Beiträge von Mikael

    Ich kann organisatorische Dinge klären, mit einzelnen Schülern etwas besprechen oder fördern.... Der Tag startet ruhig.
    Alema


    War das vor dem "offenen Unterrichtsbeginn" nicht möglich? Oder anders gefragt: Was hat sich im "System Schule" geändert, so dass jetzt solche organisatorischen Dinge durch Mehrarbeit der Lehrkräfte VOR Unterrichtsbeginn durchgeführt werden (müssen)? Und falls sich etwas geändert hat: Ist der Arbeitgeber / Dienstherr dann nicht verpflichtet, dies als Teil der "gewöhnlichen" Arbeitszeit zu honorieren und nicht davon auszugehen, dass es die im System Beschäftigten wieder durch "freiwillige" Mehrarbeit irgendwie "selbstorganisiert" hinbekommen? Warum scheuen sich praktisch alle Bundesländer die tatsächlche Arbeitsbelastung der Lehrkräfte wissenschaftlich gesichert untersuchen zu lassen (bzw. ignorieren solche Untersuchungen, sollten sie alle Jubeljahre tatsächlich einmal stattfinden!) und halten an dem antiquitierten "x-Stunden Unterrichtsverpflichtung"-Modell (plus implizit unbegrenzte pädagogische, verwaltungstechnische, curriculare, konferenzmäßige, sammlungsverwaltende... Mehrarbeit) fest, das in keinster Weise mehr die tatsächliche Belastung der Lehrkräfte abbildet?


    Aber solange irgendwelche Schul- / Gesamt- oder sonstigen Konferenzen mit pädagogischem "Hurra!" immer wieder für freiwillige Mehrarbeit stimmen, braucht der Arbeitgeber / Dienstherr in der Tat nichts zu ändern. Dafür gibt's den passenden Begriff "Selbstausbeutung". Und der zuständige Finanzminister lacht sich ins Fäustchen...


    Gruß !

    Hallo,
    unsere Schulleitung plant, zum nächsten Schuljahr hin den offenen Anfang einzuführen. Das würde bedeuten, dass die Kinder vor dem Unterricht nicht mehr auf dem Schulhof verbleiben, sondern 15 Minuten früher in die Klasse dürfen. Wir Klassenlehrer sollen sie dann dort beaufsichtigen. Ich sehe darin eine Ausweitung meiner Arbeitszeit ...


    Natürlich handelt es sich hierbei um eine Ausweitung der Arbeitszeit. Ich würde zuerst prüfen, ob diese Maßnahme nicht mitbestimmungspflichtig ist, d.h. ob der zuständige Personalrat nicht zustimmen müsste. Zudem: Wenn es eine "pädagogische Maßnahme" sein soll, ist m.E. nach die Gesamtkonferenz die Institution, die so etwas beschließen müsste. Die kann ja auch dagagen stimmen...


    Gruß !

    Der rot-grüne Wähler hat's bestellt, die Landesregierung hat prompt geliefert:

    Zitat

    Wie Ministerpräsident Stephan Weil erklärte, hat das Kabinett auch „einige unwillkommene Maßnahmen getroffen“. So bekommen die 126 000 Beamten und 82 000 Pensionäre eine Anhebung ihrer Bezüge um 2,95 Prozent erst zum 1. Juni 2014 – die 63 000 Angestellten des Landes erhalten sie schon zum 1. Januar. Der Beamtenbund-Vorsitzende Friedhelm Schäfer sagte, dies löse „Wut und Enttäuschung“ aus. Niedersachsen sei im Wettbewerb um Nachwuchsbeamte „nicht mehr marktfähig“. Außerdem müssen die Gymnasiallehrer künftig statt 23,5 Stunden je Woche eine Stunde mehr Unterrichtszeit in den Schulen absolvieren. Alle Lehrer über 55, die zum 1.  August 2014 auf eine Altersermäßigung gesetzt hatten (eine Stunde je Woche, für Lehrer über 60 zwei Stunden), werden enttäuscht – diese Regel wird ausgesetzt. Finanzminister Peter-Jürgen Schneider sagte, dass in Besitzstände nicht eingegriffen werde, nur eine geplante Verbesserung falle aus: „Es wird niemandem etwas genommen außer der Hoffnung.“ Weil sagte, man werde mit den Gewerkschaften sprechen „über intelligente Lösungen zu der Frage, wie wir besonders belasteten Lehrern entgegenkommen können“.
    ...
    Was passiert an den Schulen?


