Beiträge von Mikael

    Du willst doch nicht im Ernst zweckgebundene staatliche Gelder auf dein Privatkonto überweisen lassen? :autsch: Da kannst du in Teufels Küche kommen!


    Ist ja schon nett, dass du fremden Personen die Arbeit abnimmst (Anträge ausfüllen), aber eindeutig: Gib die Schulkontonummer an!


    Gruß !


    "Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass sie für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern täglich telefonisch erreichbar sind. Zu diesem Zweck kann die Schule die private Telefonnummer der Lehrkraft an die Eltern und Schüler weitergeben. Soweit die Lehrkräfte ihre private Telefonnummer nicht bekannt geben wollen, sind sie verpflichtet, wöchentlich zwei Sprechstunden, jeweils eine nach Schulschluss und eine in den Abendstunden, anzubieten."


    BVerwG 6 P 7.06, Abs. 2.5


    Von so einer schwammigen Formulierung sollte siche keiner einschüchtern lassen. Was heißt "täglich telefonisch erreichbar"? Jeden Tag? Also auch am Wochenende, an Feiertagen, während des gesetzlichen / tariflichen Urlaubsanspruchs? Oder nur werktags? Oder nur an regulären Unterrichtstagen? Wie ist es mit Teilzeitkräften? Für die nur jeden zweiten Tag? Zahlt der Dienstherr einen Feiertags-, Wochenend- oder Urlaubszuschlag, wenn ein Schüler oder Elternteil auf die Idee kommt, einen Lehrer während dieser gesetzlich oder tarifvertraglich garantierten arbeitsfreien Zeit anzurufen?


    Und die Schule kann "die private Telefonnummer der Lehrkraft an Eltern und Schüler weitergeben"? Kann oder vielmehr darf die Schule das so einfach? Eventuell sogar ohne Einverständnis der Lehrkraft? Gegen welche Datenschutzgesetze wird dabei wohl verstoßen? Und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt für den privaten Bereich der Lehrkraft wohl nicht? Und warum müssen überhaupt Schüler die private Telefonnummer kennen? Die könnten doch die betreffende Lehrkraft an jedem Schultag in der Schule ansprechen.


    Und dann noch zwei Sprechstunden pro Woche. Eine nach "Schulschluss". Wann ist das überhaupt? Nach Unterrichtsschluss? Nach der 6., 7., 8., 9. oder 10. Unterrichtsstunde? Oder hängt das vom Jahrgang des Schülers ab? Oder ist "Schulschluss", wenn der Hausmeister das Gebäude abschließt? Nur wo hält man dann die Sprechstunde ab? Und eine der beiden Sprechstunden in den Abendstunden. Der Schulträger wird sich über die Kosten für Hausmeisterüberstunden sowie Heizung und Licht für das Gebäude für diese Sprechstunden am Abend freuen. In einem unbeheizten, unbeleuchteten Gebäude muss keine Lehrkraft Sprechstunden abhalten. Das geht schon alleine aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht. Oder bietet man etwa nur einen bestimmten Abend pro Woche an, der dann für alle Lehrkräfte gilt? Und was ist mit den Eltern, die gerade an diesem Abend keine Zeit haben?


    Die oben zitierte Regelung ist sowas von praxisfremd. Ich wiederhole: Davon sollte sich keiner einschüchtern lassen.


    Gruß !

    Referendarin:
    Du machst schon alles richtig. Wenn du deine private Nummer und E-Mail nicht herausgeben willst, ist das in Ordnung. Du kennst ja auch nicht die privaten Kontaktdaten deines Finanzbeamten oder deines Arztes.


    Du kannst nur ANGEBOTE zur Kontaktaufnahme machen. Wenn die nicht angenommen werden, ist das halt so. Immerhin sind die Eltern laut Schulgesetzen VERPFLICHTET in schulischen Fragen an der Erziehung MITZUWIRKEN. Wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen (wollen), kannst du nichts machen. Sinnvoll ist es allerdings, insbesondere bei Problemfällen, deine Kontaktangebote zu dokumentieren ("Aktennotiz").


    Gruß !

    "Dienstpflicht" und "Eintritt bezahlen" passt nicht zusammen. Da hat entweder das Abi-Komitee oder der SL einen Fehler gemacht... Es zahlt ja auch kein Handwerker, der eine Waschmaschine reparieren soll, Geld für den Eintritt in die Wohnung.


