilklage nachdenken (Schmerzensgeld gibt es nicht nur für körperliche Schäden).


    Gruß !

    Einfacher ist es doch, diesen "Reisekostenverzicht" gar nicht erst zu unterschreiben. Wenn die Klassenfahrt deswegen ausfällt, weil der SL sie nicht genehmigt, dann ist das eben so.


    Welcher andere Behördenmitarbeiter (oder generell Mitarbeiter eines x-beliebigen Unternehmens) würde überhaupt auf die IDEE kommen, eine DIENSTreise aus eigener Tasche zu bezahlen? Kein Wunder, dass die Bevölkerung Lehrer nicht mehr ernst nimmt...


    Gruß !

    Aber ich erhalte auch die Zuarbeit ohne irgendwas drumrum und finde das sehr respektlos.


    Ja, es ist tatsächlich respektlos. Würden sich das diese Eltern (sicherlich alle Leistungsträger in der "freien" Wirtschaft) auch gegenüber Kunden, ihrem Chef oder Kollegen herausnehmen? Höchstens gegenüber letzteren, wenn es sich um eine sehr enge und längerandauernde Zusammenarbeit handelt. Zudem: "Nachlässig" geschriebene E-Mails ohne die üblichen Höflichkeitsfloskeln und eventuell sogar noch mit Rechtschreib- und Zeichensetzfehlern gespickt sind ein "Chefprivileg", d.h. nur der Chef darf sich so etwas in der Regel gegenüber Untergebenen erlauben... Ansonsten eher ein "no go"...


    ich würde die Kommunikation mit den betreffenden Eltern auf ein notwendiges Minimum beschränken, natürlich inkl. der üblichen Höflichkeitsfloskeln. Man sollte mangelnde Höflichkeit nicht mit besonderer Beachtung "belohnen".


    Gruß !

    Wenn die Schulleitung darauf besteht, dass ihr keine kostenlosen / vergünstigten Prüfexemplare für den persönlichen Bedarf anschaffen dürft, dann würde ich ganz konsequent diese Materialien nur noch auf den Namen und auf Kosten der Schule bestellen, natürlich mit Zustimmung des Schulleiters. Wenn dieser diese verweigert, wird halt konsequent ohne Buch, sofern nicht für jeden betreffenden Kollegen, der es benötigt (nicht nur im Unterricht, sondern auch zur Unterrichtsvorbereitung usw.) ein Exemplar verfügbar ist, unterrichtet. Prinzipiell muss kein Arbeitnehmer (wozu auch Beamte zählen) NOTWENDIGE Arbeitsmittel aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt auch Gerichtsurteile dazu. Das Argument "Angeben bei der Steuer" zieht hier nicht, da die Steuer (Werbungskosten) nur einen Teil der Ausgaben erstattet.


    Also die SL vor die Wahl stellen:


    Entweder Zustimmung der SL zur Annahme dieser Prüfexemplare (wozu der SL als Dienstvorgesetzter berechtigt ist)
    oder Material auf Kosten der Schule beschaffen lassen
    oder auf den Einsatz im Unterricht verzichten (besonders lustig bei eingeführten Lehrbüchern).


    Ist doch ganz einfach. Wenn man nur will.


    Gruß !

    Bei der letzten Lesenacht musste ich mich noch von einem Vater anpampen lassen, dass wir das nicht am Freitag machen würden, sie müssten ja schließlich arbeiten und auch Lehrer könnten ja mal Überstunden machen. Er müsste auch öfter am Wochenende oder nachts arbeiten.


    Dann schick ihm doch nächstes Mal einfach eine Rechnung für deine Überstunden inkl. Nachtarbeitszuschlag :D . Dein Dienstherr wird es dir sicherlich nicht bezahlen.


    Einmal überschlagsmäßig gerechnet (ist ja kein zusätzlicher "Unterricht", den du da ableistest, deshalb setzt ich nicht die zusätzliche Vergütung für Unterrichtsstunden an):


    Mehrarbeit für Beamte ab A13 in RLP pro Stunde: 24,03 Euro, bei 18 Uhr bis 9 Uhr morgens (= 15 Stunden) = 360,45 Euro.
    Da dieses Elternteil sicherlich in der harten, "freien" Wirtschaft arbeitet, rechnen wir natürlich noch Überstundenzuschläge und Nachtarbeitszuschläge hinzu:
    z.B. IG Metall im Durchschnitt 40% Überstundenzuschlag (für die vollen 15 Stunden) und 30% Nachtarbeitszuschlag (für 8 Stunden):
    Also Summe: 360,45 Euro + 144,18 Euro + 57,67 Euro = 562,30 Euro (brutto natürlich).


    Solche Typen kannst du nur mit "harten" Zahlen überzeugen.


    Wenn er dir die 562,30 Euro bezahlt, würde ich es mir noch einmal überlegen :thumbup: Wenn nicht: Dann lass es sein.


    Gruß !

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