    Rund 400 Ganztagsschulen funktionieren so, dass auch nachmittags ausreichend Lehrer unterrichten können. 1200 Ganztagsschulen haben zwar den Status, aber nur 25 Prozent mehr Personal. Viele hatten sich mit fragwürdigen Honorarverträgen beholfen. Bis 2017 sollen alle 1200 Schulen 75 Prozent mehr Personal erhalten - indem Stellen bei Schulen abgezogen werden, die diese wegen sinkender Schülerzahlen nicht mehr brauchen. Außerdem sollen über die Mehrarbeit für Studienräte 750 Stellen an Gymnasien entbehrlich werden, über den Verzicht auf die Altersermäßigung für Lehrer noch einmal 1000 Stellen. Das bringt einen großen Teil des zusätzlich für Ganztagsschulen benötigten Personals. Geplant sind zudem Mehrausgaben für Lehrer-Weiterbildung.

    http://www.haz.de/Nachrichten/…-Finanzplan-in-der-Kritik


    Damit bezahlen die Gymnasiallehrer ihre Besoldungserhöhung praktisch über die Arbeitszeitverlängerung selbst. Dass die Arbeitszeiterhöhung in die Rückzahlphase des Arbeitszeitkontos fällt, ist natürlich auch noch anzumerken... Weihnachts- und Urlaubsgeld bleiben natürlich gestrichen.


    So sehen also "Investitionen in Bildung" heutzutage aus!


    Gruß !

    Kann/Sollte ich in den Ferien schon etwas vorbereiten?


    Vielleicht schon einmal einen Kuchen backen?


    Nein, im Ernst: Mach lieber erst einmal richtig Urlaub, das Schuljahr wird noch stressig genug.


    Ansonsten wirf ruhig einmal einen Blick in dein Schulgesetz und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften bezüglich der Rechte und Pflichten(!) von Schülern, eventuell Elternvertretern, von Klassenkonferenzen und schließlich auch bezüglich der relevanten Abschlüsse. Dann fühlst du die gleich viel sicherer.


    Gruß !

    Wieso "die Schule"? Der verantwortungsvolle Lehrer sollte das höchstpersönlich tun. Alles andere hieße (ich zitiere eine werte Kollegin) doch "den Schüler aufzugeben". Das soll es uns doch wert sein, oder?


    Ja, das gebietet sich natürlich als politisch korrektes Handeln alleine aus Gründen der "sozialen Gerechtigkeit". Und als "höchstbezahlter Beamter" (O-Ton NRW-Regierung) finanziert man solche Kleinigkeiten natürlich aus eigener Tasche und belästigt nicht den armen Steuerzahler in Form des Schulträgers...


    Gruß !

    Die Antworten sind doch klar: Ja, das gibt es, dass Schüler am Laptop schreiben, etwa bei gebrochenen Armen. Idealerweise stellt die Schule den Laptop.


    Ich bin ja bei solchen Dingen immer schwer von Begriff, deshalb frage ich immer gezielt nach:


    Im vorliegenden Fall ging es um eine medizinische Indikation (ärztlich bescheinigte Schreibbehinderung). Wieso stellt die Schule in so einem Fall (und vergleichbaren Fällen) "idealerweise den Laptop"? Stellt die Schule bei Schülern mit ärztlich bescheinigter Sehschwäche dann auch "idealerweise die Brille"? Oder bei Schülern mit ärztlich bescheinigten Hörproblemen "ideralerweise das Hörgerät"?


    Und was ist hierbei eigentlich die Rolle des Schulträgers? Dieser ist doch primär dafür verantwortlich, dass die Schule in einem baulichen und technischen(!) Zustand ist, so dass Schüler unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen dem Unterricht folgen können. Gerade in Zeiten der "Inklusion" sollte man das nicht vergessen! Ist die Lehrkraft nicht primär dafür verantwortlich, den Unterricht durchzuführen? Oder ist sie jetzt der "Technikassistent" und "Laptop-Träger" für Schüler mit bestimmten Bedürfnissen?


