Meine Ergänzungen beachten!
Und noch eine Ergänzung: Die Polung muss für alle LEDs natürlich auch stimmen, d.h. die langen Beinchen immer in Richtung Plus-Pol der Spannungsquelle, also so anordnen:
Pluspol +LED- +LED- +LED- MInuspol
Gruß !
Meine Ergänzungen beachten!
Und noch eine Ergänzung: Die Polung muss für alle LEDs natürlich auch stimmen, d.h. die langen Beinchen immer in Richtung Plus-Pol der Spannungsquelle, also so anordnen:
Pluspol +LED- +LED- +LED- MInuspol
Gruß !
Reihenschaltung -> Spannungsteiler. LEDs brauchen eine Mindestspannung um zu leuchten (hängt von der Wellenlänge, d.h. der Lichtfarbe ab, und geht ab ca. 1,5V los). Hast du z.B. drei gleichartige LEDs in Reihe geschaltet, steht jeder LED nur ein Drittel der Versorgungsspannung zu Verfügung, und das ist u.U. zu wenig.
Lösung: Ermittle für eine einzige LED die Mindestspannung, die notwendig ist, um diese zum Leuchten zu bringen (Spannung von 0V langsam hochdrehen). Hast du dann z.B. drei gleichartige LEDs in Reihe geschaltet, musst du diese Spannung nur mal drei nehmen, damit sie alle drei leuchten (evt. auch ETWAS mehr Spannung).
Ergänzung: Die so ermittelte Spannung aber nicht an eine einzige LED legen, sonst geht sie eventuell kaputt.
Und: Wir reden hier immer nur über wenige Volt. Keine Spannungen über 20 Volt im Unterricht verwenden!
Gruß !
Alle Krankheitsvertretungen, auch längerfristige, müssen die Kollegien dauerhaft aus eigener Kraft vertreten
Und? Hat schon einer dagegen geklagt? Bisher hieß es doch immer, dass nur "unvorhersehbare Mehrarbeit" "kurzfristig" angeordnet werden darf. Davon kann ja hier kaum die Rede sein.
Auf schriftlicher Anordnung der Mehrarbeit durch die Schulleitung bestehen, Widerspruch einlegen, Klage vor dem VerwG. Was sagen die Gewerkschaften?
Gruß !
Soweit ich weiß, werden die betreffenden Leistungen als "nicht erbracht", d.h. mit "ungenügend" bewertet. Immerhin hat der Schüler den Grund für die Nicht-Erbringung selbst zu vertreten (sonst gäbe es ja keine Ordnungsmaßnahme).
Alles andere wäre wohl auch unsinning, sonst könnte der betreffende Schüler sogar noch einen Nachteilsausgleich beantragen, da er an dem vorbereitenden Unterricht zur Klassenarbeit ja nicht teilnehmen durfte...
Gruß !
dass die Stunden für die Förderbedarfe 1 und 2 aus dem normalen Schuldeputat erbracht werden (so lese ich das zumindest).
D.h. diese Stunden stehen dann nicht mehr für "besondere dienstliche Tätigkeiten innerhalb der Schule" zur Verfügung.
Wie schön. Da stellt sich sofort die Frage: Was fällt dafür weg? Stundenplanerstellung? Vertretungsplanerstellung? Sammlungsleitungen? Bücherausgabe?
Wär doch mal was: "Leider kann an dieser Schule kein Vertretungsunterricht mehr erteilt werden, da wir die Stunden für die Planerstellung für die Inklusion brauchen. Und die naturwissenschaftlchen Fächer führen keine Experimente mehr durch, da wir mangels Stunden die entsprechenden Sammlungen schließen mussten."
Gruß !
? Laut Schulordnung müssen zwei kleine Leistungsnachweise vorliegen, Notenschluss ist schon in Kürze. Was tun?
Die "Unmöglichkeit" der korrekten Benotung ist nicht von dir zu vertreten. Wenn sich das KuMi keine Gedanken über die Konsequenzen seiner Entscheidungen macht, ist das deren Problem und nicht deines. Also: Nicht groß darüber aufregen und einfach hinnehmen!
Gruß !
Ganz interessant übrigens, dass die Entwicklung der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus in Bayern mittlerweile sogar Gesetzescharakter hat; ich bin nicht sicher, ob sich das schon an allen Schulen rumgesprochen hat
Interessant ist vieles, aber gibt´s dazu auch schon konkrete Durchführungsverordnungen / Erlasse? Wenn ja, hätte das immerhin den Vorteil, dass der "informelle" Elternstammtisch gar nicht mehr informell wäre und die gemeine Lehrkraft das "gemütliche Beisammensein" auf die Spesenrechung der Schule setzen kann... und die Fahrt in die Kneipe wäre dann eine Dienstreise und es gäbe Kilometergeld. Das hätte was.
Gruß !
