Beiträge von Mikael

    Locker bleiben. Man muss die Logik dieses Schulleiters nur konsequent zu Ende denken:


    Klappt´s mit den Schülern nicht, ist der Lehrer Schuld.


    Klappt´s mit den Lehrern nicht, ist der Schulleiter Schuld.


    Der Schulleiter kann seine "Underperfomer" nicht rauswerfen? Na und? Das kann der Lehrer bei seinen Schülern auch nicht. Also was jammert dieser SL eigentlich herum?


    Gruß !

    Zitat Bolzbold :

    Treffender kann man es nicht charakterisieren ! Ich würde mir wünschen, dass man auch in bildungspolitischen und elfenbeinturmpädagogischen Kreisen zu so einer klaren Erkenntnis käme und entsprechend handeln würde. Dort wird stattdessen immer schön geredet und bagatellisiert.


    Warum sollten sie? Scheitern die "sozial gerechten" Reformen, stehe die Sündenböcke doch schon fest. Dann haben wir uns nicht genug angestrengt, waren nicht engagiert genug, haben uns einen faulen Lenz gemacht...


    In Niedersachsen stehen wir Gymnasiallehrer mittlerweile auch wieder als die "faulen S.." da, die über "45 Minuten" zusätzlichen Unterricht jammern (die älteren Kollegen dürfen sogar das Doppelte wegen nicht Gewährung der Altersentlastung; entspricht ingesamt immerhin ca. 1000 Lehrerstellen die so "erwirtschaftet" (Euphemismus für "eingespart") werden), mit denen Rot-Grün die neuesten bildungspolitischen "Großtaten" gegenfinanzieren will. Was ist schon ein etwas mehr Unterricht, wenn es um das große Ziel der "sozial gerechten" Bildung geht (Ganztagsschulen, Inklusion, ...), da kann man doch ruhig noch eine Schippe mehr verlangen (oder zwei, oder drei...).


    Die "Schuldigen" für das absehbare Scheitern der Reformen stehen jetzt schon fest. Und es werden nicht die Bildungspolitiker sein (die werden sich im Zweifel "grüneren Wiesen" zuwenden) und auch nicht die Elfenbeinturm-Forscher (die werden sich rechtzeitig dem neuesten Trend mit "Forschungsbedarf" zuwenden). Glaub mir.


    Gruß !

    Gleichzeitig aber erleben wir eine Noteninflation, die mangeldende Kenntnisse zu kaschieren versucht. In der Oberstufe reichen 40% bereits aus, um eine 4- zu bekommen, 45%, um eine glatte 4 zu bekommen. Es gibt Lehrer, die - nur um keine Nachprüfung machen zu müssen oder dem "armen Kind" eine Nichtversetzung nicht zumuten möchten oder im Falle einer 4- oder einer 5 auf dem Zeugnis eine Lern- und Förderempfehlung schreiben müssten - dem Schüler eine 4 auf dem Zeugnis "schenken".


    In Niedersachsen gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass Arbeiten, in denen 30% oder mehr (Oberstufe 50% oder mehr) der Schüler eine nicht ausreichende Note bekommen (Oberstufe 04 Punkte oder weniger), nicht gewertet werden dürfen. Es sei denn der Schulleiter genehmigt die Arbeit und die Elternvertreter werden informiert, d.h. der Lehrer darf sich vor beiden und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf dem nächsten Elternabend rechtfertigen ("Tribunal"). Wird die Arbeit noch einmal geschrieben (was natürlich auch die Schüler "bestraft", die eine gute Note geschrieben haben...), bedeutet das doppelte Arbeit für den Lehrer (Neukonzeption der Arbeit und Korrektur). Klar, dass das eine "Noteninflation" impliziert.


    Gruß !

    Sorry, Nettmensch. Wenn ich schon die Überschrift lese ("Wir brauchen Lehrer, die sich lieber umbringen, als dass ein Schüler zurückbleibt"), dann bedaure ich schon, dass diese Postille (Zeitung will ich das nicht nennen, bei solchen hetzerischen Überschriften) durch meinen Seitenaufruf ihre Page-Impressions erhöht und dadurch eventuell noch mehr Werbegelder einnimt. LESEN tu ich das nach der Überschrift bestimmt nicht mehr.


    Gruß !

    Nach 13 Uhr würden sie zu ihren Internaten zurückfahren und von speziellen Pädagogen (Nicht durch uns !) und Erziehern betreut werden, also für uns keine Residenzpflicht etc..


    Wo sollen denn die dreiviertel Million zusätzliche Pädagogen und Erzieher für die knapp 9 Millionen Schüler herkommen (wenn man als "Betreuungsmaßstab" die aktuelle Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen zugrunde legt)? Da wird man wohl sogar noch "in den Ruhestand versetzte" ehemalige Lehrer reaktivieren müssen. Den "Ruhestand" im Kreise von Schülern und Schülerinnen verbringen, davon träumt doch der Eltenschreck, oder???