    Zitat

    Gibt es bei euch auch niemanden, der für die Computer zuständig ist und sich um die Software kümmert?

    Ist diese Person bei euch an der Schule so unterbeschäftigt, dass sie sich noch um den "persönlichen" Laptop-Bedarf einzelner Schüler kümmern kann? Bekommt sie für diese Mehrarbeit eine Entlastung? Wem wird die Entlastung dafür entsprechend weggenommen? Dem Personalrat? Dem Beratungslehrer? Der Frauenbeauftragten? Oder hofft man hier wieder auf den unbezahlten Idealismus Einzelner, ohne den der Schulbetrieb mittlerweile zusammenbrechen würde? Und ist nicht gerade der Schulträger eigentlich für die Wartung (und nicht nur für die Anschaffung!) der technischen Geräte zuständig?


    Wie gesagt. Ich bin bei solchen Sachen immer schwer von Begriff und dankbar für Aufklärung!


    Gruß !

    Nele, dann ganz konkret: Wie würdest DU die Probleme lösen, die ich oben aufgezählt habe?

    Zitat

    Probleme sind dafür da gelöst zu werden, da muss man eben einfach mal drüber nachdenken.


    Vielleicht hättes du Bildungspolitiker werden sollen. Die reden nämlich immer GENAU SO.


    Gruß !

    Barrierefreiheit hieße für mich hier: Ja, die Schule muss den Laptop stellen. Wo ist das Problem?


    Ok, ich zähle mal ein paar Probleme auf:


    Wer bezahlt den Laptop? Die Schülerin (wie Papier, Stifte,...)? Deren Krankenkasse ("Hilfsmittel" wie Hörgerät, Brille,...)? Die Schule (aus welchem Etat)? Der Schulträger?


    Wer wartet den Laptop (Software, Hardware, Virenschutz) bzw. garantiert dessen Funktionsfähigkeit bei Klausuren u.ä.? Der Fachlehrer? Der Schul-Admin? Der Schulträger (ggf. Fremdfirma)? Die Schülerin selbst?


    Was passiert bei Beschädigung / Verlust / Diebstahl des Gerätes? Wer zahlt / haftet?


    Ist die Lehrkraft jetzt gezwungen vor jeder Klausur den Laptop zu inspizieren wegen möglicher Täuschungsversuche? Dürfte sie das überhaupt, falls der Laptop im Privateigentum der Schülerin ist (Wohl ein klares NEIN!)? Wird für Klausuren ein Extra-Laptop gestellt? Ist ein Ersatzgerät bei Klausuren ständig verfügbar und einsatzbereit?


    Die Schule sollte hier nicht in vorauseilendem Gehorsam ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten. M.E. sind hier ersteinmal die Schülerin selbst bzw. der Schulträger in der Pflicht.


    Gruß !

    Was Moebius meint, sind die sogenannten "Ersatzschulen". Diese sind in der Tat nicht gewinnorientiert und oft in kirchlicher Trägerschaft. Das einzige, was an diesen Schulen "privat" ist, ist das Rechtsverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten/Schülern und Schule: Es ist eben nicht "öffentlich-rechtlich". Die Finanzierung dieser Ersatzschulen findet zu über 90% durch den Staat, also durch das allgemeine Steueraufkommen statt, auch bei den Kirchen (und nicht etwas durch Kirchensteuern)! Also alles andere als "privat"... Rechnet man zu diesen 90% Staatsfinanzierung noch das durch die Eltern zu tragende Schulgeld hinzu, das durchaus mehrere hundert Euro pro Monat betragen kann, sowie bei den Schulen in kirchlicher Trägerschaft eventuelle Zuschüsse aus dem Kirchensteueraufkommen, wundert einen die bessere finanzielle Situation dieser "Privat"Schulen nicht. Das vom Grundgesetz geforderte Verbot der Sonderung "nach den Besitzverhätlnissen der Eltern" findet trotz des teilweise hohen Schulgeldes selbstverständlich nicht statt. Dazu vergibt eine Ersatzschule einige (wenige) Stipendien an "ausgewählte Schülerinnen und Schüler". "Problemfälle" sind damit natürlich nicht gemeint. Wozu hat man die gewöhnlichen staatlichen Schulen?