Du stellst die falsche Frage. Wieso fragst du deinen SL nicht, auf welcher Rechtsgrundlage SEINE Entscheidung beruht, euch zum Aufräumen und Inventarisieren zu verpflichten. Für solche Aufgaben müsste es Entlastungsstunden für die Schule geben, die Kollegen oder Kolleginnen erhalten müssen, die solche Zusatzaufgaben übernehmen. Frage ihn daher, auf welcher Rechtsgrundlage ein "Wald- und Wiesenlehrer" solche Aufgaben übernehmen muss. Es sind sicherlich keine pädagogischen Tätigkeiten und hängen auch nicht direkt mit dem Unterricht zusammen (indirekt vielleicht schon, aber das täte auch z.B. das Saubermachen der Toiletten, Schüler müssen schließlich auch einmal aufs Klo...)
Gruß !
Was mir nicht klar ist, erhält man nachdem Abschluß dieses Kurses eine höhere Besoldungsklasse?
Unwahrscheinlch. Ein Anrecht auf Höherstufung wird bei solchen Kursen i.d.R. explizit ausgeschlossen.
ZitatEine weitere Frage beschäftigt mich; da ich ursprünglich ein promovierter Chemiker bin, (gehe davon einfach aus), dass ich im Fach Chemie für Sek2 qualifiziert bin,
Formal brauchst du die Fakultas für die Sekundarstufe 2, d.h. eine Anerkennung deiner Studien- und Prüfungsleistungen. Deine Landesschulbehörde bzw. Berzirksregierung kann dir da sicherlich weiterhelfen. Eine Promotion alleine qualifiziert dich erst einmal für gar nichts, da es kein berufsqualifizierender Abschluss ist (im Gegensatz zu einem Staatsexamen / Diplom / Bachelor / Master).
Gruß !
...in so einem Aufreger-thread dann aber mal richtig bitte - unwürdig + Genitiv = des Amtes unwürdig...
Du meinst, ich habe noch eine Karriere als Ministerpräsident vor mir?
Gruß !
ZitatProfessor Bernhard Ströbel hat alte Mathe-Klausuren herausgesucht, die er vor zehn Jahren seine Erstsemester hat schreiben lassen. "Wenn ich die heute als Aufgabe stellen würde, dann fiele das Ergebnis signifikant schlechter aus. Die Durchfallquote würde deutlich über 50 Prozent liegen, das wäre gar nicht zu verantworten", sagt er.
[...]
Statt Schüler mit verkürztem Abitur im Schnelldurchgang mathematisch auf den Stand der früheren G-9-Jahrgänge zu bringen, hat er die ersten zwei Semester des Bachelorstudiengangs entrümpelt. "Wir müssen als Uni die Studierenden so nehmen, wie sie sind, sie dort abholen und setzen daher nur noch G-8-Inhalte voraus"
Also: Die Universitäten reagieren GENAUSO wie die Schulen es auch tun: Anforderungen herabsetzen, weniger Vorwissen voraussetzen. Womit sich die Vorwürfe der Universitäten an die Schulen ("Niveauabsenkung") als haltlose Luftnummern erweisen. Das beruhigt einen als Lehrer doch ungemein.
Gruß !
Was ich den Ferien in der Schule tue: Schülerakten lesen und vervollständigen
Sache der Verwaltung (Sekretariat)
ZitatLehrmittel inventarisieren und sichten
Sache des Schulträgers. Der ist für die Beschaffung und Wartung der Lehrmittel verantwortlich.
Zitat, Zimmer für die Grundreinigung beräumen, neues Klassenzimmer einrichten/ altes ausräumen
Sache des Schulträgers. Hatten wir schon lang und breit hier im Forum diskutiert. Lehrer sind keine Möbelpacker.
Lasst euch doch nicht zum "Mädchen für alles" degradieren!
Gruß !
Es wird Zeit, dass die Frage der Lehrerarbeitszeit endlich einmal vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt wird. DAS wäre einmal eine Aufgabe für die Gewerkschaften und Verbände (statt ewiger ideologischer Grabenkämpfe). Auf die Verwaltungsgerichte darf man in dieser Frage ja nicht hoffen, die werden angesichts der zu erwartenden Kosten kaum gegen den eigenen Dienstherren entscheiden.
Scheinbar gibt es in der Praxis keine obere Grenze hinsichtlich der abverlangten Arbeitszeit, da sich beharrlich geweigert wird, alles außerhalb der reinen Unterrichtsverpflichtung als messbare Arbeitszeit anzuerkennen ("nicht messbare Arbeit").
Gruß !
läuft bei mir ähnlich, aber ich muss mich an den Tagen, an denen ich keinen Urlaub habe, bereit halten. Bin schon das eine oder andere Mal zu Elterngesprächen oder Aufräumarbeiten (Schule ist umgezogen, Fachräume wurden eingerichtet) hingefahren.