    Gruß !

    [/i]Eine effektive Sozialerziehung könnte nur dann stattfinden, wenn man die Kinder dem (nicht-) erzieherischen Einfluss ihrer Eltern komplett (!) entziehen würde. Das würde für den Zeitraum mindestens einer Generation auf eine gänzliche Internatserziehung aller (!) unserer Schüler hinauslaufen. 8_o_)


    Selbst wenn das die Lösung wäre: Würde man genug Idealisten finden, die "für ein strahlendes Kinderlächeln" die Bürde der Erziehung auf sich nehmen? Insbesondere da bei einer Ausweitung des "pädagogischen" Anteils des Lehrerberufs dessen Entlohung und dessen Ansehen tendenziell noch weiter sinken würden? Das "internat" für alle wäre wohl nur mit einer Arbeitspflicht inkl. "internats-Residenz"-Pflicht für alle bereits existierenden Lehrkräfte möglich. Bevor die Kollegen und Kolleginnen in Scharen davonlaufen und sich nach grünerer Wiesen umsehen... Aber kann ja noch alles kommen. Wir erinnern uns an die "Sondergesetze" in Dänemark, die den Lehrkräften dort vor kurzem das Streiken verboten haben (obwohl es sich dort um Angestellte, nicht um Beamte handelt). Grundrechte lassen sich schnell aushebeln, wenn man will...


    Gruß !

    dass der Beamte einen Eid geleistet hat, seinen Dienst nach bestem Wissen und mit ganzer Kraft zum Wohl der Schüler auszuüben.


    Da ist wohl der Pädagoge mit dir durchgegangen...


    In Niedersachsen lautet der Diensteid Folgendermaßen

    Zitat

    "Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde."

    http://www.besoldung-niedersac…beamtengesetz_paragraf_65


    Gruß !

    Ob ein Brief etwas bringt? Meine Erfahrung ist, dass gerade die Eltern der "problematischen" Kinder die Schuld selten bei sich und den eigenen Kindern suchen.


    Meine Reaktion wäre: Mit solch einer Klasse weder dann weder Exkursionen noch Klassenfahrten gemacht. Schon alleine aus dem eigenen "Sicherheitsinteresse" der Kinder: Kann man sich mit so einer Klasse z.B. mit gutem Gefühl im öffentlichen Verkehrsraum bewegen? Kann man so eine Klasse den anderen Mitmenschen im öffentlichen Raum "zumuten"? Kann man guten Gewissens den Schutz von Eigentum und Gesundheit, auch der Kinder, "garantieren", wenn man mit so einer Klasse unterwegs ist? Nach ein paar Jahren "Bewährungsfrist", was das innerschulische Verhalten angeht, kann man dann wieder anfangen über Exkursionen und Klassenreisen nachzudenken.


    Gruß !

    Ich erinnere an die Fahrradhelm-Diskussion hier im Forum:
    Wandertag mit Fahrradtour in Klasse 5?


    Solange nichts passiert, interessiert der Helm keinen. WENN aber etwas passiert, wird das "SOLL" ganz schnell zum "MUSS" uminterpretiert: Dann hast du die Gefahrensituation falsch eingeschätzt, dir hätte klar sein müssen, dass es in DIESER Lerngruppe unter DIESEN Bedingungen nur mit Helm geht usw...


    Ich warte übrigens schon auf den "Pausenerlass": "Beim Betreten des Pausenhofs SOLL ein Helm getragen werden..." Falls was passiert, wären Land und Schulträger fein raus, nur die dumme Pausenaufsicht würde in die Röhre schauen... Warten wir's ab.


    Gruß !

    Einige erprobte Ideen sind:
    [...]


    Was auch immer wieder gut kommt:


    - bei nicht fristgerechter Ladung zu Beginn der Konferenz darauf hinweisen, dass man auf dieser Konferenz deshalb leider keine Beschlüsse fassen kann und sich deshalb in zwei Wochen noch einmal treffen muss


    - am Ende von ausführlich diskutierten Tagesordnungspunkten, aber kurz(!) vor der Abstimmung darüber, darauf hinweisen, dass die schriftliche Beschlussvorlage leider nicht mit der Einladung zur Konferenz mit verteilt wurde und daher Diskussion und Abstimmung auf der nächsten Konferenz wiederholt werden müssen.


    Gruß !

    Solange keine konkrete und akute Gefahr für Leib und Leben von Schülern und Lehrkräften besteht, darf hier nicht prophylaktisch mit Ordnungsmaßnahmen auf der Basis von §53 SchulG vorgegangen werden. Demzufolge musst Du den Schüler solange unterrichten bis er Dir gegenüber ein Verhalten zeigt, dass in den strafrechtlich relevanten Bereich hineinreicht.


    In Niedersachsen reichen schwere Fälle von Bedrohung, Beleidung und Nötigung aus (siehe obiger Erlass i.V.m. §61 Abs. 2 NSchG) . Es muss (sinnvollerweise) vorher keine "Verletzten" geben.