    Merke: Die meisten "Privatschulen" sind in Deutschland im Wesentlichen genauso steuerfinanziert wie "gewöhnliche" staatliche Schulen. Sie sind nur selektiver hinsichtlich ihrer Schülerklientel... Und ich wette darauf, dass sich dieser Trend zu den "Privatschulen" aus genau diesem Grund verstärken wird, wenn erst einmal die inklusive staatliche Einheitsschule (egal ob als Gemeinschafts-/Gesamt- oder Was-auch-immer-Schule) flächendeckend eingeführt sein wird. Aber vielleicht ist genau das der Plan?


    Gruß !

    Dazu passend das Beispiel des Lernhauses in Romanshorn von Peter Fratton (der hierzulande ja als Bildungspapst von Rot/Grün hofiert wird):
    ...
    Ja nun. Quelle: http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1179

    Zitat

    Trotz dieses bekanntgewordenen bildungspolitischen Desasters und trotz der hohen Schulgelder von 21 700 Franken jährlich plus 1000 Franken Nebenkosten für Schulmaterial, hinzukommenden Gebühren für die Anmeldung und separaten Abrechnungen für Exkursionen, Schullager, Gesangs- und Instrumentenunterricht sowie Prüfungsvorbereitungen fallen immer wieder Eltern und Behörden auf die Propaganda der «Lernhäuser» und «Gemeinschaftsschulen» herein. Nun hat eine Meldung in der «Thurgauer Zeitung» erneut die Untauglichkeit der Gemeinschaftsschule mit ihren selbstentdeckenden individualisierten Lernformen dokumentiert.


    Die staatlichen Schulen sind doch auf dem besten Weg nachzuziehen... Gleicht sich alles wieder aus :autsch:


    Gruß !

    Ich versuche mittlerweile alles digital vorzuhalten, d.h. auch Sachen, die ich nur in Papierform habe, einzuscannen und das Papieroriginal gleich anschließend zu entsorgen. Mittlerweile denke ich über den Einsatz einer Dokumentenmanagementsoftware nach, um dem "digitalen Chaos", das sich zwangsläufig einstellt, Herr zu werden.


    Lerhbücher und Arbeitshefte lasse ich natürlich dabei außen vor, wäre auch viel zu aufwändig.


    Ach ja: Regelmäßige Backups nicht vergessen...


    Gruß !

    Ich habe als Ingenieur in zwei verschiedenen großen Firmen gearbeitet und dort sowohl meine eigene Arbeit als auch die von Kollegen gesehen. Für mich selbst habe ich festgestellt, dass ich dort nicht jedes Jahr, sondern quasi jeden Tag die gleiche Arbeit erledigt habe. [...] Ich habe für mich persönlich(!) in diesem zwei Firmen den Eindruck gewonnen, dass die Arbeit extrem monoton ist.


    Kann gar nicht sein. Tätigkeiten in der "freien" Wirtschaft erfordern doch stets allerhöhsten Einsatz und maximale Flexibilität der Beschäftigten. Der Stress- und Anspruchsfaktor ist jederzeit enorm. Deine Schilderung klingt eher nach dem Behördenjob eines verbeamteten Bleistift-Schubsers... :schlaf:


    Gruß !

    Wenn keine Lehrer mehr die Verwaltung der Computer machen, dann muss das die SL hoffentlich outsourcen. Und kann kommt vielleicht jedes Mal eine Fremdfirma, die sich um die Computer kümmert. Dann wird die Landesregierung schon sehen, was aufwendiger (= teuerer) ist.


    Leider nein. Denn dann wechselt der Kostenträger. Die Fremdfirma müsste nämlich der Schulträger bezahlen. Aber das kann der gemeinen Lehrkraft ziemlich egal sein. Wichtig ist nur, dass diese dem Wunsch der Landesregierung folgt und ihre "außerunterrichtlichen Tätigkeiten" entsprechend reduziert, um nicht in den Verdacht der Insubordination zu geraten. Denn das gehört sich für "gute Beamte" nicht!


    Gruß !