    Ich persönlich habe als Lehrer noch nie für eine Abi-Ball-Karte bezahlt und werde es auch so weiter halten.


    Gruß !


    http://www.griechenland.net/news_details.php?siteid=14579


    Tja, dass Lehrern gewisse (Grund-)Rechte vorenthalten werden... wer hätte das gedacht?


    Gruß !

    Der Fehler liegt doch im System: Solange Lehrkräfte keinen eigenen, voll ausgestatten Arbeitsplatz in der Schule haben, werden solche Sachen immer wieder vorkommen. Das hat mit "Ausland" nichts zu tun, die Arbeiten können ja auch im Inland verloren gehen oder gestohlen werden, z.B. beim Transport zwischen Schule und häuslichem Arbeitszimmer.


    Nebenbei: Der Verlust wichtiger Unterlagen (muss ja nicht in Papierform sein, Notebook usw. geht ja auch) findet in der "freien" Wirtschaft andauernd statt. Nur so etwas halten die Unternehmen aus Eigeninteresse "unter der Decke" (aus gutem Grund: "guter Ruf", "geschäftsschädigend" usw.) Nur, falls so etwas einer Lehrkraft passiert, weiß das am nächsten Tag die ganze Republik...


    Gruß !

    Ich finde es nachvollziehbar, dass die Eltern sehen möchten, wer ihr Kind unterrichtet/unterrichten wird.


    "Nachvollziehbar" ist in diesem Kontext völlig unwichtig. Das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz der Privatsphäre (ja, auch Lehrkräfte sind Arbeitnehmer!) ist in jedem Fall höher zu gewichten.


    Viele Firmen veröffentlichen im Internet nicht einmal die Namen der dort Beschäftigten (es sei denn es handelt sich um absolute Top-Führungskräfte), geschweige denn ein Bild.


    Wenn die Eltern "sehen" möchten, wer ihr Kind unterrichtet, können sie ja in die Sprechstunde kommen...


    Gruß !

    Ist doch ganz einfach und in JEDEM Berufsfeld so:


    Wenn zwei sich treffen, grüßt immer zuerst der Rangniedere. Es sei denn, man ist privat befreundet. Dann ist es egal. Ebenso bei Ranggleichheit ("Kollegen").


    Ausnahmen:
    - Der Ranghöhere will etwas vom Rangniederen, spricht ihn also direkt an.


    - Wer einen Raum betritt,in dem sich schon eine Gruppe befindet, der grüßt diese Gruppe als Ganzes. Also auf die Schule bezogen: Wenn der Lehrer den Klassenraum betritt, dann begrüßt der Lehrer die Klasse.


    Wer einzelne Schüler zuerst grüßt, stellt sich somit zumindest auf eine Stufe mit diesen. Kann ja aber auch gewollt sein...


    Gruß !
    (Das ist jetzt aber wieder ein anderer Gruß: Die "schriftliche" Höflichkeitsfloskel...)

    Es gibt Anwaelte, Bwl´er und Ingenieure die trotz guter Noten als Einstiefsgehalt weniger bekommen!

    Ja und?


    Das Land leidet unter einer Juristen- und Betriebswirteschwemme (die typischen Studiengänge für Leute, die nicht wissen, was sie studieren sollen): Aber zumindest kann sich der Jurist immer noch seine Brötchen als Abmahnanwalt verdienen (weltweit einmalig!) oder der BWLer eine Kneipe aufmachen ("Wer nichts wird, wird (Betriebs-)Wirt").


    Es gibt trotzdem genug Anwälte und BWLer, die auch als Einstiegsgehalt deutlich mehr als ein Lehrer bekommen. Glaubst du, die würden in irgendeinem Forum schreiben: "Es gibt Lehrer, die trotz guter Noten als Einstiegsgehalt weniger als ein Jurist/BWLer bekommen." ?


    Warum immer diese "Bescheidenheit" bei Lehrkräften. Wir machen einen wichtigen und hochqualifizierten Job, der zudem auch streckenweise sehr anstrengend sein kann. Selbst wenn die Hälfte der Juristen / BWLer weniger verdient: WHO CARES? Die hätten ja auch etwas "Vernünftiges" studieren können...


    Gruß !

    Das Doktorat zählt nämlich nicht als höchster erworbener Fachabschluss und da packe ich mir dann doch schon mal an den Kopf und frage mich, wem so etwas eigentlich einfällt.