Interessant. Da Bereitschaftszeiten vollumfänglich zur Arbeitszeit gezählt werden müssen (siehe höchstrichtleriche Urteile des EuGH zur Arbeitszeit von Ärzten und Feuerwehrleuten) heißt das also im Umkehrschluss, dass du außerhalb der Ferienzeiten eine reguläre 40-Stunden-Woche hast.
Das muss in Thüringen mit den Konferenzen, Klassenarbeiten / Klausren, Schulveranstaltungen und Klassenfahrten ja unheimlich gut organisiert sein, dass ihr das so gut hinbekommt...
Gruß !
In NRW wird da zwischen "messbarer" und "nicht messbarer" Arbeitszeit unterschieden.
http://www.bezreg-muenster.de/…enermaessigung/index.html
Wobei es eine Frechheit ist, "die Teilnahme an Sprechtagen, Konferenzen, Schulveranstaltungen und Erledigung von Verwaltungsarbeit" als nicht messbare Arbeit zu klassifizieren...
Gruß !
diese zusatzaufgaben kannst du nicht einfach bleiben lassen - sie gehören zu deinen dienstpflichten.
Aber nur im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit. Wenn das Maß voll ist, ist es voll. Wer dann natürlich nicht den Mund aufmacht und sich weiter ausbeuten lässt, ist selber schuld.
Zitatags - das sind oft die sachen, die man machen will, weil man den gegenstand persönlich schätzt und es spaß macht, mit sus zu arbeiten, die das wirklich machen wollen und nicht nur gerade machen müssen... das ist im alltag sonst eher weniger zu haben. zudem gibt es durchaus schulen, wo die ag-übernahme von dir schon mehr oder weniger erwartet wird.
Erwarten kann man viel, machen muss man das noch lange nicht. Und: Nur weil einem eine Sache Spaß macht, heißt das noch lange nicht, dass man diese Tätigkeit dem Dienstherrn unbezahlt in der eigenen Freizeit (nichts anderes sind unbezahlte Überstunden) zur Verfügung stellen muss. Wenn der Schule diese AGs wichtig sind, dann sollen sie angemessen "bezahlt" werden, z.B. durch Entlastung an anderer Stelle.
Zitatwas die korrekturzeiten gerade mit deutsch als fach betrifft - du musst diese arbeiten korrigieren und zeitnah zurückgeben, und die qualität deiner korrektur wird in bayern durch die fachbetreuer und stichprobenartig auch durch schulleitung und km kontrolliert. ob da letztlich gesetzliche arbeitszeitobergrenzen überschritten werden ist der jeweiligen regierung als dienstherr herzlich egal, da das nicht nachweisbar ist; du sitzt ja daheim am schreibtisch.
Wieso sollte das nicht nachweisbar sein? Notfalls führst du ein Zeitprotokoll. Dann müssen die lieben Schüler eben eine Woche länger auf ihre Arbeit warten. Was soll schon passieren? Eine schriftliche Missbilligung oder gar eine Gehaltskürzung? Auf den Prozess vor dem Verwaltungsgericht wäre ich gespannt.
Zitatletztlich kann man dich zu recht wenig zwingen und du kannst freilich ferienlehrer mit dienst nach vorschrift dazwischen werden. das macht aber auf dauer wenig freude, wenigstens mir nicht. es gibt ja auch mittelwege zwischen überengagiert und perfektionistisch und dienst nach vorschrift.
Wer seine Arbeitszeit gewissenhaft ausfüllt, ist weder ein "Ferienlehrer" noch ein "Dienst nach Vorschrift"-Lehrer. Er ist im Gegenteil ein professioneller Lehrer.
Gruß !
Ich verweise da auf § 14 (IV) VwVfG NRW - dieses dürfte dabei zu beachten sein.
Och, da kontere ich doch locker mit §2 Abs.3 Nr.3...
Schaut lieber ins Schulgesetz von NRW, da müsste das stehen.
Gruß !
So lange der Schüler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat...
..., kann dies ebenfalls von der Schule ersetzt werden, dies setzt allerdings voraus, dass eine ausdrückliche Anweisung deines Schulleiters dafür vorlag.
(Leichte) Fahrlässigkeit reicht für eine zivirechtliche Haftung aus.
Und der Schulleiter muss auch keine "ausdrückliche Anweisung" geben. Es genügt seine Kenntnis und seine stillschweigende Duldung (der Jurist nennt so etwas konkludentes Verhalten).
Immer wieder witzig, welche "Rechtskenntnisse" in den Schulen so vorherrschen...
Gruß !
Was verstehst du an "Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik" nicht?
So dumm, diese Aussage auf die GEW-Internetseite zu stellen und damit die letzten gutgläubigen Gymnasiallehrkräfte zu verprellen, die noch daran glauben, dass die GEW ihre Interessen vertritt, ist selbst die GEW nicht.
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