    Um auf aktuelle Herausforderungen angemessen reagieren zu können, werden Stunden für außerunterrichtliche Tätigkeiten gestrichen:


    Die Lösung ist doch ganz einfach: Wenn Stunden für "außerunterrichtliche Tätigkeiten" gestrichen werden, muss man die "außerunterrichtlichen Tätigkeiten" eben auch entsprechend reduzieren. Die Landesregierung hält sie wohl nicht für wichtig genug. Aber bitte nicht mit dem Argument "Die lieben Kleinen können ja nichts dafür" kommen. Die Landesregierung will es so, und deshalb müsst ihr diese Reduzierung der "außerunterrichtlichen Tätigkeiten" als "gute Beamte" auch umsetzen!


    Gruß !

    Zum ersten Punkt: Lehrer als "sozialer" Beruf. Das ist nur teilweise richtig. Richtig insofern, als dass immer Menschen im Zentrum deiner Tätigkeit stehen und nicht irgendwelchen abstrakten technischen, wirtschafttlichen oder rechtlichen Sachverhalte und Prozesse. Aber "sozial" heißt als Lehrer nicht unbedingt, dass du immer der "nette Typ" bist, der den Schülern unterstützend zur Seite steht. Du musst auch bewerten, "erziehen", manchmal "Druck machen", unangenehme Gespräche führen usw. Das kann beizeiten recht anstrengend sein. Gerade als Lehrer bist du gezwungen, Schülern auch immer wieder ihre Schwächen zurückzuspiegeln, und sei es "nur" bei der Bewertung von Arbeiten, Unterrichtsbeiträgen, usw. Nicht jeder nimmt das "freundlich" auf. Kurz: Du musst immer auch am Selbstbild (und auch am Bild der Eltern von ihren Kindern) rütteln und das ist nicht immer für alle Beteiligten angenehm. Am Gymnasium kommt noch der Zwang dazu, stark fachorientiert arbeiten zu müssen, neben(!) den oben angeführten Aspekten: Du musst Curricula abarbeiten und Schüler auf Prüfungen vorbereiten. Frei entscheiden, was du wann machst, kannst du nur sehr eingeschränkt, da es zahlreiche behördliche und schulinterne Vorgaben gibt.


    Abwechslung gibt's im Beruf genug. Obwohl ich schon einige Jahre in dem Beruf bin, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, wie ein Tag ablaufen wird. Fachlich ändert sich zwar nicht viel (zu großen Fortschritten in den Fachwissenschaften wirst du als Lehrer nicht viel beitragen können, dazu fehlt dir allein schon die Zeit!), aber methodisch, didaktisch, curricula wird schon öfters gerne einmal eine "neue Sau durchs Dorf getrieben". Zudem ist "Schule" wohl eine der komplexesten sozialen Organisationen, die es gibt: Es gibt viele Akteure, die maßgeblichen Einfluss ausüben (Die Wichtigsten: Kollegen, Schüler, Schulleitung, Eltern, Schulbehörde, Schulträger), die "Hauptklientel" (=Schüler) varriert stark und stellt unterschiedlichste Ansprüche (am Gymnasium z.B. von ca. 10-Jährigen bis 20-Jährigen, mit dem "Turbofaktor" Pubertät zwischendurch der noch einmal alles durcheinanderwirbelt: Aus einer "netten" Klasse kann da schon einmal in kurzer Frist eine "anstrengende" Klasse werden). Auf dieses Spektrum musst du dich mehrmals(!) am Tag neu einstellen. Neue politische Vorgaben wie die "Inklusion" werden die Anforderungen hier noch einmal deutlich steigern!


    Was dir auch klar sein sollte: Die Arbeitsbelastung ist bei weitem nicht gleichmäßig über das Schuljahr verteilt, also definitiv kein "9-17 Uhr Job". Wenn du z.B. Abitur korrigieren musst, was am Gymnasium praktisch für die meisten Kollegen jedes Jahr der Fall ist, darfst du in dieser Zeit dein Privatleben auf Sparflamme setzen. "Entlastung" von deiner normalen Haupttätigkeit (Unterrichten und Erziehen) bekommst du nämlich im Regelfall keine. Als Ausgleich gibt es zwar relativ viele Ferien (die dann natürlich sofort den Neid der Nicht-Lehrer nach sich ziehen), um die Abitur- und sonstigen, gerade am Gymnasium massenweisen und umfangreichen(!), Korrekturen beneidet einen aber keiner... Gerade diesen Aufwand für Korrekturen kann ein Außenstehender kaum realistisch einschätzen!