    Die Promotion alleine war in Deutschland noch nie ein "berufsqualifizierender Abschluss". Berufsqualifizierende Abschlüsse an der Universität sind Diplom, Staatsexamen, Magister, Bachelor und Master.


    Eine Promotion weist (nur) die Fähigkeit nach, in einem Bereich selbstständig wissenschaftlich zu forschen. Mehr nicht.


    Gruß !

    Ich glaube das Problem ist, dass die Bildungspolitik eine der wenigen Politikfelder ist mit der man Punkte in Landtagswahlen erzielen kann. Die gesteckten Ziele brauchen aber gleichzeitig nicht unbedingt erfüllt werden. Das ist den meisten Wählern dann wieder schnuppe.


    Richtig. Bildungspolitik ist eines der wenigen Politikfelder, in denen jedes Bundesland grundgesetzlich garantiert ungestraft sein eigenes Süppchen kochen kann, ganz unbehelligt von Bund und EU. Und seit der Förderalismusreform 2006 ist es dem Bund sogar verboten sich in die schulischen Belange der Länder einzumischen (z.B. über Co-Finanzierungen).


    Resultat: Jedes Bundesland macht was es will. Wie in einem schlecht geführten Kindergarten. Und wenn's (wieder einmal) schiefgeht hat man gleich die passenden Sündenböcke:
    "Die faulen S... hätten sich nur ein etwas mehr anstrengen müssen, dann hätte das mit der Inklusion auch funktioniert."


    Statt "Inklusion" darf man auch gerne andere bildungspolitische "Reformen" der letzten Jahre in obigen Satz einsetzen.


    Bei soviel Minderleistung der "höchstbezahlten Beamten" in den Klassenzimmern kommt die nächste reale Gehaltskürzung genau richtig, oder?


    Gruß !

    Zwei Prozent Inflation - meinetwegen auch drei - sehen auf dem Papier schlimmer aus als sie im Geldbeutel wirklich spürbar sind. Klar, eine ausbleibende Besoldungserhöhung mag ärgerlich sein, aber wir jammern wirklich auf recht hohem Niveau.


    Drei Prozent Inflation über zwei Jahre bedeuten letztendlich 180 Euro netto weniger im Monat (bei angenommenen 3000€ netto). Und zwar JEDEN Monat. Das sind 6 Euro am Tag. JEDEN Tag. Weniger.


    Oder tangiert dich das alles nicht (wie unser geschätzter Silicium, der das alles mit vermieteten Immoblien zu kompensieren gedenkt... :cash: )


    Gruß !

    Ach wo, die Kollegen und Kolleginnen in NRW werden doch "die lieben Kleinen" nicht hängenlassen, oder? Die können doch nichts für den Sparwahn der Landesregierung. Da müsste doch die eine oder andere unbezahlte Überstunde möglich sein. Schließlich geht es um "unsere Zukunft": "Bildungsstandort" Deutschland halt!


    Auch die "höchstbezahlten Beamten" in den Klassenzimmern müssen endlich einmal einen Sparbeitrag leisten. Immerhin muss auch der NRW-Landtag schon seit Monaten ohne Diätenerhöhung auskommen.


    :hammer: :hammer: :hammer:


    Gruß !

    Früher (also in der "guten alten Zeit") hat man sich VOR einer Umfrage Gedanken gemacht über: Validität, Reliabilität, Objektivität. Und wenn man nicht wusste, was diese Begriffe bedeuten, hat man sich ein schlaues Buch über empirische Sozialforschung geschnappt und erst einmal gelesen. Zur Not auch den betreuenden Dozenten gefragt. Aber heute im Zeitalter von Web 2.0 wird die "Idee" zur Umfrage offensichtlich an einem Vormittag ausgebrütet und die Umfrage selbst an einem Nachmittag schnell zusammengeklickt. Und wenn's schiefgeht? So what. Klickt man halt am nächsten Tag eine neue Umfrage zusammen. Irgendwann wird schon etwas Sinnvolles herauskommen...


    Und nein, wir haben früher in der Schule auch nichts über empirische Sozialforschung gelernt. Das haben wir uns als Studenten notfalls selber beigebracht. Genauso wie man wissenschaftliche Arbeiten schreibt. Lesen bildet. Hieß es jedenfalls einmal... Früher. In der "guten alten Zeit".


    Gruß !

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