    Gruß !

    1. JEDES Fehlverhalten kleinlichst dokumentieren (Aktenvermerk in der Schülerakte). Dies kann wichtig für eventuelle Ordnungsmaßnahmen sein.


    2. Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten MUSS die Schule (d.h. der Schulleiter) in z.B. Niedersachsen zur Anzeige bringen:

    http://www.schure.de/22410/34,3,51661.htm


    Wichtig: Sich nicht vom SL abwimmeln lassen. Verweigert der SL die Anzeige begeht er ein Dienstvergehen.


    3. Auf Ordnungsmaßnahmen (d.h. Klassenkonferenz) bestehen.


    4. Wird keine Abhilfe geschaffen: Schriftliche Überlastungsanzeige an den Schulleiter mit dem Hinweis, dass du dich außerstande fühlst, die Klasse ordnungsgemäß zu unterrichten. Wird immer noch keine Abhiilfe geschaffen: Remonstration bei der Landesschulbehörde / beim Schulrat als Dienstvorgesetztem des Schulleiters.


    Gruß !

    vor allem an einem niedersächsischen Gymnasium in der aktuellen Diskussionslage (die ich jetzt hier nicht breittreten möchte, aber ich denke die meisten niedersächsischen Lehrkräfte wissen wovon ich rede).


    Lassen wir die Kollegen in den anderen Bundesländern nicht im Unklaren: Die rot-grüne Landesregierung will zur Gegenfinanzierung ihrer bildungspolitiischen Wahlversprechen die Lehrkräfte (als einzige Berufsgruppe im öffentlichen Dienst überhaupt!) durch Streichung der zugesicherten(!) Altersentlastung mehr arbeiten lassen, die niedersächsischen Gymnasiallehrkräfte sollen zusätzlich noch eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr arbeiten, womit deren Anspruch auf die Rückzahlung ihres unentgeltich und zwangsweise geleisteten Arbeitszeitkontos zur Hälfte entschädigungslos einkassiert wird. Auch dies entgegen frühreren Zusicherungen(!) der Landesregierung. Die älteren Kollegen müssen dank der genannten Streichung der Altersentlastung sogar zwei Unterrichtsstunden pro Woche mehr halten. Untentgeltlich natürlich.


    Für die rot-grüne Landesregierung ist das Ganze selbstverständlich keine Arbeitszeiterhöhung, sondern nur eine Umschichtung zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Tätigkeiten (so die Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage von FDP-Abgeordneten). Ein Verzicht auf Klassenfahrten ist damit eine Möglichkeit, dem Ansinnen der rot-grünen Landesregierung wenigsten zu einem kleinen Teil zu entsprechen. Als gute Beamte sollte man sich dem nicht widersetzen!


    Gruß !

    Bin ich hier auf dem falschen Dampfer?


    Zumindest in einer staatlichen, konfessionslosen Schule sind wir Lehrkräfte VERPFLICHTET uns neutral zu verhalten, was die Ausübung und auch die NICHT-Ausübung einer Religion betrifft. Wenn der Junge sich nicht an die Regeln seiner Religion hält, ist das alleine sein Problem und sicher nicht das einer staatlichen Lehrkraft. Er wurde ja nicht gezwungen, das Schweinefleisch zu essen. Religionserziehung ist Sache der Eltern. Bei Problemen berufst du dich auch Art. 7 Abs. 3 GG -> du musst keinen "Relgionsunterricht" erteilen, und das heißt erst recht keine Religionserziehung.


    Gruß !

    Die Vorstellung, dass eine Lehrkraft allerdings vollumfänglich ihr eigener Herr über die Terminplanung außerhalb des Unterrichts ist, ist allerdings zumindest für BY dienstrechtlich nicht haltbar.


    Die Vorstellung, dass eine Schulleitung mit zwei Tagen Vorlaufzeit die Präsenzpflicht von Lehrkräften ohne zwingende dienstliche Gründe freihändig anordnen kann, zeugt von einem seltsamen Rechtsverständnis. Das Bedürfnis von Schülereltern von heute auf übermorgen einen Termin mit einer Lehrkraft haben zu wollen, ist sicherlich kein zwingender dienstlicher Grund. So etwas kann auch eine Woche warten.


    Gruß !

    Nachtrag. Stelle mir gerade vor, dass der Vater von s.o. irgendwo im Amt arbeitet. Meinetwegen Bauamt. Und stelle mir gerade vor, wie ich unangemeldet, ungeachtet evtl. laufender Gespräche etc. in sein Büro platz und es nach meinem noch unterledigten Bauantrag durchforste.....


    Wird dir nicht gelingen. Jede popelige Behörde hat einen Pförtner bzw. einen Empfang. Nur in eine Schule kann jeder nach Lust und Laune hereinspazieren. Aber es gehört wahrscheinlich zu den "Dienstpflichten" einer Lehrkraft sich auch um so etwas zu kümmern...


    Gruß !

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