    Und du stehst natürlich "vor der Klasse" permament im Mittelpunkt und damit unter Beobachtung. Eine kleine "Auszeit" nehmen, wie in vielen "Bürojobs" möglich (Tasse Kaffee trinken gehen, vor dem PC "Arbeit simulieren"), ist oft überhaupt nicht drinnen. Kaum bist du Zuhause, darfst du dann im großteils selbst-finanzierten Arbeitszimmer den Unterricht für den nächsten Tag vorbereiten oder Arbeiten korrigieren. Oder du erledigst erst einmal andere Dinge (Einkaufen usw.), was dann natürlich sofort den Neid der Nachbarn auf sich zieht ("hat schon wieder Freizeit"). Dass du dann zum Ausgleich spät abends wieder am Schreibtisch sitzt, sieht natürlich keiner...


    Ok, da soll's gewesen sein für den "kleinen Einblick" in den Lehrerberuf. Ob das etwas für dich ist, musst du selbst entscheiden.


    Gruß !

    Einige Gedanken:


    Wenn die Schule so viele Kolleginnen und Kollegen mit kleinen Kindern hat, dass sie nicht mehr in der Lage ist, diesen entgegenzukommen ohne dass es auf Kosten der anderen Kollegen und Kolleginnen geht, dann muss die Schule ihre (freiweilligen) Zusatzangebote reduzieren: D.h. weniger Schulfeste, nur noch die Mindestzahl an Konferenzen, Dienstbesprechungen, (freiwillige) Nachmittagsangebote entweder einstellen oder über Externe aus dem Schulbudget finanzieren. Auch eine Schule muss bei knappen (personellen) Ressourcen Prioritäten setzen. Schon einmal mit dem Personalrat darüber gesprochen?


    Das gilt natürlich auch für den Fall, dass die Kita übermäßige gemeinsame Eltern-Kind-Veranstaltungen anbietet. Schon einmal an dieser Stelle auf eine Reduzierung gedrungen? Warum sollte die Schule der betreffenden Kollegen und Kolleginnen darunter leiden, wenn Kita XZY schon wieder eine Fete plant?


    Zudem kann man beim zuständigen Träger der Kita auch auf verlängerte Öffnungszeiten drängen. Oder private Betreuung organisieren. Klar, das kostet Geld, aber wenn ich hier lese, dass einige Partner "das Dreifache" verdienen, sollte das doch kein Problem sein.


    Gruß !

    Auch das "kostenlose Klassenkonto" führst du unter deinem eigenen Namen. Wäre es ein "Schulkonto" wäre nur der Schulleiter (bzw. sein Sekretariat wenn er diesem Vollmacht gegeben hat) verfügungsberechtigt. Als "gewöhnliche Lehrkraft" kannst du niemals "die Schule" oder Teile davon in Rechtsgeschäften nach außen vertreten. Ein "Privatkonto" (in welcher Form auch immer) für "Klassengeschäfte" zu nutzen, ist immer eine rechtliche Grauzone. Strenggenommen bräuchte man m.E. für so etwas eine Vollmacht der Klasseneltern-Versammlung, am besten schriftlich oder zumindest protokolliert. Dass viele Lehrkräfte trotzdem ihr Privatkonto für solche Dinge nutzen, hat eher etwas damit zu tun, dass die Schulträger für solche Verwaltungstätigkeiten (und nichts anderes ist die Kontoführung) zuwenig Ressourcen bereitstellen und Lehrkräfte und Schulleitungen i.d.R. auch zu wenig Rückgrat haben, diese Ressourcen einzufordern.


    Im Ausgangspost stand zudem explizit "Kontonummer der Schule / des Bevollmächtigten". Wie weist die gewöhnliche Lehrkraft im Streitfall nach (und nur auf diesen kommt es an), dass sie im Besitz dieser "Vollmacht" zum Empfang des Geldes war? Wer hat solch eine Vollmacht schon schriftlich oder unter Zeugen mündlich erhalten?


    Gruß !

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